Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 04.07.2014 Stand des Ausbaus der Breitbandversorgung in Bayern mit mind. 50 Mbit/s Ich frage die Staatsregierung: 1. Wo gibt es in Bayern Regionen bzw. Gemeinden ohne Internetanschluss? 2. a) In welchen Regionen bzw. Gemeinden im sog. „Länd­ lichen Raum“ gibt es eine Minimalversorgung von 2–6 Mbit/s bzw. die sog. Grundversorgung von 6–16 Mbit/s (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkrei­ sen und Gemeinden)? b) In welchen Regionen bzw. Gemeinden gibt es Band­ breiten von 16 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemein­ den)? c) In welchen Regionen bzw. Gemeinden gibt es bereits Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr (auf­ geschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? 3. Wie viele Kommunen ... a) haben sich bereits beim Förderprogramm des Baye­ rischen Breitbandzentrums angemeldet und dieses Verfahren erfolgreich durchgemacht (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemein­ den)? b) können die bisher genehmigten Anschlüsse in wel­ chem Zeitraum realisieren (aufgeschlüsselt nach Re­ gierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? c) haben sich angemeldet, konnten aber bisher nicht gefördert werden, da deren Bedarf höher ist als die ursprünglich zugesagten 500 000 Euro bzw. derzeit zugesagten 950 000 Euro bzw. 1 Million Euro bei Zu­ sammenschlüssen von Kommunen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemein­ den)? 4. Wie hoch ist die Anzahl der Anträge, die aufgrund der bisherigen Vorschriften nicht umgesetzt werden kön­ nen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Land­ kreisen und Gemeinden)? 5. Was geschieht, wenn der tatsächliche Förderungsbe­ darf einer Kommune höher ist als die einzelne Maxi­ malförderung von 1 Million Euro? 6. a) Werden Kommunen, die eine Unterversorgung beim Breitbandanschluss haben, vorrangig behandelt, wenn ja, wie und wann? b) Wenn nein, weshalb nicht? 7. Wird die künftige Breitbandförderung ... a) den Ausbau effektiv beschleunigen und in welcher Art wird dabei den Gemeinden der Ausbau erleichtert? b) damit das Jahr 2018 als Ziel einer vollständigen Ver­ sorgung mit Breitbandanschlüssen in Bayern errei­ chen? c) den angekündigten höheren Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro auch solchen Kommunen gerecht, die sehr viele Ortsteile zu versorgen haben? 8. Welche Pläne gibt es, falls die zugesagten 50 Mbit/s im Jahre 2018 erreicht werden, den Breitbandan­ schluss auf die bereits heute abzusehenden höheren Übertragungsraten anzupassen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.09.2014 1. Wo gibt es in Bayern Regionen bzw. Gemeinden ohne Internetanschluss? Ganze Regionen bzw. Gemeinden ohne Internetanschluss gibt es im Freistaat Bayern nicht. 2. a) In welchen Regionen bzw. Gemeinden im sog. „Ländlichen Raum“ gibt es eine Minimalversorgung von 2–6 Mbit/s bzw. die sog. Grundversorgung von 6–16 Mbit/s (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? b) In welchen Regionen bzw. Gemeinden gibt es Bandbreiten von 16 Mbit/s bis zu 50 Mbit/s (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? c) In welchen Regionen bzw. Gemeinden gibt es bereits Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s und mehr (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? Die Frage 2 kann nicht beantwortet werden, da sich die Ver­ sorgungssituation in einer Kommune nie einheitlich darstellt. Es gibt keine Kommune in Bayern, die ausschließlich mit Bandbreiten von „2 bis 6 Mbit/s“ bzw. „6 bis 16 Mbit/s“ oder „16 bis 50 Mbit/s“ versorgt wird. Jede Kommune hat in der Regel Bereiche, die relativ gut versorgt sind (meist die Orts­ kerne), und Bereiche, die anders versorgt sind (Randlagen und abgelegene Ortsteile). Die Gründe sind darin zu sehen, dass bei geringer Einwohnerdichte die Wirtschaftlichkeits­ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.10.2014 17/3029 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3029 lücken oftmals so hoch sind, dass sich ein eigenwirtschaft­ li­cher Ausbau der Netzinfrastruktur durch die Netzbetreiber nicht lohnt. Hier setzt die Breitbandförderung des Freistaats an. Die konkrete Versorgungssituation der bayerischen Kommunen kann im Breitbandatlas unter www.breitband atlas.de eingesehen werden. 3. a) Wie viele Kommunen haben sich bereits beim Förderprogramm des Bayerischen Breitbandzentrums angemeldet und dieses Verfahren erfolgreich durchgemacht (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? Aktuell (Stand 01.09.2014) befinden sich 1.028 Kommunen im Förderverfahren. Das ist die Hälfte aller bayerischen Kommunen. Im Jahr 2013 haben folgende Kommunen einen Förderbe­ scheid erhalten: Bezirk Gemeinde Landkreis Unterfranken Iphofen Kitzingen Unterfranken Willanzheim Kitzingen Im Juli 2014 wurden folgenden Kommunen Förderbescheide übergeben: Bezirk Gemeinde Landkreis Mittelfranken Gerhardshofen Neustadt a. d. Aisch­ Bad Windsheim Mittelfranken Oberscheinfeld Neustadt a. d Aisch­ Bad Windsheim Mittelfranken Zweckverband Indus­ trie­/Gewerbepark GOLLIPP (Gollhofen/ Ippesheim) Neustadt a. d Aisch­ Bad Windsheim Mittelfranken Kirchensittenbach Nürnberger Land Mittelfranken Gnotzheim Weißenburg­ Gunzenhausen Mittelfranken Gunzenhausen Weißenburg­ Gunzenhausen Niederbayern Marklkofen Dingolfing­Landau Niederbayern Hohenau Freyung­Grafenau Niederbayern Thurmansbang Freyung­Grafenau Niederbayern Waldkirchen Freyung­Grafenau Niederbayern Abensberg Kelheim Niederbayern Hohenthann Landshut Niederbayern Kröning Landshut Niederbayern Kumhausen Landshut Niederbayern Wörth a.d. Isar Landshut Niederbayern Rinchnach Regen Niederbayern Laberweinting Straubing­Bogen Oberbayern Egling Bad Tölz­ Wolfratshausen Oberbayern Erdweg Dachau Oberbayern Schwabhausen Dachau Oberbayern Fraunberg Erding Oberbayern Kottgeisering Fürstenfeldbruck Oberbayern Warngau Miesbach Oberbayern Obertaufkirchen Mühldorf Oberbayern Edling Rosenheim Oberbayern Gilching Starnberg Oberbayern Tittmoning Traunstein Oberfranken Burgebrach Bamberg Oberfranken Eggolsheim Forchheim Oberfranken Kulmbach Kulmbach Oberfranken Ebensfeld Lichtenfels Bezirk Gemeinde Landkreis Oberfranken Marktzeuln Lichtenfels Oberpfalz Furth im Wald Cham Oberpfalz Hohenwarth Cham Oberpfalz Rimbach Cham Oberpfalz Schorndorf Cham Oberpfalz Breitenbrunn Neumarkt i. d. Opf. Oberpfalz Deining Neumarkt i. d. Opf. Oberpfalz Irchenrieth Neustadt a. d. Waldnaab Oberpfalz Windischeschenbach Neustadt a. d. Waldnaab Oberpfalz Guteneck Schwandorf Schwaben Altenmünster Augsburg Schwaben Bobingen Augsburg Schwaben Diedorf Augsburg Schwaben Haunsheim Dillingen a. d. Donau Schwaben Maihingen Donau­Ries Schwaben Aichen Günzburg Schwaben Ursberg Günzburg Schwaben Ziemetshausen Günzburg Schwaben Roggenburg Neu­Ulm Schwaben Weißenhorn Neu­Ulm Schwaben Wildpoldsried Oberallgäu Unterfranken Bessenbach Aschaffenburg Unterfranken Heimbuchenthal Aschaffenburg Unterfranken Heinrichsthal Aschaffenburg Unterfranken Krombach Aschaffenburg Unterfranken Laufach Aschaffenburg Unterfranken Sommerkahl Aschaffenburg Unterfranken Großlangheim Kitzingen Unterfranken Wiesentheid Kitzingen Unterfranken Lohr a. Main Main Spessart Unterfranken Wiesthal Main Spessart Unterfranken Wasserlosen Schweinfurt Unterfranken Bütthard Würzburg Unterfranken Sonderhofen Würzburg b) Wie viele Kommunen können die bisher genehmigten Anschlüsse in welchem Zeitraum realisieren (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? Siehe Antwort auf Frage 3 a. Mit dem Ausbau der Breit­ bandinfrastruktur kann in den Gemeinden begonnen wer­ den, die einen Förderbescheid erhalten haben. In welchem Zeitraum dies geschieht, hängt von den individuellen Ver­ hältnissen vor Ort ab und kann nicht prognostiziert werden. c) Wie viele Kommunen haben sich angemeldet, konnten aber bisher nicht gefördert werden, da deren Bedarf höher ist als die ursprünglich zugesagten 500.000 Euro bzw. derzeit zugesagten 950.000 Euro bzw. 1 Million Euro bei Zusammenschlüssen von Kommunen (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? Im Rahmen der Breitbandförderung gleicht die Gemeinde einem in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeits­ lücken zu 100 Prozent aus. Hierfür erhält die Gemeinde vom Freistaat Bayern eine Förderung. Die Fördersätze liegen zwischen 60 % und 80 %. In Härtefällen wird ein Fördersatz von 90 % gewährt. Jede Kommune hat damit auch einen kommunalen Eigenanteil zu erbringen. Der Förderhöchst­ betrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Kommunen mit geringer Einwohnerdichte und vielen Drucksache 17/3029 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ortsteilen erhalten höhere Förderhöchstbeträge als Kom­ munen, die nur aus wenigen Ortsteilen bestehen und dich­ ter besiedelt sind. Die neue Förderrichtlinie misst daher der Siedlungsstruktur einer Gemeinde erstmals entscheidende Bedeutung bei. 4. Wie hoch ist die Anzahl der Anträge, die aufgrund der bisherigen Vorschriften nicht umgesetzt werden können (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden)? Kein Förderantrag wurde bislang abgelehnt. 5. Was geschieht, wenn der tatsächliche Förderungsbedarf einer Kommune höher ist als die einzelne Maximalförderung von 1 Million Euro? Siehe Antwort auf Frage 3 c. 6. a) Werden Kommunen, die eine Unterversorgung beim Breitbandanschluss haben, vorrangig behandelt , wenn ja, wie und wann? Jede bayerische Kommune, die ihre Breitbandversorgung verbessern möchte, kann das bayerische Breitbandförder­ programm in Anspruch nehmen. Sie wird hierbei durch das Breitbandzentrum in Amberg und den Breitbandmanager am örtlich zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bestmöglich unterstützt. Die den Gemeinden zugesagte staatliche Förderung steht während der Laufzeit des Förderverfahrens bis 2018 zur Verfügung. Die Laufzeit eines einzelnen Förderverfahrens hängt von den individu­ ellen Verhältnissen vor Ort ab. Eine vorrangige Behandlung einzelner Kommunen wird es nicht geben. b) Wenn nein, weshalb nicht? Siehe Antwort auf Frage 6 a. 7. a) Wird die künftige Breitbandförderung den Ausbau effektiv beschleunigen und in welcher Art wird dabei den Gemeinden der Ausbau erleichtert? Mit der Überarbeitung der Breitbandförderrichtlinie wurde der Bearbeitungsaufwand für die Kommunen deutlich redu­ ziert. Das Verfahren der 19 Schritte wurde vereinfacht und in 9 Modulen strukturiert. Es wurde von bürokratischen Vor­ gaben entlastet, die sich nicht aus den zwingend zu beach­ tenden Leitlinien der Europäischen Kommission zum staat­ lich geförderten Breitbandausbau ergeben. Allein durch den Wegfall der aufwendigen Bedarfsermittlung und der Anfrage bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Markterkundung zu Möglichkeiten der Mitnutzung vorab regulierter Infrastruk­ tur fielen Verfahrensschritte weg, die bislang meist mehrere Monate in Anspruch genommen haben. b) Wird die künftige Breitbandförderung damit das Jahr 2018 als Ziel einer vollständigen Versorgung mit Breitbandanschlüssen in Bayern erreichen? Bayern will bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwin­ digkeitsnetz schaffen. Das „schnelle Internet“ soll überall im Land verfügbar sein. Der Freistaat will dafür bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das Staatsministeri­ um der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat geht davon aus, dass dieses Ziel mit dem aktuellen Breitbandför­ derprogramm zu erreichen ist. c) den angekündigten höheren Mitteln in Höhe von bis zu 1 Million Euro auch solchen Kommunen gerecht , die sehr viele Ortsteile zu versorgen haben? Siehe Antworten auf Frage 2 und 3 c. 8. Welche Pläne gibt es, falls die zugesagten 50 Mbit/s im Jahre 2018 erreicht werden, den Breitbandanschluss auf die bereits heute abzusehenden höheren Übertragungsraten anzupassen? Das Breitbandförderprogramm wurde kürzlich umfassend überarbeitet und am 9. Juli 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Die Gemeinden können bereits heute jederzeit Gebiete bestimmen, die mit einer höheren Bandbreite als 50 Mbit/s zu versorgen sind.