Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 11.08.2014 Maut für Ausländer Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Anteil ausländischer und inländischer Pkws am Straßenverkehrsaufkommen in Deutschland ist und wie sich die Anzahl in den letzten 5 Jahren verändert hat? 2. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die Einnahmen sind, die der Bund durch den ausländischen Konsum in Deutschland über diverse Steuern (Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer usw.) erzielt, wenn Ausländer bei der Durchreise z. B. tanken, einkaufen usw.? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die voraussichtlichen Verwaltungs- und Erhebungskosten sind, die durch die geplante Mautgebühr für den deutschen Steuerzahler entstehen werden? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Arbeitsstellen zusätzlich in Bayern und bundesweit eingerichtet werden müssen? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, ob möglicherweise entstehende Verwaltungs- und Erhebungskosten die Einnahmen durch Mautzahlungen sogar überschreiten? 6. Kann die Staatsregierung zusichern, dass die eventuellen Mehreinnahmen aus der Maut zu 100 % in die Instandhaltung des Straßennetzes und den Neubau von Straßen zurückfließen? 7. Wie gedenkt die Staatsregierung diese Einnahmen auf die einzelnen Kommunen und Gebietskörperschaften umzulegen und zurückzuführen? 8. Was sind die Vorschläge der Staatsregierung, dass die geplante Pkw-Maut nicht gegen EU-Recht verstößt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 17.09.2014 Zu 1. bis 8.: Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG fällt die Erhebung und Verteilung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Kraftfahrzeugen unter die konkurrierende Gesetzgebung. Nach Art. 72 Abs. 2 GG hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, u. a. wenn und soweit die Wahrung der Rechtseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Nachdem die Pkw-Maut bundesweit gelten soll, ist diese Voraussetzung erfüllt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am 7. Juli 2014 sein Konzept für eine Pkw-Maut vorgestellt. Danach wird in Deutschland ab 2016 eine Infrastrukturabgabe erhoben. Diese soll für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten, die das öffentliche Straßennetz in Deutschland nutzen. Das Konzept kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Presse mitteilungen/2014/053-dobrindt-pkw-maut.html Über das Konzept hinausgehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3081 Bayerischer Landtag