Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.06.2014 Staatliche Liegenschaften für die Unterbringung von Asylbewerbern in Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Schwaben (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbrin­ gung von Asylbewerbern angeboten? 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkrei­ sen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern aus­ gewählt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Baye­ rischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwick­ lung und Heimat sowie nach Einschaltung der Regierung von Schwaben wie folgt beantwortet: 1. Wie viele bebaute staatliche Liegenschaften gibt es in Schwaben (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl Aichach­Friedberg 22 Augsburg 9 Dillingen 33 Donau­Ries 48 Günzburg 23 Lindau 20 Neu­Ulm 23 Oberallgäu 23 Ostallgäu 26 Unterallgäu 16 Stadt Augsburg 56 Stadt Kaufbeuren 7 Stadt Kempten 31 Stadt Memmingen 9 Gesamt 346 2. Wie viele sind davon derzeit nicht in Nutzung? Vier. 3. Welche davon könnten zur Weiternutzung als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden? Die fachliche Entscheidung zur Geeignetheit eines Objekts für die Unterbringung von Asylbewerbern obliegt den je­ weiligen Regierungen. Alle bebauten und nicht in Nutzung stehenden staatlichen Objekte, die sich nach Ansicht der Immobilien Freistaat Bayern (abgestellt auf das Anforde­ rungsprofil der Regierungen) für die Unterbringung von Asylbewerbern eignen könnten, wurden den Regierungen für diesen Zweck angeboten und sind in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet. Diese Übersicht beinhaltet auch Ge­ bäude, die nach Wegfall der staatlichen Nutzung vor Ver­ kauf angeboten worden sind. Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Dillingen, Kasernplatz 5 Dillingen Lindau, Linggstr. 3 Lindau Neu­Ulm, Zeppelinstraße 35 Neu­Ulm Kempten, Maler­Lochbihler­Straße 14 Kempten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.10.2014 17/2986 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2986 4. Welche Anwesen wurden von der Bezirksregierung als Gemeinschaftsunterkunft nicht anerkannt und welche Gründe führte die Regierung hier an (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Anschrift Landkreis Kreisfreie Stadt Nutzung als GU Dillingen, Kasernplatz 5 Dillingen Nein Objekt für GU zu klein. Lindau, Linggstr. 3 Lindau Nein Stadt ist Mieterin, hat Erwerbsinte­ resse für kommu­ nale Zwecke. Neu­Ulm, Zeppelin­ straße 35 Neu­Ulm Nein Stadt hat Er­ werbsinteresse bzw. möchte dort Obdachlose unterbringen. Kempten Maler­Loch­ bihler­Straße 14 Kempten Derzeit Prüfung der Machbar­ keit an diesem Standort. 5. Welche dieser Unterkünfte (siehe Frage 4) wurden den jeweiligen Landratsämtern für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern angeboten? Beim Angebot der staatseigenen Gebäude an die Regie­ rungen (vgl. Antwort zu Frage 3) wird durch die Immobilien Freistaat Bayern gleichzeitig angefragt, ob dieser Standort – sofern er nicht für eine Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden soll – aus Sicht der Regierung für eine dezentrale Unterkunft in Frage kommen könnte. In diesen Fällen er­ folgt anschließend ein Angebot an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt durch die Immobilien Freistaat Bayern bzw. die Weiterleitung durch die Regierung. Nach Mitteilung der Regierung von Schwaben wurde keines der bei Frage 4 ge­ nannten Objekte den Landkreisen angeboten. 6. Welche dieser Liegenschaften wurden von den Landkreisen auch für die Unterbringung von Asylbewerbern ausgewählt? Entfällt.