Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 12.08.2014 Geplante Umgehungsstraße in Sulzbach (Lkrs. Miltenberg ) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Sulzbach und auch Niedernberg bezüglich der Planungsvariante Nord-SüdUmgehung in Sulzbach? Ist diese im Ausbauplan für bayer . Staatsstraßen für 17.6 Mio. € in der 1. Dringlichkeit noch ausgewiesen? 2. Ist der mögliche Zeitpunkt der Verwirklichung bis 2020 noch aktuell oder wird es Verzögerungen geben? 3. Welche entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse liegen vor? 4. Muss die Gemeinde Niedernberg in die Entscheidungsfindung eingebunden werden? Wenn ja, in welcher Weise ? Kann ein mögliches Nein der Gemeinde Niedernberg den Bau einer Umgehungsstraße in Sulzbach verzögern oder letztendlich verhindern? 5. Welche Entlastungswirkung (absolut und in %) – auch im Hinblick auf den innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr – soll die neue Umgehungsstraße für Sulzbach bringen? 6. Gibt es noch weitere Planungsvarianten, die derzeit in der Planung sind und vom Straßenbauamt geprüft werden , oder ist die Nord-Süd-Umgehung die jetzt endgültig feststehende Trassenvariante? 7. Welche Planungsschritte und politischen Entscheidungen müssen noch getroffen werden? 8. Wie viele Grundstücke auf der geplanten Trasse sind noch in privater Hand und müssen vom Staat noch erworben werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.09.2014 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Sulzbach und auch in Niedernberg bezüglich der Planungsvariante Nord-Süd-Umgehung in Sulzbach? Ist die im Ausbauplan für bayer. Staatsstraßen für 17,6 Mio. € in der 1. Dringlichkeit noch ausgewiesen? Die Ortsumgehung Sulzbach im Zuge der Staatsstraße 2309 befindet sich im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit mit einer Länge von 2 km und 17,6 Millionen Euro Gesamtkosten. Ausbauplanprojekte der 1. Dringlichkeit sollen bis 2020 realisiert werden. In diesem Jahr wurde mit der Voruntersuchung des Projektes begonnen. Die seit 2011 in vier großen Gesprächsrunden unter Teilnahme der Marktgemeinde Sulzbach, der Stadt Aschaffenburg, der Nachbargemeinden Niedernberg, Kleinwallstadt und Leidersbach, der Landkreisverwaltung, verschiedener Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Westfrankenbahn , Untere Naturschutzbehörde) und von Mitgliedern der Bürgerinitiativen „L(i)ebenswertes Sulzbach für alle“ (pro Nord-Süd-Entlastung) und „Lebenswertes Sulzbach“ (gegen Nord-Süd-Umgehung) sowie des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg erarbeiteten Trassenkorridore (Grobplanung ) mit dem Projektziel einer verkehrlichen Entlastung Sulzbachs werden derzeit durch einen externen Verkehrsgutachter bewertet. Die Ergebnisse der Gesprächsrunden und das Verkehrsgutachten werden voraussichtlich noch im Oktober dieses Jahres in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Danach soll eine öffentlich geführte Diskussionsrunde die Trassenvarianten bestimmen, die im weiteren Planungsprozess detaillierter untersucht und geprüft werden sollen. Erst dann soll eine Umweltverträglichkeitsstudie für die verbleibenden Varianten beauftragt werden, die deren Umweltauswirkungen erfasst und die Verträglichkeit dieser Varianten im Hinblick auf die Natur und Umwelt (z. B. Schutzgüter: Mensch, Pflanzen- und Tierwelt, Wasser, Boden, etc.) und das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) prüft und bewertet. Die Festlegung einer bevorzugten Variante ist erst nach diesem Planungsschritt möglich. Insofern ist noch völlig offen , welche Lösung aus einer Gesamtabwägung aller entscheidungsrelevanten Kriterien hervorgehen wird. 2. Ist der mögliche Zeitpunkt der Verwirklichung bis 2020 noch aktuell oder wird es Verzögerungen geben ? Die Voruntersuchungen für die Ortsumgehung Sulzbach haben rechtzeitig begonnen mit dem Ziel, das Projekt bis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3082 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3082 2020 zu realisieren. Insofern ist der mögliche Zeitpunkt der Verwirklichung bis 2020 noch aktuell. Mit der in Frage 1 aufgezeigten Vorgehensweise will die Straßenbauverwaltung von Anfang an die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einbinden, ausreichende Transparenz schaffen und mit den von der Maßnahme betroffenen Bürgern, den Trägern öffentlicher Belange und der Marktgemeinde konstruktiv zusammenarbeiten , um zügig mit dem Projekt voranzukommen und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. 3. Welche entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse liegen vor? Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat im Rahmen der Gesprächsrunden erfahren, dass der Markt Sulzbach in seiner Sitzung am 24.01.2013 einen Beschluss zugunsten einer bestimmten Variante (Variante 1b) gefasst hat. 4. Muss die Gemeinde Niedernberg in die Entscheidungsfindung eingebunden werden? Wenn ja, in welcher Weise? Kann ein mögliches Nein der Gemeinde Niedernberg den Bau einer Umgehungsstraße in Sulzbach verzögern oder letztlich verhindern? Sollte sich in den weiteren Planungsschritten die NordSüd -Umgehungstrasse gemäß Anmeldung zum Ausbauplan bestätigen, ist die Gemeinde Niedernberg als Träger öffentlicher Belange und als Grundstückseigentümer von der Maßnahme betroffen und im Planungsprozess entsprechend zu beteiligen. Die Gemeinde kann dann auch im Planfeststellungsverfahren Einwände gegen die Planung vorbringen und gegen den Planfeststellungsbeschluss Rechtsmittel einlegen. Hierdurch können Verzögerungen bis hin zur Verhinderung auftreten. 5. Welche Entlastungswirkung (absolut und in %) – auch im Hinblick auf den innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr – soll die neue Umgehungsstraße für Sulzbach bringen? Siehe Antwort zu Frage 1. Aussagen zur verkehrlichen Entlastungswirkung sind erst nach Vorliegen des Verkehrsgutachtens möglich. 6. Gibt es noch weitere Planungsvarianten, die derzeit in der Planung sind und vom Straßenbauamt geprüft werden, oder ist die Nord-Süd-Umgehung die jetzt endgültig feststehende Trassenvariante? Siehe Antwort zu Frage 1. 7. Welche Planungsschritte und politischen Entscheidungen müssen noch getroffen werden? In der derzeit laufenden Voruntersuchung werden die infrage kommenden Varianten unter Berücksichtigung ihrer Umweltauswirkungen, Wirtschaftlichkeit und Verkehrsqualität diskutiert und eine Vorzugsvariante ermittelt. Für diese wird dann im nächsten Planungsschritt der Vorentwurf erstellt , der die Grundlage für die haushaltsrechtliche Genehmigung ist. Nach der Genehmigung des Vorentwurfes wird der Feststellungsentwurf für das Planfeststellungverfahren erstellt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss, sofern gegen diesen keine Rechtsmittel erhoben werden, besteht dann Baurecht. Politische Entscheidungen, wie z. B. die Positionierung der Gemeinde zu den einzelnen Varianten, die Stellungnahme zum Vorentwurf oder die Einwendung im Planfeststellungsverfahren treffen die Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Der Bayerische Landtag wäre insbesondere bei entsprechenden Petitionen oder Anträgen mit der Planung befasst. 8. Wie viele Grundstücke auf der geplanten Trasse sind noch in privater Hand und müssen vom Staat noch erworben werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Konkrete Aussagen sind hier erst nach Detailplanungen möglich, die den weiteren Planungsschritten vorbehalten sind.