Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 05.08.2014 Aussage eines Polizeibeamten vor dem Untersuchungsauschuss „NSU-Rechsterrorismus“ In der Sitzung des Untersuchungsausschusses „NSU-Rechtsterrorismus “ des Bayerischen Landtags vom 18.06.2013 hat der Polizeibeamte P. als Zeuge u. a. ausgesagt, dass ein Mitarbeiter der Leitungsebene der BAO Bosporus bei einer Spurensachbearbeiterbesprechung Ende 2007 oder Anfang 2008 unter Bezugnahme auf einen Hinweis des Verfassungsschutzes aus Sachsen oder Thüringen den Begriff „Nationalsozialistischer Untergrund – NSU“ gebraucht habe und dass darunter eine rechtsterroristische Vereinigung verstanden worden sei. Angesichts der Bedeutung dieser Aussage hat der Untersuchungsausschuss eine Vernehmungsgegenüberstellung mit einem weiteren Polizeibeamten durchgeführt, bei der der Zeuge P. trotz der gegenteiligen Aussage des anderen Zeugen bei seiner Aussage geblieben ist. Der Untersuchungsausschuss musste seine Arbeit zum Ende der 16. Legislaturperiode einstellen und konnte deshalb keine weiteren Zeugen zur Überprüfung der Richtigkeit der Behauptung des Zeugen P. mehr vernehmen. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Was wurde innerhalb der Polizei unternommen, um den Wahrheitsgehalt der Aussage des Polizeibeamten P. zu überprüfen? 2. Trifft es zu, dass gegen den Polizeibeamten P. ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss eingeleitet worden ist, und falls ja, auf wessen Veranlassung hin, von welcher Staatsanwaltschaft und aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte? 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft ggf. ergriffen , um den Verdacht einer uneidlichen Falschaussage zu erhärten bzw. den Wahrheitsgehalt der Aussage zu überprüfen, und ist das entsprechende Ermittlungsverfahren abgeschlossen, und falls ja, mit welchem Ergebnis ? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Bayerische Landeskriminalamt war mit den Ermittlungen zu dem unter Frage 2 erwähnten Verfahren betraut. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen . Zu 2.: Durch die Staatsanwaltschaft München I wurde wegen des Verdachts einer am 18. Juni 2013 begangenen uneidlichen Falschaussage vor dem NSU-Untersuchungsausschuss mit Verfügung vom 19. Juni 2013 zunächst ein Prüfvorgang angelegt. Das entsprechende Vorermittlungsverfahren resultierte aus Presseberichterstattungen im Zusammenhang mit der widersprüchlichen Aussage von Herrn P. vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags (z. B. www.sueddeutsche.de vom 18. Juni 2013 „Autoname als Eselsbrücke“). Aufgrund des Ergebnisses des Prüfverfahrens wurde am 24. Januar 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten P. eingeleitet. Zu 3.: Die Staatsanwaltschaft München I wertete zunächst die vom Bayerischen Landtag auf Anforderung übermittelten Protokollabschriften der Aussagen der damaligen Zeugen P. und R. vom 18. Juni 2013 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aus. Hierbei bestätigten sich die in den Medien veröffentlichten Angaben. Die Staatsanwaltschaft beauftragte sodann das Bayerische Landeskriminalamt, Sachgebiet 132 – Interne Ermittlungen, mit der Durchführung weiterer Überprüfungen. Nachdem sich in deren Rahmen aufgrund der Aussagen vernommener Zeugen ein Tatverdacht ergeben hatte, wurde am 24. Januar 2014 ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der uneidlichen Falschaussage gegen Herrn P. eingeleitet. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erfolgte die Einvernahme weiterer Zeugen bzw. die Einholung schriftlicher Stellungnahmen. Die Ermittlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Unter dem 7. August 2014 hat die Staatsanwaltschaft München I gegen Herrn P. Anklage zum Amtsgericht München erhoben. Nach den durchgeführten Ermittlungen besteht ein hinreichender Tatverdacht, dass Herr P. am 18. Juni 2013 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags unrichtige Angaben gemacht hat, insbesondere im Hinblick auf seine Aussage, der Begriff „NSU“ sei bei den Polizeibehörden bereits im Jahr 2007 bekannt gewesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/2999 Bayerischer Landtag