Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lehrerstellenbesetzung in Unterfranken In diesem Jahr scheint es in Unterfranken so zu sein, dass Referendare/Referendarinnen nach dem Examen in Unterfranken bleiben dürfen, deren Notendurchschnitt schlechter ist als der der Junglehrer/-innen die im letzten Jahr aufgrund ihres Notendurchschnittes keine Chance hatten, in Unterfranken eine Stelle zu bekommen. Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass in diesem Schuljahr Junglehrer/-innen in Unterfranken bleiben dürfen, obwohl der jeweilige Notendurchschnitt schlechter ist als der, der im vergangenen Jahr bei der Einstellung in Unterfranken Anwendung fand? Falls ja, warum? 2. Haben JunglehrerInnen, die im Schuljahr 2013/14 eine Planstelle in Oberbayern angenommen haben (mit besserem Notendurchschnitt als heuer erforderlich), bei der Versetzung nach Unterfranken schlechtere Chancen, als wenn sie ein Jahr mit einem Angestelltenvertrag gearbeitet hätten? 3. Warum ist die Zahl derer, die nach ihrer Prüfung in Unterfranken bleiben dürfen, fast doppelt so hoch wie die Zahl derer, die von Oberbayern nach Unterfranken versetzt werden? 4. Warum werden die Einsatzwünsche von Wartelistenbewerber/-innen und Prüflingen nicht in ihrer Priorität nachrangig gegenüber Versetzungsanträgen behandelt ? 5. Warum werden bei der Besetzung der Stellen in Unterfranken die Leistungen der diesjährigen Prüflinge nicht mit den Leistungen der Rückkehrwilligen verglichen? 6. Werden im nächsten Schuljahr ausreichend viele Stellen in Unterfranken zur Verfügung stehen, damit Lehrer/-innen mit Rückkehrwunsch nach Unterfranken überhaupt eine Perspektive hierfür haben, nachdem schon dieses Jahr so viele Stellen besetzt worden sind? 7. Wie und nach welchen Kriterien wird bei der Stellenbesetzung in Unterfranken vorgegangen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.09.2014 Aufgrund der spezifischen Formulierung der Anfrage wird dabei angenommen, dass sich die Anfrage ausschließlich auf den Bereich der Grund- und Mittelschule bezieht. 1. Trifft es zu, dass in diesem Schuljahr Junglehrer/- innen in Unterfranken bleiben dürfen, obwohl der jeweilige Notendurchschnitt schlechter ist als der, der im vergangenen Jahr bei der Einstellung in Unterfranken Anwendung fand? Falls ja, warum? Zum Schuljahr 2014/2015 konnte eine vergleichsweise hohe Anzahl von Lehrkräften im Regierungsbezirk Unterfranken ein Einstellungsangebot erhalten. Diese Situation ist das Ergebnis zahlreicher unterschiedlicher Prozesse und Einflussfaktoren im Einstellungsverfahren und nicht unmittelbar mit dem Vorjahr vergleichbar. Die einzelnen Faktoren stellen sich wie folgt dar: Bevor eine bedarfsgerechte Verteilung auf Regierungsbezirke vorgenommen werden kann, ist zunächst der bayernweite Einstellungsbedarf zu ermitteln. Die Einstellungsmöglichkeiten wiederum ergeben sich nicht nur durch die ausscheidenden Lehrkräfte (Ruhestände, Entlassungen, etc.), vielmehr sind hierbei auch Veränderungen bei der Beurlaubung und der Teilzeit zum kommenden Schuljahr zu berücksichtigen, sodass die Einstellungsmöglichkeiten entsprechend dem Antragsverhalten beschäftigter Lehrkräfte jährlichen Schwankungen unterliegen können und wenig prognostizierbar sind. Die Einstellungsnoten für das jeweilige Schuljahr werden ebenfalls zunächst bayernweit ermittelt und ergeben sich durch die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten mit den Prüfungsergebnissen der vorhandenen Bewerber/-innen. Nachdem in den letzten Jahren der Großteil der Prüfungsteilnehmer die Zweite Staatsprüfung mit sehr guten bis guten Noten abgeschlossen hatte, waren in den vergangenen Jahren auch die Einstellungsmöglichkeiten bereits bei den Bewerbern mit sehr guten bis guten Noten erschöpft, sodass sich hier die Einstellungsnote gebildet hat. Im Vollzug der vorab genannten Verfahrensschritte hat sich zum Schuljahr 2014/2015 im Regierungsbezirk Unterfranken insbesondere aufgrund einer im Vergleich zum Vorjahr höheren Anzahl an Ruhestandsversetzungen, Beurlaubungen und Teilzeiten eine gute Einstellungssituation für Mittelschullehrkräfte und Grundschullehrkräfte an staatlichen Schulen ergeben. Die konkrete Besetzung der offenen Stellen im Regierungsbezirk Unterfranken wurde durch die bedarfsgerechte Einstellung unter Berücksichtigung einer angemessenen Versetzungsquote geregelt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.10.2014 17/2996 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2996 2. Haben Junglehrer/-innen, die im Schuljahr 2013/14 eine Planstelle in Oberbayern angenommen haben (mit besserem Notendurchschnitt als heuer erforderlich ), bei der Versetzung nach Unterfranken schlechtere Chancen, als wenn sie ein Jahr mit einem Angestelltenvertrag gearbeitet hätten? Die Fragestellung betrifft zwei zu unterscheidende Personengruppen : Lehrkräfte mit Festanstellung im Staatlichen Schuldienst können im Versetzverfahren berücksichtigt werden. Prüflinge und Wartelistenbewerber fallen dagegen unter die Maßgabe der bedarfsgerechten Einstellung und können nicht am Versetzungsverfahren teilnehmen. Durch den unterschiedlichen Status der Personengruppen ergeben sich damit Unterschiede im Verfahren. Bedingt durch die jährlich wechselnde Einstellungssituation kann sich dies auf den schulischen Einsatzort und auf die Versetzungssituation auswirken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellungsbedingungen der Folgejahre besser oder auch schlechter als im Vergleichsjahr sein können. Die Ablehnung eines unbefristeten Einstellungsangebots zugunsten einer befristeten Vertragsmöglichkeit sollte vor diesem Hintergrund sorgfältig erwogen werden. Zum Schuljahr 2014/2015 konnte aufgrund einer guten Einstellungssituation einer vergleichsweise größeren Anzahl an Prüflingen und Wartelistenbewerbern ein Einstellungsangebot in Unterfranken gemacht werden. Gleichzeitig konnte auch die Versetzungsquote deutlich erhöht werden. 3. Warum ist die Zahl derer, die nach ihrer Prüfung in Unterfranken bleiben dürfen, fast doppelt so hoch wie die Zahl derer, die von Oberbayern nach Unterfranken versetzt werden? 4. Warum werden die Einsatzwünsche von Wartelistenbewerber/-innen und Prüflingen nicht in ihrer Priorität nachrangig gegenüber Versetzungsanträgen behandelt? Zum Schuljahr 2014/2015 wurden im Regierungsbezirk Unterfranken 108 Prüflinge oder Wartelistenbewerber eingestellt . Gleichzeitig wurden 99 Versetzungen von Grundoder Mittelschullehrkräften, darunter 80 Versetzungen aus dem Regierungsbezirk Oberbayern, realisiert. Damit ist ein etwa gleichwertiges Verhältnis zwischen Einstellungen und Versetzungen gegeben. Die Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Versetzungs - und Einstellungswünschen werden zunächst auf der Grundlage der Landtagsbeschlüsse getroffen. Demnach haben verheiratete Lehrkräfte, die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie die Versetzungswünsche von alleinerziehenden Bewerbern Vorrang bei Versetzungen und Einstellungen. Konkurrieren ausschließlich Lehrkräfte ohne Kinder um eine Stelle, so haben verheiratete Lehrkräfte Vorrang vor ledigen Lehrkräften. Lehrkräfte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LPartG vorweisen können, sind verheirateten Lehrkräften gleichzustellen. Darüber hinaus können bei der Auswahl besondere Kriterien, wie beispielsweise eine Schwerbehinderung, ausschlaggebend sein. In diesen Gruppen mit hohem Sozialkriterium werden Versetzungsanträge nach Möglichkeit prioritär zu den Einstellungswünschen betrachtet. In der Gruppe der ledigen Bewerber sind neben sozialen Kriterien die Aspekte „dienstliche und fachliche Notwendigkeit “ sowie Wartezeit und Leistung für die Dienstortzuweisung ausschlaggebend. Der Regierungsbezirk Unterfranken musste in den vergangenen Jahren u. a. aufgrund eines hohen Teilzeitmaßes der Lehrkräfte in einigen Regionen mit einer über dem bayerischen Durchschnitt liegenden Zahl an befristeten Arbeitsverträgen versorgt werden. Seit dem vergangenen Schuljahr wurden daher Maßnahmen ergriffen, um für diese Regionen eine günstigere Relation zwischen befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen herzustellen. Neben einem Ausgleich zwischen einzelnen Schulamtsbezirken , der Möglichkeit schulscharfer Bewerbungen über den Regierungsbezirk hinaus und einer eingeschränkten Versetzungsmöglichkeit nach Würzburg stellt eine weitere dieser Maßnahmen auch die Erhöhung der Einstellungsquote im Regierungsbezirk Unterfranken dar. Das dienstliche Interesse an dieser Maßnahme liegt in einer höheren Kontinuität der Personalkörper an der einzelnen Schule, die so auch für bisher problematischer zu versorgende Regionen hergestellt werden kann. Bereits zum Schuljahr 2013/2014 konnten daher ledige Lehrkräfte mit zum Teil schlechterer Einstellungsnote in Unterfranken verbleiben. Diese Maßnahme wurde zum Schuljahr 2014/2015 im Interesse einer stabilen Personalversorgung weitergeführt. Beides, eine Versetzung möglichst aller ledigen Bewerber bei gleichzeitiger Sicherstellung von Kontinuität in der Personalgestaltung der einzelnen Schulämter, insbesondere der Klassenführung vor Ort, ist nicht realisierbar. Die diesjährige Versetzungsquote ermöglicht allen Bewerbern mit Kindern sowie allen verheirateten Bewerbern eine Versetzung , sofern die konkreten Einsatzwünsche realisierbar sind. Darüber hinaus konnten auch ledige Bewerber versetzt werden. 5. Warum werden bei der Besetzung der Stellen in Un- terfranken die Leistungen der diesjährigen Prüflinge nicht mit den Leistungen der Rückkehrwilligen verglichen ? Die Leistungen der Bewerber können jeweils nur innerhalb eines Prüfungsjahrgangs verglichen werden, da sich die Rahmenbedingungen von Schuljahr zu Schuljahr deutlich unterscheiden. Dieser Vergleich und eine darauf basierende Reihung werden jeweils von den Regierungen vorgenommen , wenn die Auswahl innerhalb einer Gruppe mit gleichem Sozialkriterium zu treffen ist. 6. Werden im nächsten Schuljahr ausreichend viele Stellen in Unterfranken zur Verfügung stehen, damit Lehrer/-innen mit Rückkehrwunsch nach Unterfranken überhaupt eine Perspektive hierfür haben, nachdem schon dieses Jahr so viele Stellen besetzt worden sind? Zur Einstellungs- und Versetzungssituation im Schuljahr 2015/2016 können derzeit noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Versetzungsanträge können erst ab Mitte Juli 2015 entschieden werden, wenn die Einstellungssituation bekannt ist. Grundsätzlich sind Prognosen, nach welcher Einsatzdauer eine Rückversetzung erfolgen kann, kaum möglich. Dies hängt jeweils vom Personalbedarf der einzelnen Schule und der Bewerbersituation ab. 7. Wie und nach welchen Kriterien wird bei der Stellen- besetzung in Unterfranken vorgegangen? Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4.