Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.07.2014 Betriebliche Gesundheitsförderung 2 – Seniorenheime Die Gesellschaft und der Arbeitsmarkt verändern sich stetig – die Bevölkerung und damit die Arbeitnehmer werden immer älter. Zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer/-innen sind die Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung besonders wichtig. Beschäftigte in Senioren- und Pflegeheimen tragen eine besondere physische und psychische Belastung. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen sind der Staatsregierung bekannt , um im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in Senioren- und Pflegeheimen a) die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen , b) die Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung, c) die Stärkung persönlicher Kompetenzen zu erreichen? 2. Welche Art von Unterstützungen gewährt die Staatsregierung den Betrieben bei der Einführung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung über das Angebot der Krankenkassen hinaus? 3. Gibt es für die Einführung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung in Senioren- und Pflegeheimen nennenswerte Pilotprojekte? a) Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht? b) Wenn nein, sind Politprojekte dazu in Planung? 4. Welche Fördermaßnahmen gibt es zur Ausbildung und zur Bereitstellung von Personal in den Betrieben, die die Nutzung betrieblicher Vorsorge- und Präventionsangebote erläutern und begleiten, aber auch Evaluierungen durchführen und Verbesserungsvorschläge umsetzen können? Antwort der Staatsministerin für Gesundheit und Pflege vom 20.08.2014 1. Welche Maßnahmen sind der Staatsregierung be­ kannt, um im Rahmen der betriebliche Gesund­ heitsförderung in Senioren­ und Pflegeheimen a) die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, b) die Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung, c) die Stärkung persönlicher Kompetenzen zu erreichen? Die unter den Buchstaben a) bis c) der Frage 1 genannten Ziele sind nach Auffassung der Staatsregierung nicht getrennt voneinander zu betrachten, sondern im Zusammenhang zu sehen. Aus diesem Grund werden die Antworten in nachstehender, aufgrund der Komplexität ausführlicher Darstellung zusammengefasst. Neben der Tatsache, dass in der stationären Altenhilfe von hohen Belastungen für die professionell Pflegenden auszugehen ist, kommt hinzu, dass sich der demografische Wandel auch auf die künftige Anzahl der Pflegekräfte auswirken wird. Einrichtungen werden aufgrund eines geringeren Zustroms an Nachwuchskräften dafür Sorge zu tragen haben, dass ihre Beschäftigten möglichst lange gesund und damit arbeitsfähig bleiben. Hier setzt die betriebliche Gesundheitsförderung an, um erhöhte quantitative, körperliche und emotionale Anforderungen in der stationären Altenhilfe im Sinne des Arbeitsschutzes abzumildern. Der Bundesgesetzgeber hat eine gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie festgelegt (§ 20 a ArbSchG). Hieraus entstand für den Bereich Pflege u. a. das Internetportal „www. gesund-pflegen-online.de“ im Rahmen der Einzelstrategie „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“. Daneben haben Krankenkassen den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 a SGB V zu erbringen. Für die Unfallversicherungsträger bestimmt § 14 SGB VII, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung u. a. arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren zu sorgen und dabei mit den Krankenkassen zusammenzuarbeiten . Diesen Gesetzesgrundlagen entsprechend sind Unfallversicherung und Krankenversicherung auch in der stationären Altenhilfe aktiv und kooperieren in verschiedener Weise miteinander und mit weiteren Akteuren. Genannt seien hier neben anderen vor allem die fachlich zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit vielfältigen Programmen, Kampagnen und konkreten Angeboten zur Unterstützung der Arbeitgeber im Pflegebereich (u. a. „Aufbruch Pflege – moderne Prävention für Altenpflegekräfte“) und das Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung – als Einrichtung der Ortskrankenkassen – mit seinen Angeboten unter dem Begriff „Pflege deine Gesundheit“. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin als Ressortforschungseinrichtung des Bun- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2921 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2921 desministeriums für Arbeit und Soziales hat im Rahmen ihrer „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ ebenfalls die Pflege mit dem dort sogenannten Themenkreis „Gesund Pflegen“ im Fokus gesundheitsförderlicher Maßnahmen. Eine Tätigkeit in der stationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen geht nach den Erkenntnissen verschiedener Maßnahmenträger unzweifelhaft mit deutlichen physischen und psychischen Belastungen einher. In Praxisprojekten wird häufig ein Bündel von Maßnahmen und Interventionen erarbeitet. Maßnahmen beziehen sich z. B. auf die Veränderung der Arbeitsorganisation, wie neue Schichtsysteme, Einführung strukturierter Gesprächs- und Informationsformen , Aufarbeitung und Neustrukturierung von Schnittstellenproblemen oder Supervision. Weiterhin denkbar sind Maßnahmen in der Verhaltensprävention, Führungskräfteschulungen und Trainings zu verschiedenen Kompetenzen. Hinsichtlich muskoskelettaler Beschwerdebilder reichen die Angebote über ergonomische Maßnahmen und Umbauten, Beschaffung von Hilfsmitteln bis hin zur Unterstützung für individuelles Gesundheitsverhalten durch Schulungen oder Bereithalten von Sport- und Wellnessangeboten. 2. Welche Art von Unterstützung gewährt die Staats­ regierung den Betrieben bei der Einführung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförde­ rung über das Angebot der Krankenkassen hi­ naus? Derzeit wird im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Bayerischer Präventionsplan erarbeitet. „Betriebliche Präventionskultur und Gesundheitskompetenz der Beschäftigten in der Ausbildungsstätte und am Arbeitsplatz “ wird einen Themenschwerpunkt dieses Präventionsplans darstellen. Gemeinsam mit allen in diesem Feld arbeitenden Partnern soll ein Netzwerk aufgebaut werden, damit in möglichst vielen Betrieben ein effektives Gesundheitsmanagement erreicht werden kann. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterhält ein Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG). Ziel der dortigen Aktivitäten ist es, die Strukturen und die Wirksamkeit von Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern weiter zu stärken. Das ZPG informiert über ein breites Spektrum gesundheitsbezogener Themen und entwickelt und fördert in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem Gesundheitswesen Konzepte für präventive Aktionen – auch in Senioreneinrichtungen. 3) Gibt es für die Einführung und Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung in Senioren­ und Pflegeheimen nennenswerte Pilotprojekte? a) Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit ge­ macht? b) Wenn nein, sind Pilotprojekte dazu in Planung? Der Staatsregierung sind derartige Projekte bekannt. Hierzu ein Beispiel: Durch die immer höheren Anforderungen im Gesundheitswesen und die zunehmende Arbeitsverdichtung stieg die tägliche Belastung und damit die Unzufriedenheit der Mitarbeiter des „gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Donau-Ries-Kliniken und Seniorenheime“, bestehend aus drei Krankenhäusern sowie vier Seniorenheimen in Rain am Lech, Nördlingen, Wemding und Monheim. Das gKU startete sein längerfristiges Projekt im Mai 2011 mit folgenden Zielen: Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen, Erhalt und Förderung von gesundheitsgerechtem Verhalten sowie der Fähigkeit zum Umgang mit Anforderungen. Stressfaktoren sollten so weit wie möglich minimiert und dadurch psychische Belastungen reduziert, körperliche Leistungsfähigkeit erhalten bzw. gefördert werden. Daneben stand die Förderung der sozialen und kommunikativen Kompetenzen von Führungskräften sowie eine Verbesserung der Führungskultur im Fokus. Erreicht werden sollte eine nachhaltige Steigerung von Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiter. 4. Welche Fördermaßnahmen gibt es zur Ausbildung und zur Bereitstellung von Personal in den Betrie­ ben, die die Nutzung betrieblicher Vorsorge­ und Präventionsangebote erläutern und begleiten, aber auch Evaluierungen durchführen und Verbes­ serungsvorschläge umsetzen können? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Betriebliche Gesundheitsförderung ist primär Angelegenheit der Betriebe, die sich hinsichtlich einer personellen Projektbegleitung entsprechender Maßnahmen externer Hilfe, z. B. durch die arbeitgeberfinanzierte BGW, bedienen können.