Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.07.2014 Antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen zum Nahost -Konflikt Im Rahmen von Demonstrationen im Kontext der jüngsten Eskalation des Nahost­Konflikts ist es laut Medienberichten auch in Bayern wiederholt zu antisemitischen Vorfällen ge­ kommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wo haben in Bayern entsprechende Demonstrationen stattgefunden (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)? 1.1 Wie viele Personen haben an diesen Demonstrationen jeweils teilgenommen? 1.2 Welches konkrete Thema lag den Versammlungsan­ meldungen jeweils zugrunde? 2. Welche Organisationen bzw. Vereine traten jeweils als Veranstalter der Versammlungen auf? 2.1 Welche Auflagen waren jeweils mit der Versammlung verbunden? 2.2 Wie wurde im Rahmen der Auflagen und der Einsatz­ strategie der Sicherheitsbehörden jeweils der Umgang mit Symbolen der von der Europäischen Union als ter­ roristische Vereinigung eingestuften Hamas geregelt? 3. In wie vielen Fällen kam es im Rahmen der Demonstr­ ationen – nach Kenntnissen der Staatsregierung – zu antisemitischen Vorfällen (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Versammlung auflisten)? 3.1 Wie viele dieser Vorfälle ziehen aufgrund einer mögli­ chen strafrechtlichen Relevanz entsprechende Ermitt­ lungsverfahren nach sich? 3.2 In wie vielen Fällen wurden Versammlungsmittel be­ schlagnahmt (Fälle bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Versammlung sowie der Begründung der Beschlagnahme auflisten)? 4. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Mobilisierung durch die rechtsextreme Szene für die jeweiligen Versammlungen (bitte detailliert nach den einzelnen Gruppierungen und Versammlungen auflis­ ten)? 4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Unterwanderung bzw. Teilnahme der rechtsextremen Szene an den jeweiligen Versammlungen (bitte de­ tailliert nach den einzelnen Gruppierungen und Ver­ sammlungen auflisten)? 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Ver­ sammlungen oder sonstige Aktionen der rechtsextre­ men Szene, in denen Bezug auf den aktuellen Konflikt im Nahen Osten genommen wurde? 5. Ist der von der Süddeutschen Zeitung geschilderte Fall zutreffend, wonach ein Platzverweis gegenüber einem Mitglied einer israelischen Gruppe ausgespro­ chen worden sei, das sich dem Münchner Demonstra­ tionszug vom 20. Juli 2014 in „provozierender Weise“ genähert haben soll ( http://www.sueddeutsche.de/ muenchen/demonstration­in­muenchen­hassparolen­ bei­der­friedensdemo­1.2063338 )? 5.1 Falls ja, wie genau stellte sich die dem Platzverweis zugrunde liegende Provokation dar? 5.2 Wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitsbehörden? 6. Ist der auf dem Blog SchlamasselMuc geschilderte Vorfall zutreffend, wonach einem Demonstranten, der an der Demonstration „Frei heit für Pa läs ti na“ am 20. Juli 2014 in München teilnahm, von Polizeibeamten auf die Bitte, ein Plakat mit Ha ken kreuz ent fer nen zu las sen, entgegnet wurde, die Polizei „könne da nicht rein ge hen, sonst es ka lie re die Si tua ti on“ bzw. es seien „nicht genug Polizisten vor Ort […], um eine Eskala­ tion in den Griff zu bekommen“ ( http://schlamassel. blogsport.de/ )? 6.1 Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung diesen Vor­ fall und weshalb waren nicht ausreichend Polizeikräfte für die Demonstration abgestellt? 7. Sind der Staatsregierung seit Beginn der jüngsten Eskalation des Nahost­Konflikts Übergriffe auf Jüdin­ nen und Juden sowie auf jüdische Einrichtungen oder sonstige antisemitische Vorfälle jenseits der Demonstr­ ationszüge bekannt? 7.1. Falls ja, welche (bitte detailliert unter Angabe von Da­ tum/Ort auflisten)? 8. Wie hat sich die Zahl antisemitisch motivierter Straf­ und Gewalttaten seit 2008 in Bayern entwickelt? 8.1 In wie vielen Fällen kam es zur Erhebung einer Ankla­ ge, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen? 8.2 Wie viele der antisemitisch motivierten Straf­ und Ge­ walttaten seit 2008 können dem Bereich „Politisch mo­ tivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2976 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2976 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.08.2014 Die Schriftliche Anfrage wird unter Beteiligung der Baye­ rischen Polizeipräsidien (PP) sowie des Bayerischen Staats­ ministeriums der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wo haben in Bayern entsprechende Demonstrationen stattgefunden (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten)? 1.1 Wie viele Personen haben an diesen Demonstrationen jeweils teilgenommen? 1.2 Welches konkrete Thema lag den Versammlungsanmeldungen jeweils zugrunde? 2. Welche Organisationen bzw. Vereine traten jeweils als Veranstalter der Versammlungen auf? 2.1 Welche Auflagen waren jeweils mit der Versammlung verbunden? 3. In wie vielen Fällen kam es im Rahmen der Demonstrationen – nach Kenntnissen der Staatsregierung – zu antisemitischen Vorfällen (bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Versammlung auflisten)? 3.1 Wie viele dieser Vorfälle ziehen aufgrund einer möglichen strafrechtlichen Relevanz entsprechende Ermittlungsverfahren nach sich? 3.2 In wie vielen Fällen wurden Versammlungsmittel beschlagnahmt (Fälle bitte einzeln unter Angabe der jeweiligen Versammlung sowie der Begründung der Beschlagnahme auflisten)? 4. Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Mobilisierung durch die rechtsextreme Szene für die jeweiligen Versammlungen (bitte detailliert nach den einzelnen Gruppierungen und Versammlungen auflisten)? 4.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Unterwanderung bzw. Teilnahme der rechtsextremen Szene an den jeweiligen Versammlungen (bitte detailliert nach den einzelnen Gruppierungen und Versammlungen auflisten)? Die Fragen 1., 1.1, 1.2, 2, 2.1, 3, 3.1, 3.2, 4 und 4.1 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwor­ tet. Bei den Bayerischen Polizeipräsidien ist zu den oben ge­ nannten Fragestellungen mit Stand 18.08.2014 Folgendes bekannt: Ereignislos verlaufende Versammlungen ohne anlassbezogene Beschränkungen der Versammlungsbehörde: – 20.06.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Solidaritätsveranstaltung mit den in Israel entführten drei Jugendlichen, weg mit ausschwen­ kenden Israelfahnen und Plakaten“: An der Versammlung nahmen 39 Personen teil. Als Ver­ anstalter fungierte eine Privatperson ohne bekannten Be­ zug zu einer Organisation oder einem Verein. – 27.06.2014, 11.07.2014 und 25.07.2014 – Stationäre Versammlungen in München zum Thema „Für einen ge­ rechten Frieden im Nahen Osten – Schluss mit der Besat­ zung“: Die Versammlungsanmeldungen erfolgten durch die Or­ ganisation „Frauen in schwarz“. An den Versammlungen nahmen zwischen drei und 14 Personen teil. – 27.06.2014 – Stationäre Versammlung („Flashmob“) in München zum Thema „bringbackourboys“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch den „Jü­ dischen Kulturverein Ostend der Jüdischen Gemeinde Frankfurt Main“. Die als Flashmob angelegte Versamm­ lung kam augenscheinlich nicht zustande. – 02.07.2014 – Stationäre Versammlung in München zum Thema „Mahnwache zum Gedenken an Naftali Fraenkel, Gilad Shaar und Eyal Yifrach“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch eine Privat­ person. An der Versammlung nahmen 15 Personen teil. – 12.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Mahnwache zur Solidarität mit Palästi­ na“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch die „Paläs­ tinensische Gemeinde München e.V.“. An der Versamm­ lung nahmen ca. 2.100 Personen teil. – 17.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Solidaritätsveranstaltung mit Israel im Rahmen des International Day of Solidarity with Israel“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch eine Pri­ vatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. An der Versammlung nahmen ca. 300 Personen teil. – 18.07.2014 – Stationäre Versammlung in München zum Thema „Freiheit für Rojava, Kobana, Palästina, für De­ mokratie und Frieden, gegen Rassismus und Antisemi­ tismus“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch eine Pri­ vatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. An der Versammlung nahmen ca. 40 Personen teil. – 19.07.2014 – Stationäre Versammlung in Augsburg zum Thema „Augsburg will Frieden – wir wollen kein Blut mehr sehen!“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch eine Pri­ vatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. An der Versammlung nahmen ca. 750 Personen teil. – 19.07.2014 – Kundgebung in Ingolstadt zum Thema „Frieden in Gaza“: An der Kundgebung zum Thema „Frieden in Gaza“ nah­ men ca. 500 Personen teil. Als Veranstalter fungierte eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisati­ on oder einem Verein. – 19.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Landshut zum Thema „Demo für die Freiheit – Krieg in Palästina“ An der Versammlung nahmen ca. 650 Personen teil. Die Versammlung wurde von einer Privatperson ohne be­ kannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein angemeldet. Drucksache 17/2976 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – 19.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Schweinfurt zum Thema „Schweinfurt will Frieden“: An der Versammlung nahmen ca. 400 Personen teil. Als Veranstalter fungierte eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. – 20.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Wei­ den/Oberpfalz zum Thema „Free Palästina & Gaza“: An der Versammlung nahmen ca. 150 Personen teil. Als Veranstalter trat eine Privatperson ohne bekannten Be­ zug zu einer Organisation oder einem Verein auf. – 26.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Solidarität mit Gaza“: An der Versammlung nahmen ca. 800 Personen teil. Als Veranstalter trat die „Palästinensische Gemeinde Mün­ chen e.V.“ auf. – 27.07.2014 – Stationäre Versammlung in Ausgburg zum Thema „Frieden für alle – Frieden jetzt“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch die Partei „Pro Augsburg“. An der Versammlung nahmen ca. 500 Personen teil. – 27.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Augs­ burg zum Thema „Gegen Hass und für Frieden und Ver­ söhnung zwischen Israel und Palästinensern“: An der Versammlung nahmen ca. 350 Personen teil. Als Veranstalter trat die „Freie Evangelische Gemeinde Augsburg Mitte“ auf. – 01.08.2014 – Stationäre Versammlung in Rosenheim zum Thema „Freiheit für Palästina“: An der Kundgebung beteiligten sich ca. 60 Personen. Der Aufruf hierzu erfolgte über das soziale Netzwerk Face­ book, ohne erkennbaren Veranstalter. Aus dem Internet­ aufruf ergaben sich ferner keine Bezugspunkte zu einer Organisation oder einem Verein. – 02.08.2014 – Stationäre Versammlung in München zum Thema „Mahnwache zur Solidarität mit Palästina/Gaza“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch die „Palästi­ nensische Gemeinde München e.V.“. An der Mahnwache nahmen ca. 300 Personen teil. – 02.08.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Hof a. d. Saale zum Thema „Friedensgespräch“: An dem Aufzug nahmen in der Spitze bis zu 300 Personen teil. Als Veranstalter trat eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein auf. – 08.08.2014 – Stationäre Versammlung in Rosenheim zum Thema „Freiheit für Palästina“: An der Kundgebung beteiligten sich ca. 85 Personen. Als Veranstalter trat eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu Organisationen oder Vereinen auf. Der Aufruf hierzu erfolgte über das soziale Netzwerk Facebook. – 09.08.2014 – Stationäre Versammlung in Würzburg zum Thema „Mahnwache für verfolgte Christen im Irak, Syrien und weltweit“: Es trugen sich ca. 100 Personen in eine Unterschriften­ liste ein. Als Veranstalter fungierte eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu Organisationen oder Vereinen. – 09.08.2014 – Stationäre Versammlung in München zum Thema „Mahnwache zur Solidarität mit Palästina/Gaza“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch die „Palästi­ nensische Gemeinde München e.V.“. An der Mahnwache nahmen ca. 70 Personen teil. – 15.08.2014 – Stationäre Versammlung in Rosenheim zum Thema „Freiheit für Palästina“: An der Mahnwache beteiligten sich ca. 25 Personen. Als Veranstalter trat eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu Organisationen oder Vereinen auf. Der Aufruf hierzu erfolgte über das soziale Netzwerk Facebook. Für alle der vorgenannten Versammlungen bestanden die für stationäre bzw. sich fortbewegende Versammlungen üb­ lichen Beschränkungen. Hierunter zu verstehen sind z. B. Festlegungen zur Anzahl der Ordner, Pflichten des Ver­ sammlungsleiters, Ausgestaltung von Versammlungsmit­ teln, zu nutzende Verkehrsfläche oder die Lautstärke von Lautsprechern. Darüber hinausgehende, anlassbezogene Beschränkungen gab es nicht. Bei keiner der vorgenannten Versammlungen wurden der Polizei antisemitische Vorfälle oder anderweitige Straftaten bekannt. Zu einer Beschlag­ nahmung von Kundgebungsmitteln kam es nicht. Ferner liegen für keine der genannten Versammlungen Anhalts­ punkte vor, die auf eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene schließen lassen. Ereignislos verlaufende Versammlungen mit anlassbezogenen Beschränkungen der Versammlungsbehörde: – 20.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Aschaf­ fenburg zum Thema „Demo für die Konflikte zwischen Pa­ lästina und Israel. Pro Palästina – Contra Israel“: An der Versammlung nahmen ca. 1.200 Personen teil. Als Veranstalter fungierte eine Privatperson ohne be­ kannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. Neben den für fortbewegende Versammlungen üblichen Beschränkungen verbot die Versammlungsbehörde „ver­ unglimpfende oder beleidigende Handlungen oder Taten, die insbesondere das Ehrgefühl anderer, auch Verstorbe­ ner, verletzen können“. – 30.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Re­ gensburg zum Thema „Friedensdemo für alle Krisenge­ biete“ sowie Gegenveranstaltung zum Thema „Gegen jeden Antisemitismus“: An dem „Friedensmarsch für alle Krisengebiete“ be­ teiligten sich bis zu 100 Teilnehmer. An der stationären Gegenversammlung mit dem Thema „Gegen jeden An­ tisemitismus“ nahmen in der Spitze bis zu 50 Personen teil. Beide Versammlungen wurden von Privatpersonen ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein veranstaltet. Die Versammlungsbehörde ordnete neben allgemeinen Festlegungen auch die Versamm­ lungs­ und Aufzugsörtlichkeiten an, um ein unmittelbares Aufeinandertreffen der opponierenden Versammlungs­ teilnehmer zu vermeiden. – 02.08.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Ingol­ stadt zum Thema „Free Palastine. Wir marschieren für den Frieden“: An dem Aufzug mit anschließender Kundgebung zum Thema „Free Palastine. Wir marschieren für den Frieden“ Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2976 nahmen ca. 200 Personen teil. Als Veranstalter fungier­ te eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. Neben den für fortbe­ wegende Versammlungen üblichen Beschränkungen, untersagte die Versammlungsbehörde antisemitische sowie anderweitige volksverhetzende Parolen, Handlun­ gen oder sonstige diesbezügliche Äußerungen sowie die Verwendung von offenem Feuer. – 02.08.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Würz­ burg zum Thema „Stoppt Krieg in Gaza“: An der Versammlung nahmen ca. 180 Personen teil. Als Veranstalter fungierte eine Privatperson mit Bezug zur Is­ lamischen Gemeinde Würzburgs. Über die für fortbewegende Versammlungen üblichen Beschränkungen untersagte die Versammlungsbehörde antisemitische Äußerungen sowohl verbal als auch in Form von Schriftzügen auf Plakaten und das Verbrennen von Flaggen. – 16.08.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Kemp­ ten zum Thema „Frieden und Gerechtigkeit für Palästina“: An der Versammlung, die durch „Die Linke Kempten“ angemeldet wurde, nahmen ca. 50 Personen teil. Ne­ ben den für fortbewegende Versammlungen üblichen Beschränkungen ordnete die Versammlungsbehörde an, dass – bei der Demonstration keine Fahnen, Plakate bzw. Transparente mit beleidigendem oder strafbarem In­ halt mitgeführt werden dürfen und – antisemitische Parolen oder Handlungen verboten sind. Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Ver­ sammlung aufgelöst werden muss. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Beschränkun­ gen entsprechende organisatorische Vorgaben erlassen, um ein Überschneiden mit einer zeitgleich stattfindenden Versammlung zu verhindern. Bei keiner der vorstehenden Versammlungen wurden der Polizei antisemitische Vorfälle oder anderweitige Straftaten bekannt. Kundgebungsmittel wurden in keinem Fall beschlagnahmt. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene vor. Versammlungen mit relevanten Feststellungen: – 12.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Würz­ burg zum Thema „Free Palästina“: An der Versammlung nahmen ca. 200 Personen teil. Als Veranstalter fungierten zwei Privatpersonen ohne be­ kannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. Es bestanden die für sich fortbewegende Versamm­ lungen üblichen Beschränkungen ohne anlassbezogene Besonderheiten. Aufgrund eines Plakats, das seinem Inhalt nach gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu gerich­ tet war, wurde eine Meldung an das zuständige Staats­ schutzkommissariat zur Klärung der strafrechtlichen Relevanz gefertigt. Zu einer Beschlagnahme von Kund­ gebungsmitteln kam es nicht. Ferner liegen keine An­ haltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene vor. – 19.07.2014 – Kundgebung in Nürnberg zum Thema „Frei­ heit für Palästinenser“: An der Versammlung nahmen ca. 3.000 Personen teil. Als Veranstalter trat eine Privatperson ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein auf. Die Teilnehmer setzten sich jedoch nach Kenntnis des PP Mittelfranken aus folgenden Gruppierungen zusammen: „Friedensinitiative Nürnberg e.V.“, „DIDF“, „MLKP“, „TKP­ ML“, „Eyüp Sultan Bildungsverein“, „Ansar­Service“, „Ale­ vitische Jugend“ (BDAJ)“. Laut dem Versammlungsbescheid der Stadt Nürnberg waren die für Versammlungen üblichen Beschränkungen ohne anlassbezogene Besonderheiten zu beachten. Im Anschluss an die Versammlung kam es laut Mittei­ lung des PP Mittelfranken zu antisemitischen Äußerun­ gen, die jedoch nach eingehender Bewertung einen straf­ rechtlichen Tatbestand – insbesondere auch im Hinblick auf die §§ 86, 86 a, 104, 130 und 185 StGB sowie § 20 VereinsG – nicht verwirklichten. Zu einer Beschlagnah­ me von Kundgebungsmitteln kam es nicht. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwande­ rung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Sze­ ne vor. – 19.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Re­ gensburg zum Thema „Friedensmarsch für Palästina“ sowie Gegenveranstaltung zum Thema „Free Gaza from Hamas“: An dem Aufzug mit Thema „Friedensmarsch für Paläs­ tina“ beteiligten sich ca. 300 Teilnehmer. An der statio­ nären Gegenversammlung mit dem Thema „Free Gaza from Hamas“ nahmen in der Spitze bis zu 50 Personen teil. Beide Versammlungen wurden von Privatpersonen ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein angemeldet. Von der Stadt Regensburg wurden Versammlungsbe­ scheide erlassen. Neben den allgemeinen Festlegungen wurden die Versammlungs­ und Aufzugsörtlichkeiten festgelegt, um ein unmittelbares Aufeinandertreffen der gegensätzlichen Versammlungsteilnehmer zu vermei­ den. Antisemitische Vorfälle sowie anderweitige Strafta­ ten wurden der Polizei nicht bekannt. Zu einer Beschlag­ nahme von Kundgebungsmitteln kam es nicht. Hinsichtlich einer Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene wurde im Vorfeld zur Versammlung „Friedensmarsch für Palästi­ na“ Folgendes festgestellt: Der Aufruf zur Teilnahme an der Versammlung erfolgte ausschließlich über das soziale Netzwerk Facebook. Dies geschah im Rahmen einer von der Veranstalterin erstell­ ten öffentlichen Veranstaltung „Friedensdemo FREE PA­ LÄSTINE“. Dieser Eintrag wurde von der rechtsextremis­ tischen Gruppierung „Aktionsbund Regensburg“ geteilt. Zwei bekannte Aktivisten aus dieser Gruppierung hatten daraufhin ihre Teilnahme an der Demonstration zugesagt. Einer der beiden rechtsextremistischen Aktivisten hielt sich zur Zeit der Auftaktveranstaltung auch im Umfeld der Demo auf, nahm aber letztendlich nicht an ihr teil. – 20.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Freiheit für das palästinensische Volk – Forderung eines souveränen Staates Palästina“: Die Versammlungsanmeldung erfolgt durch eine Privat­ person ohne bekannten Bezug zu einer Organisation oder einem Verein. An der Versammlung nahmen ca. 5000 Personen teil. Es bestanden die für sich fortbewe­ Drucksache 17/2976 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 gende Versammlungen üblichen Beschränkungen ohne anlassbezogene Besonderheiten. Im Rahmen einer Internetrecherche im Nachgang der Versammlung konnte durch die Fachdienststelle des PP München eine unbekannte männliche Person festgestellt werden, die ein Unterhemd mit den aufgemalten Symbo­ len „Auge Gottes + Davidsstern = Hakenkreuz“ und dem Text „Zionisten Top Teroristen“ (Fehler übernommen) trug. Polizeiliche Ermittlungen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wur­ den aufgenommen und dauern aktuell noch an. Des Wei­ teren wurde bei der nachträglichen Überprüfung von ver­ öffentlichtem Fotomaterial ein Einhandplakat festgestellt, welches eine israelische Nationalflagge zeigt, deren Da­ vidsstern mit einem halb sichtbaren Hakenkreuz hinter­ legt ist. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I wird eine Strafbarkeit des zugrunde liegenden Sachver­ halts im Kontext der Versammlung am 20.07.2014 ver­ neint. Im Rahmen des Einsatzgeschehens konnten durch Polizeikräfte vor Ort weder die vorgenannte Person noch das Plakat festgestellt werden. Weitere strafrechtlich re­ levante Ereignisse im Zusammenhang mit dem Demons­ trationsgeschehen sind bislang nicht bekannt geworden. Zu einer Beschlagnahme von Kundgebungsmitteln kam es nicht. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für eine Mo­ bilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene vor. – 26.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Kemp­ ten zum Thema „Stoppt das Morden im Gaza­Streifen“: An der Versammlung des „Dachverbands türkischer Ver­ eine in Kempten e.V.“ nahmen ca. 500 Personen teil. Es bestanden die für sich fortbewegende Versammlungen üblichen Beschränkungen. Anlassbezogen wurden diese dahingehend ergänzt, dass – bei der Demonstration keine Fahnen, Plakate bzw. Transparente mit beleidigendem oder strafbarem In­ halt mitgeführt werden dürfen und – antisemitische Parolen oder Handlungen verboten sind. Ein Verstoß kann dazu führen, dass die Ver­ sammlung aufgelöst werden muss. In vier Fällen wurden in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Transparente mit der Aufschrift „Kin­ dermörder Israel“ wegen des Anfangsverdachts eines Vergehens nach § 130 StGB sichergestellt und die ent­ sprechenden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weitere antisemitische Vorfälle sowie anderweitige Straftaten wurden der Polizei nicht bekannt. Anhaltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene liegen nicht vor. – 29.07.2014 – Sich fortbewegende Versammlung in Mün­ chen zum Thema „Wehret den Anfängen! – Wir werden nie wieder Opfer sein. Weder in Deutschland noch in Is­ rael – Eine Kundgebung gegen Antisemitismus und An­ tizionismus“: An der Versammlung nahmen ca. 800 Personen teil. Als Veranstalter trat die „Israelische Kultusgemeinde Mün­ chen und Oberbayern“ auf. Es bestanden die für sich fort­ bewegende Versammlungen üblichen Beschränkungen. Im Rahmen des Aufzugs wurde eine Person mit einem auf dem T­Shirt aufgedruckten Runenalphabet festge­ stellt. Gegen diese Person wurde ein Ermittlungsverfah­ ren auf Grund §§ 86, 86 a StGB eingeleitet. Zu einer Beschlagnahme von Kundgebungsmitteln kam es nicht. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextre­ mistische Szene vor. – 31.07.2014 – Stationäre Versammlung in Nürnberg zum Thema „Kundgebung gegen Antisemitismus“: An der Kundgebung nahmen ca. 2.000 Personen teil. Als Veranstalter traten die „Allianz gegen Rechts“ und der „Evangelisch­Lutherische Kirchenkreis Nürnberg“ auf. Laut dem Versammlungsbescheid der Stadt Nürnberg waren die üblichen Beschränkungen ohne anlassbezo­ gene Besonderheiten zu beachten. Im Nachgang wurde gegen einen bislang unbekannten Täter ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung aufgrund einer antisemitischen Äußerung eingeleitet. Zu einer Beschlagnahme von Kundgebungs­ mitteln kam es nicht. Ferner liegen keine Anhaltspunkte für eine Mobilisierung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsextremistische Szene vor. – 02.08.2014 – Stationäre Versammlung in München zum Thema „Mahnwache zur Solidarität mit Palästina/Gaza“: Die Versammlungsanmeldung erfolgte durch die „Palästi­ nensische Gemeinde München e.V.“. An der Mahnwache nahmen ca. 200 Personen teil. Es bestanden die für stati­ onäre Versammlungen üblichen Beschränkungen ohne an­ lassbezogene Besonderheiten. Im Rahmen der Versamm­ lung wurde durch Versammlungsteilnehmer ein Plakat mit der Aufschrift „Das israelische Apartheidsystem mit seinen Palästinenser­Homelands, ­Reservaten und ­Ghettos hat kein Existenzrecht“ mitgeführt. Das Plakat wurde aufgrund des Anfangsverdachts der Volksverhetzung sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Für eine Mobilisie­ rung, Unterwanderung oder Teilnahme durch die rechtsex­ tremistische Szene liegen keine Anhaltspunkte vor. 2.2 Wie wurde im Rahmen der Auflagen und der Einsatzstrategie der Sicherheitsbehörden jeweils der Umgang mit Symbolen der von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuften Hamas geregelt? Zwar stellt die Hamas eine ausländische terroristische Ver­ einigung nach § 129 b StGB dar. Allerdings ist es seit der Än­ derung des § 129 a Abs. 5 StGB im Jahr 2003 nur noch straf­ bar, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen (§ 129 b Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer zu werben (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 129 a Abs. 5 Satz 2 StGB). Die bis 2003 noch strafbare Sympathiewerbung, also das befürwortende Eintreten für die Vereinigung und die Rechtfertigung ihrer Ziele oder Ideologie oder auch das bloße öffentliche Zei­ gen von Symbolen, sollten nach dem Willen der damaligen rot­grünen Bundesregierung ausdrücklich straffrei werden. Der BGH hat die Straflosigkeit der bloßen Sympathiewer­ bung in der Folge bestätigt; insbesondere könne diese nach der Gesetzesänderung 2003 auch nicht mehr als strafbare Unterstützungshandlung angesehen werden, da sonst der gesetzgeberische Wille unterlaufen würde (BGH, Urteil vom 16.05.2007 – AK 6/07 – BGHSt 51, 345/349 f.). Damit fehlt derzeit auch eine Grundlage, das Zeigen von Kennzeichen und Symbolen der Hamas bei Demonstrationen unter Hin­ weis auf die Strafbarkeit zu verhindern. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2976 4.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Versammlungen oder sonstige Aktionen der rechtsextremen Szene, in denen Bezug auf den aktuellen Konflikt im Nahen Osten genommen wurde? Über die in der Antwort zu Ziffer 4.1 aufgeführten Erkennt­ nisse hinaus liegen der Bayerischen Staatsregierung keine weiteren Kenntnisse vor. 5. Ist der von der Süddeutschen Zeitung geschilderte Fall zutreffend, wonach ein Platzverweis gegenüber einem Mitglied einer israelischen Gruppe ausgesprochen worden sei, das sich dem Münchner Demonstrationszug vom 20. Juli 2014 in „provozierender Weise“ genähert haben soll ( http:// www.sueddeutsche.de/muenchen/demonstrationin -muenchen-hassparolen-bei-der-friedensdemo -1.2063338 )? 5.1. Falls ja, wie genau stellte sich die dem Platzverweis zugrunde liegende Provokation dar? 5.2. Wie bewertet die Staatsregierung dieses Vorgehen der Sicherheitsbehörden? Die Fragen 5, 5.1 und 5.2 werden aufgrund Sachzusam­ menhangs zusammen beantwortet. Bei der Versammlung mit dem Thema „Freiheit für das pa­ lästinensische Volk – Forderung eines souveränen Staates Palästina“ am 20.07.2014 in München wurde eine Person, die einer israelischen Gruppe zuzuordnen war, festgestellt, welche die Versammlungsteilnehmer in auffälliger Weise fotografierte. Die Person wurde durch Einsatzkräfte ange­ sprochen und entsprechend belehrt. Weitere Maßnahmen, insbesondere die Aussprache eines polizeilichen Platzver­ weises, wurden gegen diese Person nicht getroffen. 6. Ist der auf dem Blog SchlamasselMuc geschilderte Vorfall zutreffend, wonach einem Demonstranten, der an der Demonstration „Frei heit für Pa läs ti na“ am 20. Juli 2014 in München teilnahm, von Polizeibeamten auf die Bitte, ein Plakat mit Ha ken kreuz ent fer nen zu las sen, entgegnet wurde, die Polizei „könne da nicht rein ge hen, sonst es ka lie re die Situa ti on“ bzw. es seien „nicht genug Polizisten vor Ort […], um eine Eskalation in den Griff zu bekommen “ ( http://schlamassel.blogsport.de/ )? 6.1 Falls ja, wie bewertet die Staatsregierung diesen Vorfall und weshalb waren nicht ausreichend Polizeikräfte für die Demonstration abgestellt? Die Fragen 6 und 6.1. werden auf Grund Sachzusammen­ hangs zusammen beantwortet. Nach Mitteilung des PP München wurde dem polizeili­ chen Einsatzleiter vor Ort ein solcher Vorfall nicht gemel­ det. Im Rahmen einer Internetrecherche im Nachgang zur Versammlung am 20.07.2014 konnte durch die Fachdienst­ stelle des PP München eine unbekannte männliche Person festgestellt werden, die ein Unterhemd mit den aufgemalten Symbolen „Auge Gottes + Davidsstern = Hakenkreuz“ und dem Text „Zionisten Top Teroristen“ (Fehler übernommen) trug. Polizeiliche Ermittlungen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurden aufgenommen und dauern aktuell noch an. Laut dem einsatzführenden PP München waren ferner zu jeder Zeit genügend Polizeikräfte vor Ort, um sowohl den Schutz der Versammlung aber auch jede Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gewährleisten zu können. Somit wäre, falls die Polizeiführung von einem strafrechtlich relevanten Vorfall Kenntnis erlangt hätte, eine konsequente Verfolgung auch möglich gewesen und auch erfolgt. 7. Sind der Staatsregierung seit Beginn der jüngsten Eskalation des Nahost-Konflikts Übergriffe auf Jüdinnen und Juden sowie auf jüdische Einrichtungen oder sonstige antisemitische Vorfälle jenseits der Demonstrationszüge bekannt? 7.1 Falls ja, welche (bitte detailliert unter Angabe von Datum/Ort auflisten)? Aufgrund Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 7.1 zusammen beantwortet. Unter Einbindung der Bayerischen Polizeipräsidien sind der Bayerischen Staatsregierung mit Stand 18.08.2014 fol­ gende Vorfälle bekannt: Sachbeschädigung durch Brandlegung am 14.07.2014 in Memmingen Durch einen bislang unbekannten Täter wurde am 14.07.2014 eine israelische Flagge, die sich am Memmin­ ger Rathaus befand, angezündet. Die Flagge wurde da­ durch beschädigt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten und Sachbeschädigung eingeleitet. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten am 15.07.2014 in Re­ gensburg Bei der Jüdischen Gemeinde Regensburg ging ein anonymer Brief mit der Überschrift „Zu welcher Grausamkeit Sie fähig sind“ ein. Der Verfasser forderte hierin die Paläs tinenser auf, die „Israelis draußen in der Welt“ zu töten. Daneben enthielt der Brief weitere volksverhetzende und antisemitische Pas­ sagen. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermittelt gegen den anonymen Verfasser des Briefes wegen öffent­ licher Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung. Verbale antisemitische Äußerung am 20.07.2014 in Salz­ weg (Niederbayern): Eine erheblich betrunkene Person äußerte am 20.07.2014 gegenüber Polizeibeamten antisemitische Beschimpfungen und skandierte verfassungsfeindliche Parolen. Ein polizei­ liches Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Beleidigung über Facebook am 21.07.2014 in Fürstenzell: In Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung zum Nahost­Konflikt beleidigte ein Tatverdächtiger eine Angehö­ rige des Zentralrats der Juden durch eine entsprechende Äußerung auf seiner Facebook­Seite. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Beleidigung über Facebook am 22.07.2014 in Deggendorf: Gegen eine weitere Person wird wegen des Verwendens antisemitischer und volksverhetzender Schriften und Bilder im sozialen Netzwerk Facebook polizeilich ermittelt. Sachbeschädigung am KZ­Friedhof Kaufering Süd vom 25.–26.07.2014: Durch einen bislang unbekannten Täter wurde im Zeitraum vom 25.–26.07.2014 die Friedhofsmauer sowie einzelne Grabsteine mit verfassungsfeindlichen Symbolen sowie antisemitischen Beleidigungen besprüht. Es wurden Ermitt­ lungsverfahren gem. §§ 86, 86a, 130 und 304 StGB einge­ leitet. Drucksache 17/2976 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Antisemitische Äußerungen in Zusammenhang mit dem His­ sen einer israelischen Flagge in Memmingen am 26.07.2014: Anlässlich einer Festivität wurde von Arbeitern der Stadt Memmingen auf dortigem Marktplatz eine Israel­Flagge ge­ hisst. Hierbei äußerten sich drei unbekannte Personen u. a. in abfälliger Weise und gerieten mit weiteren Unbeteiligten in Streit. Ein Straftatbestand wurde nicht verwirklicht, der Sachverhalt aber an die zuständige Kriminalpolizei weiter­ geleitet. Sachbeschädigung am KZ­Friedhof Weil, Schwabhausen vom 28.– 31.07.2014: Durch einen bislang unbekannten Täter wurde im Zeitraum vom 28.–31.07.2014 ein Gedenkstein mit verfassungsfeind­ lichen Symbolen (Hakenkreuz, SS­Runen) sowie antisemi­ tischen Parolen besprüht. Es wurde ein Ermittlungsverfah­ ren gem. §§ 86, 86 a, 130 und 304 StGB eingeleitet. Ermittlungen des PP München wegen Beleidigung und Volksverhetzung im Internet im Juli 2014: Seit Verschärfung des Nahost­Konflikts im Juli 2014 kam es zu einem erhöhten Demonstrationsaufkommen im Themen­ zusammenhang mit zumeist friedlichem Verlauf. Darüber hinaus standen situationsbedingt, insbesondere in Zusam­ menhang mit dem Aufruf zu Versammlungen über das Inter­ net, vornehmlich Beleidigungen und volksverhetzende Äu­ ßerungen im Raum. Es wurden jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus ermittelt das zuständige Krimi­ nalfachdezernat des PP München in vier Fällen gegen einen unbekannten Täter, der über das soziale Netzwerk Face­ book Straftaten zum Nachteil eines Deutschen mit jüdischer Abstammung begeht. Im Einzelnen handelt es sich um vier Facebook­Einträge im Zeitraum vom 10.07. bis 21.07.2014, die den Tatbestand des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, der Volksverhetzung und der Beleidigung erfüllen. Auch hier sind die Ermittlungen noch nicht abge­ schlossen. Das PP München gewährleistet ferner durch entsprechende Maßnahmen den Schutz des Geschädigten. 8. Wie hat sich die Zahl antisemitisch motivierter Straf- und Gewalttaten seit 2008 in Bayern entwickelt ? Die auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD: PMK) vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) recherchierte zah­ lenmäßige Entwicklung antisemitisch motivierter Straf­ und Gewalttaten stellt sich wie folgt dar (Stand: 13.08.2014): Tatjahr Anzahl der Straftaten davon Gewaltdelikte 2008 125 3 2009 111 1 2010 99 3 2011 106 2 2012 160 1 2013 101 4 2014 67 – (Tatzeitraum 01.01.2014 – 31.07.2014) Aufgeführt sind extremistisch motivierte Straftaten mit an­ tisemitischem Hintergrund aller Phänomenbereiche, auf­ grund derer polizeilich ermittelt wurde. 8.1 In wie vielen Fällen kam es zur Erhebung einer Anklage , Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen ? Die in der Antwort auf Frage 8 dargestellten Straftaten wur­ den dem Bayerischen Landeskriminalamt von den örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei übermittelt. Schon aufgrund der gesetzlichen Straf­ verfolgungspflicht darf davon ausgegangen werden, dass in jedem einzelnen Fall ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Statistische Daten zur Frage nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens, aufgeschlüsselt nach Anklageerhebung, Verurteilung oder Einstellung der Ermittlungen, sind bei der Bayerischen Polizei nicht vorhanden. Eine detaillierte Auf­ gliederung nach den genannten Kriterien wäre ausschließ­ lich unter Einbeziehung der für die jeweilige Sachbearbei­ tung zuständigen Staatsanwaltschaften/Gerichte möglich und ist im Rahmen dieser Anfrage nicht abbildbar. Im Justizbereich wird eine Statistik zu rechtsextremen und fremdenfeindlichen Straftaten geführt, in der insbeson­ dere Straftaten gem. §§ 86, 86 a, 125, 125 a, 130, 131, 211, 212, 223 ff. und 306 ff. StGB erfasst werden. Straftaten mit antisemitischem Hintergrund werden dabei nur hinsichtlich der Einleitung von Ermittlungsverfahren gesondert erfasst, hinsichtlich der Ab­ und Verurteilungen wird eine entspre­ chende Differenzierung nicht vorgenommen. Auch der Bay­ erischen Strafverfolgungsstatistik lassen sich diesbezüglich keine Daten entnehmen. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen in­ soweit für den Zeitraum von 2008 bis 2013 folgende Zahlen vor: Sämtliche Ermitt­ lungsverfahren wegen rechtsextremer/ fremdenfeindlicher Straftaten darunter wegen antisemitischer Bestrebungen 2008 2.115 33 2009 1.950 73 2010 1.712 24 2011 1.540 33 2012 1.757 38 2013 1.846 96 8.2 Wie viele der antisemitisch motivierten Straf- und Gewalttaten seit 2008 können dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet werden? Für die Zuordnung der antisemitisch motivierten Straf­ und Gewalttaten zum Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ liegen beim BLKA folgende Zahlen vor (Auswerte­ stand: 13.08.2014): Tatjahr Anzahl der Straftaten davon Gewaltdelikte 2008 125 3 2009 105 1 2010 95 3 2011 104 2 2012 158 1 2013 96 4 2014 65 – (Tatzeitraum 01.01.2014 – 31.07.2014)