Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Staatliche Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern in Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Niederbayern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkrei- sen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie nach Einschaltung der Regierung von Niederbayern wie folgt beantwortet: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Niederbayern (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Deggendorf 23 Dingolfing-Landau 16 Freyung-Grafenau 31 Kelheim 36 Landshut 3 Passau 21 Regen 29 Rottal-Inn 18 Straubing-Bogen 3 Stadt Landshut 42 Stadt Passau 32 Stadt Straubing 62 Gesamt 316 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? Fünf. 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Asylbewerberunterkunft genutzt werden? Die fachliche Entscheidung zur Geeignetheit eines Objekts für die Unterbringung von Asylbewerbern obliegt den jeweiligen Regierungen. Alle bebauten und nicht in Nutzung stehenden staatlichen Objekte, die sich nach Ansicht der Immobilien Freistaat Bayern (abgestellt auf das Anforderungsprofil der Regierungen) für die Unterbringung von Asylbewerbern eignen könnten, wurden den Regierungen für diesen Zweck angeboten und sind in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet. Diese Übersicht beinhaltet auch Gebäude , die nach Wegfall der staatlichen Nutzung vor Verkauf angeboten worden sind. Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Eggenfelden, Pfarrkirchner Str. 73 Rottal-Inn Arnbruck, Waldschmidtstr. 14 Regen Hauzenberg, Eben 42 Passau Grafenau, Hauptstraße 20 (ehem. Polizeigeb.) Freyung-Grafenau Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2983 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2983 Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Neuschönau, Waldhäuser, Lusenstr. 23 Freyung-Grafenau Landshut, Schönbrunner- str. 2/Marienplatz 9 (ehem. Franziskanerkloster Maria Loretto) Landshut Landshut, Münchner Str. 4 (ehem. Justizvollzugsanstalt ) Landshut 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Nutzung als GU Eggenfelden, Pfarrkirchner Str. 73 Rottal-Inn Nein Kleines Einfamilienhaus, als Unterkunft für Asylbewerber ungeeignet; In Eggenfelden betreibt die RNB bereits eine GU Arnbruck, Waldschmidtstr. 14 Regen Nein Kleines Forstdienstanwesen im Außenbereich ; aber bereits verkauft; als Unterkunft für Asylbewerber ungeeignet Hauzenberg, Eben 42 Passau Nein In Hauzenberg betreibt die RNB bereits eine GU; kleine Doppelhaushälfte, als Unterkunft für Asylbewerber ungeeignet Grafenau, Hauptstraße 20 (ehem. Polizeigeb.) FreyungGrafenau Nein In Grafenau betreibt die RNB bereits eine GU mit 160 Plätzen; weitere Unterkünfte am Ort sind nicht sozialverträglich Neuschönau, Waldhäuser, Lusenstr. 23 FreyungGrafenau Nein Kleines Forstdienstgebäude, als Unterkunft für Asylbewerber ungeeignet Landshut, Schönbrunnerstr. 2/ Marienplatz 9 (ehem. Franziskanerkloster Maria Loretto) Landshut Nein Alternativ wurden neben der bestehenden GU Landshut IV zwei weitere Gebäude angemietet Landshut, Münchner Str. 4 (ehem. Justizvollzugsanstalt) Landshut Nein Alternativ wurden neben der bestehenden GU Landshut IV zwei weitere Gebäude angemietet 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? Beim Angebot der staatseigenen Gebäude an die Regierungen (vgl. Antwort zu Frage 3) wird durch die Immobilien Freistaat Bayern gleichzeitig angefragt, ob dieser Standort – sofern er nicht für eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll – aus Sicht der Regierung für eine dezentrale Unterkunft in Frage kommen könnte. In diesen Fällen erfolgt anschließend ein Angebot an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch die Immobilien Freistaat Bayern bzw. die Weiterleitung durch die Regierung. In der nachfolgenden Übersicht sind die angebotenen Unterkünfte entsprechend gekennzeichnet. Anschrift Kreis- freie Stadt Dem Lkr./ der Stadt angeboten Nutzung als dezentrale Unterbringung Landshut, Schönbrunnerstr. 2/ Marienplatz 9 (ehem. Franziskanerkloster Maria Loretto) Landshut Objekt wurde mit der Stadt erörtert Nein Landshut, Münchner Str. 4 (ehem. Justizvollzugsanstalt ) Landshut Objekt wurde mit der Stadt erörtert Nein 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkreisen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt? Keine.