Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 02.06.2014 Ausstattung mit Anrechnungsstunden für Schulpsychologie für Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie für die Grund- und Mittelschulen sowie für die Förderschulen wurden an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den einzelnen Regierungsbezirken ausgebracht bezogen auf die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 und 2014/2015? 2. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie für die Grund- und Mittelschulen sowie für die Förderschulen wurden in den plausibilisierten Verfahren der Amtlichen Schuldaten bzgl. der Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 in den einzelnen Regierungsbezirken ausgewiesen ? 3. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie um- fassten die Voll- oder Teilabordnungen für Grund- und Mittelschulen sowie für die Förderschulen an den neun bayerischen Schulberatungsstellen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulberatungsstellen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.08.2014 1. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie für die Grund- und Mittelschulen sowie für die Förderschulen wurden an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den einzelnen Regierungsbezirken ausgebracht bezogen auf die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 und 2014/2015? Die Anzahl der ausgebrachten Anrechnungsstunden für Schulpsychologie kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Region Ausgebrachte Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Schulpsychologe an staatlichen Schulen im Schuljahr 2012/2013 2013/2014 2014/2015 GS/MS FöS GS/MS FöS GS/MS FöS1 Oberbayern 1.230 115 1.230 122 1.230 121 Niederbayern 290 36 290 36 290 54 Oberpfalz 265 52 265 52 265 52 Oberfranken 275 21 275 21 275 24 Mittelfranken 463 114 410 114 410 114 Unterfranken 329 18 305 18 305 18 Schwaben 450 58 450 69 450 57 Bayern 3.302 414 3.225 432 3.225 440 1 voraussichtlich Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen werden die Anrechnungsstunden für die Schulpsychologen schon seit einigen Jahren in etwa im gleich hohen Umfang den einzelnen Regierungsbezirken zugewiesen. Auch für das Schuljahr 2014/2015 wird ein Umfang an Anrechnungsstunden für schulpsychologische Beratung bereitgestellt, der dem aus dem Vorjahr entspricht. Bei insgesamt rückläufigen Schülerzahlen kommt dies damit einer Verbesserung gleich und trägt dem Aufgabenbereich der Schulpsychologen in angemessener Weise Rechnung. Aufgrund einer Ausnahmesituation konnte für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Unterfranken zum Schuljahr 2012/2013 eine erhöhte Anzahl an Anrechnungsstunden für die Schulpsychologen zugewiesen werden. Dieser Sondertatbestand konnte aber nicht verlängert werden. 2. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie für die Grund- und Mittelschulen sowie für die Förder- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2933 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2933 schulen wurden in den plausibilisierten Verfahren der Amtlichen Schuldaten bzgl. der Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 in den einzelnen Regierungsbezirken ausgewiesen? Folgende Anrechnungsstunden sind in den Amtlichen Schuldaten mit Stichtag 01.10. des jeweiligen Jahres für Schulpsychologen an staatlichen Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 ausgewiesen: Region Gemeldete Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Schulpsychologe an staatlichen Schulen gemäß ASD im Schuljahr 2012/13 2013/14 GS/MS FöS GS/MS FöS Oberbayern 1.271 88 1.253 87 Niederbayern 272 38 285 36 Oberpfalz 284 52 265 54 Oberfranken 253 - 256 - Mittelfranken 437 78 399 102 Unterfranken 220 - 265 - Schwaben 424 45 402 46 Bayern 3.161 301 3.125 325 Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten die Zahl der Anrechnungsstunden jährlich zum 1. Oktober stichtagsbezogen erhoben wird. Die Amtlichen Schuldaten zum Stichtag 1. Oktober bilden in manchen Bereichen – dazu gehören die Anrechnungsstunden für Schulpsychologen – nicht die komplett für das gesamte Schuljahr zur Verfügung stehenden Anrechnungsstunden ab. Vielfach können durch Personalveränderungen während des Schuljahres (z. B. Rückkehrer aus Elternzeit und Langzeiterkrankungen) weitere Anrechnungsstunden an entsprechend qualifizierte Schulpsychologen vergeben werden. Falls die als Schulpsychologen qualifizierten Lehrkräfte im Schulamtsbezirk nicht zur Verfügung stehen, können die Stundenkontingente auch in andere Schulamtsbezirke des Regierungsbezirks verschoben werden (vgl. die Antwort des Staatsministeriums vom 23.10.2013 zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage des Anfragestellers vom 10.09.2013 „Schulpsychologen in Unterfranken“). Die Unterschiede zwischen den tatsächlich zugewiesenen Anrechnungsstunden und den im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten gemeldeten Anrechnungen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 erklären sich also vor allen Dingen dadurch, dass mit den Amtlichen Schuldaten genau die Verhältnisse zum Erhebungsstichtag abgebildet , nicht aber Veränderungen im Laufe des Schuljahres erfasst werden können. Anzumerken ist auch, dass im Bereich der Grund- und Mittelschulen neben den – wie an den Realschulen und Gymnasien – überwiegend als Lehrkräfte tätigen Schulpsychologen auch Schulpsychologen im Beförderungsamt „Beratungsrektor“ tätig sind. Beratungsrektoren sind jedoch auch an den Schulen ohne Tätigkeit als Schulpsychologe im Einsatz. Um den Schulen eine deutlichere Unterscheidungshilfe hinsichtlich der Aufgaben (Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologe ) und der Einsatzbereiche (Schule bzw. Schulberatungsstelle ) zu geben, wurde das Erhebungskonzept in den Amtlichen Schuldaten zum Schuljahr 2013/2014 verfeinert. Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Trennschärfe in diesem Bereich weiter verbessern wird. Um das Kontingent der qualifizierten Schulpsychologen in allen Regierungsbezirken sicherzustellen, wird u. a. auch das berufsbegleitende Studium der Schulpsychologie mit Anrechnungsstunden unterstützt. Diese Stunden wurden zusammen mit den Anrechnungsstunden für die Weiterbildung zum Beratungslehrer bayernweit im Umfang von 90 Stunden im Schuljahr 2012/2013, 151 Stunden im Schuljahr 2013/2014 und 123 Stunden im Schuljahr 2014/2015 in Anspruch genommen. Um insbesondere der Beratungskapazität im Bereich der Inklusion gerecht zu werden, wurden zum Schuljahr 2014/2015 zudem die Anrechnungsstunden für die unabhängige Beratung an Staatlichen Schulämtern (Inklusionsberatung am Schulamt) gegenüber dem Vorjahr bayernweit auf insgesamt 280 Stunden verdoppelt. Mit der Inklusionsberatung am Schulamt werden damit bereits an rund 30 Staatlichen Schulämtern zusätzliche Beratungsangebote bereitgehalten und den steigenden Zahlen von Beratungsfällen in diesem Bereich entsprechend begegnet. 3. Wie viele Anrechnungsstunden für Schulpsychologie umfassten die Voll- oder Teilabordnungen für Grundund Mittelschulen sowie für die Förderschulen an den neun bayerischen Schulberatungsstellen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulberatungsstellen? An den neun staatlichen Schulberatungsstellen sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Grund- und Mittelschulen versetzt auf Planstellen der staatlichen Schulberatungsstellen , ggf. ist eine weitere Schulpsychologin bzw. ein weiterer Schulpsychologe teilabgeordnet. Im Bereich der Förderschulen sind die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an die staatlichen Schulberatungsstellen teilabgeordnet . Die ausgebrachten Anrechnungsstunden bei Teilabordnungen bzw. die Versetzungen auf eine Planstelle der staatlichen Schulberatungsstellen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Staatliche Schulberatungsstelle Anrechnungsstunden bzw. Planstellen an den staatlichen Schulberatungsstellen für Schulpsychologie 2012/2013 2013/2014 Grund- und Mittelschulen (Planstellen, Anrechnungsstunden ) Förderschulen (Anrechnungs - stunden Grund- und Mittelschulen (Planstellen, Anrechnungsstun - den) Förderschulen (Anrechnungs - stunden) Oberbayern -Ost 1 Planstelle (minus 7 Anrechnungsstun - den Rückabordnung ) 5 1 Planstelle (minus 7 Anrechnungsstunden Rückabordnung ) 3 Oberbayern - West 1 Planstelle zusätzlich 6 Anrechnungsstunden 6 1 Planstelle zusätzlich 3 Anrechnungsstunden 6 München Stadt und Landkreis 1 Planstelle zusätzlich 6 Anrechnungsstunden 6 1 Planstelle zusätzlich 6 Anrechnungsstunden 6 Niederbayern 1 Planstelle 0 1 Planstelle 0 Oberpfalz 1 Planstelle 8 1 Planstelle 8 Drucksache 17/2933 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Staatliche Schulberatungsstelle Anrechnungsstunden bzw. Planstellen an den staatlichen Schulberatungsstellen für Schulpsychologie 2012/2013 2013/2014 Grund- und Mittelschulen (Planstellen, Anrechnungsstunden ) Förderschulen (Anrechnungs - stunden Grund- und Mittelschulen (Planstellen, Anrechnungsstun - den) Förderschulen (Anrechnungs - stunden) Oberfranken 1 Planstelle (minus 3 Anrechnungsstun - den Rückabordnung ) 0 1 Planstelle (minus 3 Anrechnungsstunden Rückabordnung ) 0 Mittelfranken 1 Planstelle (minus 2 Anrechnungsstunden ) 11 1 Planstelle (minus 2 Anrechnungsstunden ) 11 Unterfranken 1 Planstelle 18 1 Planstelle 18 Schwaben 1 Planstelle 4 1 Planstelle 4