Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 07.07.2014 Leitfaden für Gründung und Betrieb von Dorfläden Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat einen Leitfaden für Gründung und Betrieb von Dorfläden herausgebracht. Dorfläden sollen vor allem für ältere und immobile Menschen die Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Gemeinde sichern. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Dorfläden existieren zurzeit in Bayern, aufgeschlüsselt nach Ort und Betriebsbeginn? 2. Wie viele Dorfläden haben in Bayern eine Zeit lang existiert , bevor sie wieder aufgegeben haben, aufgeschlüsselt nach Ort, Betriebsbeginn, Betriebsende? 3. Wer sind die Träger der jeweiligen Dorfläden, auch der bereits aufgegebenen? 4. Wie groß sind die Dorfläden, auch die bereits aufgegebenen , aufgeschlüsselt nach Größe der Verkaufsräume, Höhe des Umsatzes, Anzahl der Mitarbeiter? 5. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Größe und Betriebsdauer der Dorfläden? Wenn ja, welchen? 6. Wie ist das Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiter in Dorfläden, ehrenamtlich, geringfügig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Dorfladen? 7. Wie groß sind der Einzugsbereich, die Größe des Sortiments und die Öffnungszeiten, aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Dorfladen? 8. Gibt es für die Gründung und/oder den laufenden Betrieb eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Kommune, wenn ja, wie viel, oder des Freistaates? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 09.09.2014 1. Wie viele Dorfläden existieren zurzeit in Bayern, aufgeschlüsselt nach Ort und Betriebsbeginn? Für Dorfläden existiert keine offizielle Statistik. Die folgenden Angaben beruhen daher im Wesentlichen auf den Angaben des Gutachters, der für das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie das Gutachten „Dorfladen in Bayern“ (Anlage 1) erstellt hat, das 2014 veröffentlicht wurde (Fa. New Way), und auf dem Gutachten „Nahversorgung in Bayern“ (Anlage 2) aus dem Jahr 2011, das von der GMA erstellt wurde. Für den Begriff „Dorfladen“ existiert keine offizielle Definition . Landläufig wird der Begriff „Dorfladen“ für Einzelhandelsgeschäfte gebraucht, die auf Initiative von Bürgern, Gemeinden etc. entstanden sind und unter Einsatz auch von ehrenamtlich tätigen Personen nach genossenschaftlichen Ideen betrieben werden. Unterstellt man diese Merkmale (diese Läden heißen „Dorfladen“, „Marktladen“, „Klostermarkt “, „Schlossmarkt“, „Minimarkt“, „Miniladen“ etc.), so dürfte es bayernweit zwischen 100 bis über 200 Läden geben (siehe Angabe in Anlage 2, S. 60). Statistische Angaben zu allen Dorfläden nach Ort und Betriebsbeginn liegen nicht vor. In Anlage 2 werden allerdings auf den S. 61 ff. 19 Praxisbeispiele für Dorfläden und ähnliche Nahversorgungseinrichtungen dargestellt. Ort und Betriebsbeginn werden jeweils genannt. 2. Wie viele Dorfläden haben in Bayern eine Zeit lang existiert, bevor sie wieder aufgegeben haben, aufgeschlüsselt nach Ort, Betriebsbeginn, Betriebsende? Sofern die Dorfläden im Rahmen von öffentlich geförderten Beratungsprogrammen begleitet wurden, liegt nach Auskunft der Firma New Way die Überlebensquote bei nahezu 95 %. Statistische Angaben zu den wieder geschlossenen Dorfläden liegen nicht vor. 3. Wer sind die Träger der jeweiligen Dorfläden, auch der bereits aufgegebenen? Als Träger der Dorfläden können Bürgerinitiativen, Gemeinden und Städte, Integrationsunternehmen, private Personen sowie Mischmodelle (z. B. aus Bürgerinitiativen zusammen mit Integrationsunternehmen und Kommunen, Kommunen mit den Bürgern zusammen und private Personen mit den Bürgern zusammen) fungieren. Statistische Angaben im geforderten Umfang liegen nicht vor. Siehe aber die Praxisbeispiele in Anlage 2, S. 61 ff. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.10.2014 17/3043 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3043 4. Wie groß sind die Dorfläden, auch die bereits aufgegebenen , aufgeschlüsselt nach Größe der Verkaufsräume , Höhe des Umsatzes, Anzahl der Mitarbeiter? Statistische Angaben im geforderten Umfang liegen nicht vor. Siehe hierzu aber die Praxisbeispiele in Anlage 2, S. 61 ff. Danach liegt die Verkaufsfläche von Dorfläden in der Regel zwischen 30 und 600 qm. 5. Gibt es einen Zusammenhang zwischen Größe und Betriebsdauer der Dorfläden? Wenn ja, welchen? Ein solcher Zusammenhang ist laut der Fa. New Way nicht feststellbar. 6. Wie ist das Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiter in Dorfläden, ehrenamtlich, geringfügig beschäftigt , sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Dorfladen? Statistische Angaben im geforderten Umfang liegen nicht vor. Grundsätzlich weisen jedoch nach Angaben der Fa. New Way insbesondere die älteren Dorfläden (u. a. 20 Jahre lang erfolgreich tätig) einen höheren ehrenamtlichen Einsatz auf. Insgesamt werden alle Beschäftigungsformen genutzt. 7. Wie groß sind der Einzugsbereich, die Größe des Sortiments und die Öffnungszeiten, aufgeschlüsselt für jeden einzelnen Dorfladen? Statistische Angaben im geforderten Umfang liegen nicht vor. Siehe hierzu aber die Praxisbeispiele in Anlage 2, S. 61 ff. 8. Gibt es für die Gründung und/oder den laufenden Betrieb eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Kommune, wenn ja, wie viel, oder des Freistaates? Es gibt keine speziellen Förderprogramme für Dorfläden, jedoch können je nach Lage und Voraussetzungen im Einzelfall verschiedene Förderprogramme des Freistaats, des Bundes oder auch der EU in Anspruch genommen werden. Siehe hierzu das Kapitel „Fördermöglichkeiten“ in Anlage 1, S. 55 f. Das StMWi hat vor Kurzem die Förderung eines Projekts genehmigt, mit dem Dorfläden zukunftsfähiger gemacht werden sollen. Dies betrifft insbesondere ältere Dorfläden, bei denen die Löhne zum Teil noch unter der Mindestlohngrenze liegen und deren Rentabilität erhöht werden muss, damit diese Dorfläden auch in Zukunft eine solide Basis haben. Viele Dorfläden beschäftigen auf dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen mangelnder örtlicher Flexibilität oder zeitlichen Beschränkungen, Personen zu eher niedrigeren Löhnen. Daher erzwingt die Einführung des Mindestlohns eine deutliche Steigung der Produktivität. Das Projekt dient der Entwicklung eines „Modelldorfladens “ inkl. Handlungsleitfaden, um Lösungsansätze für dieses Thema zu zeigen. Anlage 1: http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/ Publikationen/2014/Der_Dorfladen_in_Bayern.pdf Anlage 2: http://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwivt/ Publikationen/2014/Nahversorgung_in_Bayern.pdf