Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2014 Landtagsbeschluss zu „Mein Kampf“ Nachdem für Parlament und Öffentlichkeit immer noch unklar ist, welche Anstrengungen die Staatsregierung vor der Israelreise von Ministerpräsident Seehofer zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 21.02.13 (Drs. 16/15763) unternommen hat und wie und wann die Entscheidung gefällt wurde, aus dem Projekt des IfZ zu „Mein Kampf“ auszusteigen und Publikationen von NS-Schriften nach Auslaufen des Urheberrechts Ende 2015 strafrechtlich zu ahnden, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist der Widerspruch zu erklären zwischen der Auskunft der Staatsregierung auf meine Anfrage zum Plenum (Drs. 17/516), wonach die Arbeit der Landeszentrale an einer Arbeitshilfe für den schulischen Unterricht zu „Mein Kampf“ „im Frühjahr 2013 (…) zurückgestellt“ worden sei, und der Antwort auf die Schriftliche Anfrage zu „Arbeitshilfen der Landeszentrale zu „Mein Kampf““ Drs. 17/1676, wonach „die Arbeit an der Arbeitshilfe … im Januar 2014 zurückgestellt“ worden sei? 1.1 Wenn der letztgenannte Zeitpunkt zutrifft, wurde dann von der Landeszentrale auch bis Anfang 2014 an den Materialien gearbeitet? 1.2 Welche Arbeitsschritte wurden in diesem Fall über die Entwicklung eines Grobkonzepts hinaus realisiert? 1.3 An was hat der zuständige Mitarbeiter seit der Zurückstellung stattdessen konkret gearbeitet? 2. Welche Gründe müssten vorliegen, dass die „Zurück- stellung“ wieder aufgehoben und die Arbeitshilfe fertiggestellt wird? 2.1 Warum werden die Unterrichtsmaterialien zu „Mein Kampf“ ungeachtet des geplanten Verbots über 2015 hinaus nicht erstellt, da schon heute „der Umgang mit NS-Schriften im Unterricht, auch mit Auszügen aus „Mein Kampf“, . . . keineswegs verboten“ ist (Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/1676) und den Lehrkräften es im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung freigestellt ist, sich mit ihnen im Unterricht zu beschäftigen, wozu die Materialien eine wertvolle Hilfe sein könnten? 2.2 Welche konkreten Kriterien muss die „Mein Kampf“- Ausgabe des IfZ erfüllen, dass sie, wie in der Antwort auf Frage 7 ausgeführt, Anlass zur „unterrichtliche(n) Befassung mit „Mein Kampf““ sein wird? 3. Wer hat namentlich und als Vertretung welcher gesell- schaftlichen Gruppen am 24. April 2012 am Runden Tisch zum zukünftigen Umgang mit NS-Schriften teilgenommen ? 3.1 Wer genau hat sich damals gegen die Erarbeitung einer historisch-kritischen Edition von Hitlers „Mein Kampf“ und einer zusätzlichen Publikation für Unterrichtszwecke ausgesprochen? 3.2 Wurden im Zeitraum zwischen dem Beschluss des Landtags vom 9. November 2011 „Konzept zum Umgang mit NS-Druckerzeugnissen“ (Drs. 16/10213) und der Israelreise von Ministerpräsident Seehofer im September 2012 Stimmen von Opfern des Holocaust und deren Angehörige in Israel bzw. von israelischen Regierungsvertretern eingeholt? 3.3 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3.4 Gab es auf der Israelreise auf israelischer Seite auch Äußerungen, die dem Beschluss positiv gegenüberstanden ? 4. Wurde eine staatlich geförderte Erarbeitung einer his- torisch-kritischen Ausgabe von „Mein Kampf“ von einzelnen Mitgliedern oder der gesamten Staatsregierung schon vor der Israelreise kritisch gesehen? 4.1 Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses wurden von der Staatsregierung vor der Israelreise unternommen ? 4.2 Warum hat die Staatsregierung ihre eventuell neuen Erkenntnisse nicht vor dem Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2013 zur Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der möglichen Veröffentlichung von „Mein Kampf“ (Drs. 16/15763) in die parlamentarische Diskussion eingebracht? 5. Bei welchen Gelegenheiten, etwa Einzelgesprächen oder Sitzungen des Ministerrats, wurde innerhalb der Staatsregierung über eine mögliche Veröffentlichung von Hitlers Hetzschrift gesprochen? 5.1 Wer wurde wann von Ministerpräsident Seehofer in die Entscheidung eingebunden und wann wurde diese gefällt ? 6. Warum hat die Staatsregierung den Landtag nicht, wie es § 180 der Geschäftsordnung vorsieht, fristgerecht über die Umsetzung seines Beschlusses informiert und, wie dies auch die Landtagspräsidentin in ihrem Antwortschreiben an die Grüne Fraktion vom 5. März 2014 moniert, „spätestens zum 21.05.2013 Auskunft über die Ausführung des Landtagsbeschlusses“ erteilt ? 7. Warum wurde meine Schriftliche Anfrage „Experten- kommission „Mein Kampf““ vom 28. Oktober 2013 Drs. 17/622 nach Bitten der Staatsregierung um Fristverlängerung nicht wenigstens zeitgleich zur öffentlichen Verkündigung des Beschlusses des Ministerpräsidenten Mitte Dezember bzw. noch nicht mal zum 30. Januar 2014, also nach Ablauf von drei Monaten, beantwortet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2932 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2932 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.08.2014 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1. Wie ist der Widerspruch zu erklären zwischen der Auskunft der Staatsregierung auf meine Anfrage zum Plenum (Drs. 17/516), wonach die Arbeit der Landeszentrale an einer Arbeitshilfe für den schulischen Unterricht zu „Mein Kampf“ „im Frühjahr 2013 (…) zurückgestellt“ worden sei, und der Antwort auf die Schriftliche Anfrage zu „Arbeitshilfen der Landeszentrale zu „Mein Kampf““ Drs. 17/1676, wonach „die Arbeit an der Arbeitshilfe … im Januar 2014 zurückgestellt“ worden sei? 1.1 Wenn der letztgenannte Zeitpunkt zutrifft, wurde dann von der Landeszentrale auch bis Anfang 2014 an den Materialien gearbeitet? 1.2 Welche Arbeitsschritte wurden in diesem Fall über die Entwicklung eines Grobkonzepts hinaus realisiert ? 1.3 An was hat der zuständige Mitarbeiter seit der Zurückstellung stattdessen konkret gearbeitet? Im Frühjahr 2013 wurde der Landeszentrale mündlich mitgeteilt , dass die Arbeitshilfe zurückgestellt werden solle. Dies wurde im Januar 2014 noch einmal schriftlich bestätigt. Seit dem Bearbeitungsstopp im Frühjahr 2013 wurden keine weiteren Arbeitsschritte realisiert. Die betroffenen Mitarbeiter der Landeszentrale haben sich seit diesem Zeitpunkt ihren laufenden Aufgaben im Rahmen der Geschäftsverteilung des Staatsministeriums weiter gewidmet. 2. Welche Gründe müssten vorliegen, dass die „Zurückstellung “ wieder aufgehoben und die Arbeitshilfe fertiggestellt wird? Die Entscheidung über das weitere Verfahren mit einer möglichen Arbeitshilfe ist abhängig von der Entwicklung des Gesamtdiskurses über die Frage des Umgangs mit der „Mein Kampf“-Edition im Kontext des gesamten NS-Schrifttums. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die von den Überlebenden des Holocaust und ihren Organisationen geäußerte Zielsetzung von Bedeutung, eine Verbreitung der HitlerSchrift bzw. von Teilen davon auszuschließen, soweit diese nicht Bildungs- und Studienzwecken dient. 2.1 Warum werden die Unterrichtsmaterialien zu „Mein Kampf“ ungeachtet des geplanten Verbots über 2015 hinaus nicht erstellt, da schon heute „der Umgang mit NS-Schriften im Unterricht, auch mit Auszügen aus „Mein Kampf“, . . . keineswegs verboten“ ist (Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/1676) und den Lehrkräften es im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung freigestellt ist, sich mit ihnen im Unterricht zu beschäftigen , wozu die Materialien eine wertvolle Hilfe sein könnten? Angesichts des derzeitigen Diskurses zur Gesamtthematik bleibt abzuwarten, ob und ggf. wann eine Arbeitshilfe als zusätzliches Hilfsmittel zu den bereits jetzt verfügbaren Mate- rialien publiziert werden sollte. Lehrkräfte, die das Thema im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung im Unterricht behandeln wollen, können sich auch bisher schon didaktisch aufbereiteter Quellenauszüge aus „Mein Kampf“ und anderen NS-Druckerzeugnissen bedienen, um die Inhalte und Formen der nationalsozialistischen Weltanschauung und Propaganda im Unterricht zu behandeln. 2.2 Welche konkreten Kriterien muss die „Mein Kampf“- Ausgabe des IfZ erfüllen, dass sie, wie in der Antwort auf Frage 7 ausgeführt, Anlass zur „unterrichtliche (n) Befassung mit „Mein Kampf““ sein wird? Für die Verwendung der wissenschaftlich-kritischen IfZEdition von „Mein Kampf“ im schulischen Unterricht wird ein wichtiges Kriterium sein, ob die dort sehr komplex gestaltete Kommentierung des „Mein Kampf“-Textes überhaupt für den schulischen Bereich verwendbar sein wird, z. B. unter den Aspekten des sprachlichen Niveaus der Kommentierung, der Arbeitsökonomie für das Lehrpersonal, der Beziehbarkeit auf die Themenkreise der Lehrpläne etc. oder ob zusätzliche didaktische Hilfen dazu notwendig sein werden. 3. Wer hat namentlich und als Vertretung welcher gesellschaftlichen Gruppen am 24. April 2012 am Runden Tisch zum zukünftigen Umgang mit NSSchriften teilgenommen? An dem Runden Tisch haben Vertreter aus Politik, Wissenschaft , Gesellschaft, Verbänden und Verwaltung teilgenommen (vgl. Anlage A). 3.1 Wer genau hat sich damals gegen die Erarbeitung einer historisch-kritischen Edition von Hitlers „Mein Kampf“ und einer zusätzlichen Publikation für Unterrichtszwecke ausgesprochen? Im Rahmen des Runden Tisches wurde der Umgang mit NS-Druckerzeugnissen nach 2015 von allen Teilnehmern umfassend und ausführlich diskutiert. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat dabei klargestellt, dass vor Ablauf der urheberrechtlichen Position am 31.12.2015, 24 Uhr, die Veröffentlichung einer kommentierten Neuauflage nicht zugelassen wird. Diese strikte Auffassung wurde von allen Teilnehmern des Runden Tisches mitgetragen und befürwortet. 3.2 Wurden im Zeitraum zwischen dem Beschluss des Landtags vom 9. November 2011 „Konzept zum Umgang mit NS-Druckerzeugnissen“ (Drs. 16/10213) und der Israelreise von Ministerpräsident Seehofer im September 2012 Stimmen von Opfern des Holocaust und deren Angehörige in Israel bzw. von israelischen Regierungsvertretern eingeholt? 3.3 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand war dies im Rahmen öffentlicher Befassung nicht der Fall. Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob solche Kontakte auf informeller Ebene stattgefunden haben. 3.4 Gab es auf der Israelreise auf israelischer Seite auch Äußerungen, die dem Beschluss positiv gegenüberstanden ? Den Teilnehmern der Reise sind entsprechende Äußerungen von israelischer Seite nicht bekannt. Drucksache 17/2932 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Wurde eine staatlich geförderte Erarbeitung einer historisch-kritischen Ausgabe von „Mein Kampf“ von einzelnen Mitgliedern oder der gesamten Staatsregierung schon vor der Israelreise kritisch gesehen? 4.1 Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses wurden von der Staatsregierung vor der Israelreise unternommen? Die Frage, was nach Ablauf des vom Freistaat Bayern gehaltenen Urheberrechts an Adolf Hitlers „Mein Kampf“ unternommen werden soll, hat die Bayerische Staatsregierung intensiv beschäftigt. Hierzu fand vor allem im Ministerrat vielfacher Gedankenaustausch statt (vgl. hierzu Antwort zu Frage 5). 4.2 Warum hat die Staatsregierung ihre eventuell neuen Erkenntnisse nicht vor dem Landtagsbeschluss vom 21. Februar 2013 zur Einsetzung einer Expertenkommission zur Prüfung der möglichen Veröffentlichung von „Mein Kampf“ (Drs. 16/15763) in die parlamentarische Diskussion eingebracht? Die Staatsregierung ist sich der besonderen politischen Verantwortung in dieser Angelegenheit bewusst, insbesondere vor dem Hintergrund der Betroffenheit von HolocaustOpfern und ihren Angehörigen und der internationalen Wahrnehmung des Handelns des Freistaats Bayern. Das Kabinett hat sich daher intensiv mit der Thematik befasst (siehe u. Antwort zu Frage 5.1). Bei einem derart umfassenden Meinungsfindungsprozess sind entsprechende Entscheidungszeiträume unvermeidbar. Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle hat am 20.02.2014 den Bayerischen Landtag im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst über die Haltung der Staatsregierung in Kenntnis gesetzt. 5. Bei welchen Gelegenheiten, etwa Einzelgesprächen oder Sitzungen des Ministerrats, wurde innerhalb der Staatsregierung über eine mögliche Veröffentlichung von Hitlers Hetzschrift gesprochen ? Der Ministerrat hat sich mit der Thematik seit dem Jahr 2012 in den Sitzungen vom 31. Januar 2012, 30. Januar 2013, 12. März 2013, 10. Dezember 2013 und 13. Dezember 2013 befasst . Darüber hinaus liegen der Staatskanzlei zu etwaigen Einzelgesprächen zwischen den Kabinettsmitgliedern keine Erkenntnisse vor. 5.1 Wer wurde wann von Ministerpräsident Seehofer in die Entscheidung eingebunden und wann wurde diese gefällt? Die Thematik war Gegenstand der Sitzung des Ministerrates vom 10. Dezember 2013. 6. Warum hat die Staatsregierung den Landtag nicht, wie es § 180 der Geschäftsordnung vorsieht, fristgerecht über die Umsetzung seines Beschlusses informiert und, wie dies auch die Landtagspräsidentin in ihrem Antwortschreiben an die Grüne Fraktion vom 5. März 2014 moniert, „spätestens zum 21.05.2013 Auskunft über die Ausführung des Landtagsbeschlusses“ erteilt? Eine Äußerung an den Landtag durch den damaligen Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Herrn Dr. Heubisch, hätte eine vorherige Befassung und Beschlusslage des Ministerrats erfordert; dies wurde zurückgestellt. 7. Warum wurde meine Schriftliche Anfrage „Expertenkommission „Mein Kampf““ vom 28. Oktober 2013 Drs. 17/622 nach Bitten der Staatsregierung um Fristverlängerung nicht wenigstens zeitgleich zur öffentlichen Verkündigung des Beschlusses des Ministerpräsidenten Mitte Dezember bzw. noch nicht mal zum 30. Januar 2014, also nach Ablauf von drei Monaten, beantwortet? Vor einer Meinungsbildung des Ministerrates konnte die Schriftliche Anfrage nicht beantwortet werden; daher war um Fristverlängerung gebeten worden. In der Sitzung des Hochschulausschusses vom 22. Januar 2014 hat Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle ausführlich über die Entscheidung der Staatsregierung referiert und einen Dialog mit den Abgeordneten angeboten. Dieser Dialog fand aufgrund von Terminfindungsschwierigkeiten erst am 30. April 2014 statt. Der Anfragesteller war zu dieser Besprechung eingeladen. Da bei diesem Termin die Fragenkomplexe der Schriftlichen Anfrage vom 28.10.2013 behandelt wurden, war eine vorherige Beantwortung untunlich, weshalb eine weitere Fristverlängerung wiederum zu Recht beantragt worden war. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2932 Anlage A Herr Dr. Georg Brun Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Herr Karl Freller, MdL Stiftung der Bayerischen Gedenkstätten Frau Dr. Gerda Graf Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Herr Arno Hamburger Jüdische Kultusgemeinde Nürnberg K.d.ö.R. Herr Dr. Mathias Henkel Stadt Nürnberg Herr PD Dr. Johannes Hürter Institut für Zeitgeschichte Frau Dr. h. c. Charlotte Knobloch Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern Herr Dr. Peter März Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Herr Thomas Neumann Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Frau Karin Offman Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Herr Kirchenverwaltungsdirektor Dr. Reinhard Rassow Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern Herr Dr. Alexander Schmidt Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg Herr Erich Schneeberger Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bayern e.V. Herr Dr. Oscar Schneider, Bundesminister a. D. Kuratorium Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg Herr Staatsminister Dr. Markus Söder, MdL Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Herr Dr. Michael Stumpf Staatsministerium der Justiz Herr Hans-Christian Täubrich Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände Nürnberg Herr Sebastian Windolf Staatsministerium der Finanzen, für Landesent- wicklung und Heimat Drucksache 17/2932 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 2 - Herr Prof. Dr. Andreas Wirsching Institut für Zeitgeschichte Herr Christian Wunderlich Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Herr Domkapitular Prof. Dr. Peter Wünsche Hauptabteilung Außerschulische Bildung/Liturgie (Erzbistum Bamberg) Herr Steven Zahlaus Stadtarchiv Nürnberg