Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 14.07.2014 Reform des kommunalen Finanzausgleichs – Anfang Juli 2014 verkündete Finanzminister Söder eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sieht diese Reform im Einzelnen aus? 2. Welche Kommunen/Landkreise werden davon profitieren und welche werden weniger Mittel erhalten? 3. In der Main-Post vom 04.07.2014 ist zu lesen, dass in Unterfranken vor allem der Landkreis Main-Spessart davon profitiert, daher frage ich, was sind die Gründe dafür und gibt es schon eine Größenordnung über die Höhe der Mittel? 4. Welche Auswirkungen wird die Reform auf die anderen Gebietskörperschaften in Unterfranken haben (bitte einzeln pro Gebietskörperschaft auflisten)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.09.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn vom 14.07.2014 betreffend „Reform des kommunalen Finanzausgleichs – Anfang Juli 2014 verkündet Finanzminister Söder eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet : Zu 1.: Hauptleistung im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und Landkreise. In den letzten Jahren wurde deren Berechnungssystematik zugunsten der Gemeinden und Landkreise mit Bevölkerungsrückgang und zugunsten kleinerer Gemeinden geändert. Mit einer weitergehenden Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen befasst sich eine Arbeitsgruppe aus dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie den vier kommunalen Spitzenverbänden. Als Grundlage für die zu entwickelnden Reformschritte haben die Arbeitsgruppenmitglieder gemeinsam ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses soll den geltenden Verteilungsschlüssel der Gemeindeschlüsselzuweisungen überprüfen und Möglichkeiten für seine Fortentwicklung aufzeigen. Im Rahmen der Erörterung über den Entwurf des kommunalen Finanzausgleichs 2015 am 07.07.2014 wurde das weitere Vorgehen bei der Reform der Gemeindeschlüsselzuweisungen vereinbart. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und die vier kommunalen Spitzenverbände werden gemeinsam konkrete Reformschritte entwickeln. Alle Beteiligten sind sich einig, dass anstehende Änderungen wegen ihrer großen finanziellen Tragweite nicht ohne umfangreiche Berechnungen sachgerecht umgesetzt werden können. Gemeinsames Ziel ist, spätestens mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2016 eine gesetzliche Neuregelung zu erreichen. Zu 2.: Da noch keine Entscheidung über die Fortentwicklung der Gemeindeschlüsselzuweisungen gefallen ist, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zu 3.: Die Aussage, dass der Landkreis Main-Spessart profitiere, bezieht sich auf Änderungen beim Raum mit besonderem Handlungsbedarf im Landesentwicklungsprogramm (RmbH). Im Rahmen der Ministerratsbehandlung des Heimatplans am 05.08.2014 wurde die Förderkulisse über den RmbH des LEP 2013 hinaus nochmals ausgeweitet. Die Grenze des Strukturindikators (siehe Begründung zu Ziel 2.2.3 im LEP 2013) wurde hierfür von bisher 85 % des Landesdurchschnitts auf 90 % angehoben. Zudem werden neben ganzen Landkreisen nun auch einzelne Gemeinden mit vergleichbarem Handlungsbedarf berücksichtigt. So können weitere 6 Landkreise und 57 Gemeinden von erhöhten Fördermöglichkeiten profitieren. Dies gilt u. a. für den gesamten Landkreis Main-Spessart. Welche Förderprogramme dies im Einzelnen sind, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Ressorts. Beispiele für eine Berücksichtigung finden sich beim Breitbandausbau, beim Regionalmanagement, beim Konversionsmanagement oder bei der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. In welchem Umfang der Landkreis Main-Spessart und seine Gemeinden davon profitieren werden, hängt davon ab, welche Förderungen künftig in Anspruch genommen werden. Zu 4.: Da noch keine Entscheidung über die Fortentwicklung der Gemeindeschlüsselzuweisungen gefallen ist, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3003 Bayerischer Landtag