Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Staatliche Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern in Mittelfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Mittelfranken (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkrei- sen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie nach Einschaltung der Regierung von Mittelfranken wie folgt beantwortet: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Mittelfranken (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Ansbach 32 Erlangen-Höchstadt 3 Fürth 22 Neustadt Aisch– Bad Windsheim 13 Nürnberger Land 40 Roth 10 Weißenburg-Gunzenhausen 30 Stadt Ansbach 46 Stadt Erlangen 73 Stadt Fürth 15 Stadt Nürnberg 90 Stadt Schwabach 2 Gesamt 376 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? Zwölf. 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Asylbewerberunterkunft genutzt werden? Die fachliche Entscheidung zur Geeignetheit eines Objekts für die Unterbringung von Asylbewerbern obliegt den jeweiligen Regierungen. Alle bebauten und nicht in Nutzung stehenden staatlichen Objekte, die sich nach Ansicht der Immobilien Freistaat Bayern (abgestellt auf das Anforderungsprofil der Regierungen) für die Unterbringung von Asylbewerbern eignen könnten, wurden den Regierungen für diesen Zweck angeboten und sind in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet. Diese Übersicht beinhaltet auch Gebäude , die nach Wegfall der staatlichen Nutzung vor Verkauf angeboten worden sind. Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Feuchtwangen, Industriestraße 1 Ansbach Windelsbach, Nordenberg 2 Ansbach Dinkelsbühl, Föhrenberggasse 30 Ansbach Ansbach, Kronacher Straße 8 Ansbach Langenzenn, Prinzregentenplatz 2 Fürth Weinzierlein, ehemalige Straßenmeisterei in Nähe Rothenburger Straße Fürth Neustadt/Aisch, Adi-Dassler-Str. 1 Neustadt/Aisch Uffenheim, Ansbacher Straße 11–13 Neustadt/Aisch Velden, Nürnberger Straße 17 Nürnberger Land Alfeld, Lieritzhöfer Straße 13 Nürnberger Land Hilpoltstein, Dieselstraße 4a Roth Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2982 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2982 Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Treuchtlingen, Bgm.-Sommer Str.-12 Weißenburg- Gunzenhausen Nürnberg, Lenaustraße 5 Nürnberg Nürnberg, Wunibaldstraße 6 Nürnberg Nürnberg, Saarbrückener Straße 1 Nürnberg 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Feuchtwangen, Industriestraße 1 Ansbach Nutzung durch KVB als dezent rale Unterkunft Windelsbach, Nordenberg 2 Ansbach Schlechter Zustand Dinkelsbühl, Föhrenberggasse 30 Ansbach Schlechter Zustand Ansbach, Kronacher Straße 8 Ansbach Derzeit Prüfung im Hinblick auf Ertüchtigung als GU Langenzenn, Prinzregentenplatz 2 Fürth Wegen ZAE Zirndorf werden im Landkreis Fürth keine GU errichtet Weinzierlein, ehemalige Straßenmeisterei in Nähe Rothenburger Straße Fürth Wegen ZAE Zirndorf werden im Landkreis Fürth keine GU errichtet; Objekt außerdem nicht geeignet Neustadt/Aisch, Adi-Dassler-Str. 1 Neustadt/ Aisch Derzeit noch Nutzung durch Polizei; sanierungsbedürftig Uffenheim, Ansbacher Straße 11–13 Neustadt/ Aisch Derzeit noch Nutzung durch Polizei; Nutzungsprüfung vorgesehen Velden, Nürnberger Straße 17 Nürnberger Land Nicht nutzbar Alfeld, Lieritzhöfer Straße 13 Nürnberger Land Nicht nutzbar Hilpoltstein, Dieselstraße 4a Roth Gebäude zu klein Treuchtlingen, Bgm.-Sommer Str.-12 WeißenburgGunzenhau - sen Objekt wird bereits seit April 2011 als GU genutzt Nürnberg, Lenaustraße 5 Nürnberg Gebäude zu klein; Ertüchtigung unwirtschaftlich Nürnberg, Wunibaldstraße 6 Nürnberg Gebäude zu klein; anderweitig vermietet Nürnberg, Saarbrückener Straße 1 Nürnberg Bauzustand schlecht 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? Beim Angebot der staatseigenen Gebäude an die Regierungen (vgl. Frage 3) wird durch die Immobilien Freistaat Bayern gleichzeitig angefragt, ob dieser Standort – sofern er nicht für eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll – aus Sicht der Regierung für eine dezentrale Unterkunft infrage kommen könnte. In diesen Fällen erfolgt anschließend ein Angebot an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch die Immobilien Freistaat Bayern bzw. die Weiterleitung durch die Regierung. In der nachfolgenden Übersicht sind die angebotenen Unterkünfte entsprechend gekennzeichnet . Anschrift Landkreis Dem Lkr. angeboten Nutzung als dezentrale Unterbrin- gung Feuchtwangen, Industriestraße 1 Ansbach x x Windelsbach, Nordenberg 2 Ansbach x Dinkelsbühl, Föhrenberggasse 30 Ansbach x 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkreisen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt? Siehe Spalte „Nutzung als dezentrale Unterkunft“ bei der Antwort zu Frage 5. Drucksache 17/2982 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3