Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.05.2014 Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sponsoring – welche Mittel stellen Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, zur Verfügung? Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Unternehmen gibt es in den einzelnen Ge- meinden, Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken Bayerns, an denen kommunale Gebietskörperschaften bzw. der Freistaat Bayern beteiligt sind bzw. die vollständig in öffentlicher Hand sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Unternehmen, b) der Art der Beteiligung der jeweiligen Gebietskörper- schaft und c) der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der öffent- lichen Hand in den jeweiligen Aufsichts- bzw. Verwaltungs - und Vorstandsgremien? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Mittel die jeweiligen Unternehmen in den Jahren seit 2010 zur Verfügung gestellt haben, um die Arbeit der Mitglieder in den jeweiligen Aufsichts-, Verwaltungs- bzw. Vorstandsgremien finanziell zu entschädigen, aufgeschlüsselt nach: a) der Höhe von Sitzungsgelder, pauschalen Vergütungen , Reisekosten etc. für entsprechende Mandatsträger (monatliche und jährliche Kosten) in den einzelnen Unternehmen und b) dem Anteil dieser Kosten in jedem einzelnen Unternehmen im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn in den Jahren seit 2010? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang diese Unternehmen zusätzlich im Rahmen von Sponsoring die Mitglieder ihrer Verwaltungs-, Aufsichts- und Vorstandsgremien im Rahmen des Sponsorings weitere Vergünstigungen zukommen haben lassen (bitte aufgeschlüsselt nach entsprechenden Aufwendungen für Sponsoring in jedem einzelnen Unternehmen seit dem Jahr 2010)? 4. Welche Institutionen waren jeweils für die Rechnungs- prüfung dieser Unternehmen zuständig und in welchen Fällen gab es in den Jahren seit 2010 kritische Prüfberichte, wonach Ausgaben für Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Sponsoring etc. unverhältnismäßig waren? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 04.09.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl vom 20. Mai 2014 betreffend „Vergütungen, Aufwandsentschädigungen und Sponsoring – welche Mittel stellen Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, zur Verfügung?“ wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen erfolgt hinsichtlich der Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern auf Basis des jährlichen Beteiligungsberichts des Freistaats Bayern sowie der Meldungen der im Beteiligungsbericht dargestellten Beteiligungen (einschließlich Staatsbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts). Im Hinblick auf die nach § 50 Abs. 1 GmbHG geltenden Minderheitsrechte wurden Beteiligungsunternehmen erst ab einer Beteiligungsquote von 10 % abgefragt . Aufsichts- und Verwaltungsgremien in Funktion und Struktur vergleichbare Vorstandsgremien sind bei den Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern nicht bekannt. Die Antworten enthalten daher hierzu keine Angaben. Die Beantwortung der Fragen hinsichtlich der Unternehmensbeteiligungen von kommunalen Gebietskörperschaften erfolgte durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. 1. Wie viele Unternehmen gibt es in den einzelnen Gemeinden, Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken Bayerns, an denen kommunale Gebietskörperschaften bzw. der Freistaat Bayern beteiligt sind bzw. die vollständig in öffentlicher Hand sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Unternehmen, b) der Art der Beteiligung der jeweiligen Gebietskör- perschaft und c) der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der öf- fentlichen Hand in den jeweiligen Aufsichts- bzw. Verwaltungs- und Vorstandsgremien? Der jährlich erscheinende Beteiligungsbericht des Freistaats Bayern gibt einen Überblick über die Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern. Neben allgemeinen Angaben zu den jeweiligen Unternehmen werden im Beteiligungsbericht auch wesentliche wirtschaftliche Kennzahlen – u. a. der Umsatz sowie das Jahresergebnis – dargestellt. Im Beteiligungsbericht sind nicht nur die staatlichen, sondern sämtliche Mitglieder der Aufsichts- und Verwaltungsgremien namentlich benannt. Zur Beantwortung der Frage in Bezug auf die Unternehmensbeteiligungen des Freistaats Bayern wird deshalb auf den Beteiligungsbericht 2013 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3005 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 Unter http://www.stmf.bayern.de/beteiligungen/beteiligungsbericht / ist dieser im Internet abrufbar. Eine zusammenfassende Übersicht über Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (für ganz Bayern) gibt es demgegenüber nicht. Zur Beantwortung dieser Frage müsste eine landesweite Erhebung bei allen kommunalen Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Davon wurde aus folgenden Gründen abgesehen: Wie die Verwaltungspraxis zeigt, sind selbst kleine und mittelgroße Gemeinden an Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung beteiligt. Bei großen Gemeinden kann die Zahl der Unternehmen, an denen sie unmittelbar und mittelbar beteiligt sind, über 100 hinausgehen (Landeshauptstadt überschlägig 170; Nürnberg überschlägig 110). Der Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt München 2013, der im Internet zugänglich ist, hat beispielsweise allein einen Umfang von 795 Seiten (vgl. http://www.muen chen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Stadtkaemmerei/PressePublikationen /Broschueren/FDB.html). Bei mehr als 2.000 Gemeinden und 71 Landkreisen dürfte deshalb die Anzahl der Unternehmen mit kommunaler Beteiligung im 5-stelligen Bereich liegen. Eine flächendeckende Erhebung der Unternehmen , der Art der kommunalen Beteiligungen sowie der Zahl der kommunalen Vertreter in Unternehmensorganen würde nicht nur für die Staatsregierung und die an der Erhebung beteiligten staatlichen Behörden, sondern auch für die Kommunen einen extremen Aufwand bedeuten. Auf der Ebene der einzelnen Gebietskörperschaften wird die erforderliche Transparenz dadurch sichergestellt, dass diese ab einer bestimmten Beteiligungsquote an Unternehmen in privater Rechtsform (mindestens 5 % der Anteile) einen Beteiligungsbericht erstellen und zur Einsicht bereitstellen müssen. Die darin enthaltenen Informationen, u. a. die Beteiligungsverhältnisse, sind damit öffentlich zugänglich. Viele Gemeinden haben ihren Beteiligungsbericht auch im Internet veröffentlicht. Bei Eigenbetrieben und (gemeinsamen ) Kommunalunternehmen ergeben sich die kommunalen Beteiligungen aus den bekannt zu machenden Unternehmenssatzungen . 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Mittel die jeweiligen Unternehmen in den Jahren seit 2010 zur Verfügung gestellt haben, um die Arbeit der Mitglieder in den jeweiligen Aufsichts-, Verwaltungs- bzw. Vorstandsgremien finanziell zu entschädigen, aufgeschlüsselt nach: a) der Höhe von Sitzungsgeldern, pauschalen Vergütungen , Reisekosten etc. für entsprechende Mandatsträger (monatliche und jährliche Kosten) in den einzelnen Unternehmen und b) dem Anteil dieser Kosten in jedem einzelnen Unternehmen im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn in den Jahren seit 2010? Von den 70 Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern verfügten zum Stichtag 31. Dezember 2013 32 Unternehmen über ein Aufsichts- bzw. Verwaltungsgremium. Bei 16 Beteiligungsunternehmen waren die Gremienmitglieder ohne Vergütung tätig. Eine Übersicht dieser Unternehmen gibt Anlage 1. Von weiteren 16 Beteiligungsunternehmen wurden im abgefragten Zeitraum seit 2010 finanzielle Entschädigungen an die Mitglieder ihrer Aufsichts- bzw. Verwaltungsgremien geleistet. Die Höhe der jährlichen Vergütungen ergibt sich aus der Anlage 2. Zur Erhöhung der Lesbarkeit der Angaben und angesichts von Jahresvergü- tungen für das gesamte Gremium im niedrigen vierstelligen Bereich wurde von einer weiteren Aufgliederung nach Monaten abgesehen. Hinsichtlich des Anteils der Vergütungen an Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglieder im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn der betroffenen Beteiligungsunternehmen wird auf den aktuellen Beteiligungsbericht verwiesen, in dem Umsatz und Gewinn aller Beteiligungsunternehmen dargestellt sind. Hinsichtlich der kommunalen Gebietskörperschaften liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Höhe Mittel zur Vergütung der kommunalen Vertreter in den einzelnen Unternehmen jeweils bezogen auf Umsatz und Gewinn der Unternehmen seit 2010 aufgewendet worden sind. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang diese Unternehmen zusätzlich im Rahmen von Sponsoring die Mitglieder ihrer Verwaltungs-, Aufsichts- und Vorstandsgremien im Rahmen des Sponsorings weitere Vergünstigungen zukommen haben lassen (bitte aufgeschlüsselt nach entsprechenden Aufwendungen für Sponsoring in jedem einzelnen Unternehmen seit dem Jahr 2010)? Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind (vgl. BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998, BStBl. I 1998, 212). Zwischen Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern und Mitgliedern der Aufsichtsgremien bestanden im abgefragten Zeitraum ab 2010 keine derartigen Vereinbarungen . Hinsichtlich der kommunalen Gebietskörperschaften liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Vergünstigungen seit 2010 im Rahmen von SponsoringMaßnahmen an kommunale Unternehmensvertreter geflossen sind. 4. Welche Institutionen waren jeweils für die Rechnungsprüfung dieser Unternehmen zuständig und in welchen Fällen gab es in den Jahren seit 2010 kritische Prüfberichte, wonach Ausgaben für Sitzungsgelder , Aufwandsentschädigungen, Sponsoring etc. unverhältnismäßig waren? Nach Art. 65 Abs. 1 Nr. 4 der BayHO gelten für alle Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern – unabhängig von ihrer Größe – die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften , sodass alle Gesellschaften zur Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte nach § 316 HGB verpflichtet sind. Nach § 53 Abs. 1 HGrG verlangt der Freistaat Bayern bei Gesellschaften, an denen er mit mindestens 25 % beteiligt ist, über die übliche Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinaus grundsätzlich auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Eine Übersicht der Drucksache 17/3005 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die seit 2010 Beteiligungsunternehmen geprüft haben, ergibt sich aus der Anlage 3. Der Bayerische Oberste Rechnungshof prüft nach Art. 92 BayHO zudem die Betätigung des Freistaats Bayern bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen der Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze. Kritische Prüfberichte, wonach Ausgaben für Sitzungsgelder , Aufwandsentschädigungen, Sponsoring etc. unverhältnismäßig waren, gab es nicht. Für Unternehmen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt sind, gilt Folgendes: Die Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben unterliegen einer Abschluss- und Rechnungsprüfung. Die Zuständigkeit der Rechnungsprüfungsorgane bestimmt sich insoweit nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften (Art. 103, Art. 105 GO; Art. 89 LKrO, Art. 91 LKrO; Art. 85 BezO, Art. 87 BezO). Kommunalunternehmen und Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen dagegen grundsätzlich nicht der Rechnungsprüfung, es sei denn, in der jeweiligen Unternehmenssatzung ist etwas anderes geregelt. Stattdessen unterliegen Kommunalunternehmen und kommunale Unternehmen in privater Rechtsform einer Abschlussprüfung, die grundsätzlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erfolgt, durch die Vorschriften des kommunalen Unternehmensrechts jedoch modifiziert wird. Die Abschlussprüfung bei Eigenbetrieben und Kommunalunternehmen wird vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder von einem Wirtschaftsprüfer oder von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt (Art. 107 GO, Art. 93 LKrO, Art. 89 BezO). Im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Rechnungsprüfung wird bei der sog. Betätigungsprüfung bei den Trägern der kommunalen Unternehmen (Art. 106 Abs. 4 GO, Art. 92 Abs. 4 LKrO, Art. 88 Abs. 4 BezO) nicht das Unternehmen selbst, sondern die kommunale Einflussnahme auf das Unternehmen geprüft. Prüfberichte, wonach Ausgaben für Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an kommunale Vertreter unverhältnismäßig wären, sind nicht bekannt. Eine Rücksprache des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband hat ergeben, dass es von diesem im abgefragten Zeitraum keine Beanstandungen von Zahlungen an Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieder gegeben hat. Anlage 1 Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern, die keine finanzielle Entschädigung an Mitglieder ihrer Aufsichtsgremien leisten BioM AG Munich Biotech Development Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschafts beziehungen mbH Bayern International Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH Fördergesellschaft IZB Innovations- und Gründerzentrum Biotechnologie mbH bifa Umweltinstitut GmbH BUGA Besitzgesellschaft des Umwelttechnologischen Gründerzentrums in Augsburg mbH Stiftung Haus der Kunst gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH FilmFernsehFonds Bayern GmbH Nürnberg Messe GmbH Bayreuther Festspiele GmbH b-neun Media & Technology Center GmbH IWF Wissen und Medien gGmbH i. L. ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH Bayerische Spielbanken – Zentrale Leitung Staatliche Lotterieverwaltung Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 Anlage 2 Beteiligungsunternehmen des Freistaats Bayern, die finanzielle Entschädigungen an Mitglieder ihrer Aufsichtsgremien leisten Name PLZ Ort Anteil FS Bayern Beteiligungsart Aufsichts- gremium Sitzungsgelder, pauschale Vergütungen , Reisekosten etc. an Mitglieder von Aufsichtsgremien in T EUR 2010 2011 2012 2013 Beteiligungen in privater Rechtsform BayernLB Holding AG* 80333 München 75,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 0,0 0,0 0,5 7,4 Luitpoldhütte AG** 92224 Amberg 26,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 101,5 90,2 / 55,4 57,2 63,1 Stadibau Gesellschaft für den Staatsbediensteten wohnungsbau in Bayern mbH 80804 München 100,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 4,4 4,4 4,4 2,9 Siedlungswerk Nürnberg GmbH 90411 Nürnberg 87,16 % unmittelbar Aufsichtsrat 7,8 9,2 11,0 9,3 gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH 85107 Baar-Ebenhausen 79,14 % unmittelbar Aufsichtsrat 53,0 61,0 56,0 52,0 GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH 95666 Mitterteich 51,05 % unmittelbar Aufsichtsrat 0,6 0,5 0,6 0,5 Flughafen München GmbH 85356 München 51,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 21,8 20,5 18,0 17,7 Flughafen Nürnberg GmbH 90411 Nürnberg 50,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 2,0 2,0 1,8 1,9 Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) 81667 München 50,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 1,1 1,0 1,1 1,2 Messe München GmbH 81823 München 49,90 % unmittelbar Aufsichtsrat 52,4 45,8 46,0 45,4 Internationale Münchner Filmwochen GmbH 80331 München 40,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 2,4 2,9 2,2 2,7 Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs - und -erschließungs Gesellschaft mbH 80333 München 25,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 15,0 16,0 0,0 1,0 Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 85764 Neuherberg 10,00 % unmittelbar Aufsichtsrat 2,2 2,2 2,2 2,2 Anstalten des öffentlichen Rechts Bayerische Landesbank 80333 München 75,00 % mittelbar Aufsichtsrat 323,4 377,4 376,1 525,7 LfA Förderbank Bayern 80539 München 100,00 % unmittelbar Verwal- tungsrat 59,0 60,0 59,0 57,0 GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder*** 81737 München 15,00 % unmittelbar Gewährträgerver - sammlung – – 8,9 22,5 * BayernLB Holding AG: Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder wurden erstmals nach Eintritt eines externen Vertreters im Jahr 2012 bezahlt ** Luitpoldhütte AG: Bis zum Jahr 2011 lag ein abweichendes Geschäftsjahr vor. Im Jahr 2011 sind die Zahlungen vom 1.4.2010 - 31.3.2011 (90,2 T€) sowie vom 1.4.2011 - 31.12.2011 (55,4 T€) enthalten. *** GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder: Gründung zum 1. Juli 2012 Drucksache 17/3005 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage 3 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Beteiligungsunternehmen des Freistaates Bayern mit Aufsichts- oder Verwaltungsgremien seit 2010 geprüft haben Name PLZ Ort Anteil FS Bayern Beteiligungs- art Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 2 Beteiligungen in privater Rechtsform BayernLB Holding AG 80333 München 75,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoo- pers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Luitpoldhütte AG 92224 Amberg 26,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BioM AG Munich Biotech Development 82152 Martinsried 25,69 % unmittelbar PSP Peters Schönberger GmbH Dr. Kleeberg & Partner GmbH Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH 81379 München 100,00 % unmittelbar Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH Bayern International 80687 München 100,00 % unmittelbar Lüke Müll GmbH Berndt & Greska Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH 85356 München/ Flughafen 100,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWI Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stadibau Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH 80804 München 100,00 % unmittelbar GdW Revision AG Deloitte & Touche GmbH Siedlungswerk Nürnberg GmbH 90411 Nürnberg 87,16 % unmittelbar GdW Revision AG gsb Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH 85107 Baar- Ebenhausen 79,14 % unmittelbar Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG WIKOM AG Fördergesellschaft IZB Innovations- und Gründerzentrum Biotechologie mbH 82152 Planegg/ Martinsried 76,00 % unmittelbar Dr. Küffner und Partner Hubert Reh Vingerhoets Kollegen GmbH bifa Umweltinstitut GmbH 86167 Augsburg 75,00 % unmittelbar ETH Erlanger Treuhand GmbH ETH Erlanger Treuhand GmbH BUGA Besitzgesellschaft des Umwelttechnologischen Gründerzentrums in Augsburg mbH 86167 Augsburg 75,00 % unmittelbar ETH Erlanger Treuhand GmbH ETH Erlanger Treuhand GmbH Stiftung Haus der Kunst gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH 80538 München 65,00 % unmittelbar LKC TREUBEG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOHREN & SPIEGEL GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FilmFernsehFonds Bayern GmbH 80331 München 55,00 % unmittelbar WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GRB – Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH 95666 Mitterteich 51,05 % unmittelbar RSG GmbH Wirtschaftsprüfungsge - sellschaft Flughafen München GmbH 85356 München 51,00 % unmittelbar Susat & Partner OHG Deloitte & Touche GmbH Flughafen Nürnberg GmbH 90411 Nürnberg 50,00 % unmittelbar KPMG Munkert & Partner Audit GmbH Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) 81667 München 50,00 % unmittelbar Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Baker Tilly Roelfs AG (vormals Rölfs RP AG) NürnbergMesse GmbH 90471 Nürnberg 49,97 % unmittelbar Rödl & Partner Munkert & Partner Audit GmbH Messe München GmbH 81823 München 49,90 % unmittelbar PwC Deloitte & Touche GmbH Internationale Münchner Filmwochen GmbH 80331 München 40,00 % unmittelbar WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bayreuther Festspiele GmbH 95445 Bayreuth 29,00 % unmittelbar Hubert Reh Vingerhoets Kollegen GmbH b-neun Media & Technology Center GmbH 85774 Unterföhring 26,00 % unmittelbar Hubert Reh Vingerhoets Kollegen GmbH KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs - und -erschließungs Gesellschaft mbH 80333 München 25,00 % unmittelbar KPMG Deloitte & Touche GmbH Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3005 Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) 85764 Neuherberg 10,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft IWF Wissen und Medien gGmbH i. L. 37075 Göttingen 10,00 % unmittelbar COMMERZIAL TREUHAND GmbH ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH 50986 Köln 10,00 % unmittelbar MSRG Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft Anstalten des öffentlichen Rechts Bayerische Landesbank 80333 München 75 % mittelbar PricewaterhouseCoo- pers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH LfA Förderbank Bayern 80539 München 100,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder 81737 München 15,00 % unmittelbar RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Staatsbetriebe Bayerische Spielbanken – Zentrale Leitung Staatliche Lotterieverwaltung 80333 München 100,00 % unmittelbar PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hubert Reh Vingerhoets Kollegen GmbH Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan 85354 Freising 100,00 % unmittelbar KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft