Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.04.2014 Verfügbarkeit von Aufzügen auf den Bahnhöfen in Bayern Mobilitätseingeschränkten Reisenden, seien es Behinderte , Mütter mit Kinderwagen, ältere Menschen, Reisende mit schwerem Gepäck oder auch Radfahrer, wird immer wieder durch defekte Aufzüge in den Bahnhöfen der DB Station & Service der Zugang oder das Verlassen der Bahnsteige erheblich erschwert, Rollstuhlfahrern der Zugang dadurch meist völlig unmöglich gemacht. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Aufzüge auf den Bahnhöfen in Bayern hat der Freistaat zur Herstellung der Barrierefreiheit bezuschusst ? 2. Welche Kosten sind dafür angefallen? 3. Inwieweit liegen der Staatsregierung bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Informationen über die Verfügbarkeit von Aufzügen auf den Bahnhöfen in Bayern vor? 4. Inwieweit liegen der Staatsregierung bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Informationen vor, dass Reisende aufgrund defekter Aufzüge auf den Bahnhöfen in Bayern ihre Reise nicht antreten bzw. nur mit Problemen beenden konnten? 5. Inwieweit sieht die Staatsregierung bei der Verfügbarkeit von Aufzügen auf den Bahnhöfen in Bayern Handlungsbedarf ? 6. Inwieweit gibt es Regelungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Sauberkeit oder anderer Qualitätskriterien für die vom Freistaat mitfinanzierten Aufzüge auf Bahnhöfen in Bayern ? 7. Falls nicht, warum nicht? 8. Inwieweit hält es die Staatsregierung für sinnvoll, die Stationsdatenbank der Bayerischen Eisenbahngesellschaft im Internet um eine Funktion zu erweitern, die einen Abruf der aktuellen Verfügbarkeit der Aufzüge ermöglicht, wie das die Münchner Verkehrsgesellschaft für Fahrtreppen und Aufzüge auf den U-Bahnhöfen unter http://www. mvg-zoom.de/ anbietet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.09.2014 1. Wie viele Aufzüge auf den Bahnhöfen in Bayern hat der Freistaat zur Herstellung der Barrierefreiheit bezuschusst ? Nachdem die Ermittlung der tatsächlichen Anzahl der Aufzüge zu einem unverhältnismäßigen Aufwand geführt hätte, wurde die Anzahl anhand von kaufmännischen Unterlagen der DB Station & Service AG für einen Betrachtungszeitraum ab dem Jahre 1999 ermittelt: Der Freistaat hat seit 1999 über verschiedene Finanzierungsverträge z. B. bei S-Bahn-Vorhaben, spezielle Verträge für den barrierefreien Ausbau, direkte Förderung von Einzelvorhaben oder ergänzende Finanzierungsvereinbarungen 150 Aufzüge an 93 Bahnhöfen bezuschusst bzw. ergänzend mitfinanziert. 2. Welche Kosten sind dafür angefallen? Über einen Betrachtungszeitraum von 1999 bis heute sind Kosten von rd. 37,5 Mio. Euro angefallen. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten für einen Aufzug liegen bei ca. 250 T €, die weiteren fallbezogenen Baukosten lassen sich aufgrund der gemeinsam mit anderen Bauarbeiten durchgeführten Maßnahmen (z. B. barrierefreier Ausbau einer Station ) nur mit unverhältnismäßigen Aufwand ermitteln. Die durchschnittliche Bezuschussung eines Aufzuges belief sich rein rechnerisch auf 200 T €. Somit erfolgte eine Mitfinanzierung des Freistaates in Höhe von rd. 30 Mio. Euro. Zur ergänzenden Erläuterung muss noch erwähnt werden , dass bei einem nachträglichen Einbau von Aufzügen der Bestandsschutz der gesamten Station wegfällt und somit die bestehende Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen und zu bauen ist. Damit fallen umfangreiche Anpassungs- und Änderungsmaßnahmen wie neue Zugangsbauwerke, Änderung von Bahnsteigdächern, Anpassung der Bahnsteigoberflächen mit Ausstattung eines taktilen Leitstreifens für blinde Menschen sowie weitere Maßnahmen zur Schaffung einer umfassenden Barrierefreiheit an. (Beim Umbau der S-Bahn-Station an der Donnersberger Brücke als Beispiel belaufen sich die Umbaukosten auf voraussichtlich 9,3 Mio. €). 3. Inwieweit liegen der Staatsregierung bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Informationen über die Verfügbarkeit von Aufzügen auf den Bahnhöfen in Bayern vor? Der Bayerischen Staatsregierung liegen dazu keine Informationen vor. Nach Auskunft der DB Station & Service AG wird derzeit eine Plattform „Kundeninfo“ aufgebaut. Eine Umsetzung ist für Ende 2014 geplant. Anschließend wird eine Testphase Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.10.2014 17/2997 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2997 erfolgen. Die tatsächliche Inbetriebnahme ist für das Jahr 2015 angedacht. Die Plattform wird Informationen über den Betriebszustand der Aufzüge liefern sowie statistische Informationen zu den Aufzügen bereitstellen. 4. Inwieweit liegen der Staatsregierung bzw. der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Informationen vor, dass Reisende aufgrund defekter Aufzüge auf den Bahnhöfen in Bayern ihre Reise nicht antreten bzw. nur mit Problemen beenden konnten? Der Bayerischen Staatsregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Grundsätzlich werden längere Ausfallzeiten von Aufzügen der Mobilitätsservice-Zentrale der DB bekannt gegeben und bei Nutzung der Einrichtung entsprechend berücksichtigt . Diese Mobilitätsservice-Zentrale koordiniert die Mobilitätsservice -Teams, die beim Ein-, Um- und Aussteigen von mobilitätseingeschränkten Reisenden helfend und unterstützend tätig sind. Reisende können diese Informationen bei entsprechender Voranmeldung kostenlos nutzen. Die Mobilitätsservice-Zentrale bietet auch eine spezielle Reiseauskunft , die sich an den Bedürfnissen behinderter Menschen orientiert. 5. Inwieweit sieht die Staatsregierung bei der Verfügbarkeit von Aufzügen auf den Bahnhöfen in Bayern Handlungsbedarf? Grundsätzlich besteht Handlungsbedarf beim barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe in Bayern, dazu kann je nach Situation vor Ort die Ausstattung mit Aufzügen gehören. Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe in Bayern liegt bei der DB AG. Der Freistaat Bayern unterstützt diesen barrierefreien Ausbau mit dem Bayern-Paket 2013–2018, Herr Ministerpräsident Seehofer hat in seiner Regierungserklärung zusätzlich durch die Aussagen zu „Bay ern barrierefrei 2023“ eine weitere Unterstützung des Freistaates bei diesem Handlungsfeld in Aussicht gestellt. 6. Inwieweit gibt es Regelungen hinsichtlich Verfügbarkeit , Sauberkeit oder anderer Qualitätskriterien für die vom Freistaat mitfinanzierten Aufzüge auf Bahnhöfen in Bayern? Der barrierefreie Ausbau wie zum Beispiel auch die bauliche Nachrüstung von Aufzügen in Bahnhöfen in Bayern wird mit staatlichen Mitteln gefördert. Im jeweiligen Förderbescheid ist festgelegt, dass mit den verfügbaren Mitteln das bestmögliche Ergebnis zu erzielen ist. Nachdem diese geförderten Maßnahmen der Nachprüfung das Bayer. Obersten Rechnungshofes und seiner Dienststellen unterliegen, ist u. a. dabei die Prüfung der Verwendung der Gelder auch an Ort und Stelle möglich. Dies wird bei Außenprüfungen auch regelmäßig praktiziert. 7. Falls nicht, warum nicht? Im Rahmen der Antwort zu Frage 6 beantwortet. 8. Inwieweit hält es die Staatsregierung für sinnvoll, die Stationsdatenbank der Bayerischen Eisenbahngesellschaft im Internet um eine Funktion zu erweitern , die einen Abruf der aktuellen Verfügbarkeit der Aufzüge ermöglicht, wie das die Münchner Verkehrsgesellschaft für Fahrtreppen und Aufzüge auf den UBahnhöfen unter http://www.mvg-zoom.de/ anbietet? Grundsätzlich ist es für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, aktuelle Informationen über die tatsächliche Verfügbarkeit von barrierefreien Einrichtungen zu erhalten. Dieser Aspekt wird daher beim künftigen barrierefreien Ausbau ein wichtiger Baustein sein, für den die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden müssen. Derzeit ist die Aufnahme dieser Informationen in die Stationsdatenbank der Bayerischen Eisenbahngesellschaft technisch noch nicht möglich (siehe auch Antwort zu Frage 3).