Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.08.2014 Kosten für Polizeieinsätze im Rahmen von kommerziellen Großveranstaltungen In der aktuellen Diskussion um die finanzielle Beteiligung von Fußballclubs an den begleitenden Polizeieinsätzen bei deren Spielen werden stark divergierende Angaben über den entsprechenden Aufwand und die daraus entstehenden Kosten von Polizeieinsätzen bei kommerziellen Großveranstaltungen genannt. Auch bleibt zumeist unklar, wann Amtshilfe aus welchen anderen Bundesländern geleistet und nach welchen Kriterien diese entlohnt wird. Laut einem europäischen Vergleich im Onlineangebot des Handelsblatts http://www.handelsblatt. com/sport/fussball/nachrichten/internationaler-vergleich-inwelchen -ligen-die-vereine-schon-mitzahlen/10292008.html werden z. B. in Frankreich Profivereine mit einem Stundenlohn von mind. 20 Euro pro Polizeibeamtin/-beamten beteiligt . In Italien entzündet sich zurzeit eine ähnliche Debatte wie in Deutschland, nachdem staatliche Kosten von 12,5 Millionen Euro für die wöchentlich rund 6000 eingesetzten Polizist(innen) rund um die Stadien getragen werden müssen. Von der Koordinierungsstelle der Fanprojekte in Deutschland (KOS) ist hingegen zu hören, dass sie die Linie der Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterstützt, die auf mehr Eigenverantwortung der Fans und eine zurückhaltendere, auf Kommunikation ausgerichtete Polizeistrategie setzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Polizeieinsätzen am Rande von Fußballspielen in den letzten zehn Jahren in Bayern entwickelt? b) Wie hat sich die Zahl der jährlich beteiligten Polizeikräfte in den letzten zehn Jahren in Bayern entwickelt? 2. a) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Einsätzen bayerischer Polizist(innen) am Rande von Fußballspielen in anderen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Mit welchen Bundesländern hat Bayern eine Regelung zur Amtshilfe? c) Erhält Bayern von einzelnen Bundesländern Kostenerstattungen für den außerbayerischen Einsatz bayerischer Polizeibeamt(innen)? 3. a) Falls ja, wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die diesbezüglichen jährlichen Einnahmen je Bundesland für außerbayerische Polizeieinsätzen, am Rande von Fußballspielen? b) Wie wird die Höhe der jeweiligen Ersatzleistungen errechnet ? c) Wie viel Prozent der Gesamtkosten der außerbayerischen Polizeieinsätze am Rande von Fußballspielen werden dadurch gedeckt? 4. a) Von welchen Bundesländern wurden in den letzten zehn Jahren für Polizeieinsätzen, am Rande von Fußballspielen in Bayern jeweils wie viele Unterstützungskräfte angefordert? b) Welche Kosten entstanden dadurch? 5. a) Muss Bayern einzelnen Bundesländern Kostenerstattungen für den Einsatz ihrer Polizeibeamt(innen) in Bayern entrichten? b) Wie wird die Höhe der jeweiligen Ersatzleistungen errechnet ? c) Nach welchen Regelungen wird entschieden, welches Bundesland zur Unterstützung angefragt wird? 6. a) Gibt es andere Kategorien von kommerziellen Großveranstaltungen , bei denen ähnliche Kosten und vergleichbarer Aufwand für Polizeieinsätze entstehen? b) Falls ja, um welche Kategorien handelt es sich dabei? c) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Po- lizeieinsätzen am Rande jeweils jeder Kategorie dieser kommerziellen Großveranstaltungen in den letzten zehn Jahren in Bayern entwickelt? 7. Hält die Bayerische Staatsregierung den Vorstoß Nordrhein-Westfalens für eine zurückhaltendere, auf mehr Eigenverantwortung der Fans ausgelegte Polizeistrategie und weniger einzusetzende Einsatzkräfte für unterstützenswert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.09.2014 1. a) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Polizeieinsätzen am Rande von Fußballspielen in den letzten zehn Jahren in Bayern entwickelt? Die Polizeieinsätze bei den Fußballspielen dienen der Aufrechterhaltung der öf fentlichen Sicherheit und Ordnung und erfolgen im überwiegenden öffentlichen Interesse. Es handelt sich dabei um eine Kernaufgabe der Bayerischen Polizei. Da hierfür nach der geltenden Rechtslage keine Kosten erhoben werden können, werden diese, um einen unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, nicht fest gestellt und auch nicht gesondert ausgewiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3068 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3068 Insoweit lässt sich daher die Frage bezüglich der Entwicklung der Polizeikosten in den letzten zehn Jahren nicht beantworten . b) Wie hat sich die Zahl der jährlich beteiligten Polizeikräfte in den letzten zehn Jah ren in Bayern entwickelt ? Die statistischen Aufzeichnungen können erst ab dem Jahr 2005, also lediglich in einer Betrachtungsperspektive von neun Jahren, beantwortet werden. Berücksich tigt wurden für die Spielzeiten vor der Saison 2008/2009 (hier Einführung der 3. Liga) Spiele der Bundesliga, 2. Bundesliga, DFBPokal , europäische Wettbe werbe und Länderspiele. Ab der Saison 2008/2009 wurden zusätzlich die Spiele der 3. Liga integriert. Nicht berücksichtigt wurden Spiele im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 sowie Vorbereitungs-und Freundschaftsspiele. Saison Anzahl Spiele Einsatzkräfte Einsatzstunden 2005 / 2006 110 20.241 171.798 2006 / 2007 134 15.501 160.581 2007 / 2008 110 19.750 162.163 2008 / 2009 189 27.783 181.147 2009 / 2010 206 30.902 215.290 2010 / 2011 200 28.451 202.290 2011 / 2012 181 32.829 244.242 2012 / 2013 172 33.219 238.250 2013 / 2014 174 33.346 242.319 2. a) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Einsätzen bayerischer Poli zist(innen) am Rande von Fußballspielen in anderen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bezüglich der Gesamtkosten von Einsätzen bayerischer Polizeibeamter in ande ren Bundesländern werden keine Aufzeichnungen geführt. Es werden auch erst ab dem Jahr 2005, also lediglich in einer Betrachtungsper spektive von neun Jahren , die jeweiligen Einsatzanlässe sowie die eingesetzten Einsatzkräfte und Einsatzstunden aufgezeichnet. Die jeweiligen Einsatzanlässe sowie die eingesetzten Einsatzkräfte und Einsatzstunden sind nachfolgend dargestellt. Unterstützungen anderer Bundesländer ab 01.01.2005 Einsatz - kräfte EinsatzStd . Einsatz- datum BL Einsatz/Anl. 3162 30631,35 2005 negativ 2006 negativ 2007 negativ 13.09.2008 Sachsen D. Dresden – U. Berlin 327 4545,30 19.10.2008 Thüringen Jena – D. Dresden 94 1155,00 14.02.2009 Thüringen Jena – Erfurt 152 499,30 27.05.2009 Thüringen Erfurt – Jena 216 1949,15 15.08.2009 Sachsen Aue – Jena 230 1085,45 23.08.2009 Berlin U. Berlin – H. Ros- tock 202 5202,15 23.08.2009 Thüringen Jena – Erfurt 183 1108,45 07.11.2009 Thüringen Jena – D. Dresden 110 1563,45 24.03.2010 Thüringen Erfurt – Jena 213 1546,00 01.08.2010 Thüringen Erfurt – H. Rostock 170 1087,30 14.08.2010 Sachsen Chemnitz – St. Pauli 166 1058,15 15.08.2010 Sachsen Halle – U. Berlin 83 945,15 19.05.2011 Thüringen Jena – Erfurt 193 1185,15 Unterstützungen anderer Bundesländer ab 01.01.2005 Einsatz - kräfte EinsatzStd . 23.07.2011 Thüringen Erfurt – Jena 200 1225,00 24.07.2011 Sachsen D. Dresden – H. Rostock 100 1450,00 2012 negativ 25.08.2013 Baden-W. Mannheim – Offen- bach 123 413,20 19.10.2013 Hessen E. Frankf. – Nürnberg 92 1549,15 03.05.2014 Thüringen Erfurt – H. Rostock 192 1150,00 16.05.2014 Hessen Darmstadt – Bielefeld 108 1605,00 17.05.2014 Berlin Bayern München- Dortmund 8 309,00 b) Mit welchen Bundesländern hat Bayern eine Regelung zur Amtshilfe? Die Unterstützung anderer Bundesländer durch Einheiten der Bayerischen Bereit schaftspolizei ist gesetzlich im Art. 10 Abs. 3 Polizeiorganisationsgesetz (POG) geregelt. Danach ist „einer Anforderung von Polizei durch ein anderes Land oder den Bund zu entsprechen, soweit nicht die Verwendung der Polizei in Bayern drin gender ist als die Unterstützung der Polizei des anderen Landes oder des Bundes. Die Anforderung soll alle für die Entscheidung wesentlichen Merkmale des Ein satzauftrags enthalten“. Darüber hinaus ist die gegenseitige Unterstützung mit Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit der Polizeikräfte mit den Ländern Hessen, Baden-Württemberg, Thüringen sowie zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern bezüglich der Bereitschaftspolizei geregelt. c) Erhält Bayern von den einzelnen Bundesländern Kostenerstattung für den außer bayerischen Einsatz bayerischer Polizeibeamt(innen)? Grundsätzlich werden bei Unterstützungseinsätzen in anderen Bundesländern die sogenannten „einsatzbedingten Mehrkosten“ dem unterstützten Land in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten sind insbesondere Reisekosten, Einsatzzulagen , Mehrarbeitsvergütungen und Betriebskosten (z. B. Kraftstoff für Dienstfahrzeuge). Reine Personalkosten werden nicht abgerechnet. Die Unterbringungskosten tragen die einsatzführenden Länder. Dies gilt jedoch nicht bei Unterstützungseinsät zen von weniger als 24 Stunden in den Ländern, mit denen Verwaltungsabkommen geschlossen wurden (Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen). Hier werden die einsatzbedingten Mehrkosten erst bei längeren Einsätzen erstattet. 3. a) Falls ja, wie hoch waren in den letzten 10 Jahren die diesbezüglichen jährlichen Einnahmen je Bundesland für außerbayerische Polizeieinsätze am Rande von Fußballspielen? Folgende Einnahmen wurden jährlich erzielt: 2008 2009 2010 2012 2013 2014 Berlin 117.235 € 9.938 € Hessen 22.315 € 28.438 € Sachsen 105.438 € 20.864 € 52.457 € 42.736 € Thüringen 42.331 € Anmerkung: Aufgrund gegenseitiger Verwaltungsabkommen mit einzelnen Bundesländern können nicht für alle geleisteten Unterstützungen Kosten erhoben werden. Dies erklärt die Abweichung zwischen der vorstehenden Aufstellung der Einnahmen und den geleisteten Unterstützungen (vgl. Aufstellung unter Nr. 2a). Die Einnahmen im Jahr 2012 resultieren aus der Unterstützung im Jahr 2011. Drucksache 17/3068 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie wird die Höhe der jeweiligen Ersatzleistung errechnet ? Wie bereits bei Frage 2c dargestellt, werden grundsätzlich die einsatzbedingten Mehrkosten des Unterstützungseinsatzes erstattet. Dies gilt jedoch nicht bei Unterstützungseinsätzen von weniger als 24 Stunden in den Ländern, mit denen Ver waltungsabkommen geschlossen wurden (Baden-Württemberg, Hessen und Thü ringen). Hier werden die einsatzbedingten Mehrkosten erst bei längeren Einsätzen erstattet. c) Wie viel Prozent der Gesamtkosten der außerbayerischen Polizeieinsätze am Rande von Fußballspielen werden dadurch gedeckt? Unabhängig davon, dass es sich bei den genannten Ersatzleistungen nur um die einsatzbedingten Mehrkosten handelt, kann aufgrund der fehlenden Aufzeichnung bzw. Ermittlung der Gesamtkosten kein Prozentwert angegeben werden. 4. a) Von welchen Bundesländern wurden in den letzten zehn Jahren für Polizeieinsät ze am Rande von Fußballspielen in Bayern jeweils wie viele Unterstützungskräfte angefordert? Eine Recherchemöglichkeit hinsichtlich der Anzahl der im Zusammenhang mit Fußballspielen in Bayern eingesetzten Polizeibeamten aus anderen Bundeslän dern und dem Bund konnte nur bis ins Jahr 2008 rückwirkend getätigt werden. Jahr Anlass Eingesetzte Beamte (Land) 2009 11.04.2009 in Burghausen (SV Wacker Burghausen – FC Carl Zeiss Jena) 96 (Bund) 2009 19.09.2009 in Burghausen (SV Wacker Burghausen – SG Dynamo Dresden) 118 (Bund) 2012 Champions-League-Endspiel am 19.05.2012 in München (FC Bayern München – FC Chelsea) 69 (BW) 93 (Bund) 2014 Fußballspiel am 10.05.2014 in Augsburg (FC Augsburg – Eintracht Frankfurt) 105 (BW) b) Welche Kosten entstanden dadurch? Dem Bund wurden 2009 124.284 € bzw. 2012 38.395 € und Baden-Württemberg wurden 2012 29.766 € für die Unterstützungseinsätze erstattet. 5. a) Muss Bayern einzelnen Bundesländern Kostenerstattung für den Einsatz ihrer Polizeibeamten(innen) in Bayern entrichten? Bayern muss den anderen Bundesländern und dem Bund (Bundespolizei) die ein satzbedingten Mehrkosten für deren Einsatz in Bayern erstatten. Für Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen trifft dies nur zu, wenn der Einsatz länger als 24 Stunden dauerte. b) Wie wird die Höhe der jeweiligen Ersatzleistungen errechnet? Grundsätzlich muss Bayern den anderen Bundesländern die sogenannten „ein satzbedingten Mehrkosten“ erstatten. Diese Mehrkosten sind insbesondere Reise kosten, Einsatzzulagen , Mehrarbeitsvergütungen und Betriebskosten (z. B. Kraft stoff für Dienstfahrzeuge). Reine Personalkosten werden nicht erstattet. Die Un terbringungskosten trägt Bayern. c) Nach welchen Regelungen wird entschieden, welches Bundesland zur Unterstüt zung angefragt wird? Generell werden bei Unterstützungsbedarf zeitgleich alle anderen Bundesländer sowie der Bund (Bundespolizei) angefragt . Bei den Rückmeldungen werden vor rangig Einheiten /Kräfte von Bundesländern angefordert, mit denen der Freistaat Bayern Verwaltungsabkommen geschlossen hat (siehe Ziffer 2 b). Die weiteren Entscheidungen richten sich nach ökonomischen sowie ressourcenschonenden Aspekten wie z. B. Anreisedauer. 6. a) Gibt es andere Kategorien von kommerziellen Großveranstaltungen, bei denen ähnliche Kosten und vergleichbarer Aufwand für Polizeieinsätze entstehen? b) Falls ja, um welche Kategorien handelt es sich dabei ? c) Wie haben sich die jährlichen Gesamtkosten von Polizeieinsätzen am Rande je weils jeder Kategorie dieser kommerziellen Großveranstaltungen in den letzten zehn Jahren in Bayern entwickelt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 a, 6 b und 6 c gemeinsam beantwortet. Bei der Bayerischen Polizei werden kommerzielle Großveranstaltungen nicht ka tegorisiert. Umfang und Durchführung eines polizeilichen Einsatzes und damit auch die Anzahl eingesetzter Kräfte werden jeweils anlass- und lagebezogen fest gestellt. In diesem Zusammenhang wären z. B. das Münchner Oktoberfest, Rock im Park in Nürnberg sowie das Chiemsee Reggae Festival zu nennen. Polizeilich zu betreuen sind darüber hinaus auch (Brauchtums-)Veranstaltungen wie z. B. Faschingsumzüge. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Kernaufgabe der Bayerischen Polizei. Da für dieses hoheitliche Handeln nach geltender Rechtslage vom Veranstalter keine Kosten erhoben werden können, werden auch keine Auf zeichnungen bezüglich der Höhe, Zusammensetzung , örtlichen Verteilung oder nach sonstigen Kriterien geführt. Insoweit können hierzu auch keine belastbaren Zahlen benannt werden. 7. Hält die Bayerische Staatsregierung den Vorstoß Nordrhein-Westfalens für eine zurückhaltendere, auf mehr Eigenverantwortung der Fans ausgelegte Polizeistra tegie und weniger einzusetzende Einsatzkräfte für unterstützenswert? Eine pauschale Reduzierung der polizeilichen Einsatzkräfte ist aus Sicht des Bay erischen Staatsministeriums des Innern , für Bau und Verkehr abzulehnen. Für die Sicherheit in den Stadien sind grundsätzlich die Veranstalter (Vereine) verantwort lich. Diese bedienen sich hierzu professioneller Sicherheitsdienste, welche z. B. Einlass- und Zugangskontrollen durchführen. Umfang und Durchführung eines polizeilichen Einsatzes – und damit auch die Anzahl eingesetzter Kräfte – werden anlass- und lagebezogen individuell festgelegt . Hierbei spielen unter anderem Kriterien wie Gesamtzuschauerzahl , Anzahl der anreisenden Gastfans insgesamt, Anzahl der anreisenden sog. „Problemfans“ sowie insbesondere das Verhältnis zwischen den Anhängerschaften eine Rolle.