Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 22.05.2014 Verkehrserziehung Vorschulkinder durch die Polizei; Polizeipuppenbühnen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Arbeit der bayeri- schen Polizeipuppenspielbühnen in Kindergärten und Grundschulen für die präventive Verkehrserziehung und Verbrechensvorbeugung bei Kindern? 2. Plant die Staatsregierung, neben den bestehenden drei bayerischen Puppenspielensembles in München, Nürnberg und Weiden in der nächsten Zeit weitere Puppenbühnen zur Verkehrserziehung von Vor- und Grundschulkindern einzurichten? 3. Welche Kosten sind für die drei bestehenden Bühnen in der letzten Legislaturperiode entstanden? 4. Handelt es sich bei den mit den Puppen arbeitenden Po- lizisten um Beamte, die auf für diese Sonderaufgabe etatisierten Stellen sitzen, oder werden die Beamten aus der laufenden PI-Arbeit abgezogen? 5. Wie oft sind die Polizeibeamten mit der Puppenspielar- beit in der Woche durchschnittlich in Kindergärten und Grundschulen im Einsatz? 6. Ist es richtig, dass die drei bestehenden polizeilichen Puppenspielbühnen in absehbarer Zeit ihre Arbeit einstellen müssen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.08.2014 Vorbemerkung: Eine der Hauptaufgaben der Polizei ist es, durch geeignete Präventionsarbeit Gefahren von unseren Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Dies gilt nicht nur für die Kriminalprävention – auch die Verkehrsprävention ist ein zentraler und unverzichtbarer Kernbereich polizeilichen Handelns. Je früher sie geleistet wird, desto nachhaltiger wirkt sie. Das verkehrs- und kriminalpräventive polizeiliche Puppen- spiel ist hier gerade für Kinder ein anerkannt wertvolles Medium . Die polizeilichen Puppenbühnen sensibilisieren durch diese Zielgruppe spielerische Aufklärung und Schulung für die Gefahren des Alltags. 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die Arbeit der bayerischen Polizeipuppenspielbühnen in Kindergärten und Grundschulen für die präventive Verkehrserziehung und Verbrechensvorbeugung bei Kindern? Der Einsatz der drei in Bayern vorhandenen Verkehrspuppenbühnen (München, Nürnberg, Weiden i. d. Oberpfalz) wird als wichtiges, weil interaktives Medium angesehen, kindgerecht verkehrs- und kriminalpolizeiliche Prävention zu betreiben und hierbei auch erwünschtes Umwelt- und Sozialverhalten zu vermitteln. Der Einsatz der polizeilichen Verkehrspuppenbühnen ist seit ihrer Gründung in den 1950er- und 1960er-Jahren ein wichtiger Bestandteil im verkehrs- und kriminalpräventiven Konzept Bayerns, um das Unfallgeschehen auf bayerischen Straßen und die Kriminalitätsentwicklung auch in der Zukunft positiv zu beeinflussen. Neben der Verkehrserziehung zählen ebenso Gewalt- und Umweltprävention zum Repertoire wie die Vermittlung von Ehrlichkeit und Höflichkeit. Neben dem Präventionsgedanken erfüllen die Puppenbühnen einen weiteren wichtigen Auftrag: Es wird ein erster positiver Kontakt zwischen den Kindern und der Polizei hergestellt. Es kann ihnen so gezeigt werden, dass sie sich vertrauensvoll an die Polizei wenden können. So wird möglichen Berührungsängsten vorgebaut. 2. Plant die Staatsregierung, neben den bestehenden drei bayerischen Puppenspielensembles in München , Nürnberg und Weiden in der nächsten Zeit weitere Puppenbühnen zur Verkehrserziehung von Vorund Grundschulkindern einzurichten? An die Einrichtung einer weiteren Polizeipuppenbühne ist derzeit nicht gedacht. Ein Mehrbedarf besteht nach unserer Einschätzung derzeit nicht. Da die personelle Ausstattung aus Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht, die in ihren jeweiligen Dienststellen auch anderer Präventionsarbeit nachgehen, müssen hier dienstliche und personelle Belange miteinbezogen werden. 3. Welche Kosten sind für die drei bestehenden Bühnen in der letzten Legislaturperiode entstanden? In der letzten Legislaturperiode fielen ausschließlich für Zwecke der drei Verkehrspuppenbühnen Ausgaben in Höhe von 86.606,54 € an. Hiervon entfielen 51.365,31 € auf den Neuerwerb eines Transport-Kfz Mercedes-Benz Sprinter, der als Nachersatz für einen seit 1997 in Gebrauch stehenden Wagen benötigt wurde. 4. Handelt es sich bei den mit den Puppen arbeitenden Polizisten um Beamte, die auf für diese Sonderaufgabe etatisierten Stellen sitzen, oder werden die Beamten aus der laufenden PI-Arbeit abgezogen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2962 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2962 Bei den im Bereich der Polizeipuppenbühnen tätigen Polizeivollzugsbeamten handelt es sich um ausgebildete Verkehrserzieher . Sie sind im Rahmen von Verkehrsunterrichten (Jugendverkehrsschule) in Schulen und bei Präventionsveranstaltungen für Senioren tätig. In der „spielfreien“ Zeit gehen sie ihren originären Aufgaben bei ihren Dienststellen nach (z. B. Verkehrsüberwachung, Schichtbeamter etc.) und stehen auch bei personalintensiven Verkehrseinsätzen zur Verfügung. Sie werden somit nicht aus der laufenden PIArbeit abgezogen. Bei besonderen Einsatzlagen wird der Spielbetrieb der Puppenbühne gänzlich eingestellt, um den erhöhten Personalanforderungen gerecht zu werden. Die Polizeibeamtinnen und -beamten können nur auftreten, wenn es dienstlich und personell möglich ist. 5. Wie oft sind die Polizeibeamten mit der Puppenspielarbeit in der Woche durchschnittlich in Kindergärten und Grundschulen im Einsatz? Abzüglich der Ferienzeiten sowie der in Frage 4 erwähnten Tätigkeiten sind die Polizeipuppenbühnen durchschnittlich 35 Wochen im Jahr im Einsatz. In dieser Zeit werden die Bühnen an ca. zwei bis drei Tagen pro Woche in Kindergärten und bei Grundschulkindern eingesetzt. Pro Spieltag finden mehrere Aufführungen statt. Hinzu kommen noch ein bis zwei Tage für Nachbesprechungen bei den besuchten Einrichtungen (Theorie und Praxis) durch die Beamten der Polizeipuppenbühne. Zusätzlich erfolgen Aufführungen bei Senioren- und Präventionsveranstaltungen sowie bei Sonderveranstaltungen (z. B. Landestag der Verkehrssicherheit, Tag der offenen Tür), die oftmals an Wochenenden stattfinden. 6. Ist es richtig, dass die drei bestehenden polizeilichen Puppenspielbühnen in absehbarer Zeit ihre Arbeit einstellen müssen? Auch in Zukunft werden die drei bayerischen Verkehrspuppenbühnen der Polizei im Bereich der Kriminal- und Verkehrsprävention einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder leisten und die Vermittlung gesellschaftlicher Grundwerte aufgreifen. Die breite Themenpalette der Polizeipuppenbühnen vermittelt grundlegende Inhalte in kindgerechter Form, findet große Akzeptanz und vermittelt Kindern ein positives Bild von der Arbeit der Polizei. Eine Schließung der Polizeipuppenbühnen wäre kontraproduktiv und ist daher nicht vorgesehen .