Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 04.11.2013 Barrierefreiheit Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) Bezug nehmend auf die Anfrage vom 03.01.2013 (ohne Drucklegung) frage ich die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) wurden in 2013 durchgeführt und veranlasst? a) Wie hoch waren die Kosten? 2. Welche konkreten Maßnahmen zur Barrierefreiheit der Polizeiinspektion 25 (Trudering-Riem) sind vorgesehen , betreffend behindertengerechte Zugänge und barrierefreie Toiletten? a) Welche Kosten werden dafür veranschlagt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.12.2013 Vorbemerkung: Bei staatseigenen Neubauten ist ein barrierefreier Zugang schon seit vielen Jahren Standard. Bei der Polizeiinspektion 25 in München-Riem ist dies noch nicht der Fall, weil der Freistaat Bayern nicht Eigentümer sondern nur Mieter des Gebäudes ist und daher dieser Mangel ausschließlich im Einvernehmen mit dem Eigentümer behoben werden kann. Das Polizeipräsidium München hat den Eigentümer bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass die Inspektion barrierefrei zu erreichen sein muss. Da das Objekt im Übrigen für eine polizeiliche Nutzung sehr gut geeignet ist, wurde der Mietvertrag gleichwohl für den aktuellen, nicht barrierefreien Gebäudezustand abgeschlossen. Bevor nachträglich eine Lösung gefunden werden konnte , wurde das Gebäude jedoch verkauft, und mit dem neuen Eigentümer musste das Problem wieder neu verhandelt werden. Die Verhandlungen haben sich wider Erwarten bis Oktober 2013 hingezogen. Zu 1.: Eine barrierefreie Überwindung der Stufen am Gebäudeeingang kann nur durch einen Hublift geschaffen werden. Die Immobilien Freistaat Bayern und das Polizeipräsidium München führten hierzu intensive Verhandlungen mit dem Eigentümer des Objekts, die jedoch wegen seiner inakzeptablen Forderungen viel Zeit in Anspruch nahmen. Erst vor kurzem konnte eine Einigung erzielt werden. Der entsprechende Nachtrag zum Mietvertrag wurde am 06.11.2013 vom Eigentümer gegengezeichnet. Der Eigentümer hat den Einbau des Hublifts inzwischen in Auftrag gegeben. Die Arbeiten werden nach seiner Auskunft in der 2. Kalenderwoche 2014 abgeschlossen sein. Zu 1. a): Bisher sind dem Freistaat Bayern keine Kosten entstanden. Die Kosten für den Einbau des Hublifts betragen 31.800 € und sind nach den vertraglichen Vereinbarungen vollständig vom Freistaat Bayern zu übernehmen. Die Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage der Rechnung voraussichtlich zu Jahresbeginn 2014. Der Betrieb des Hublifts kostet jährlich ca. 500–800 €. Auch diese Kosten werden vom Freistaat Bayern übernommen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Lift zulasten des Freistaats Bayern wieder abzubauen. Die Rückbaukosten werden von den Vertragspartnern einvernehmlich auf rund 9.500 € geschätzt. Zu 2.: Mit dem Einbau des Hublifts ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet. Der Einbau einer barrierefreien Toilette ist wegen der ungünstigen Raumzuschnitte der Bestandstoiletten sehr schwierig. Über konkrete Vereinbarungen kann erst jetzt – nach der schwierigen Einigung über den Hublift – verhandelt werden. Der Eigentümer zeigte sich jedoch grundsätzlich bereit, eine Prüfung der Machbarkeit und eine Kostenschätzung zu veranlassen Die Ausführungskosten müsste voraussichtlich der Freistaat Bayern übernehmen. Zu 2. a): Die Kosten für eine barrierefreie Toilette müssen erst noch mit der Machbarkeitsprüfung ermittelt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2014 17/308