Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 07.07.2014 Verwirklichung von Inklusion und Ganztag an bayerischen Schulen 1. a) Wie viele Anträge auf Einrichtung einer gebundeneneGanztagsklasse konnten aufrgund mangelnder baulicher Voraussetzungen in der Vergangenheit nicht bewilligt werden? b) Wie schlüsseln sich diese auf die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten auf? 2. a) Wie viele Anträge auf eine gebundene Ganztagsklasse wurden aus anderen als baulichen Gründen abgelehnt ? b) Welche Gründe waren dies? c) Wie ist die Aufschlüsselung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten? 3. a) Mussten aufgrund mangelnder baulicher Voraussetzungen Kinder mit Behinderung abgewiesen werden? b) Wie schlüsseln sich diese Ablehnungen auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten auf? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.09.2014 1. a) Wie viele Anträge auf Einrichtung einer gebundenene Ganztagsklasse konnten aufgrund mangelnder baulicher Voraussetzungen in der Vergangenheit nicht bewilligt werden? Im Schuljahr 2013/2014 wurde ein Antrag auf gebundene Ganztagsklassen abgelehnt, da durch die Zusammenlegung mehrerer Privatschulen bis zuletzt die Raumplanung nicht abgeschlossen und kein Raumkonzept vorgelegt werden konnte. Weiterhin sind der Staatsregierung keine Anträge bekannt, die aufgrund mangelnder baulicher Voraussetzungen abgelehnt werden mussten. Meist findet bezüglich des Raumbedarfs bereits vor der Antragstellung eine Abstimmung der Schulleitungen mit den Schulaufwandsträgern statt, sodass im Fall von Raummangel bereits von der Stellung eines Antrags abgesehen wird. Falls im Vorfeld Baumaßnahmen zur Schaffung von Ganztagsräumlichkeiten durchgeführt werden, können Schulaufwandsträger vor der Einrichtung der Ganztagsklassen einen Vorbescheid auf Genehmigung eines gebundenen Ganztagsangebotes stellen und zusätzliche Mittel durch das Sonderförderprogramm „FAGplus15“ erhalten. Bei Rückfragen stehen den Antragstellern die Ganztagskoordinatoren an den Regierungen zur Verfügung. b) Wie schlüsseln sich diese auf die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten auf? Die Ablehnung betraf eine Grundschule in der Stadt Regensburg . 2. a) Wie viele Anträge auf eine gebundene Ganztagsklasse wurden aus anderen als baulichen Gründen abgelehnt? Im Antragsverfahren der gebundenen Ganztagsklassen für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 wurden aus anderen Gründen insgesamt 17 Anträge abgelehnt. b) Welche Gründe waren dies? Die Anträge wurden aus folgenden Gründen abgelehnt: 1. Bei der Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebo- tes muss die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten zwischen dem Besuch eines Ganztagsangebotes und der Halbtagsschule in jeder Jahrgangsstufe gewährleistet sein. Wird zwischen den Schulaufwandsträgern keine einvernehmliche Lösung zur Gewährleistung der Wahlfreiheit herbeigeführt, kann keine Bewilligung des Antrages erfolgen. 2. Eine Förderung gebundener Ganztagszüge kann nur in der Anzahl der schulaufsichtlich genehmigten Klassenzüge erfolgen. Die Förderung eines weiteren Ganztagszuges , für den keine Genehmigung der Schulaufsicht vorliegt , kann daher nicht genehmigt werden. 3. Die Einrichtung von Ganztagsklassen darf zu keiner höheren Zahl von Klassen in der betreffenden Jahrgangsstufe führen, als sich bei der Klassenbildung nach den Schülerzahlen gemäß dem jeweils gültigen Schreiben des Staatsministeriums zur Klassenbildung ohne die Ganztagsklasse ergeben würde. 4. Die Förderung einer gebundenen Ganztagsklasse orientiert sich an der Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern , die sich aus den jeweiligen Bestimmungen zur Klassenbildung ergeben. Ggf. kann diese an Grundschulen und Förderschulen auch in Form von jahrgangskombinierten Klassen erreicht werden. Zudem muss die Schule mittelfristig gesicherte Schülerzahlen für einen beständigen Ganztagszug aufweisen. Im Zuge der Gleichbehandlung können daher Anträge auf Förderung von Kleinstklassen mit einzelnen Schülern sowie von Schulen ohne gesicherte Schülerzahlen für den beantragten Ganztagszug nicht bewilligt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3097 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3097 5. Zuwendungen für gebundene Ganztagsangebote an Grundschulen bzw. Mittelschulen können durch den Schulträger beantragt werden, wenn diese in Gliederung und Aufbau der Bestimmung in Art. 7 Abs. 2 Satz 1 ces Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Ungterrichtswesen (BayEUG) bzw. Art. 7a Abs. 2 Satz 1 BayEUG entsprechen. Anträge für erst im Aufbau befindliche bzw. schulaufsichtlich noch nicht genehmigte Schulen können daher nicht genehmigt werden. c) Wie ist die Aufschlüsselung auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten ? Die 17 abgelehnten Anträge auf gebundene Ganztagsklassen in den Schuljahren 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 verteilen sich auf folgende Landkreise bzw. kreisfreien Städte: Grundschule Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Ablehnungen Landkreis Dachau 1 Landkreis Landsberg am Lech 2 Landkreis Lichtenfels 1 Landkreis Miesbach 1 Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 1 Landkreis Regensburg 1 Grundschule Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Ablehnungen Landkreis Schweinfurt 1 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 1 Landeshauptstadt München 2 Stadt Ingolstadt 1 Stadt Regensburg 1 Mittelschule Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Anzahl der Ablehnungen Landkreis Regensburg 1 Landkreis Traunstein 1 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 2 3. a) Mussten aufgrund mangelnder baulicher Voraussetzungen Kinder mit Behinderung abgewiesen werden? Hierüber liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor. b) Wie schlüsseln sich diese Ablehnungen auf die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in den jeweiligen Schularten auf? Da dem Staatsministerium zu Frage 3 a keine Informationen vorliegen, können hierzu keine Angaben gemacht werden.