Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2014 Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an der Iller Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit der im Jahre 2000 in Kraft getretenen EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden Ziele für den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer mit verbindlichen Fristen festgelegt. Vorrangiges Umweltziel der WRRL ist es, bis zum Jahre 2015 einen „guten Zustand“ für alle Gewässer zu erreichen. Viele bayerische Gewässer sind weit von diesem „guten Zustand“ entfernt. Ein Hauptproblem ist die Verbauung der Flüsse und Bäche, die z. B. die Wanderung von Fischen zu geeigneten Laichbiotopen nicht mehr erlaubt. Die Iller wurde als fischfaunistisches Vorranggewässer eingestuft . Trotzdem ist nach unserer Auffassung die Iller von einer Fischdurchgängigkeit oder gar einem „guten Zustand“ auch nach 14 Jahren Wasserrahmenrichtlinie weit entfernt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Für welche Illerabschnitte liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor? b) Bis wann soll für die Gewässerentwicklungsplanung die noch fehlenden Abschnitte an der Iller fertiggestellt werden? 2. Welche Querbauwerke in der Iller sind aktuell nicht fischdurchgängig ? 3. a) Wo sind derzeit Fischwanderhilfen an der Iller im Bau? b) Wo sind derzeit Fischwanderhilfen an der Iller in Pla- nung (bei bereits erfolgter Auftragsvergabe)? 4. a) Wann soll die im Haushaltsplan aufgeführte Maßnahme an den Querbauwerken der Iller zwischen Flusskm 46,942 und 39,348 begonnen werden? b) Welche Maßnahmen sind dort geplant und wie ist der aktuelle Stand der Planungen? 5. Welche Maßnahmen zur Sanierung der Unteren Iller zwischen Flkm 25,2 und 18,0 sind geplant und wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. der Umsetzung ? 6. a) Wie viel Personal und wie viele zusätzliche Ressourcen wären nötig, um die Schwierigkeiten in Abschnitt IL015 bzw. an der gesamten Iller zu beheben, nachdem im Wasserkörper-Steckbrief zum Illerabschnitt IL015 steht, dass Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit noch nicht begonnen wurden, weil Schwierigkeiten bei der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen bestehen? b) Wie viel Personal und wie viele finanzielle Ressourcen fehlen in ganz Bayern zur richtlinienkonformen Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie? c) Hält die Staatsregierung unter diesen Voraussetzungen den weiteren Abbau von Personal an den Wasserwirtschaftsämtern für zielführend? 7. Welche Untersuchungsergebnisse wurden am Flusswasserkörper IL015 im 2. Monitoringzeitraum erhalten ? 8. Gibt es signifikante Unterschiede bei den Untersuchungsergebnissen der zwei Monitoringzeiträume bei den teilweise renaturierten Illerabschnitten IL007 und IL016, wenn ja, welche? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 17.09.2014 Vorbemerkungen Im Rahmen der Aktualisierung der sogenannten Bestandsaufnahme bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden 2013 für die Planungen zur Bewirtschaftungsperiode 2016 bis 2021 die Abgrenzung der Flusswasserkörper überprüft und teilweise aktualisiert sowie eine neue Codierung eingeführt. Dies betrifft auch die Iller. Aktuelle Monitoringergebnisse, die derzeit laufende Maßnahmenplanung und die zukünftigen Darstellungen in den fortgeschriebenen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen basieren auf den neuen Bezeichnungen und Zuschnitten. Soweit vergleichbar sind bei den folgenden Ausführungen die alten Bezeichnungen in Klammern angeführt . Die in den Maßnahmenprogrammen enthaltenen wasserbaulichen Maßnahmen werden in der Regel in Umsetzungskonzepten konkretisiert und verortet. Mit Gewässerentwicklungskonzepten (oder früher Gewässerentwicklungsplänen) wird für ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt ganzheitlich aufgezeigt, welche Möglichkeiten im Gewässer, am Ufer und in der Aue bestehen, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer langfristig zu erhalten, entwickeln bzw. wiederherzustellen, den natürlichen Rückhalt zu fördern sowie Bild und Erholungswert der Gewässerland- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3067 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3067 schaft zu stärken. Sie beinhalten auch die für das Erreichen der Bewirtschaftungsziele nach WRRL notwendigen fachlichen Erfordernisse, gehen aber in der Regel im Umfang deutlich darüber hinaus. Von Flusskilometer (Fkm) 59,2 bis zur Einmündung in die Donau ist die Iller Grenzfluss zwischen Baden-Württemberg und Bayern. Die Federführung bezüglich der Berichterstattung und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL hat absprachegemäß der Freistaat Bayern übernommen. Zur Zielerreichung vorgesehene Maßnahmen werden zwischen den beiden Ländern abgestimmt . 1. a) Für welche Illerabschnitte liegt ein Gewässerentwicklungsplan vor? Für die Flussabschnitte von Fkm 32,0 bis Fkm 77,65 liegen ein Gewässerentwicklungsplan und von Fkm 77,65 bis Fkm 122,00 ein Gewässerentwicklungskonzept vor. Im Bereich von Fkm 122,0 bis Fkm 147,0 wurde das Hochwasserschutzprojekt Obere Iller umgesetzt. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat hier alle verfügbaren Flächen erworben, um die Hochwasserschutzmaßnahmen und gewässerökologischen Maßnahmen (z. B. Gewässeraufweitungen ) des landschaftspflegerischen Begleitplanes zu verwirklichen. Hier gibt es kein eigenes Gewässerentwicklungskonzept . Die landschaftspflegerischen Begleitpläne wurden in das Gewässerentwicklungskonzept Iller integriert. b) Bis wann soll für die Gewässerentwicklungsplanung die noch fehlenden Abschnitte an der Iller fertiggestellt sein? Für Fkm 0,0 bis 56,725 mit den Fließwasserkörpern 1_F005 (IL007), 1_F010 (IL016) und 1_F009 (IL015) ist ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) im Rahmen des „Wasserwirtschaftlich -ökologischen Entwicklungskonzeptes für die Iller“ in Planung (Baden-Württemberg und Bayern). Im ersten Schritt wird derzeit eine morphologische Studie erstellt, die voraussichtlich bis Mitte 2015 vorliegen wird. Anschließend wird das GEK fertiggestellt. 2. Welche Querbauwerke in der Iller sind aktuell nicht fischdurchgängig? Der Streckenabschnitt an der Unteren Iller von Illertissen bis zur Mündung in die Donau (Fkm 0,0 bis 25,2) ist mit Ausnahme des Ayer Wehres (Fkm 9,242) für Fische durchwanderbar . Von Fkm 25,2 bis 56,7 (Höhe Aitrach) besteht häufig keine Durchgängigkeit. Zur Herstellung der Durchgängigkeit ist der Umbau von gut einem Dutzend Querbauwerken erforderlich . Fischdurchgängig sind alle Querbauwerke von Fkm 56,7 bis 77,65 (oberhalb Staustufe Aitrach bis Landkreisgrenze Unterallgäu/Oberallgäu) und von Fkm 77,65 bis 147,00 im Landkreis Oberallgäu, mit Ausnahme der Wasserkraftanlagen Altusried der Bayerischen Elektrizitätswerke GmbH (Fkm 83,52) sowie am Felsenwehr in Kempten (Fkm 106,60). 3. a) Wo sind derzeit Fischwanderhilfen an der Iller im Bau? Zwischen Fkm 59,30 (Lautrach) und 83,52 (Altusried) betreibt die Bayerische Elektrizitätswerke GmbH fünf Wasserkraftanlagen . Bei vier Anlagen wurde kürzlich die Durchgängigkeit (Parallelgewässer mit dynamischer Wassermenge) hergestellt. Bei der Wasserkraftanlage Altusried soll die Fischaufstiegsanlage bis Ende 2015 realisiert werden. b) Wo sind derzeit Fischwanderhilfen an der Iller in Planung (bei bereits erfolgter Auftragsvergabe)? Im Rahmen der Neukonzessionierung plant die Eigentümerin (UIAG) des Ayer Wehres (Fkm 9.242) die Anlage einer Fischaufstiegshilfe. Die Pläne zur Herstellung der Durchgängigkeit an der Wasserkraftanlage Felsenwehr in Kempten (Fkm 106,60) sind genehmigt. 4. a) Wann soll die im Haushaltsplan aufgeführte Maßnahme an den Querbauwerken der Iller zwischen Fluss-km 46,942 und 39,348 begonnen werden? Im Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2013/2014 sind diese Maßnahmen nachrichtlich aufgeführt. Haushaltsmittel wurden dafür nicht ausgewiesen. b) Welche Maßnahmen sind dort geplant und wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Das Querbauwerk bei Fkm 45,872 wurde bereits zurückgebaut . Die weiteren Planungen stehen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der beauftragten morphologischen Studie von Fkm 0,0 bis 56,7. Diese Untersuchung geht auch der Frage nach, ob Sohlstützschwellen künftig eventuell durch Gewässerbettverbreiterungen ersetzt werden könnten. Die Ergebnisse sind die Grundlage für das Gewässerentwicklungskonzept und die Umsetzungskonzepte. Konkret in Planung ist der Ersatz der Illerschwelle bei km 43,5 durch eine raue Rampe in Verbindung mit einer Dammrückverlegung (Auwaldvernässung). Die Umsetzung ist für 2016 vorgesehen und wird voraussichtlich über vier Millionen Euro kosten. Eine weitere Illerschwelle bei km 45,4 ist in Vorplanung, zur Herstellung der Durchgängigkeit eventuell mittels Teilrampe. 5. Welche Maßnahmen zur Sanierung der Unteren Iller zwischen Flkm 25,2 und 18,0 sind geplant und wie ist der aktuelle Stand der Planungen bzw. der Umsetzung? Dieser Gewässerabschnitt ist fischdurchgängig. Die Gewässerstruktur wurde im Abschnitt von Fkm 22,900 bis 13,600 durch Renaturierungsmaßnahmen (Gewässeraufweitungen , Anlage von Auegewässern usw.), die durch die beiden Länder durchgeführt wurden, verbessert. Der vorerst letzte Bauabschnitt (Fkm 14,600 bis 13,600) wurde im Mai 2014 mit einem Kostenumfang von rd. 3.7 Millionen Euro fertiggestellt. 6. a) Wie viel Personal und wie viele zusätzliche Ressourcen wären nötig, um die Schwierigkeiten in Abschnitt IL015 bzw. an der gesamten Iller zu beheben , nachdem im Wasserkörper-Steckbrief zum Illerabschnitt IL015 steht, dass Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit noch nicht begonnen wurden, weil Schwierigkeiten bei der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen bestehen? In den Wasserkörper-Steckbriefen sind hinsichtlich des Umsetzungsstands von Maßnahmen die Ergebnisse aus den Erhebungen im Zusammenhang mit der Ende 2012 zur Maßnahmenumsetzung erfolgten Berichterstattung an die EU-Kommission veröffentlicht. Mit den Planungen für Drucksache 17/3067 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 den genannten Illerabschnitt wurde zwischenzeitlich begonnen . Die Schwierigkeiten sind mittlerweile behoben. b) Wie viel Personal und wie viele finanzielle Ressourcen fehlen in Bayern zur richtlinienkonformen Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ? In Bayern findet die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie richtlinienkonform statt. Angaben zu den notwendigen Ressourcen für die nächste Bewirtschaftungsperiode sind erst nach Abschluss der dementsprechenden Planungen möglich. Dies ist für Ende 2015 mit Veröffentlichung der fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erwarten. c) Hält die Staatsregierung unter diesen Voraussetzungen den weiteren Abbau von Personal an den Wasserwirtschaftsämtern für zielführend? Der im Zuge der Verwaltungsreform V21 beschlossene Personalabbau in der Wasserwirtschaftsverwaltung ist Teil eines Gesamtpakets mit dem Ziel der Senkung der Personalausgaben in der Bayerischen Staatsverwaltung. Im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen wird der Umsetzung der WRRL eine hohe Priorität eingeräumt. 7. Welche Untersuchungsergebnisse wurden am Flusswasserkörper IL015 im 2. Monitoringzeitraum erhalten? Die Monitoringergebnisse enthält nachfolgende Tabelle: Zustandsbewertungen1) der biologischen Qualitätskomponenten aufgrund aktueller Monitoringergebnisse (2. Monitoringzeitraum, Bewertung im Bewirtschaftungsplan 2009 in Klammern) Wasserkörper MuP2) MZB3) –Saprobie MZB3) – allg. Degradation Fischfauna Code (BY, alter Code in Klammern) Bezeichnung Zustandsklasse Zustandsklasse Zustandsklasse Zustandsklasse 1_F009_BW (IL015) Iller von Aitrach bis Illertissen 2 2 2 3 1_F010 (IL016) Iller von Illertissen bis Einmündung UIAG-KANAL 2 (2) 2 (2) 4 (2) 3 (3) 1_F005_BW (IL007) Iller von Einmündung UIAG-KANAL bis Mündung in die Donau 2 (2) 2 (2) 2 (2) 3 (2) 1) 2 = gut, 3 = mäßig, 4 = unbefriedigend 2) MuP = Makrophyten und Phytobenthos 3) MZB = Makrozoobenthos 8. Gibt es signifikante Unterschiede bei den Untersuchungsergebnissen der zwei Monitoringzeiträume bei den teilweise renaturierten Illerabschnitten Il007 und Il016, wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Es gibt keine signifikanten Unterschiede, die im Zusam- menhang mit Maßnahmen stehen. Die festgestellten Änderungen der Zustandsbewertungen für die Wasserkörper mit Code 1_F010 (Makrozoobenthos – Modul allg. Degradation) und Code 1-F005 (Fischfauna) werden noch verifiziert.