Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 11.08.2014 Maßregelvollzug in Bayern Am 8. Mai 2014 haben die Ausschüsse Verfassung, Recht und Parlamentsfragen sowie Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration eine Expertenanhörung zur Situation und zumReformbedarf im Maßregelvollzug sowie zu Zwangsmaßnahmen im Maßregegelvollzug und in der stationären Psychiatrie durchgeführt. Der Ministerrat beschloss nun am Dienstag, 29.07.2014, den Entwurf für ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz. Der Entwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) An welche Verbände wurde der Entwurf über ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz zur Stellungnahme weitergeleitet? b) Wann endet die Frist zur Stellungnahme? c) Wann ist mit der Einreichung beim Landtag zu rechnen? 2. a) Wie viele bei der Deutscher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zertifizierte Ärzte bzw. Schwerpunktärzte „Forensische Psychiatrie“ gibt es derzeit in Bayern bzw. stehen auf den Listen, die Gerichten und Staatsanwälten zur Verfügung gestellt werden? b) Wie viele davon verfügen, wie von Prof. Dr. Streng gefordert , über Kenntnisse der Kriminologie? c) Wie ist der Stand Gespräche mit der DGPPN bzgl. der Zertifizierung? 3. a) Wie viele geeignete Gutachter fehlen aus Sicht der Staatsregierung und wo? b) Wie bemüht sich die Staatsregierung darum, die Zahl zu erhöhen? 4. Welche Standards für Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen für die Fortdauerentscheidung wurden für die Handreichung im Rahmen des angesprochenen Workshops zwischen Juristen und Medizinern erarbeitet? 5. Wie oft und mit welchen und wie vielen Teilnehmern finden die im Rahmen der Anhörung angesprochenen Qualifikationsveranstaltungen und Tagungen statt? 6. Wie ist der Stand der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung der bundesrechtlichen Regelungen zur Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 des Strafgesetzbuches (StGB)? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 202.09.2014 Die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl vom 11. August 2014 betreffend das Thema „Maßregelvollzug in Bayern“ wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. a) An welche Verbände wurde der Entwurf über ein Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz zur Stellungnahme weitergeleitet? Der Entwurf wurde an alle bayerischen Bezirke, den Bayerischen Bezirketag, den Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker, den Bayerischen Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen Bay PE, die Initiative Forensik der Angehörigen von Forensik Patienten, den Bayerischen Richterverein, den Landesverband Bayern der Neuen Richtervereinigung , den Bayerischen Anwaltverband, die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, die Konferenz der Direktoren der bayerischen Bezirkskrankenhäuser , den Verband der Pflegedienstleitungen Psychiatrischer Kliniken Bayern, die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten (PTK Bayern), die Landesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie in Bayern und die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern versandt. b) Wann endet die Frist zur Stellungnahme? Die Frist zur Stellungnahme endet am 17. Oktober 2014. c) Wann ist mit der Einreichung beim Landtag zu rechnen? Nach Auswertung der Stellungnahmen und einer erneuten Ministerratsbehandlung wird der Gesetzentwurf voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Landtag zugeleitet werden. 2. a) Wie viele bei der Deutscher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zertifizierte Ärzte bzw. Schwerpunktärzte „Forensische Psychiatrie“ gibt es derzeit in Bayern bzw. stehen auf den Listen, die Gerichten und Staatsanwälten zur Verfügung gestellt werden? Mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 2. Juli 2014 wurden die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwälte in Bayern gebeten, die von der Bayerischen Landesärztekammer aktualisierte Liste der Ärzte mit Schwerpunkt-Bezeichnung „Forensische Psychiatrie“ (Stand: 20.05.2014) sowie die Liste der Inhaber des Zertifikats „Forensische Psychiatrie“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychoso- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3075 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3075 matik und Nervenheilkunde (DGPPN) (Stand: 03.12.2013) den Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung zu stellen. Auf der Liste der Bayerischen Landesärztekammer, die sich nur auf Bayern bezieht, stehen 52 Personen, auf der Liste der DGPPN stehen 35 Personen in Bayern. Ergänzend ist anzumerken, dass dabei 18 Personen auf beiden Listen stehen. b) Wie viele davon verfügen, wie von Prof. Dr. Streng gefordert, über Kenntnisse der Kriminologie? Die Vermittlung von Grundwissen im Bereich Kriminologie ist Bestandteil des Curriculums der DGPPN-Zertifizierung „Forensische Psychiatrie“. In der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in der Fassung der Beschlüsse vom 12. Oktober 2013 findet sich unter den Weiterbildungsinhalten im Schwerpunkt „Forensische Psychiatrie“ zwar nicht explizit der Begriff „Kriminologie“, entsprechende Kenntnisse sind aber aus Sicht der Bayerischen Landesärztekammer erforderlich und müssen innerhalb der Weiterbildungen im Bereich „Forensische Psychiatrie“ vermittelt werden . Im Bereich der ärztlichen Fortbildung war in den Jahren 2013 und 2014 bei insgesamt 4 Veranstaltungen das Thema Kriminologie im Fortbildungsprogramm aufgeführt. Zudem existiert der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Forensische Psychiatrie, der bis zum Jahr 2011 von Prof. Dr. Norbert Nedopil und Prof. Dr. Volker Dittmann (Basel/ CH) sowie Herrn Richter am BGH Dr. Axel Boetticher und verschiedenen Lehrstuhlinhabern für Kriminologie und Strafrecht (Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg-Martin Jehle und Prof. Dr. Heinz Schöch) ausgerichtet wurde und eine intensive interdisziplinäre Ausbildung forensischer Psychiater und Psychologen betreibt. Seit 2011 hat der Vorstand gewechselt, die Ausbildung wird unverändert fortgeführt. Der amtierende Vorstand ist besetzt durch Dr. Thomas Wolf (VRiLG Marburg), Prof. Dr. Jürgen Müller (Vorstandsmitglied DGPPN), Prof. Dr. Sabine Nowara (Forensische Psychologie) und Dr. Nahlah Saimeh (Ärztliche Direktorin am LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt, stellv. Referatsleitung für Forensische Psychiatrie (DGPPN)). Als Nachfolgerin von Dr. Boetticher ist Frau Richterin am BGH Gabriele Cirener regelhaft in die interdisziplinäre Fortbildung eingebunden. Der Interdisziplinäre Arbeitskreis, der alljährlich eine Fortbildungswoche zur Sachverständigenqualifizierung abhält und Seminarangebote für fortgeschrittene und erfahrene Sachverständige vorhält , vermittelt kontinuierlich zu jedem spezifischen Schwerpunktthema kriminologische Kenntnisse. c) Wie ist der Stand der Gespräche mit der DGPPN bzgl. der Zertifizierung? Am 15. Mai 2014 fand auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein weiteres Gespräch zu Möglichkeiten und Instrumenten der Qualitätssicherung bzw. Fortbildung im Bereich der forensischen Psychiatrie statt. An diesem Gespräch haben Vertreter der DGPPN, der Bayerischen Landesärztekammer sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege teilgenommen . Hierbei informierten die Vertreter der DGPPN insbesondere auch darüber, dass das Zertifikat der DGPPN derzeit überarbeitet werde. Dabei werde für Neuzertifizierungen im strafrechtlichen Bereich über die Einführung einer Befristung der Zertifizierung nachgedacht. Die Verlängerung der Zertifizierung solle an den Nachweis von klinischen Fortbildungen geknüpft werden. Dadurch soll gewährleistet werden , dass die Inhaber der Zertifikate ihre Qualifikation auf dem aktuellen Stand halten. Problematisch erscheint aus Sicht der DGPPN nach wie vor die Nachwuchsgewinnung. Die Gespräche werden fortgeführt. 3. a) Wie viele geeignete Gutachter fehlen aus Sicht der Staatsregierung und wo? Bei der Beauftragung von Sachverständigen gestaltet es sich in manchen Fällen als schwierig, qualifizierte Sachverständige zu finden, die in dem unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes bzw. der gesetzlichen Fristvorgaben zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen bereit und in der Lage sind, ein Gutachten zu erstatten. Diese Schwierigkeit beruht in erster Linie auf der begrenzten Anzahl an entsprechend qualifizierten Sachverständigen. Unstreitig ist, dass weitere geeignete Sachverständige zur Verfügung stehen sollten. Auch angesichts ganz unterschiedlicher Gutachtenaufträge können Zahlenangaben nicht gemacht werden. b) Wie bemüht sich die Staatsregierung darum, die Zahl zu erhöhen? Die Bayerische Landesärztekammer bemüht sich im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt „Forensische Psychiatrie“ um eine Erhöhung der Zahl einschlägig qualifizierter Sachverständiger . Die Anzahl der Sachverständigen auf der oben unter Ziff. 2 a genannten Liste hat sich im Vergleich zum letzten Jahr von 46 auf 52 erhöht. Das Staatsministerium der Justiz unterstützt insbesondere auch durch die in der Antwort zu Frage 2 a angesprochene Weiterleitung der Listen mit entsprechend qualifizierten Sachverständigen und durch regelmäßigen Austausch mit der Bayerischen Landesärztekammer und der DGPPN deren Bemühungen um Nachwuchsgewinnung. 4. Welche Standards für Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen für die Fortdauerentscheidung wurden für die Handreichung im Rahmen des angesprochenen Workshops zwischen Juristen und Medizinern erarbeitet? Am 26. Mai 2014 fand auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein Runder Tisch zur Vorbereitung der Erarbeitung bayernweiter Standards für die Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen statt, die zur Vorbereitung der jährlichen Fortdauerentscheidungen der Strafvollstreckungskammern gem. § 67 e des Strafgesetzbuchs eingeholt werden. Im Rahmen der Veranstaltung, an der insgesamt 36 Vertreter der Staatsanwaltschaften, Gerichte und Maßregelvollzugseinrichtungen teilnahmen, erarbeiteten die Teilnehmer wichtige Kernpunkte für Inhalt und Verfahren der Stellungnahmen. Diese werden nunmehr durch eine Arbeitsgruppe weiter konkretisiert und zu bayernweiten Standards weiterentwickelt. Die Arbeitsgruppe wird am 23. September 2014 auf Einladung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz tagen. 5. Wie oft und mit welchen und wie vielen Teilnehmern finden die im Rahmen der Anhörung angesprochenen Qualifikationsveranstaltungen und Tagungen statt? Das Bayerische Staatsministerium der Justiz trägt dafür Sorge , dass im Rahmen sämtlicher Veranstaltungen, Tagungen und Fortbildungen zum Bereich der Maßregelvollstreckung sowohl Vertreter der Justiz als auch der Maßregelvollzugs- Drucksache 17/3075 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 einrichtungen vertreten sind, um die interdisziplinäre Kommunikation anzustoßen und weiter zu fördern. Am 17. Dezember 2012 fand eine Fortbildungsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch zur Problematik Rückfalltäter /Sicherungsverwahrung statt, die sich mit den rechtlichen und erfahrungswissenschaftlichen Grundlagen der prognostischen Begutachtung bei bedingter Entlassung, (nachträglicher ) Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung aus juristischer, psychiatrischer und kriminologischer Sicht befasste. Zu dieser Veranstaltung waren 96 Teilnehmer angemeldet . Eine mehrtägige Fortbildungsveranstaltung unter dem Titel „Die Rückfallprognose als Ergebnis eines psychiatrischjuristischen Dialogs“ fand vom 16. bis 17. Dezember 2013 statt. An dieser Tagung haben 35 Richter, Staatsanwälte und Ärzte teilgenommen. Auch am Workshop zu den Reformüberlegungen zur Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuchs am 20. Januar 2014 sowie an dem Runden Tisch vom 26. Mai 2014 zu den gutachterlichen Stellungnahmen der Maßregelvollzugseinrichtungen , bei denen es sich ebenfalls um Qualifikationsveranstaltungen handelte, nahmen sowohl Vertreter der Justiz als auch der Maßregelvollzugseinrichtungen teil. An der Veranstaltung am 20. Januar 2014 nahmen 21 Personen teil, an der Veranstaltung am 26. Mai 2014 waren es 36 Personen. Die nächste Fortbildungsveranstaltung ist für den 25. November 2015 geplant. Gegenstand der Tagung sind die rechtlichen und erfahrungswissenschaftlichen Grundlagen der kriminalprognostischen klinischen Begutachtung aus Anlass der Entscheidung über die Verhängung sowie über die Fortdauer einer stationären Maßregel der Besserung und Sicherung. Vorgestellt und diskutiert werden soll die Thematik aus kriminologischer Sicht, aus Sicht der Rechtsprechung und aus psychiatrischer Sicht. Vom 4. bis 5. Dezember 2014 wird eine weitere Fortbildung zum Thema der Prognosebegutachtung stattfinden (Folgeveranstaltung zur Tagung vom 16. bis 17. Dezember 2013), wobei wiederum ein Schwerpunkt auf der Förderung der Kommunikation zwischen Juristen und Medizinern liegen wird. 6. Wie ist der Stand der Arbeit der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Novellierung der bundesrechtlichen Regelungen zur Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB? Ausgehend von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Großen Koalition („Wir reformieren das Recht der strafrechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Kranken- häusern, indem wir insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz stärker zur Wirkung verhelfen. Hierzu setzen wir eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein.“) prüft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs . Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat mit Schreiben vom 18. Februar 2014 zur ersten Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingeladen , die bislang viermal getagt hat und in der Bayern durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz vertreten ist. Eine weitere Sitzung ist für Oktober 2014 vorge- sehen. Der Staatsminister der Justiz hat veranlasst, dass als Beitrag Bayerns zu dieser Arbeitsgruppe in seinem Haus ein Gesetzentwurf als Diskussionsgrundlage zur Reform des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuchs erstellt wird. Er wurde am 11. Juni 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt und ist bundesweit bislang der einzige vorliegende Gesetzentwurf . Auf meine Veranlassung hin wurde der Entwurf in enger Anbindung an die Praxis erarbeitet. Durch eine Umfrage bei allen bayerischen Staatsanwaltschaften und Gerichten wurden Hinweise und Stellungnahmen der Justizpraxis gesammelt und im Rahmen eines Runden Tisches unter Einbeziehung von Praktikern diskutiert. Mit dem Bayerischen Diskussionsentwurf vom 11. Juni 2014 hat sich Bayern an der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe intensiv beteiligt. Die darin enthaltenen Vorschläge wurden durch die Arbeitsgruppe in zentralen Bereichen aufgegriffen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach sechs Jahren vollzogener Unterbringung und das Erfordernis der Einholung externer Sachverständigengutachten alle drei Jahre. Die der Transparenz dienende Anhörung des Verurteilten vor der gerichtlichen Entscheidung über die Erledigterklärung aus Verhältnismäßigkeitsgründen wurde durch den Bayerischen Diskussionsentwurf neu in die Reformdiskussion eingebracht und ebenfalls durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen. Das BMJV plant, bis Ende des Jahres 2014 einen Referentenentwurf auf der Basis der Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorzulegen.