Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.06.2014 Integrationszuschlag für Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Kriterien werden der Zuweisung von zusätzlichen Personalmitteln an eine Schule im Rahmen des sogenannten Integrationszuschlags zugrunde gelegt? 2. Wie viele Mittel (aufgeschlüsselt nach Planstellen, zusätzlichen Lehrerstunden und Angestelltenverträgen) wurden demzufolge im Schuljahr 2013/14 eingesetzt, um Schulen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen bei der pädagogischen Arbeit intensiver zu unterstützen (bitte die Zahlen aufgeschlüsselt nach Schulen, der jeweiligen Schulart und dem jeweiligen Ort)? 3. Wie viele Stellen oder Stellenäquivalente wurden aus dem Integrationszuschlag verwendet, um die Lehrerversorgung von Ü-Klassen zu gewährleisten? 4. Welche besonderen Maßnahmen sind außer den Ü-Klassen aus dem Integrationszuschlag gefördert worden (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Förderung, Schulart)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21.08.2014 1. Welche Kriterien werden der Zuweisung von zusätzlichen Personalmitteln an eine Schule im Rahmen des sogenannten Integrationszuschlags zugrunde gelegt? Die Kriterien, die der Zuweisung von zusätzlichen Personalmitteln an eine Schule im Rahmen des Integrationszuschlags zugrunde liegen, werden schulartspezifisch angewandt . Grund- und Mittelschulen: Die Modalitäten der Vergabe des Integrationszuschlags für Grund- und Mittelschulen wurden erstmals mit Schreiben vom 20.07.2012 zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen für das Schuljahr 2012/2013 in zwei Stufen konkretisiert und im Schuljahr 2013/2014 weiter umgesetzt: • Förderkonstante für Grund- und Mittelschulen in Bal- lungsräumen bzw. Großstädten über 100.000 Einwohner; • flexible Förderung von weiteren Grund- und Mittelschulen mit besonderen sozialen Problemlagen. Dieses Konzept der Integrationsförderung an Grundschulen und Mittelschulen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen wird auch im Schuljahr 2014/2015 weitergeführt . Die Zuteilung des Integrationszuschlages erfolgt dementsprechend an die einzelnen Regierungen/Schulamtsbezirke nach folgendem Schlüssel: a) Förderkonstante für Grundschulen und Mittelschulen in Ballungsräumen bzw. Großstädten über 100.000 Einwohner: Stadt Vollzeitkapazitäten München 30 Nürnberg 15 Augsburg 8 Würzburg 2 Regensburg 3 Ingolstadt 3 Fürth 3 Erlangen 2 Der Aufteilung der insgesamt 66 Stellen liegen die jeweiligen Anteile an der Gesamtzahl der Grund-/Mittelschüler mit Migrationshintergrund in Großstädten über 100.000 Einwohner zugrunde. b) Flexibler Förderbedarf Die Personalkapazitäten, die darüber hinaus für den flexiblen Förderbedarf zur Integrationsförderung zur Verfügung stehen, werden über die zuständigen Schulabteilungen der Regierungen anteilsmäßig nach Schülerzahl an die einzelnen Staatlichen Schulämter verteilt. Die Berücksichtigung bei der Stundenzuweisung zur Bewältigung besonderer Problemlagen erfolgt in dortiger Kenntnis der genauen Situation der einzelnen Schulen. Realschulen: Bei der Zuweisung der Lehrerwochenstunden für Realschulen (siehe Liste und in der Antwort zu Frage 2) wurden im Schuljahr 2013/14 folgende Aspekte berücksichtigt: • tatsächlicher Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund (für Schulen mit einem Anteil über 40 % wurden 0,05 Lehrerwochenstunden pro Schüler, für Schulen mit einem Anteil über 30 % wurden 0,04 Lehrer- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2934 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2934 wochenstunden pro Schüler als Berechnungsgrundlage verwendet) • Schulgröße (Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler) • Fortführung bisheriger Projekte / Unterstützungsmaßnah- men Gymnasien: Staatlichen Gymnasien werden im Rahmen des Projekts „Sprachbegleitung“ Budgetzuschläge zur Einrichtung von Förderkursen zugewiesen, wenn der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund über 10 % der Gesamtschülerschaft ausmacht (Bezug: prozentualer Anteil) oder ein Gymnasium von über 100 Schülern mit Migrationshintergrund besucht wird (Bezug: hohe Anzahl / Größe der Schule) und die Schule sich für die Teilnahme am Projekt „Sprachbegleitung “ entschieden hat. 2. Wie viele Mittel (aufgeschlüsselt nach Planstellen, zusätzlichen Lehrerstunden und Angestelltenverträgen ) wurden demzufolge im Schuljahr 2013/14 eingesetzt , um Schulen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen bei der pädagogischen Arbeit intensiver zu unterstützen (bitte die Zahlen aufgeschlüsselt nach Schulen, der jeweiligen Schulart und dem jeweiligen Ort)? Grund- und Mittelschulen: Von den 170 zur Verfügung stehenden Vollzeitkapazitäten des Integrationszuschlags stehen 66 für die erste Maßnahme („Förderkonstante“) zur Verfügung. Die übrigen Vollzeitkapazitäten werden für die Umsetzung der zweiten Maßnahme („Flexibler Förderbedarf“) eingesetzt . Hierzu gehören weitere Differenzierungsmaßnahmen, zusätzliche Förderstunden in Klassen mit einem Migrantenanteil über 50 %, die knapp unter 25 Schülerinnen und Schülern liegen, pädagogische Unterstützung und Förderung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, die auch über die Jugendhilfe bzw. schulpsychologische Dienste betreut werden (z. B. im Rahmen von alternativen schulischen Angeboten, Förderklassen usw.) Eine schulgenaue Ausweisung ist aufgrund der Vielzahl und inhaltlichen Differenzierung der Maßnahmen nicht möglich . Realschulen: Die für das Schuljahr 2013/2014 zur Verfügung gestellten 10 Stellen für schulische Integrationsmaßnahmen wurden dafür verwendet, die staatlichen Realschulen mit dem höchsten Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund , sowie die staatlichen Realschulen, an denen bisherige Projekte bzw. Unterstützungsmaßnahmen fortgeführt werden mussten, durch die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden zu unterstützen. Insbesondere sollen diese zusätzlichen Budgetstunden der individuellen Förderung bzw. dem Ziel der Absenkung der Klassenstärken dienen. Über den zielgerichteten Einsatz dieser zusätzlichen Lehrerstunden entscheidet die jeweilige Schulleitung eigenverantwortlich mit Blick auf die ortsspezifischen Gegebenheiten. Im Schuljahr 2012/2013 gab es sechs staatliche Realschulen , an denen der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (Datenbasis: Amtliche Schuldaten 2012/2013) über 30 % lag, an drei dieser Schulen lag der Anteil sogar über 40 %. Diesen Schulen wurden für das Schuljahr 2013/2014 zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen . Die Tabelle zeigt auf, welchen Schulen in welchem Umfang zusätzliche Lehrerwochenstunden (LWStd.) zugewiesen wurden: Staatliche Realschule Gesamtzahl an Schülerinnen und Schülern Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zusätzl. LWStd. für das Schuljahr 2013/2014 Augsburg I 748 55,4 % 37 Nürnberg II 869 47,6 % 100 München I 757 31,6 % 30 Ingolstadt I 688 32,6 % 28 Augsburg II 680 46,8 % 34 Nürnberg III 371 30,9 % 15 Gymnasien: Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wurden im Schuljahr 2013/2014 an staatlichen Gymnasien und Kollegs insgesamt 382 Wochenstunden (= 16,6 Stellenäquivalente, davon 10 Stellen aus dem Integrationszuschlag) für folgende Maßnahmen eingesetzt: • Fortführung des Projekts „Sprachbegleitung“: Einrichtung von Förderkursen an 34 Gymnasien und 2 Kollegs mit signifikant hohem Migrantenanteil; • Fortsetzung des Übergangsmanagements Grundschule– Gymnasium an 9 Gymnasien zur Förderung gymnasial geeigneter Schüler der Grundschule mit Blick auf den gelingenden Übertritt an das Gymnasium. Übersicht: Gymnasien: Name, Ort Budgetzuschlag 2013/2014 Dürer-Gymnasium Nürnberg* 18 Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg* 17 Willstätter-Gymnasium Nürnberg* 14 Martin-Behaim-Gymnasium Nürnberg* 16 Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg* 8 Helene-Lange-Gymnasium Fürth 14 Hardenberg-Gymnasium Fürth* 10 Ohm-Gymnasium Erlangen 6 Peutinger-Gymnasium Augsburg 6 Holbein-Gymnasium Augsburg* 13 Albertus-Gymnasium Lauingen 6 Lessing-Gymnasium Neu-Ulm 14 Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen 6 Paul-Klee-Gymnasium Gersthofen 6 Graf-Münster-Gymnasium Bayreuth 6 Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg 6 Klenze-Gymnasium München 16 Dante-Gymnasium München 14 Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium München 16 Drucksache 17/2934 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Gymnasien: Name, Ort Budgetzuschlag 2013/2014 Asam-Gymnasium München 12 Gymnasium München-Moosach 12 Gymnasium München FürstenriedWest 10 Michaeli-Gymnasium München* 12 Max-Planck-Gymnasium München 12 Erasmus-Grasser-Gymnasium München* 12 Maria-Theresia-Gymnasium München 10 Rupprecht-Gymnasium München 10 Gisela-Gymnasium München 6 Max-Josef-Stift München 6 Luitpold-Gymnasium München 6 Theresien-Gymnasium München 6 Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching 6 Christoph-Scheiner-Gymnasium Ingolstadt 6 Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut 6 Bayern-Kolleg Schweinfurt 4 Bayern-Kolleg Augsburg 8 Zwischensumme Budgetzuschläge für Förderkurse „Sprachbegleitung“: 356 Übergangsmanagement Grundschule –Gymnasium an den 9 mit * gekennzeichneten Schulen á 2 Anrechnungsstunden 18 Anrechnungsstunden für 2 Projektkoordinatoren (Nord- u. Südbayern) 8 Gesamtsumme an Budgetzuschlägen und Anrechnungsstunden: 382 Berufliche Schulen: Speziell zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ohne Ausbildungsplatz wurde das Berufsintegrationsjahr (BIJ) entwickelt. In diesem kooperativen Bildungsgang sind ein erhöhter Sprachförderungsanteil und eine sozialpädagogische Betreuung erhalten. Im Schuljahr 2013/2014 wurden in Bayern insgesamt 59 BIJ-Klassen gebildet (darunter 20 BIJ-Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge). Darüber hinaus werden seit dem Schuljahr 2010/2011 in München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg spezielle Angebote für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge erprobt. Im Schuljahr 2013/2014 wurde die Beschulung auf insgesamt 98 Klassen an 30 Standorten in Bayern ausgeweitet. 3. Wie viele Stellen oder Stellenäquivalente wurden aus dem Integrationszuschlag verwendet, um die Lehrerversorgung von Ü-Klassen zu gewährleisten? Zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 wurden 235 Übergangsklassen eingerichtet, im Vorjahr 159. Die zusätzlichen Klassen wurden größtenteils aus den Mitteln für Sprachfördermaßnahmen , die durch das Bildungsfinanzierungsgesetz zur Verfügung standen, und – wie in den Vorjahren – aus dem Grundbudget für Grund- und Mittelschulen finanziert . Die Finanzierung aus dem Integrationszuschlag erfolgt in Ausnahmefällen. 4. Welche besonderen Maßnahmen sind außer den ÜKlassen aus dem Integrationszuschlag gefördert worden (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Förderung , Schulart)? Die im Rahmen des Integrationszuschlags zugewiesenen Stunden werden insbesondere für folgende Maßnahmen verwendet: – zusätzliche Angebote mit Schwerpunkt Sprachförderung und Integration, – zusätzliche Förderstunden in Klassen mit einem Migran- tenanteil über 50 %, die knapp unter 25 Schülerinnen und Schülern liegen, – pädagogische Unterstützung und Förderung von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern, die auch über die Jugendhilfe bzw. schulpsychologische Dienste betreut werden (z. B. im Rahmen von Alternativem Schulischen Angebot, Förderklassen usw.).