Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 30.07.2014 Fortbildung im Bereich Inklusion/Förderlehrer Nachdem eine steigende Zahl an Schülerinnen und Schülern eine inklusive Beschulung erhalten, stellt sich die Frage, inwieweit das Lehrpersonal auf die teilweise speziellen Anforderungen inklusiver Schüler vorbereitet wird. Gleichzeitig steigt durch die wachsende Zahl an inklusiven Schülern auch der Bedarf an Förderlehrkräften. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Fortbildungen haben das Kultusministerium oder ihm zugehörige Institute im Bereich Inklusion angeboten? 2. Denkt das Kultusministerium daran, Zusatzqualifikationen für Regelschullehrkräfte anzubieten, welche ein spezielles Profil Inklusion zum Ziel haben? 3. Gibt es Pläne des Kultusministeriums, Regelschullehrkräfte aus allen Schularten zu Förderlehrkräften fortzubilden ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 09.09.2014 Zu 1.: Für die Vergangenheit kann ich auf mein Schreiben vom 21. Februar 2014 (Az: IV.8-S 4306.5-7a.136 248) verweisen, mit dem ein ausführlicher Zwischenbericht zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 16.07.2013 (Drs. 16/18026) gegeben wurde. Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen kann Folgendes ergänzt werden: Im Schuljahr 2013/14 wurden die verpflichtenden Fortbildungen für alle Lehrkräfte der Grund- und Mittelschulen grundsätzlich abgeschlossen. Im Kalenderjahr 2013 nahmen insgesamt 35.800 Lehrkräfte der Grund- und Mittelschulen an 1.781 angebotenen Fortbildungen teil, darunter 528 Fortbildungen auf lokaler Ebene (Schulamtsbezirk) mit 15.465 Teilnehmern und 1.235 Veranstaltungen der schulhausinternen Fortbildung mit 20.335 Teilnehmern. Das Mittel der Weiterqualifizierung ist die Fortbildung (Angebot siehe Frage 1). Ziel des Staatsministeriums ist es, dass Regelschullehrkräfte, die eine Schülerin oder ei- nen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten bzw. unterrichten werden, Unterstützung in Form von verlässlich angebotenen, zielgerichteten Fortbildungsveranstaltungen erhalten bzw. erhalten können. Diesem Zweck dient auch der neue, schulartübergreifende und förderschwerpunktübergreifende Fortbildungslehrgang am Ende der Sommerferien an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen, zu dem sich über 100 Lehrkräfte angemeldet haben. Der Lehrgang geht auf eine Anregung der interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion zurück. Zu 2.: Staatsministerium, Schulaufsicht und verantwortliche Vertreter der regionalen Lehrerfortbildung sind in einem ständigen Austausch mit den Partnern der Praxis, um Fortbildungsbedarfe zu ermitteln. Den laufenden Erkenntnissen entsprechend wird das Fortbildungsangebot dann kontinuierlich bedarfsgerecht weiterentwickelt. Zu 3.: Das Staatsministerium geht davon aus, dass mit dem Begriff „Förderlehrkräfte“ Lehrkräfte für Sonderpädagogik gemeint sind; „Förderlehrer“ unterstützen den Unterricht (vgl. Art. 60 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – BayEUG). Zunächst darf festgestellt werden, dass die Lehrerausbildung in Bayern sich nach den Anforderungen des differenziert ausgestalteten Schulwesens richtet. Lehrkräfte für Sonderpädagogik verfügen über die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik. Der Erwerb dieser Lehramtsbefähigung von Lehrkräften der Regelschule kann auf dem Wege einer reinen „Nachqualifikation“ somit nicht im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Gemäß Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) erfolgt er durch das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik mit anschließender Ableistung des Vorbereitungsdienstes und Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für dieses Lehramt. Ggf. können einzelne Studieninhalte angerechnet und die Dauer des Vorbereitungsdienstes bis zu einem Jahr nach § 25 der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS) verkürzt werden. Bereits jetzt besteht sowohl für Studierende der Lehrämter an Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen sowie des Lehramts für Sonderpädagogik und für die Lehrkräfte mit der Befähigung für eines der genannten Lehrämter nach den Regelungen des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Art. 16 bis 19 BayLBG) die Möglichkeit, das Lehramtsstudium mit einer sonderpädagogischen Qualifikation zu erweitern . Das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation schließt mit der Ersten Staatsprüfung in diesem Fach ab (vgl. Abschnitt VIII LPO I). Damit können vor allem Lehrkräfte an Regelschulen eine entsprechende sonderpädagogische Grundkompetenz für die Bewältigung der beruflichen Anforderung im Rahmen des Inklusionsgedankens erwerben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.10.2014 17/3034 Bayerischer Landtag