Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 04.08.2014 Bedarfs- und Angebotsprognose der Ausbildungsplatzsituation in der Altenpflege In der am 13. Dezember 2012 vereinbarten „Ausbildungs­ und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ haben der Bund, die Länder und Kommunen, die Bundesagentur für Arbeit, Kostenträger und Leistungserbringerverbände ihr gemein­ sames Ziel bekundet, die Sicherung der Fachkräftebasis in der Altenpflege gemeinsam voranzutreiben. Unter I.8 der Vereinbarung wurde festgelegt, dass in allen Ländern ge­ prüft werden soll, ob ein Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege eingeführt wer­ den kann. Das Altenpflegegesetz ermächtigt die Landesregierungen in § 25 Abs. 1, ein Ausgleichsverfahren einzuführen, wenn dadurch ein Mangel an Ausbildungsplätzen verhindert oder beseitigt werden kann. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Nach welchen Kriterien wurde der Auftrag zur gutach­ terlichen Stellungnahme zur Bedarfs­ und Angebots­ prognose vergeben? b) Wurde der Auftrag ausgeschrieben? c) Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde ausgewählt? 2. a) Hatte das beauftragte Institut bereits vorher Erfahrun­ gen mit der angesprochenen Fragestellung? b) Wie hoch sind die Kosten für die Stellungnahme? c) Wie ist das Ergebnis der dazu erstellten Bedarfsprog­ nose? 3. a) Für welchen Zeitraum wurde die Bedarfsprognose er­ stellt und welche konkreten Erwägungen wurden hier­ zu angestellt? b) Wurden bei der Erstellung der Bedarfsprognose auch die Arbeitgeber für Altenpflegefachkräfte außerhalb der Pflegebranche, wie z. B. bayerische Krankenhäu­ ser, Rehabilitations­ und Präventionseinrichtungen, Hospize, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Medizini­ scher Dienst der Krankenversicherung und Fachstel­ len für Pflege­ und Behinderteneinrichtungen – Quali­ tätsentwicklung und Aufsicht, einbezogen? c) Wurde der durch den 2013 beschlossenen Zusatz­ schlüssel „Pflege und Betreuung“ gestiegene Bedarf an Pflegefachkräften berücksichtigt? 4. a) Welche Analysen zum bestehenden und voraussichtli­ chen Fachkräftemangel in der Pflege (z. B. vbw/Prog­ nos AG 2012, RWI/Accenture 2013, Bundesanstalt für Arbeit 2014) wurden dafür berücksichtigt? b) Wurde bei der Bedarfsprognose berücksichtigt, dass in dem Berufsfeld Pflege sehr viele Personen teilzeit­ beschäftigt (oder geringfügig beschäftigt) sind und daher die Ausbildungsplatzzahl entsprechend höher liegen muss? 5. Wurde bei der Bedarfsprognose berücksichtigt, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche in der Altenpflege relativ hoch und die durchschnittliche Verweildauer im Altenpflegeberuf relativ niedrig sind? 6. a) Wie ist das Ergebnis der dazu erstellten Angebotsprog­ nose? b) Für welchen Zeitraum wurde die Angebotsprognose erstellt und welche konkreten Erwägungen wurden hierzu angestellt? c) Wurde in der Angebotsprognose berücksichtigt, dass sich das Angebot an Ausbildungsplätzen – insbeson­ dere in ambulanten Pflegediensten – nach Einführung eines Umlageverfahrens erhöhen könnte? 7. a) Wurde im Landespflegeausschuss oder mit den Ver­ tretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen der Entwurf der Einrichtungsbefragung bezüglich seiner Praktikabilität und Verständlichkeit der Fragen bespro­ chen? b) Warum hat sich das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für eine Telefonbefragung und nicht bspw. für eine Onlinebefragung entschieden? 8. Beinhaltete der Auftrag für die gutachterliche Stellung­ nahme auch die Erkundung der Erfahrungen derjeni­ gen Bundesländer (Baden­Württemberg, Saarland, Rheinland­Pfalz, Nordrhein­Westfalen und Hamburg), die eine Umlage in der Altenpflege eingeführt haben? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 03.09.2014 1. a) Nach welchen Kriterien wurde der Auftrag zur gutachterlichen Stellungnahme zur Bedarfs- und Angebotsprognose vergeben? Kriterien des Zuschlags waren Qualität der Erhebungsin­ strumente und der weitergehenden qualitativen/quantita­ tiven Aspekte der Evaluierung sowie der Preis. b) Wurde der Auftrag ausgeschrieben? Es erfolgte eine freihändige Vergabe nach Teilnahmewett­ bewerb. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.10.2014 17/3009 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3009 c) Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde ausgewählt ? Qualität und Preis. 2. a) Hatte das beauftragte Institut bereits vorher Erfahrungen mit der angesprochenen Fragestellung? Das beauftragte Institut hat u. a. den Ausbildungsplatz­ monitor Altenpflege im Auftrag des Ministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit des Landes Nordrhein­ Westfalen erstellt. b) Wie hoch sind die Kosten für die Stellungnahme? 86.300,09 € (inkl. ggf. fälliger gesetzl. Umsatzsteuer) c) Wie ist das Ergebnis der dazu erstellten Bedarfsprognose ? Die Bedarfsprognose befindet sich derzeit im Abnahme­ prozess. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird im Anschluss an die erfolgte Abnahme dem Landtag über die Ergebnisse berichten. 3. a) Für welchen Zeitraum wurde die Bedarfsprognose erstellt und welche konkreten Erwägungen wurden hierzu angestellt? Der Prognosezeitraum umfasst die Ausbildungsjahre 2014/2015 bis 2017/2018. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss eine Landesregierung, die ein Ausgleichsverfahren eingeführt hat, in angemes­ senen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung prüfen. Eine erneute Überprüfung eines evtl. Verfahrens im Jahr 2018 erscheint angemessen. b) Wurden bei der Erstellung der Bedarfsprognose auch die Arbeitgeber für Altenpflegefachkräfte außerhalb der Pflegebranche, wie z. B. bayerische Krankenhäuser, Rehabilitations- und Präventionseinrichtungen , Hospize, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht, einbezogen? Nein. c) Wurde der durch den 2013 beschlossenen Zusatzschlüssel „Pflege und Betreuung“ gestiegene Bedarf an Pflegefachkräften berücksichtigt? Die Bedarfsprognose befindet sich derzeit im Abnahme­ prozess. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) wird im Anschluss an die erfolgte Abnahme dem Landtag über die Prognose berichten. 4. a) Welche Analysen zum bestehenden und voraussichtlichen Fachkräftemangel in der Pflege (z. B. vbw/Prognos AG 2012, RWI/Accenture 2013, Bundesanstalt für Arbeit 2014) wurden dafür berücksichtigt ? Zum Fachkräftemangel im weiteren Sinne wurden folgende Analysen berücksichtigt: – Bertelsmann Stiftung (BS) (Hrsg.) (2012). Themenreport „Pflege 2030“. Was ist zu erwarten – was ist zu tun? Gü­ tersloh – Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Biele­ feld (IPW) (2010). Bestandsaufnahme zur Situation in der ambulanten Pfle­ ge. Ergebnisse einer Expertenbefragung. Autoren: And­ reas Büscher, Annett Horn. Veröffentlichungsreihe des In­ stituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Bielefeld – Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lan­ des Nordrhein­Westfalen (MAGS NRW) (2010). Landes­ berichterstattung Gesundheitsberufe Nordrhein­West­ falen 2010. Situation der Ausbildung und Beschäftigung in Nordrhein­Westfalen. Wissenschaftliche Beratung und Ausführung: Deutsches Institut für angewandte Pflegefor­ schung e.V., Köln. Düsseldorf – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demo­ grafie des Landes Rheinland­Pfalz (Hrsg.) (2009). Be­ richte aus der Pflege, Nr. 12 – Mai 2009. Forschungsstu­ die zur Verweildauer in Pflegeberufen in Rheinland­Pfalz. Verantwortlich für den Inhalt: Behrens, Johann; Horbach, Annegret; Müller, Rolf. Martin­Luther­Universität Halle­ Wittenberg, Medizinische Fakultät, Institut für Gesundheit und Pflegewissenschaft. Mainz – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und De­ mografie des Landes Rheinland­Pfalz (Hrsg.) (2012). Berichte aus der Pflege, Nr. 18 – Juni 2012. Gutachten zum Fachkräfte­ und Ausbildungsbedarf in den Gesund­ heitsfachberufen. Ergebnisse aus dem Landesleitprojekt „Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen“. Verantwortlich für den Inhalt: Bieräugel, Roland; Demi­ reva, Lora; Larsen, Christa; Lauxen, Oliver; Metzenrath, Anke; Papke, Jan. Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kul­ tur (IWAK), Zentrum der Goethe­Universität Frankfurt am Main. Mainz Neben diesen Analysen wurden verschiedene Berichte und Statistiken (wie z.B. Bundesagentur für Arbeit 2014) berück­ sichtigt. b) Wurde bei der Bedarfsprognose berücksichtigt, dass in dem Berufsfeld Pflege sehr viele Personen teilzeitbeschäftigt (oder geringfügig beschäftigt) sind und daher die Ausbildungsplatzzahl entsprechend höher liegen muss? Ja. 5. Wurde bei der Bedarfsprognose berücksichtigt, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche in der Altenpflege relativ hoch und die durchschnittliche Verweildauer im Altenpflegeberuf relativ niedrig sind? Ja. 6. a) Wie ist das Ergebnis der dazu erstellten An ge botsprog nose? Die Angebotsprognose befindet sich derzeit im Abnahme­ prozess. Das StMGP wird im Anschluss an die erfolgte Ab­ nahme dem Landtag über die Ergebnisse berichten. b) Für welchen Zeitraum wurde die Angebotsprognose erstellt und welche konkreten Erwägungen wurden hierzu angestellt? Die Angebotsprognose umfasst die Ausbildungsjahre 2014/2015 bis 2017/2018. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss eine Landesregierung, die ein Ausgleichsverfahren eingeführt hat, in angemes­ senen Zeitabständen die Notwendigkeit der Fortführung Drucksache 17/3009 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 prüfen. Eine erneute Überprüfung eines evtl. Verfahrens im Jahr 2018 erscheint angemessen. c) Wurde in der Angebotsprognose berücksichtigt, dass sich das Angebot an Ausbildungsplätzen – insbesondere in ambulanten Pflegediensten – nach Einführung des Umlageverfahrens erhöhen könnte? Nein, ermittelt wurde die prognostische Entwicklung ohne Ausbildungsumlage. 7. a) Wurde im Landespflegeausschuss oder mit den Vertretungen der Träger von Pflegeeinrichtungen der Entwurf der Einrichtungsbefragung bezüglich seiner Praktikabilität und der Verständlichkeit der Fragen besprochen? Nein. Die Mitglieder des Landespflegeausschusses wurden aber über die beabsichtigte Befragung informiert. b) Warum hat sich das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für eine Telefonbefragung und nicht bspw. für eine Onlinebefragung entscheiden ? Eine telefonische Befragung ließ einen höheren Rücklauf erwarten. Bei postalischer und bei Online­Befragung ist mit einer Rücklaufquote von 25 % zu rechnen, während Tele­ fonbefragungen eine Rücklaufquote von über 50 % ermög­ lichen. 8. Beinhaltete der Auftrag für die gutachterliche Stellungnahme auch die Erkundung der Erfahrungen derjenigen Bundesländer (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg), die eine Umlage in der Altenpflege eingeführt haben? Nein.