Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 31.07.2014 Förderprogramm Breitbandausbau Mit Schreiben vom 18.07.2014 informierte das StM der Finanzen, für Digitalisierung und Heimat die Landtagsfraktionen und Bürgermeister über die höchstmöglichen Fördersätze und -beträge beim Ausbau des Breitbandnetzes nach dem gerade genehmigten Förderprogramm. Als Kennzahlen wurden für die Berechnung dieser Förderbeträge verschiedene Kennzahlen wie Einwohnerstärke, Gemeindegebietsfläche , Anzahl der Ortsteile, durchschnittliche Einwohnerzahl je qm-Gemeindegebiet herangezogen. Nach dem aktuellen Förderprogramm richtet sich aber eine Bezuschussung des Breitbandausbaus nicht nach diesen Kennzahlen, sondern nach der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke, welche das Telekommunikationsunternehmen im Laufe des Förderverfahrens plausibel nachweisen muss. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Warum fertigt man eine Übersicht mit den genannten Kennzahlen an, wenn diese für die Förderung keine Rolle spielen? 2. Wie hoch war der zeitliche Aufwand zur Erstellung dieser Mitteilung? 3. Warum wird in diesem Schreiben nicht explizit darauf hingewiesen , dass nur die Wirtschaftslichkeitslücke gefördert wird und dabei die genannten Parameter keine Rolle spielen? 4. Teilt die Staatsregierung meinen Eindruck, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern damit der Eindruck erweckt wurde, dass ihre Gemeinde tatsächlich diesen Förderhöchstbetrag erhält, nachdem in den Pressemeldungen nur dieser Höchstbetrag genannt worden ist? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.09.2014 Zu 1.: Kennzahlen zur Siedlungsstruktur der bayerischen Gemeinden spielen im Rahmen der Breitbandförderung eine große Rolle, da sich hiernach die Förderhöchstbeträge der Gemeinden richten. Der geringste Förderhöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro, der höchste Förderhöchstbetrag liegt bei 950.000 Euro. Zwischen 500.000 Euro und 950.000 Euro sind die Förderhöchstbeträge gestaffelt in Stufen von 10.000 Euro. Für die Festlegung des individuellen Förderhöchstbetrages einer jeden Gemeinde sind die Anzahl der Ortsteile und die Einwohnerdichte ausschlaggebend. Eine Gemeinde mit geringer Einwohnerdichte und vielen Ortsteilen erhält so einen höheren Förderhöchstbetrag als eine Gemeinde, die dichter besiedelt ist und nur aus wenigen Ortsteilen besteht. Zu 2.: Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat führt keine Zeiterfassung für die Erledigung einzelner Aufgaben. Zu 3.: Mit den genannten Schreiben wurde über die Fördersätze und Förderhöchstbeträge im Rahmen des Breitbandförderprogramms informiert. Dass Gegenstand der Förderung die Wirtschaftlichkeitslücke ist, ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut der Breitbandrichtlinie. Hierauf musste nicht mehr explizit hingewiesen werden. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Fördersatz und Förderhöchstbetrag wirken wie folgt zusammen : Die Gemeinde gleicht einem in einem Auswahlverfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % aus und erhält hierfür eine staatliche Förderung in Höhe des jeweiligen Fördersatzes. Der Förderhöchstbetrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Jede Gemeinde kann ihren Förderhöchstbetrag durch ein oder mehrere Ausbauprojekte während der Laufzeit des Programms voll ausschöpfen. Die Bayerische Staatsregierung ist der Überzeugung, dass die bayerischen Kommunen das Zusammenwirken von Fördersatz und Förderhöchstbetrag verstanden haben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3002 Bayerischer Landtag