Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.07.2014 Staatsstraße 2239 Feucht–Penzenhofen Die Staatsstraße zwischen Feucht und Penzenhofen soll gemäß Staatsstraßenausbauplan ausgebaut werden. Inzwischen liegt ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss vor. Mit der Baumaßnahe wurde jedoch noch nicht begonnen . In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch ist derzeit die Verkehrsbelastung? b) Mit welcher Verkehrsbelastung ist nach dem Ausbau zu rechnen? 2. a) Ist mit Mautausweichverkehr zu rechnen? b) Wird die Staatsregierung eine entsprechende Ver- kehrszählung vornehmen, um im Falle eines stattfindenden Mautausweichverkehrs die Strecke für den Mautausweichverkehr sperren zu können? 3. a) Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme ? b) Wie hoch sind die Kosten für die geplanten Baumaßnahmen für den Bereich Moosbach-Penzenhofen und wie hoch für die geplanten Baumaßnahmen im Bereich Feucht-Moosbach? 4. a) Wie wird der Ausbau auf 7 Meter Fahrbahnbreite begründet ? b) Ist die Staatsregierung bereit, den Ausbau im Bereich Feucht-Moosbach auf den heutigen Trassenverlauf zu beschränken, um somit den erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und in das Wasserschutzgebiet zu reduzieren ? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass mit dem geplanten Ausbau der Staatsstraße der derzeit unter dem Radweg verlaufende Abwasserkanal verlegt werden soll und damit in Zukunft durch das Wasserschutzgebiet verlaufen wird? b) Ist dieses Vorgehen mit den wasserschutzrechtlichen Vorgaben wie dem Bayerischen Wassergesetz und der Schutzgebietsverordnung vereinbar? c) Mit welchem Verweis auf den Planfeststellungsbeschluss ist die Verlegung des Abwasserkanals rechtlich abgedeckt? 6. a) Ab welcher Verkehrsbelastung ist die RiStWag anzuwenden ? b) Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass mit dem geplanten Ausbau das Abwasser der Straße ungeklärt in die Böschungen abfließen soll, obwohl nach der Verordnung über das betroffene Wasserschutzgebiet die Errichtung von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrswegen verboten ist, sofern nicht die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) Anwendung finden? 7. Welche Kosten könnten durch einen reduzierten Ausbau unter Beibehaltung der heutigen Trassenführung und einer Reduktion der Fahrbahnbreite auf 6,60 m eingespart werden? 8. a) Wurden bereits Ausschreibungen vorgenommen? b) Wann soll mit dem Bau begonnen werden? c) Wie lange wird der Ortsteil Moosbach während der Baumaßnahmen auf der Staatsstraße nicht erreichbar sein bzw. wie wird die Erreichbarkeit sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.08.2014 1. a) Wie hoch ist derzeit die Verkehrsbelastung? Der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der Staatsstraße 2239 zwischen Feucht und Penzenhofen beträgt gemäß der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 6.262 Kfz/24 h. b) Mit welcher Verkehrsbelastung ist nach dem Ausbau zu rechnen? Der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der Staatsstraße 2239 zwischen Feucht und Penzenhofen wird gemäß Planfeststellungsunterlagen für das Jahr 2025 mit 6.835 Kfz/24 h prognostiziert. 2. a) Ist mit Mautausweichverkehr zu rechnen? Die Bayerische Straßenbauverwaltung rechnet mit keinem Mautausweichverkehr. b) Wird die Staatsregierung eine entsprechende Verkehrszählung vornehmen, um im Falle eines stattfindenden Mautausweichverkehrs die Strecke für den Mautausweichverkehr sperren zu können? Neben den turnusmäßig stattfindenden amtlichen Straßenverkehrszählungen (i. d. R. alle 5 Jahre, zuletzt 2010) sind keine zusätzlichen Verkehrszählungen vorgesehen. Die nächste Zählung findet 2015 statt. 3. a) Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme ? Die aktuelle Kostenschätzung für das Projekt beträgt 4,3 Mio. Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.09.2014 17/2941 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2941 b) Wie hoch sind die Kosten für die geplanten Baumaßnahmen für den Bereich Moosbach-Penzenhofen und wie hoch für die geplanten Baumaßnahmen im Bereich Feucht-Moosbach? Die Kostenermittlung ist nicht nach Abschnitten gegliedert. Da an keiner Stelle übermäßig teure Bauleistungen anfallen, können die Kosten grob im Verhältnis der Abschnittslängen aufgeteilt werden. Für den Bereich Moosbach-Penzenhofen ergeben sich so Kosten von ca. 2,8 Mio. Euro und für den Bereich Feucht-Moosbach Kosten von ca. 1,5 Mio. Euro. 4. a) Wie wird der Ausbau auf 7 Meter Fahrbahnbreite begründet? Die aktuell geltenden Richtlinien für die Anlage von Landstraße (RAL) sehen für eine Straße dieser Entwurfsklasse und Verkehrsbelastung eine Fahrbahnbreite von 8,0 m (Regelquerschnitt RQ 11) vor. Da die Planfeststellungsunterlagen noch nach den Vorgängerrichtlinien aufgestellt worden waren, enthielten sie zuerst eine Fahrbahnbreite von 7,5 m. Aufgrund der Einwendungen im Planfeststellungs-verfahren wurde die Fahrbahnbreite auf 7,0 m reduziert, womit die Mindestvorgaben nach Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter Würdigung der vorliegenden Randbedingungen noch gewährleistet sind. Maßgebend ist hier insbesondere der Begegnungsfall Lkw/Lkw. Aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteil von 411 Fz/24 h (zum Vergleich: der bayernweite durschnittliche Schwerverkehrsanteil auf Staatsstraßen beträgt 238 Fz/24 h) ist eine weitere Reduzierung der Fahrbahnbreite nicht zu vertreten. b) Ist die Staatsregierung bereit, den Ausbau im Bereich Feucht-Moosbach auf den heutigen Trassenverlauf zu beschränken, um somit den erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und in das Wasserschutzgebiet zu reduzieren? Der Ausbau der Staatsstraße 2239 im Bereich FeuchtMoosbach ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten. Deshalb ist das Vorhaben auch im Verkehrssicherheitsprogramm „Sichere Landstraße“ enthalten. Für den Ausbau liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Es besteht daher kein Anlass für Umplanungen und Abweichungen vom genehmigten Trassenverlauf. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass mit dem geplanten Ausbau der Staatsstraße der derzeit unter dem Radweg verlaufende Abwasserkanal verlegt werden soll und damit in Zukunft durch das Wasserschutzgebiet verlaufen wird? Die Ausbaumaßnahme wurde nach den einschlägigen Richtlinien auch hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers und dessen Ableitung sowie betroffener Wasserschutzgebiete sorgfältig geplant. Das Schutzgut Wasser wurde im Planfeststellungsverfahren eingehend gewürdigt. Der Planfeststellungsbeschluss hat die geringfügige Überbauung des Wasserschutzgebietes durch den Straßenkörper unter Abwägung der Belange des Trinkwasserschutzes zugelassen und entsprechende Schutzauflagen festgesetzt. Das Staatliche Bauamt Nürnberg wird alle Auflagen und gesetzlichen Vorgaben auch in der Baudurchführung beachten . Eine Verlegung des Abwasserkanals des Marktes Feucht hat der Planfeststellungsbeschluss einer vertraglichen Regelung zwischen dem Markt Feucht und dem Freistaat Bayern – Straßenbauverwaltung – vorbehalten. b) Ist dieses Vorgehen mit den wasserschutzrechtlichen Vorgaben wie dem Bayerischen Wassergesetz und der Schutzgebietsverordnung vereinbar? Siehe Antwort zu Frage 5 a. c) Mit welchem Verweis auf den Planfeststellungsbeschluss ist die Verlegung des Abwasserkanals rechtlich abgedeckt? Der Abwasserkanal wird im Bauwerksverzeichnis unter laufender Nummer 4.52.01 behandelt. Wie bereits unter Nr. 5 a ausgeführt, hat der Planfeststellungsbeschluss eine Verlegung des Abwasserkanals des Marktes Feucht einer vertraglichen Regelung mit dem Freistaat Bayern vorbehalten. 6. a) Ab welcher Verkehrsbelastung ist die RiStWag an zuwenden? Die RiStWag ist beim Um- und Ausbau von Straßen in Wasserschutzgebieten unabhängig von der Stärke der Verkehrsbelastung anzuwenden. b) Wie bewertet die Staatsregierung den Umstand, dass mit dem geplanten Ausbau das Abwasser der Straße ungeklärt in die Böschungen abfließen soll, obwohl nach der Verordnung über das betroffene Wasserschutzgebiet die Errichtung von Straßen, Wegen und sonstigen Verkehrswegen verboten ist, sofern nicht die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) Anwendung finden? Die Ausbaumaßnahme wurde nach den einschlägigen Richtlinien auch hinsichtlich des anfallenden Oberflächenwassers und dessen Ableitung sowie betroffener Wasserschutzgebiete sorgfältig geplant. Das Schutzgut Wasser wurde im Planfeststellungsverfahren im Einvernehmen mit den zuständigen Fachbehörden eingehend gewürdigt. Der Planfeststellungsbeschluss hat die Konsequenzen aus der Anwendung der RiStWag auf die konkrete Planung im Detail geprüft. Als Konsequenz hat er die breitflächige Versickerung des Straßenoberflächenwassers über die Straßenschulter hier zugelassen. Das Bauamt wird alle Auflagen und gesetzlichen Vorgaben auch in der Baudurchführung beachten. 7. Welche Kosten könnten durch einen reduzierten Ausbau unter Beibehaltung der heutigen Trassenführung und einer Reduktion der Fahrbahnbreite auf 6,60 m eingespart werden? Um die Kosten des Ausbaus der Bestandstrasse mit einer 6,60 m breiten Fahrbahn analog der planfestgestellten Lösung ermitteln zu können, müsste eine entsprechende Entwurfsplanung erstellt werden. Aus Kosten- und Zeitgründen wird hiervon abgesehen. Die Fahrbahn wäre mit dem angefragten Maß 5,7 % schmäler. Erfahrungsgemäß dürften sich die Kosten hierdurch aber nur wenig ändern, weil etliche Kostengruppen davon gar nicht oder nur unerheblich betroffen wären und ohne Kurvenabflachung die Altstrecke länger ist als die planfestgestellte Trasse. 8. a) Wurden bereits Ausschreibungen vorgenommen? Ja. Der Bau der Querungsinsel am Ortsrand von Penzenhofen ist als Vorabmaßnahme bereits vergeben worden. Die Rodungsarbeiten sind bereits im Staatsanzeiger veröffentlicht und werden in Kürze vergeben. Drucksache 17/2941 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wann soll mit dem Bau begonnen werden? Der Baubeginn für die Querungsinsel erfolgt am 1. September 2014. c) Wie lange wird der Ortsteil Moosbach während der Baumaßnahme auf der Staatsstraße nicht erreichbar sein bzw. wie wird die Erreichbarkeit sichergestellt ? Der Ortsteil Moosbach wird einseitig, das heißt entweder von Feucht oder von Penzenhofen aus, stets erreichbar sein. Die einzige Ausnahme ist die Durchführung der Asphaltierungsarbeiten für die Fahrbahndeckschicht im Bereich der Einmündung bei Moosbach. An voraussichtlich drei Tagen wird Moosbach dann nicht über die Staatsstraße 2239 erreichbar sein. Es gibt jedoch eine andere, schmale Zufahrtsmöglichkeit nach Moosbach im nachgeordneten Straßennetz. Die einzelnen Verkehrsführungen werden im Vorfeld mit der unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Nürnberger Land abgestimmt.