Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 14.08.2014 Keine Beeinträchtigung durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes bei Zugangsvoraussetzungen zum Handwerksmeister Staatssekretär Franz Josef Pschierer berichtete mit dem Schreiben vom 22. April 2014 über den Stand des Dringlichkeitsantrags „Stabilität des Handwerks und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems sichern – keine Beeinträchtigung durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes “ (Drs. 17/172), den die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag am 3. Dezember 2013 eingereicht hat. In dem Schreiben versicherte Staatssekretär Pschierer, dass die Staatsregierung den weiteren Prozess aufmerksam begleiten und sich auf Europa- und Bundesebene für das bestehende System der Meisterpflicht einsetzen wird. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie ist dazu der aktuelle Stand auf Europäischer und Bundesebene? 2. Welche weiteren Maßnahmen, zusätzlich zur „aufmerksamen Begleitung“, hat die Staatsregierung seither ergriffen , um auf Europa- und Bundesebene die Wichtigkeit des Erhalts des bestehenden Systems der Meisterpflicht zu verdeutlichen bzw. welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 08.09.2014 Wie bereits im Bericht des Herrn Staatssekretär Franz Josef Pschierer vom 22. April 2014 zum Dringlichkeitsantrag „Stabilität des Handwerks und Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems sicher“ dargelegt, ist die Sicherung des „großen Befähigungsnachweises“ bzw. der Meisterprüfung als Voraussetzung für selbstständige Handwerkstätigkeit (Meisterpflicht) ein vordringliches Ziel bayerischer Handwerkspolitik . Diese Position ist seit dem Bericht unverändert, weil sich der Sachstand auf europäischer Ebene seither nicht verändert hat. Zu 1.: Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2014 länderspezifische Empfehlungen veröffentlicht. Hierin geht die Europäische Kommission weiterhin unverändert von bestehenden Markteintrittshemmnissen im Dienstleistungsbereich aus und erwähnt in diesem Kontext Anforderungen an die berufliche Qualifikation. Das Erfordernis des Vorliegens eines Meisterbriefs zum Führen eines Meisterbetriebs könne nach Auffassung der Kommission den Wettbewerb einschränken und die Mobilität der Erwerbspersonen in der EU beeinträchtigen. Auch hat sich seit dem Bericht vom 22. April 2014 keine inhaltliche Veränderung hinsichtlich der Transparenzinitiative der Kommission ergeben. Die erste Phase der Bestandsaufnahme wurde Ende April 2014 abgeschlossen. Am 8. Mai 2014 hat die Kommission eine Europakarte der regulierten Berufe veröffentlicht. In der derzeit laufenden Phase 2 geht es um die Bewertung der Reglementierungen. Daran schließt sich eine Evaluierung bestimmter Berufe an. Da es hierbei mit dem Elektrotechniker und Augenoptiker um bundesrechtlich geregelte Berufe geht, ist hier der Bund federführend. Zu 2.: Besondere Wirkung von Maßnahmen im Rahmen einer aufmerksamen Begleitung des Meinungsbildungsprozesses aufseiten der Europäischen Kommission in der Frage der Meisterpflicht verspricht sich die Staatsregierung von persönlichen Gesprächen mit maßgeblichen Entscheidungsträgern der Europäischen Kommission. Daher wurden gezielt entsprechende Termine veranlasst, um über die Bedeutung der Meisterpflicht zu informieren und um für ein aktives Engagement zugunsten des Erhalts derselben an geeigneter Stelle zu werben. • Wie zwischen Herrn Staatssekretär Pschierer und dem damaligen Präsidenten der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Heinrich Traublinger, vereinbart, wurde auf den Sommerempfang der Handwerkskammer am 9. Juli 2014 der Kommissar Günther Oettinger als Gastredner geladen. Bei diesem Anlass wurde die besondere Bedeutung der Meisterpflicht mit Kommissar Günther Oettinger ausführlich erörtert. • Am 3. September 2014 hat Frau Staatsministerin Aigner im Rahmen einer Delegationsreise nach Brüssel in einem ausführlichen Gespräch mit Herrn Jonathan Faull, Generaldirektor GD Binnenmarkt, über die Bedeutung des Meistervorbehalts für die gute Zukunft der Handwerkswirtschaft in Bayern und Deutschland, für hochwertige Leistungsgüte und Verbraucherschutz sowie für die gute Qualität der beruflichen Ausbildung informiert. Sie hat Herrn Faull aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Europäische Kommission den Meistervorbehalt im Handwerk nicht länger infrage stellt. Nach Neuaufstellung der Kommission wird die Staatsregierung erneut die Initiative ergreifen, um auf die Notwendigkeit des Erhalts der Meisterprüfung als Voraussetzung für selbstständige Handwerkstätigkeit mit Nachdruck aufmerksam machen. Soweit bis dahin Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation vorliegen, werden diese eingebunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.10.2014 17/3022 Bayerischer Landtag