Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.07.2014 Frauenanteil bei Ehrungen Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler eine Quotenregelung zur Vergabe des Verdienstordens der Bundesrepublik für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Immer noch werden weit mehr Männer als Frauen für den Verdienstorden vorgeschlagen. Gemessen am Frauenanteil in der Bevölkerung und ihrem vielfältigen Engagement ist das immer noch zu wenig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist der Frauenanteil bei der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 2. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 3. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 4. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung der staatlichen Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009– 2013)? 5. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Sportpreises des Bayerischen Ministerpräsidenten (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 6. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung der Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 7. Wie hoch ist der Frauenanteil der von Bayern eingereichten Vorschlagsliste für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009– 2013 und die Angaben gestaffelt nach Klasse der Kreuze erstellen)? 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Frauenanteil gegebenenfalls zu erhöhen? Antwort der Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 26.08.2014 Im Einzelnen stellt sich der prozentuale Frauenanteil bei den verschiedenen Orden in den Jahren 2009 bis 2013 wie folgt dar: 1. Wie hoch ist der Frauenanteil bei der Verleihung des Bayerischen Verdienstordens (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 2009: 27,54 % 2010: 33,33 % 2011: 47,54 % 2012: 40,54 % 2013: 40,00 % 2. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 2009: keine Verleihung 2010: 25,00 % 2011: keine Verleihung 2012: 20,00 % 2013: keine Verleihung 3. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Ehren- zeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 2009: 37,57 % 2010: 41,18 % 2011: 39,69 % 2012: 38,21 % 2013: 34,89 % 4. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung der staatlichen Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? Bei diesen beiden Auszeichnungen kommt es allein auf die Rettung anderer Mitmenschen an, unabhängig davon, ob der Retter männlich oder weiblich ist. Bayerische Rettungsmedaille: 2009: 10,59 % 2010: 11,66 % 2011: 20,00 % 2012: 15,29 % 2013: 23,17 % Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2945 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2945 Christophorus-Medaille: 2009: 25,00 % 2010: 17,50 % 2011: 25,00 % 2012: 21,87 % 2013: 13,72 % 5. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung des Sportpreises des Bayerischen Ministerpräsidenten (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? Der Sportpreis ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung und im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr angesiedelt. Er wird in verschiedenen Kategorien vergeben. Die Auszeichnung erfolgt auf Empfehlung einer unabhängigen Jury. 2009: 50 % 2010: 52 % 2011: 11 % 2012: 20 % 2013: 9 % 6. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Verleihung der Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013)? 2009: 45,45 % 2010: 40,00 % 2011: 33,33 % 2012: 40,00 % 2013: 43,75 % 7. Wie hoch ist der Frauenanteil der von Bayern eingereichten Vorschlagsliste für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (bitte aufschlüsseln nach Jahren 2009–2013 und die Angaben gestaffelt nach Klasse der Kreuze erstellen)? Vorschläge zur Auszeichnung mit dem Großen Verdienstkreuz werden nur in Einzelfällen unterbreitet (z. B. 2013: 1). 2009: Verdienstmedaille 30,61 % Verdienstkreuz am Bande 34,26 % Verdienstkreuz 1. Klasse 13,79 % Großes Verdienstkreuz (GVK) + GVK mit Stern + GVK mit Stern und Schulterband 33,33 % 2010: Verdienstmedaille 34,94 % Verdienstkreuz am Bande 36,77 % Verdienstkreuz 1. Klasse 04,16 % Großes Verdienstkreuz (GVK) + GVK mit Stern + GVK mit Stern und Schulterband 14,29 % 2011: Verdienstmedaille 34,55 % Verdienstkreuz am Bande 29,94 % Verdienstkreuz 1. Klasse 15,38 % Großes Verdienstkreuz (GVK) + GVK mit Stern + GVK mit Stern und Schulterband 25,00 % 2012: Verdienstmedaille 30,88 % Verdienstkreuz am Bande 33,45 % Verdienstkreuz 1. Klasse 10,00 % Großes Verdienstkreuz (GVK) + GVK mit Stern + GVK mit Stern und Schulterband 00,00 % 2013: Verdienstmedaille 34,94 % Verdienstkreuz am Bande 25,17 % Verdienstkreuz 1. Klasse 05,88 % Großes Verdienstkreuz (GVK) + GVK mit Stern + GVK mit Stern und Schulterband 00,00 % 8. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Frauenanteil gegebenenfalls zu erhöhen? Der Bayerischen Staatsregierung ist die vermehrte und angemessene Auszeichnung von Frauen mit staatlichen Orden und Ehrenzeichen seit Jahren ein besonderes Anliegen. Bei Dienstbesprechungen mit den Ordensreferenten der Ministerien und Regierungen weist die Bayerische Staatskanzlei seit Jahren regelmäßig darauf hin, die besondere Aufmerksamkeit auf Auszeichnungsvorschläge für Frauen zu richten , die sich hervorragende Verdienste um Bayern oder die Bundesrepublik Deutschland erworben haben. Als Frauenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung hat sich Frau Staatsministerin Haderthauer im Juli 2009 an alle Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung gewandt und um Unterstützung aller für Ordensangelegenheiten zuständigen Behörden bei dem Vorhaben gebeten, dass das vorbildliche Engagement von Frauen auch eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung finden solle. Ministerpräsident Horst Seehofer hat im November 2009 alle Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung um Unterstützung bei dem wichtigen Vorhaben gebeten, Frauen künftig entsprechend ihrem herausragenden gesellschaftlichen Engagement bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen und Orden zu berücksichtigen , und veranlasst, dass ab 2010 Vorschläge der Ressorts zur Auszeichnung mit dem Bayerischen Verdienstorden nur noch angenommen werden, wenn der Anteil der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Frauen mindestens 30 % beträgt. Auch Bundespräsident Gauck nimmt grundsätzlich nur noch Vorschlagslisten für die Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an, wenn die Listen mindestens 30 % Frauenvorschläge enthalten. Der Freistaat Bayern erfüllt diese Quote seit vielen Jahren zuverlässig. Mit Schreiben vom 31.07.2014 an alle Kabinettsmitglieder und Regierungspräsidenten hat Herr Ministerpräsident nun darum gebeten, beim Bayerischen Verdienstorden nur noch Vorschlagslisten mit einem Frauenanteil von möglichst 50 %, mindestens aber 40 % vorzulegen. Andere Vorschlagslisten werden von der Staatskanzlei nicht mehr angenommen. Eine entsprechende Festlegung hat der Herr Ministerpräsident in dem Schreiben auch für das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern getroffen. Auch hier ist künftig eine Frauenquote von mindestens 40 % einzuhalten, mittelfristig wird ein Frauenanteil von 50 % angestrebt. Diese konkreten Vorgaben sollen dazu beitragen, die herausragenden Verdienste von Frauen um den Freistaat Bayern in entsprechender Weise zu würdigen und den Anteil der auszuzeichnenden Frauen in den nächsten Jahren kontinuierlich zu steigern.