Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.05.2014 Bergwaldoffensive Die Bergwaldoffensive (BWO) hat als Hauptziel den Umbau von Fichtenreinbeständen im Bergwald, um sie bestmöglich an die zu erwartenden erheblichen Klimaveränderungen im Alpenraum anzupassen und die Erfüllung ihrer lebenswichtigen Schutzfunktionen auf Dauer zu sichern. Mit zwei neuen Ansätzen versucht die Bayerische Forstverwaltung seit 2008, die Ziele der BWO zu erreichen: Eine Konzentration der Maßnahmen auf abgegrenzte Projektgebiete und eine intensive Einbindung aller Waldbesitzer und weiterer Interessenträger. Der Waldumbau ist aus unterschiedlichsten Gründen schwierig, sehr aufwendig und kostet Geld – das steht außer Frage. Es muss daher gewährleistet sein, dass sich die Bergwaldoffensive nicht nur auf Wegebauten beschränkt und dann keine weiteren Maßnahmen folgen. Vielmehr müssen nach der Erschließung aktive Umbaumaßnahmen wie Durchforstungen, Voranbauten mit Mischbaumarten wie Buche, Bergahorn, Weißtanne, ein waldfreundliches Jagdmanagement und die Trennung von Wald und Weide durchgeführt werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch sind die Gesamtausgaben (bayernweit) der Forstverwaltung im Projekt BWO? b) Wie hoch sind die Ausgaben für die BWO in den Zuständigkeitsbereichen AELF Rosenheim, AELF Traunstein , AELF Miesbach, AELF Weilheim, AELF Kaufbeuren und AELF Kempten? 2. a) Wie viele Erschließungsmaßnahmen wurden bisher durchgeführt und wie hoch waren die Kosten? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ÄELF und getrennt nach Rückewegen (Neu- und Ausbau) und Forstwegen (nach ForstWegeRL) (Neu- und Ausbau). b) Wie viele waldbauliche Maßnahmen, getrennt nach Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Pflanzmaßnahmen , wurden bisher durchgeführt und wie hoch waren jeweils die Kosten? Angaben bitte zusätzlich zur Summe der Flächen in Hektar jeweils für die einzelnen ÄELF. c) Wie viele Maßnahmen wurden im Bereich Naturschutz durchgeführt und wie hoch waren die Kosten? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ÄELF. 3. a) Wie viele Maßnahmen wurden zur Unterstützung der Jagd bzw. Verbesserung der jagdlichen Ausgangssituation durchgeführt und wie hoch waren die Kosten? Angaben bitte jeweils für die einzelnen ÄELF. b) Wie viele Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden in den einzelnen ÄELF durchgeführt? 4. a) Wie hoch waren die Personalkosten für die BWO? b) Wie viele BWO-Manager im Angestelltenverhältnis ha- ben einen Zeitvertrag? c) Wie viele Zeitverträge wurden wie oft verlängert? 5. a) Wie wird sichergestellt und kontrolliert, ob der Waldbesitzer nach Bau eines über die BWO geförderten Forstweges oder Rückeweges tatsächlich eine Pflanzung vornimmt? b) Welche Verpflichtungen und Kontrollen bestehen? 6. a) Wie viele km Wege welcher Breite und welcher Art von Wegen wurden in den einzelnen Projektgebieten gebaut ? b) Wie viele davon liegen in Schutzgebieten (getrennt nach Art und Name des Schutzgebietes)? 7. a) Wie groß sind die durch die Wegebauten neu erschlossenen Waldgebiete (Angabe Fläche je Projektgebiet)? b) Wie groß sind die daran anschließenden Pflanzflächen je Projektgebiet, in denen die Baumarten Buche, Weißtanne, Edellaubbäume eingebracht wurden? 8. a) Wie wird die Partizipation und Kommunikation (z. B. Runde Tische, Beiräte etc.) gehandhabt? b) Welche Verbindlichkeiten besitzen diese Gremien bzw. welche Rolle spielen sie? c) Wie wird die Verbissbelastung für die einzelnen Projektgebiete („BWO-Projekte“) beurteilt? Angaben zu den einzelnen Projektgebieten aus den Vegetationsgutachten 2006, 2009 und 2012 für die örtliche Hegegemeinschaft („Verbissbelastung“, Leittriebverbiss Weißtanne“) und jeweils jagdrevierweise Aussagen, sofern diese vorliegen. Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 29.08.2014 Alle genannten Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum 2008 bis Ende 2013. 1. a) Wie hoch sind die Gesamtausgaben (bayernweit) der Forstverwaltung im Projekt BWO? Die Ausgaben der Forstverwaltung für die Bergwaldoffensive (BWO) der Jahre 2008 bis einschließlich 2013 betragen 11,1 Millionen Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.10.2014 17/2992 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2992 Darüber hinaus wurden im Rahmen der BWO innerhalb der Projektgebiete Fördermittel für waldbauliche Maßnahmen und Forstwege (WALDFÖPR; FORSTWEGR) in Höhe von 2,3 Millionen Euro verausgabt. b) Wie hoch sind die Ausgaben für die BWO in den Zuständigkeitsbereichen AELF Rosenheim, AELF Traunstein, AELF Miesbach, AELF Weilheim, AELF Kaufbeuren und AELF Kempten? Die jeweiligen Ausgaben der von der BWO betroffenen Ämter sind aus der folgenden Tabelle zu entnehmen: AELF 2008–2013 [Tsd. €]* Kaufbeuren 2.141 Kempten 4.512 Miesbach 894 Rosenheim 636 Traunstein 447 Weilheim 1.029 * ohne Fördermittel (WALDFÖPR, FORSTWEGR) Neben den Ausgaben der ÄELF wurden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) für die BWO flankierende Maßnahmen in Höhe von 1.461 Tsd. Euro finanziert. Es handelt sich um ein Projekt des Bayerischen Amtes für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf zur Verbesserung der Saatgutversorgung im Alpenraum, Fördermittel zum Ausgleich erhöhter Bringungskosten , die in Verbindung mit einer Seilkranbringung zur Erhaltung und Verbesserung der Schutzfunktionen oder aus Waldschutzgründen entstehen (bis 2012), das Projekt „Evaluierung und modellhafte Weiterentwicklung eines Schalenwildmanagementplanes im Raum Oberallgäu“ und das Pilotprojekt „Umsetzung und Evaluierung des Schalenwildgutachtens Oberallgäu“ inkl. der hälftigen Personalkosten für die Stelle einer wildbiologischen Fachkraft am Landratsamt Oberallgäu. 2. a) Wie viele Erschließungsmaßnahmen wurden bisher durchgeführt und wie hoch waren die Kosten? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ÄELF und getrennt nach Rückewegen (Neu- und Ausbau ) und Forstwegen (nach ForstWegeRL) (Neu- und Ausbau). Die Anzahl der Erschließungsmaßnahmen und die Ausgaben der betroffenen Ämter sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Rückewege (Neu- und Ausbau; BWO-Mittel) Forstwege (Neu- und Ausbau; FORSTWEGR) Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Kaufbeuren 41 1.272 10 360 Kempten 77 1.611 6 171 Miesbach 9 503 0 0 Rosenheim 13 119 5 494 Traunstein 6 280 0 0 Weilheim 6 269 1 170 b) Wie viele waldbauliche Maßnahmen, getrennt nach Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Pflanzmaßnahmen , wurden bisher durchgeführt und wie hoch waren jeweils die Kosten? Angaben bitte zu- sätzlich zur Summe der Flächen in Hektar jeweils für die einzelnen ÄELF. Eine Aufschlüsselung der Zahlen ist aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich: Jungbestandspflege Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Fläche [ha] Kaufbeuren 55 102 156 Kempten 23 33 45 Miesbach 0 0 0 Rosenheim 4 1 2 Traunstein 1 1 1 Weilheim 2 2 4 Jungdurchforstung Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Fläche [ha] Kaufbeuren 32 25 49 Kempten 30 43 46 Miesbach 0 0 0 Rosenheim 1 1 1 Traunstein 4 2 3 Weilheim 5 11 18 Pflanzung Anzahl Ausgaben [Tsd. €]* Fläche [ha] Kaufbeuren 32 107 22 Kempten 67 147 48 Miesbach 14 4 9 Rosenheim 12 45 6 Traunstein 16 8 2 Weilheim 2 21 2 * Die Ausgaben der Ämter sind nur bedingt miteinander vergleichbar, da in zahlreichen Fällen die Pflanzmaßnahmen mit personeller und/oder finanzieller Unterstützung durch Dritte (z. B. DAV) durchgeführt wurden. Der Schwerpunkt bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel liegt in der BWO bei der Naturverjüngung. Die Pflanzung von standortangepassten Baumarten erfolgt nur, wenn eine stabile natürliche Waldverjüngung mit ausreichend klimatoleranten Mischbaumarten, z. B. durch Fehlen von Samenbäumen, nicht gewährleistet werden kann. So konnten in den Projektgebieten im Rahmen der Seilkranförderung nach WALDFÖPR über die o. a. Zahlen zu Durchforstung und Pflanzung hinaus auf rund 600 Hektar Maßnahmen zur Einleitung der natürlichen Verjüngung, zur Förderung von Mischbaumarten und zur Erhöhung der Bestandsstruktur durchgeführt werden. Weiterhin wurde bisher gesicherte Naturverjüngung auf rund 300 Hektar bezuschusst (WALDFÖPR). Darüber hinaus werden von den Waldbesitzern in den Projektgebieten in einem erheblichen Umfang nicht staatlich geförderte waldbauliche Maßnahmen realisiert, über die jedoch keine Dokumentation geführt werden kann. c) Wie viele Maßnahmen wurden im Bereich Naturschutz durchgeführt und wie hoch waren die Kosten ? Angaben bitte unterteilt für die einzelnen ÄELF. Drucksache 17/2992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die Aufteilung von Naturschutzmaßnahmen an den Ämtern ist aus nachstehender Tabelle zu entnehmen: Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Kaufbeuren 21 35 Kempten 5 13 Miesbach 0 0 Rosenheim 0 0 Traunstein 1 0 Weilheim 1 2 Dabei handelte es sich beispielsweise um die Anlage und den Erhalt von Feuchtbiotopen, Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung von Auerhuhnhabitaten sowie Maßnahmen aus dem VNP Wald zum Erhalt von Biotopbäumen, zum Belassen von Totholz und zum Nutzungsverzicht. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Projektmaßnahmen der BWO sind nicht aufgeführt. 3. a) Wie viele Maßnahmen wurden zur Unterstützung der Jagd bzw. Verbesserung der jagdlichen Ausgangssituation durchgeführt und wie hoch waren die Kosten? Angaben bitte jeweils für die einzelnen ÄELF. Die Aufteilung der Maßnahmenanzahl und der Ausgaben ist aus folgender Tabelle ersichtlich: Anzahl Ausgaben [Tsd. €] Kaufbeuren 28 104 Kempten 1 35 Miesbach 2 5 Rosenheim 6 2 Traunstein 24 2 Weilheim 15 43 Darüber hinaus wurden vom StMELF für das Projekt „Evaluierung und modellhafte Weiterentwicklung eines Schalenwildmanagementplanes im Raum Oberallgäu“ und das Pilotprojekt „Umsetzung und Evaluierung des Schalenwildgutachtens Oberallgäu“ inkl. der hälftigen Personalkosten für die Stelle einer wildbiologischen Fachkraft am Landratsamt Oberallgäu weitere Haushaltsmittel in Höhe von 453 Tsd. Euro verwendet. b) Wie viele Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurden in den einzelnen ÄELF durchgeführt? Mit mehr als 400 öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen wurde es geschafft, die Waldbesitzer in den Projektgebieten zu aktivieren und die Öffentlichkeit für die Belange des Bergwaldes zu sensibilisieren. Aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen (z. T. auch ohne Kosten) kann teilweise die Anzahl der Maßnahmen nur qualifiziert geschätzt werden. Die Übersicht über die einzelnen ÄELF ist aus folgender Tabelle zu entnehmen: Anzahl Kaufbeuren 80 Kempten 250 Miesbach 50 Rosenheim 10 Traunstein 50 Weilheim 20 4. a) Wie hoch waren die Personalkosten für die BWO? Die Ausgaben für befristet angestellte Projektkräfte (BWOManager /-Managerinnen) belaufen sich auf 1.695 Tsd. Euro. b) Wie viele BWO-Manager im Angestelltenverhältnis haben einen Zeitvertrag? Aktuell haben 12 BWO-Manager/-Managerinnen einen Zeitvertrag . Es handelt sich dabei ausschließlich um befristete Angestelltenverhältnisse. c) Wie viele Zeitverträge wurden wie oft verlängert? Von den aktuellen Zeitverträgen wurden drei jeweils einmal und zwei jeweils zweimal verlängert. Zwei Projektmanager werden in den Sommermonaten jährlich neu eingestellt. 5. a) Wie wird sichergestellt und kontrolliert, ob der Waldbesitzer nach Bau eines über die BWO geförderten Forstweges oder Rückeweges tatsächlich eine Pflanzung vornimmt? b) Welche Verpflichtungen und Kontrollen bestehen? Forstwege werden nach der FORSTWEGR gefördert. Bedingungen zur Sicherstellung von anschließenden Pflanzungen sind darin nicht vorgesehen. Rückewege wurden nicht im Rahmen eines bestehenden forstlichen Förderprogramms finanziert. Als Zuwendungsvoraussetzung für den Bau eines Rückeweges wurde die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung eingeführt, worin sich der Begünstigte verpflichtet, Folgemaßnahmen durchzuführen. Je nach örtlicher Situation können dies sein: • Pflege und Durchforstung zur Sicherung der Misch- baumarten und zur Bestandesstabilisierung • Einleiten der natürlichen Verjüngung alter, standortge- rechter Samenbäume durch geeignete waldbauliche Verfahren • Pflanzung standortgerechter Mischbaumarten • Einzelschutzmaßnahmen von Mischbaumarten • Zäunungsmaßnahmen oder Anlage von Weiserzäunen • Freistellung von Beweidung Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die Mitarbeiter des jeweiligen AELF kontrolliert. Aufgrund des integrativen Ansatzes und der Begleitung durch Beiräte läuft die Umsetzung der Folgemaßnahmen sehr konstruktiv. 6. a) Wie viele km Wege welcher Breite und welcher Art von Wegen wurden in den einzelnen Projektgebieten gebaut? Die Übersicht mit Wegelänge der gebauten Forst- und Rückewege , der Erschließungs- sowie der Pflanzfläche je Projektgebiet befindet sich in Anlage 1. Die gebauten Wege im Rahmen der BWO gliedern sich in LKW-fahrbare Forstwege mit einem in der FORSTWEGR definierten Baustandard sowie befestigte Rückewege mit niedrigeren Anforderungen (z. B. geringere Fahrbahn- und Kronenbreite). Eine ausreichende Erschließung im Gebirge dient neben der Waldpflege der Erleichterung der Jagdausübung, dem Waldschutz sowie einer verbesserten Rettungskette bei Personenunfällen. Eine Angabe der gepflanzten Baumarten ist nicht möglich , da im Rahmen der BWO-Projektdokumentationen hierzu keine Erfassungen vorgenommen wurden. Bei Vergleich Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2992 mit Antwort 2 b ist zu berücksichtigen, dass auch Pflanzungen stattfinden, die zwar räumlich nicht in direktem Zusammenhang mit dem Wegebau stehen, jedoch aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (vgl. Antwort 5 a) an anderer Stelle innerhalb des BWO-Projektgebietes durchgeführt werden. b) Wie viele davon liegen in Schutzgebieten (getrennt nach Art und Name des Schutzgebietes)? Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Erschließungsmaßnahmen , die teilweise oder mit der gesamten Wegelänge innerhalb von Schutzgebieten liegen, die der Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes dienen. Die Schutzgebiete überlagern sich teilweise, z. B. NSG Ammergebirge und FFH-Gebiet Ammergebirge. Einzelne Wege werden deshalb in der Tabelle mehrfach aufgezählt. Schutzgebiet Anzahl NSG Ammergebirge 13 NSG Allgäuer Hochalpen 1 FFH-Gebiet Ammergebirge 8 FFH-Gebiet Falkenstein, Alatsee, Faulenbacher - und Lechtal 3 FFH-Gebiet Rottachberg und Rottachschlucht 2 FFH-Gebiet Kammmolchlebensraum bei Kochel 1 SPA-Gebiet Ammergebirge mit Kienberg und Schwarzenberg sowie Falkenstein 15 SPA-Gebiet Estergebirge 2 LSG Schutz von Landschaftsteilen im Bereich der Allgäuer Hochalpenkette mit Einschluss der Oberstdorfer Täler und des Hintersteiner Tales im Lkr. Oberallgäu 2 LSG Schutz des Grüntengebietes, des Großen Waldes, der Deutschen Alpenstraße und des Wertachtales 20 LSG Schutz des Schliersees und seiner Umgebung 1 Biosphärenregion Berchtesgadener Land 6 Naturpark Nagelfluhkette 15 7. a) Wie groß sind die durch die Wegebauten neu erschlossenen Waldgebiete (Angabe Fläche je Projektgebiet )? b) Wie groß sind die daran anschließenden Pflanzflächen je Projektgebiet, in denen die Baumarten Buche, Weißtanne, Edellaubbäume eingebracht wurden? Siehe Antwort zu Frage 6 a. 8. a) Wie wird die Partizipation und Kommunikation (z. B. Runde Tische, Beiräte etc.) gehandhabt? b) Welche Verbindlichkeiten besitzen diese Gremien bzw. welche Rolle spielen sie? In den Projektgebieten werden die örtlich Betroffenen (z. B. Waldbesitzer, Gemeinden, Jäger, Jagdgenossenschaften) zu „Runden Tischen“ eingeladen und die vom jeweiligen AELF geplanten Maßnahmen abgestimmt. Die Zusammensetzung und Intensität der Runden Tische richtet sich nach den Gegebenheiten im jeweiligen Projektgebiet. In einigen ÄELF (Kempten, Kaufbeuren, Miesbach, Traunstein ) wurde zusätzlich auf Landkreisebene ein BWO-Beirat aus regionalen Vertretern verschiedener Interessengruppen und (teilweise) Politikern eingerichtet. Die Beiräte werden über den aktuellen Stand sowie die geplanten Maßnahmen der Bergwaldoffensive informiert, bringen u. a. Projektideen ein, beraten bei der Durchführung von Projekten und bei grundsätzlichen Entscheidungen. Die Mitglieder und Teilnehmer der Runden Tische sowie die Beiräte sind wichtige Multiplikatoren in der Öffentlichkeit und bei den Projektbeteiligten . c) Wie wird die Verbissbelastung für die einzelnen Projektgebiete („BWO-Projekte“) beurteilt? Angaben zu den einzelnen Projektgebieten aus den Vegetationsgutachten 2006, 2009 und 2012 für die örtliche Hegegemeinschaft („Verbissbelastung“, Leittriebverbiss Weißtanne“) und jeweils jagdrevierweise Aussagen, sofern diese vorliegen. Die Übersicht zur Einschätzung der Verbissbelastung und zum Leittriebverbiss der Tanne aus den Vegetationsgutachten befindet sich in Anlage 2. Die revierweisen Aussagen wurden im Zuge des 10-Punkte-Programmes zur Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens eingeführt. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass diese für „rote“ Hegegemeinschaften, nur auf Wunsch auch in den anderen Hegegemeinschaften, erstellt werden. Revierweise Aussagen wurden bislang nur mit Einverständnis aller Beteiligten veröffentlicht (Jagdvorstände, Jagdpächter, Eigenjagdbesitzer). Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt keine Weitergabe der revierweisen Aussagen im Rahmen der unmittelbaren Beantwortung dieser Anfrage. Insgesamt wurden in den Projektgebieten 55 revierweise Aussagen erstellt , davon sind 11 in der Kategorie tragbar, 38 zu hoch und 5 deutlich zu hoch. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Forstlichen Gutachten sowie der ergänzenden revierweisen Aussagen beurteilen die ÄELF in den BWO-Projektgebieten in jedem Einzelfall die Erfolgsaussichten der geplanten Maßnahmen und entscheiden über die konkrete Durchführung. Ist ein Erfolg nicht zu erwarten, werden die Maßnahmen nicht durchgeführt oder zurückgestellt. Dies kann in Einzelfällen bis zur Ablehnung eines Projektgebietes oder zur vollständigen Einstellung der BWO-Maßnahmen in einem Projektgebiet führen. Darüber hinaus sind zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der BWO wie zum Beispiel „Runde Tische“ mit Jägern und Waldbesitzern, Schalenwildgutachten oder Jagdkonzepte darauf angelegt, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu verbessern und so mittelfristig die Schaffung angepasster Wildbestände sicherzustellen. Denn nur durch ein gemeinsames Miteinander kann die Zukunft des Bergwaldes gesichert werden. Drucksache 17/2992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 1: Länge der Wegebauten, Erschließungsfläche, bezuschusste Pflanzflächen in unmittelbarem Erschließungsgebiet AELF Projektgebiet Rückewege [km] Forstwege [km] Erschließungs- fläche [ha] Pflanzfläche [ha] Kaufbeuren Bergmangalpe 2,6 0,7 68 0,6 Kaufbeuren Breitenberg 0,3 0,0 4 0,9 Kaufbeuren Edelsberg-Alpspitz 6,7 2,4 192 4,6 Kaufbeuren Falkenstein 3,7 1,1 114 0 Kaufbeuren Gfäll-Gebiet 0,0 1,9 72 0 Kaufbeuren Kenzen-Gebiet 4,7 8,4 142 2,3 Kaufbeuren Schwangauer Bergwald 1,3 1,4 41 9,1 Kaufbeuren Schwanseekessel 1,5 0,0 16 0 Kempten Balderschwang 1,2 1,2 38 0 Kempten Blaichach 2,2 0,0 16 0 Kempten Grünten 6,7 1,1 151 0,5 Kempten Hintersteiner Tal 2,0 0,0 31 0 Kempten Hirschberg 1,4 0,6 49 0,5 Kempten Immenstädter Horn 3,1 0,0 104 0 Kempten Sonnenköpfe 12,8 0,7 221 0,8 Kempten Scheidegg-Scheffau 3,9 4,8 53 0 Kempten Salmersberg 0,6 0,0 16 0 Kempten Anatswald-Leiterberg 0,0 0,0 0 0 Kempten Rottachberg 1,4 0,0 23 0 Miesbach Benediktbeuren 2,8 0,0 47 0 Miesbach Bichl 1,2 0,0 16 0 Miesbach Birkenstein 2,5 0,0 36 0 Miesbach Glaswand 0,8 0,0 60 0 Miesbach Kochel 0,9 0,0 10 0 Miesbach Ried 0,6 0,0 11 0 Miesbach Rohnberg 2,2 0,0 32 0 Miesbach Schlehdorf 0,0 0,0 0 0 Rosenheim Farrenpoint 0,0 2,1 65 0,5 Rosenheim Jenbach 3,9 2,6 98 2,1 Rosenheim Kirchbach 0,0 0,0 0 0,3 Traunstein Grazeneinbruch 3,8 0,0 214 1,6 Traunstein Gröllberg 2,2 0,0 31 0,4 Weilheim Farchant 1,4 0,0 14 0 Weilheim Hörnle 0,0 0,0 0 0 Weilheim Oberammergau 2,7 0,0 17 0 Weilheim Ohlstadt 3,2 2,9 154 0 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2992 Anlage 2: Wertung der Verbisssituation nach forstlichem Gutachten Projektgebiet Hegegemein- schaft/Hegering 2006 2009 2012 Kaufbeuren Edelsberg-Alpspitz Ammergebirge zu hoch deutlich zu hoch zu hoch Breitenberg Falkenstein/Faulenbacher Tal Schwanseekessel Pfronten tragbar zu hoch zu hoch Schwangauer Bergwald Kenzen-Gebiet Gfäll-Gebiet Bergmangalpe Kirnachtal tragbar zu hoch zu hoch Kempten Grünten Grünten tragbar deutlich zu hoch zu hoch Rottachberg Sulzberg deutlich zu hoch deutlich zu hoch zu hoch Hinterstein Hindelang zu hoch zu hoch zu hoch Hirschberg Sonnenköpfe Oberstdorf zu hoch zu hoch zu hoch Anatswald-Leiterberg Balderschwang Rohrmoos tragbar tragbar zu hoch Blaichach Ehrenschwang zu hoch zu hoch zu hoch Immenstädter Horn Salmersberg Rothachtal zu hoch zu hoch tragbar Scheidegg-Scheffau Miesbach Rohnberg Miesbach zu hoch zu hoch tragbar Birkenstein Schlehdorf Kochel zu hoch tragbar tragbar Glaswand Ried Benediktbeuren Kochel Bichl Rosenheim Jenbach Inntal zu hoch zu hoch tragbar Farrenpoint Kirchbach Traunstein Gröllberg Berchtesgadener Täler tragbar tragbar tragbar Grazeneinbruch Weilheim Bad Kohlgrub Hörnle Werdenfels West zu hoch deutlich zu hoch deutlich zu hoch Ettal Oberammergau Farchant Werdenfels Süd zu hoch zu hoch zu hoch Garmisch Hausberg Krün Ohlstadt Werdenfels Ost zu hoch zu hoch deutlich zu hoch Drucksache 17/2992 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Leittriebverbiss der Weißtanne in % Projektgebiet Hegegemeinschaft/ Hegering 2006 2009 2012 Kaufbeuren Edelsberg-Alpspitz Ammergebirge * 4,3 ** 9,5 ** Breitenberg Falkenstein/Faulenbacher Tal Schwanseekessel Pfronten 11,0 10,6 11,0 Schwangauer Bergwald Kenzen-Gebiet Gfäll-Gebiet Bergmangalpe Kirnachtal * * * Kempten Grünten Grünten 17,6 37,7 37,3 Rottachberg Sulzberg 33,9 34,8 8,7** Hinterstein Hindelang 25** 7,3 14,3** Hirschberg Sonnenköpfe Oberstdorf 9,8** 25** 8,3** Anatswald-Leiterberg Balderschwang Rohrmoos 14,1 6,5 3,7 Blaichach Ehrenschwang 21,8 12,1 27,3 Immenstädter Horn Salmersberg Rothachtal 13,3 12 7,2 Scheidegg-Scheffau Miesbach Rohnberg Miesbach 10 17 10 Birkenstein Schlehdorf Kochel 20 19 15 Glaswand Ried Benediktbeuren Kochel Bichl Rosenheim Jenbach Inntal 15 35 8 Farrenpoint Kirchbach Traunstein Gröllberg Berchtesgadener Täler 4,1 13,3 22,7 Grazeneinbruch Weilheim Bad Kohlgrub Hörnle Werdenfels West 18,2 50 54,8 Ettal Oberammergau Farchant Werdenfels Süd 21,2 14,7 25,5 Garmisch Hausberg Krün Ohlstadt Werdenfels Ost 15,4 58,7 41,9 * Werte, die auf weniger als 10 Bäumen basieren, sind nicht dargestellt. ** Werte basieren auf einer Aufnahme von mindestens 10–50 Bäumen und dürfen aus statistischen Gründen nur als Ten- denz gewertet werden.