Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.07.2014 Mittel der Dorferneuerung Im bayerischen Haushalt werden im Einzelplan 08 Mittel zur Dorferneuerung ausgewiesen, dazu frage ich die Staatsregierung : 1. Wofür wurden die Mittel zur Dorferneuerung in den letz- ten fünf Jahren genutzt (bitte nach Jahren und Projekten unter Angabe der zusätzlichen GAK- und EU-Mittel getrennt auflisten)? 2. Für welche Maßnahmen sind sie im aktuellen Doppelhaushalt 13/14 vorgesehen (bitte nach Projekten unter der Angabe der zusätzlichen GAK- und EU-Mittel auflisten )? 3. Wären die Mittel zur Dorferneuerung auch für den Rückbau von Gebäuden und Siedlungen, für die Schaffung neuer Ortszentren und einer zentralen Nah-, Bildungs- und Gesundheitsversorgung nutzbar, beispielsweise im Bildungsbereich für den Erhalt der örtlichen Grundschule und des örtlichen Kindergartens? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.08.2014 1. Wofür wurden die Mittel zur Dorferneuerung in den letzten fünf Jahren genutzt (bitte nach Jahren und Projekten unter Angabe der zusätzlichen GAK- und EU-Mittel getrennt auflisten)? Mit den Dorferneuerungsmitteln werden die Dörfer und ländlich strukturierten Gemeinden vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, insbesondere des demogra- fischen Wandels und des Klimawandels, auf künftige Erfordernisse vorbereitet. Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen – die örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert, – das Bewusstsein für die dörfliche Lebenskultur, den hei- matlichen Lebensraum, die Nahversorgung sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Region vertieft, – die ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume gestärkt, – die Innenentwicklung der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund und Boden gefördert, – der eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen und die Kulturlandschaft erhalten sowie – Beiträge zum Klimaschutz, zur Energiewende und zur Anpassung an den Klimawandel geleistet werden. Die Dorferneuerung baut auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erarbeitung gemeindlicher Entwicklungsziele , bei der Vorbereitung, Planung und Ausführung ideeller und materieller Maßnahmen sowie auf deren selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher, gemeindlicher und ggf. auch übergemeindlicher Ebene. Gerade kleinere Gemeinden verfügen oftmals nicht über die personelle Ausstattung, das Fachwissen und die finanziellen Möglichkeiten, dringend nötige Entwicklungsprozesse in die Wege zu leiten und erforderliche Maßnahmen umzusetzen . Hier bieten die Ämter für Ländliche Entwicklung in Kooperation mit freien Planungsbüros den Gemeinden die erforderliche fachliche, organisatorische, rechtlich gesicherte und finanzielle Unterstützung. Zudem stehen auch in der Dorferneuerung die Möglichkeiten der Bodenordnung auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes zur beschleunigten Umsetzung von Infrastrukturvorhaben, Hochwasserschutzmaßnahmen und zur Grundbereitstellung zur Verfügung . Aktuelle fachliche Schwerpunkte sind insbesondere die Innenentwicklung als Reaktion auf den demografischen Wandel und den hohen Flächenverbrauch, die Schaffung attraktiver Lebensbedingungen durch gestalterische und funktionale Verbesserungen an Gebäuden, Straßen, Plätzen, Wegen und Gewässern, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts , z. B. durch die Förderung des ehrenamtlichen Engagements oder die Schaffung von Gemeinschaftshäusern, sowie die Sicherung der Nahversorgung, z. B. durch die Initiierung und Förderung von Dorfläden. Grundlage für die Förderung sind die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR). Die angefragten Informationen sind aus folgenden zwei Tabellen ersichtlich: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2960 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2960 Tabelle 1: Anzahl der Dorferneuerungen 2008 2009 2010 2011 2012 Dorferneuerungen nach dem FlurbG 967 939 920 872 944 Vorhaben außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG 85 184 252 241 239 Summe 1.052 1.123 1.172 1.113 1.183 Tabelle 2: Fördermittel in der Dorferneuerung*) Fördermittel (in Mio. Euro) 2008 2009 2010 2011 2012 Land 37,0 26,5 24,9 20,0 23,0 EU 7,3 14,1 15,6 15,0 15,6 GAK**) 22,4 24,2 25,4 17,4 17,5 Summe 66,7 64,8 65,9 61,4 56,1 *) einschließlich Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Dorf- und Gemeindeentwicklung **) 2009–2011 zusätzlich Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes 2. Für welche Maßnahmen sind sie im aktuellen Doppelhaushalt 13/14 vorgesehen (bitte nach Projekten unter der Angabe der zusätzlichen GAK- und EU-Mittel auflisten)? Die bereitgestellten Mittel werden für die Vorbereitung, Planung und Ausführung ideeller und materieller Maßnahmen gemäß Anlage zur DorfR eingesetzt. Die angefragte Liste würde wegen der großen Anzahl von Projekten (vgl. Tabelle 1 zu Frage 1) und Maßnahmen, deren Ausführung und Abrechnung sich z. T. über mehrere Jahre erstrecken kann, den Berichtsrahmen überlasten und einen erheblichen Arbeitsaufwand verursachen. Auch können mehrere Maßnahmen pro Projekt und Jahr umgesetzt werden. So wurden im HH-Jahr 2013 für über 4.000 Dorferneuerungsmaßnahmen Fördermittel eingesetzt. Daher werden in den nachfolgenden Tabellen die in Frage 1 dargelegten Daten für die Jahre 2013 und 2014 fortgeschrieben. Tabelle 3: Anzahl der Dorferneuerungen 2013 2014*) Dorferneuerung nach dem FlurbG 907 900 Vorhaben außerhalb von Verfahren nach dem FlurbG 239 250 Summe 1.146 1.150 *) 2014 geschätzt Tabelle 4: Fördermittel in der Dorferneuerung*) Fördermittel (in Mio. Euro) 2013 2014**) Land 25,6 27,6 EU 9,2 10,3 GAK 19,8 21,5 Summe 54,6 59,4 *) einschließlich Fördermittel für Infrastrukturmaßnahmen zur Dorf- und Gemeindeentwicklung **) 2014 geschätzt Im Rahmen der derzeit rund 1.150 Dorferneuerungen werden Maßnahmen in 2.300 Dörfern mit rund 650.000 Bürgerinnen und Bürgern umgesetzt. Über 700 Gemeinden, also rund ein Drittel der bayerischen Gemeinden, profitieren derzeit von der Dorferneuerung. Mit den Fördermitteln werden jährlich rd. 150 Mio. € unmittelbare Investitionen ausgelöst. Wie eine wissenschaftliche Untersuchung des ifo-Instituts bestätigt hat, lösen die eingesetzten Fördermittel insgesamt sogar das 7-Fache an Investitionen aus. Die Dorferneuerung stärkt damit insbesondere die regionale Wirtschaft und erhält bzw. schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. 3. Wären die Mittel zur Dorferneuerung auch für den Rückbau von Gebäuden und Siedlungen, für die Schaffung neuer Ortszentren und einer zentralen Nah-, Bildungs- und Gesundheitsversorgung nutzbar , beispielsweise im Bildungsbereich für den Erhalt der örtlichen Grundschule und des örtlichen Kindergartens ? Zu den Schwerpunkten der Dorferneuerung gehört seit vielen Jahren die Innenentwicklung. Durch das Boden- und Gebäudemanagement, die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse , die Schaffung dorfgerechter Dorfzentren, öffentlicher und bürgerschaftlicher Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur in den ländlichen Ortschaften und weiterer Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich werden die Ortszentren aktiviert und der sparsame Umgang mit Grund und Boden gefördert. Die Mittel können in Gemeindeteilen mit i. d. R. nicht mehr als 2.000 Einwohnern eingesetzt werden, um die Dörfer und ländlich strukturierten Gemeinden auf künftige Erfordernisse vorzubereiten. Eine direkte Förderung von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen aus Mitteln der Dorferneuerung scheidet allerdings aus, da die Förderung derartiger Einrichtungen nach anderen Programmen erfolgt oder zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden zählt.