Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 05.08.2014 Mögliche Wahlmanipulation Geiselhöring 1. Nachdem im Zuge der Kommunalwahl am 16. März 2014 Unregelmäßigkeiten bei der Wahl des Bürgermeisters in Geiselhöring vermutet wurden, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der falschen Versicherung an Eides statt aufgenommen hat, frage ich die Staatsregierung , ob bereits erste Ermittlungsergebnisse vorliegen ? 2. a) Nachdem ursprünglich angekündigt worden war, die Ermittlungsergebnisse der möglichen Wahlmanipulation im Juni zu verkündigen, frage ich die Staatsregierung , warum liegen bisher jedoch keine Ergebnisse vor? b) Woran liegt das? c) Bis wann ist damit zu rechnen? 3. a) Nachdem viele Stimmzettel ein identisches Schriftbild zeigen und ein gleiches Ausfüllschema haben, wurde angekündigt, ein grafologisches Gutachten anzufordern , ist dies bereits erfolgt? b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist es gekommen? 4. Waren die 465 rumänischen Erntehelfer, die am 16. März 2014 in Geiselhöring zur Wahl gegangen sind, zum damaligen Zeitpunkt wahlberechtigt? 5. Wie bewertet die Staatsregierung den Sachstand be- züglich des Wahlergebnisses in Geiselhöring? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 08.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Nachdem im Zuge der Kommunalwahl am 16. März 2014 Unregelmäßigkeiten bei der Wahl des Bürgermeisters in Geiselhöring vermutet wurden, die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der falschen Versicherung an Eides statt aufgenommen hat, frage ich die Staatsregierung, ob bereits erste Ermittlungsergebnisse vorliegen? Erste Ermittlungsergebnisse liegen vor. Die umfangreichen Ermittlungen dauern jedoch weiterhin an. Ich bitte um Verständnis , dass im Interesse des Ermittlungszwecks nähere Einzelheiten derzeit nicht mitgeteilt werden können. 2. a) Nachdem ursprünglich angekündigt worden war, die Ermittlungsergebnisse der möglichen Wahlmanipulation im Juni zu verkündigen, frage ich die Staatsregierung, warum liegen bisher jedoch keine Ergebnisse vor? b) Woran liegt das? c) Bis wann ist damit zu rechnen? Die Fragen 2 a bis 2 c werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von einer Ankündigung der beabsichtigten Bekanntgabe von Ermittlungsergebnissen im Juni 2014 ist den Staatsministerien der Justiz sowie des Innern, für Bau und Verkehr nichts bekannt. Lediglich einem Artikel im „Straubinger Tagblatt“ vom 25. Juni 2014 ist zu entnehmen, dass die Landkreiswahlleiterin „unter Berufung auf die Ermittler“ erklärt haben soll, dass es „verwertbare Erkenntnisse“ zur Gültigkeit der Kommunalwahl in Geiselhöring „frühestens Mitte Juli“ geben werde. Die Ermittlungen sind jedoch umfangreich, aufwendig und gestalten sich schwierig; bislang liegen lediglich erste Teilergebnisse vor. Im Interesse einer fundierten und sorgfältigen Sachbearbeitung ist insbesondere eine große Anzahl von Stimmzetteln und Wahlscheinen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurde u. a. das Bayerische Landeskriminalamt mit der Handschriftenbegutachtung von Briefwahlstimmzetteln beauftragt. Hinsichtlich eines Teils der untersuchten Stimmzettel liegt eine gutachtliche Äußerung bereits vor, insgesamt dauert die Begutachtung jedoch noch an. Darüber hinaus ist u. a. – auch unter Dolmetschereinsatz – eine große Anzahl von Vernehmungen durchzuführen. Die strafrechtlichen Ermittlungen werden intensiv und sorgfältig weitergeführt. Ein Zeitpunkt für deren Abschluss kann derzeit nicht genannt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3026 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3026 3. a) Nachdem viele Stimmzettel ein identisches Schriftbild zeigen und ein gleiches Ausfüllschema haben, wurde angekündigt, ein grafologisches Gutachten anzufordern, ist dies bereits erfolgt? b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist es gekommen? Zu den Fragen 3 a und 3 b wird auf die Antwort zu den Fragen 1 sowie 2 a bis 2 c Bezug genommen. 4. Waren die 465 rumänischen Erntehelfer, die am 16. März 2014 in Geiselhöring zur Wahl gegangen sind, zum damaligen Zeitpunkt wahlberechtigt? Nach Art. 1 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sind bei Gemeinde- und Landkreiswahlen alle Personen wahlberechtigt, die am Wahltag 1. Unionsbürger sind, 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten, 4. nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Nach Art. 1 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG wird der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Nach § 1 Satz 1 der Gemeindeund Landkreiswahlordnung (GLKrWO) ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen Verheirateter, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie leben, regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie; das gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften und für Unverheiratete, die bei ihrer Familie wohnen. Im Übrigen ist der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen regelmäßig am Ort der Wohnung, von der aus eine Person ihrer Erwerbstätigkeit oder ihrer Ausbildung nachgeht (§ 1 Satz 2 GLKrWO). Im vorliegenden Fall ist bezüglich verschiedener ausländischer Wahlteilnehmer – insbesondere sogenannter „Erntehelfer “ – zu klären, ob diese am 16. März 2014 im Hinblick auf das Erfordernis des Aufenthalts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wahlberechtigt waren, wozu eine große Zahl an Zeugen – auch unter Dolmetschereinsatz – zu vernehmen ist. Auf die Antwort zu den Fragen 2 a bis c wird ergänzend Bezug genommen. 5. Wie bewertet die Staatsregierung den Sachstand bezüglich des Wahlergebnisses in Geiselhöring? Die Ermittlungen werden intensiv und sorgfältig geführt.