Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Herbert Woerlein SPD vom 31.07.2014 Population verwilderter Katzen und Katzenkastration Nach Schätzung des Deutschen Tierschutzbundes gibt es in Bayern 100.000 frei lebende Katzen („Streuner”), die oft unterernährt und krank sind und sich unkontrolliert vermehren . Der Freistaat hat „ein Katzenproblem” (Augsburger Allgemeine vom 27. Dezember 2013). Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie schätzt die Staatsregierung die im Zusammenhang mit der Population verwilderter Katzen bestehende Problematik für Bayern hinsichtlich Tierschutz und Tiergesundheit ein? 2. Welche Gebiete sind der Staatsregierung bekannt, in denen ein erhöhtes Aufkommen an frei lebenden Katzen besteht? 3. Wie wertet die Staatsregierung die in § 13 Tierschutzgesetz geschaffene Rechtsgrundlage für ein Kastrationsgebot ? 4. Beabsichtigt die Staatsregierung, die Ermächtigung in § 13 b Tierschutzgesetz selbst zu nutzen? 5. Beabsichtigt die Staatsregierung, den Kommunen per Rechtsverordnung eine Ermächtigung für Katzenkastrationsgebote zu übertragen? 6. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung, um Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell dabei zu unterstützen, in Kooperation mit den Kommunen bereits bestehende Populationen verwilderter Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie schätzt die Staatsregierung die im Zusammenhang mit der Population verwilderter Katzen bestehende Problematik für Bayern hinsichtlich Tierschutz und Tiergesundheit ein? Eine Tierschutzproblematik ist in einzelnen regional begrenzten Fällen gegeben. 2. Welche Gebiete sind der Staatsregierung bekannt, in denen ein erhöhtes Aufkommen an frei lebenden Katzen besteht? Der Staatsregierung sind keine konkreten Gebiete bekannt, nach den Berichten von Tierschutzorganisationen besteht im Umfeld von einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben ein erhöhtes Aufkommen an frei lebenden Katzen. 3. Wie wertet die Staatsregierung die in § 13 Tierschutzgesetz geschaffene Rechtsgrundlage für ein Kastrationsgebot ? Die Ermächtigung im § 13 b des Tierschutzgesetzes gestattet es unter der Voraussetzung, dass an frei lebenden Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können, u. a. den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet zu verbieten. Unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen kann diese Maßnahme nur in einzelnen, eng begrenzten Gebieten zum Einsatz kommen. 4. Beabsichtigt die Staatsregierung, die Ermächtigung in § 13 b Tierschutzgesetz selbst zu nutzen? Die Staatsregierung wird diese Ermächtigung auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen, da nur aufgrund der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und des Sachverstandes der Veterinärbehörden vor Ort im Einzelfall und regional begrenzt angemessene Maßnahmen angeordnet werden können. 5. Beabsichtigt die Staatsregierung, den Kommunen per Rechtsverordnung eine Ermächtigung für Katzenkastrationsgebote zu übertragen? Siehe Antwort zu Frage 4. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2966 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2966 6. Welchen Beitrag leistet die Staatsregierung, um Tierschutzorganisationen und Tierheime finanziell dabei zu unterstützen, in Kooperation mit den Kommunen bereits bestehende Populationen verwilderter Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen sowie zu registrieren ? Die Staatsregierung hat 2012 eine Informationsbroschüre erstellt, in der auf die Notwendigkeit der Kastration von frei laufenden Katzen hingewiesen wird, um unnötiges Tierleid zu verhindern. Seither wurden bereits mehr als 25.000 Exemplare dieser Broschüre von Tierschutzorganisationen und Verwaltungsbehörden angefordert. Eine finanzielle Unterstützung einzelner Tierheime ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben nicht möglich.