Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Staatliche Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern in der Oberpfalz Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in der Oberpfalz (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkrei- sen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie nach Einschaltung der Regierung der Oberpfalz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in der Oberpfalz (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl Amberg-Sulzbach 27 Cham 41 Neumarkt 24 Neustadt Waldnaab 38 Regensburg 23 Schwandorf 41 Tirschenreuth 20 Stadt Amberg 32 Stadt Regensburg 98 Stadt Weiden 15 Gesamt 359 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? Neun. 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? Die fachliche Entscheidung zur Geeignetheit eines Objekts für die Unterbringung von Asylbewerbern obliegt den jeweiligen Regierungen. Alle bebauten und nicht in Nutzung stehenden staatlichen Objekte, die sich nach Ansicht der Immobilien Freistaat Bayern (abgestellt auf das Anforderungsprofil der Regierungen) für die Unterbringung von Asylbewerbern eignen könnten, wurden den Regierungen für diesen Zweck angeboten und sind in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet. Diese Übersicht beinhaltet auch Gebäude , die nach Wegfall der staatlichen Nutzung vor Verkauf angeboten worden sind. Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Kastl, Klosterburg Kastl Amberg Amberg, Schmelcherstraße 1–5b Amberg-Sulzbach Grafenwiesen, Buchenstraße 2 Cham Waldthurn, Fahrenbergstr. 6 Neustadt a. d. Waldnaab Eschenbach, Obere Schlossgasse 1 Neustadt a. d. Waldnaab Eschenbach, Karlsplatz 36 Neustadt a. d. Waldnaab Rötz, Neunburger Str. 20 Schwandorf Waldsassen, Glashüttenweg 13 Tirschenreuth 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2981 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2981 Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Nutzung als GU Kastl, Klosterburg Kastl Amberg Nach Einschätzungen des Staatlichen Bauamtes und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der IMBY war eine wirtschaftliche Darstellung nicht möglich. Amberg, Schmelcherstraße 1–5b AmbergSulzbach Das Staatliche Bauamt Amberg hat den Auftrag, die bisherige Dienstwohnung der drei Gebäudekörper zu begutachten und den notwendigen Investitionsbedarf zu taxieren. Der Staatsbedarf zur Unterbringung von Asylsuchenden wurde angemeldet. Grafenwiesen, Buchenstraße 2 Cham Gebäude kommt aus Kapazitätsgründen, logistischen Gründen und der mangelnden Infrastruktur nicht in Betracht. Waldthurn, Fahrenbergstr . 6 Neustadt a. d. Waldnaab Gebäude kommt aus Kapazitätsgründen, logistischen Gründen und der mangelnden Infrastruktur nicht in Betracht. Eschenbach, Obere Schlossgasse 1 Neustadt a. d. Waldnaab Objekt ist für Unterbringungszwecke ungeeignet (schlechter Zustand; zu geringe Unterbringungskapazität ) Eschenbach, Karlsplatz 36 Neustadt a. d. Waldnaab Gebäude wird als Bürogebäude genutzt. Nutzung erscheint unwirtschaftlich (Baurecht; extrem hohe Umbaukosten ). Rötz, Neunburger Str. 20 Schwandorf Das Haus wurde vom Bauamt besichtigt und als geeignet angesehen. Weitere Prüfung erfolgt derzeit. Waldsassen, Glashüttenweg 13 Tirschenreuth Liegenschaft wurde besichtigt und grds. als geeignet eingestuft. Allerdings wurde das Objekt zwischenzeitlich vom Grundpfandrechtsgläubiger versteigert. 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? Beim Angebot der staatseigenen Gebäude an die Regierungen (vgl. Antwort zu Frage 3) wird durch die Immobilien Freistaat Bayern gleichzeitig angefragt, ob dieser Standort – sofern er nicht für eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll – aus Sicht der Regierung für eine dezentrale Unterkunft infrage kommen könnte. In diesen Fällen erfolgt anschließend ein Angebot an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch die Immobilien Freistaat Bayern bzw. die Weiterleitung durch die Regierung. In der nachfolgenden Übersicht sind die angebotenen Unterkünfte entsprechend gekennzeichnet. Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Dem Lkr./ der Stadt angeboten Eschenbach, Obere Schlossgasse 1 Neustadt a. d. Waldnaab X Eschenbach Karlsplatz 36 Neustadt a. d. Waldnaab X 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkreisen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt? Keine.