Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 12.08.2014 Geplante Umgehungsstraße in Sulzbach (Lkrs. Miltenberg ) – Umweltauswirkungen Ich frage die Staatsregierung: Nach Angaben der dortigen Bürgerinitiative wird die vom Gemeinderat favorisierte bzw. geplante N-S-Umgehung im bestehenden Naturschutzgebiet (seit 1994 mit 89 ha als Naturschutzgebiet Mainauen ausgewiesen) verlaufen, welches außerdem ein besonders schützenswertes FFHGebiet darstellt (mit Auenwäldern). 1. Ist dies überhaupt rechtlich möglich? Wenn ja, warum? 2. Ist es richtig, dass Teile eines ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebietes durch die Planung der Umgehung eingeschränkt bzw. durch die Planung tangiert werden? Wenn ja, in welcher Weise ? Wenn bei 1) und 2) jeweils ja, welche entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen müssen dann getroffen werden? 3. Ist es richtig, dass bereits im Jahre 2005 vom Markt Sulzbach zwei Machbarkeitsstudien mit vergleichbarer Streckenführung in Auftrag gegeben wurden, bei denen das staatliche Bauamt damals von unüberwindbaren Problemen gesprochen hat? Wenn ja, was bedeutet dies für die aktuelle Planung? 4. Wurde geprüft, inwieweit in der gegenüberliegenden Gemeinde Niedernberg durch eine mögliche Umgehungsstraße mit Flächenverbrauch („Zubetonierung“ der Landschaft ) die Hochwassergefahr steigt? Wenn ja, wie sind die konkreten Auswirkungen? Wenn nein, warum erfolgte keine Prüfung? 5. Stimmen die Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes , dass die geplante N-S-Umgehung fast den kompletten Überschwemmungsbereich des Mains tangiert und damit auch massive Eingriffe in den Abflussbereich vom Sulzbach und Altenbach (Gewässer 3. Ordnung) entstehen ? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sind dann erforderlich ? 6. Welche zusätzlichen Lärmbelastungen entstehen durch die neue Trasse und sind die Angaben der dortigen Bürgerinitiative richtig, dass durch die besondere topografische Lage der betroffenen Wohngebiete der größte Teil der geplanten Umgehung lärmschutzmäßig nicht geschützt werden kann? Wenn ja, welche anderen Lärmschutzmaßnahmen sind dann notwendig? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3083 Bayerischer Landtag 7. Ist es richtig, dass das Straßenbauamt einen ergebnisoffenen Dialog bezüglich verschiedener möglicher Trassen mit der Bürgerinitiative abgelehnt hat und einseitig auf die N-S-Umgehung setzt? Wenn ja, warum, wenn es auch Alternativen gibt? Wenn nein, wann wird dieser Dialog stattfinden bzw. beginnen? 8. Gibt es noch weitere Planungsvarianten, die mit weniger Eingriffen in die Natur verbunden sind und sich noch verwirklichen lassen, und welche Planungsschritte bzw. politischen Beschlüsse sind hier erforderlich? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.09.2014 1. Ist dies überhaupt rechtlich möglich? Wenn ja, warum? Die Ortsumgehung Sulzbach im Zuge der Staatsstraße 2309 befindet sich im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern in der 1. Dringlichkeit mit einer Länge von 2 km und 17,6 Millionen Euro Gesamtkosten. Ausbauplanprojekte der 1. Dringlichkeit sollen bis 2020 realisiert werden. In diesem Jahr wurde mit der Voruntersuchung des Projektes begonnen. Die seit 2011 in vier großen Gesprächsrunden unter Teilnahme der Marktgemeinde Sulzbach, der Stadt Aschaffenburg, der Nachbargemeinden Niedernberg, Kleinwallstadt und Leidersbach, der Landkreisverwaltung, verschiedener Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Westfrankenbahn , Untere Naturschutzbehörde) und von Mitgliedern der Bürgerinitiativen „L(i)ebenswertes Sulzbach für alle“ (pro Nord-Süd-Entlastung) und „Lebenswertes Sulzbach“ (gegen Nord-Süd-Umgehung) sowie des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg erarbeiteten Trassenkorridore (Grobplanung ) mit dem Projektziel einer verkehrlichen Entlastung Sulzbachs werden derzeit durch einen externen Verkehrsgutachter bewertet. Die Ergebnisse der Gesprächsrunden und das Verkehrsgutachten werden voraussichtlich noch im Oktober dieses Jahres in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Danach soll eine öffentlich geführte Diskussionsrunde die Trassenvarianten bestimmen, die im weiteren Planungsprozess detaillierter untersucht und geprüft werden sollen. Erst dann soll eine Umweltverträglichkeitsstudie für die verbleibenden Varianten beauftragt werden, die deren Umweltauswirkungen erfasst und die Verträglichkeit dieser Varianten im Hinblick auf die Natur und Umwelt (z. B. Schutzgüter: Mensch, Pflanzen- und Tierwelt, Wasser, Boden, etc.) und das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) prüft und bewertet. Die Festlegung einer bevorzugten Variante ist erst nach diesem Planungsschritt möglich. Insofern ist noch völlig Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3083 offen, welche Lösung aus einer Gesamtabwägung aller entscheidungsrelevanten Kriterien hervorgehen wird. Die angesprochene N-S-Umgehung tangiert das FFHGebiet Mainaue Sulzbach. Die Zulässigkeit dieses Eingriffs kann ohne Vorliegen der Umweltverträglichkeitsstudie nicht zuverlässig beurteilt werden. 2. Ist es richtig, dass Teile eines ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebietes durch die Planung der Um- gehung eingeschränkt bzw. durch die Planung tangiert werden? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn bei 1 und 2 jeweils ja, welche entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen müssen dann getroffen werden? Siehe Antwort zu Frage 1. Konkrete Aussagen sind hier erst nach Umweltverträg- lichkeitsstudie und Detailplanungen möglich, die den weiteren Planungsschritten vorbehalten sind. 3. Ist es richtig, dass bereits im Jahr 2005 vom Markt Sulzbach zwei Machbarkeitsstudien mit vergleichbarer Streckenführung in Auftrag gegeben wurden, bei denen das Staatliche Bauamt damals von unüberwindbaren Problemen gesprochen hat? Wenn ja, was bedeutet dies für die aktuelle Planung? Ja. Die zwei Machbarkeitsstudien wurden der Anmeldung des Projektes für den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen zugrunde gelegt. Für die Fortschreibung des Ausbauplans wurde das Projekt nach unterschiedlichen Kriterien (Wirtschaftlichkeit , Raumbedeutsamkeit, ökologisches Risiko) bewertet und im Ergebnis in die 1. Dringlichkeit eingestuft. Die Prüfung der Durchsetzbarkeit und Genehmigungsfähigkeit sind den weiteren Planungsschritten vorbehalten. 4. Wurde geprüft, inwieweit in der gegenüberliegenden Gemeinde Niedernberg durch eine mögliche Umgehungsstraße mit Flächenverbrauch („Zubetonierung“ der Landschaft) die Hochwassergefahr steigt? Wenn ja, wie sind die konkreten Auswirkungen? Wenn nein, warum erfolgte keine Prüfung? Siehe Antwort zu Frage 1. Konkrete Aussagen sind hier erst nach Umweltverträglich- keitsstudie und Detailplanungen möglich, die den weiteren Planungsschritten vorbehalten sind. 5. Stimmen die Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes , dass die geplante N-S-Umgehung fast den kompletten Überschwemmungsbereich des Mains tangiert und damit auch massive Eingriffe in den Abflussbereich von Sulzbach und Altenbach (Gewässer 3. Ordnung) entstehen? Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen sind dann erforderlich? Siehe Antwort zu Frage 1. Konkrete Aussagen sind hier erst nach Umweltverträg- lichkeitsstudie und Detail-planungen möglich, die den weiteren Planungsschritten vorbehalten sind. 6. Welche zusätzlichen Lärmbelastungen entstehen durch die neue Trasse und sind die Angaben der dortigen Bürgerinitiative richtig, dass durch die besondere topografische Lage der betroffenen Wohngebiete der größte Teil der geplanten Umgehung lärmschutzmäßig nicht geschützt werden kann? Wenn ja, welche anderen Lärmschutzmaßnahmen sind dann notwendig? Siehe Antwort zu Frage 1. Konkrete Aussagen sind hier erst nach Umweltverträg- lichkeitsstudie und Detailplanungen möglich, die den weiteren Planungsschritten vorbehalten sind. 7. Ist es richtig, dass das Straßenbauamt einen ergebnisoffenen Dialog bezüglich verschiedener möglicher Trassen mit der Bürgerinitiative abgelehnt hat und einseitig auf die N-S-Umgehung setzt? Wenn ja, warum, wenn es auch Alternativen gibt? Wenn nein, wann wird dieser Dialog stattfinden bzw. beginnen? Nein. Siehe Antwort zu Frage 1. 8. Gibt es noch weitere Planungsvarianten, die mit weniger Eingriffen verbunden sind und sich noch verwirklichen lassen, und welche Planungsschritte bzw. politischen Beschlüsse sind hier erforderlich? Siehe Antwort zu Frage 1.