Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann FREIE WÄHLER vom 11.08.2014 Finanzierung der Technologietransferzentren (TTZ) in Bayern An bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden seit 2008 an inzwischen 16 Standorten Technologietransferzentren (TTZ) geschaffen oder befinden sich im Aufbau. Von staatlicher Seite wird für die TTZ eine über 5 Jahre laufende Anschubfinanzierung für technische Ausstattung und Personal gestellt, Unterbringung und Betriebskosten werden während dieser Phase von kommunaler bzw. örtlicher Seite getragen. Am Ende der Anschubfinanzierungsphase sollen sich die TTZ möglichst selbst finanzieren. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist nach Auffassung der Staatsregierung die Einrichtung und der Betrieb von TTZ eine staatliche Aufgabe? 2. Nach welchen Förderrichtlinien, Förderprogrammen und Fördergrundsätzen wird die Einrichtung von TTZ von staatlicher Seite unterstützt? 3. Welche finanziellen Mittel haben die bisher gegründeten TTZ jeweils von staatlicher Seite erhalten und wie lange dauert die Förderung der einzelnen Standorte noch an? 4. Welche Kosten entstehen den Standortgemeinden, den Standortlandkreisen oder sonstigen Trägerorganisationen vor Ort pro Jahr für den Betrieb und die Unterbringung der TTZ? Sollten die genauen Beträge der Staatsregierung nicht bekannt sein, bitte ich um die Nennung von ungefähren Schätzbeträgen. 5. Für welche der TTZ gibt es für den Zeitraum nach der fünfjährigen Anschubphase bereits eine Fortsetzungsentscheidung und wie sieht die Fortsetzungsprognose bei den restlichen Standorten aus? Geht die Staatsregierung in jedem Fall davon aus, dass ein kommunaler Finanzierungsanteil zumindest nach der fünfjährigen Anlaufphase nicht mehr verlangt werden kann? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.09.2014 1. Ist nach Auffassung der Staatsregierung die Einrichtung und der Betrieb von TTZ eine staatliche Aufgabe? Die Errichtung und Finanzierung von Hochschuleinrichtungen , und damit auch von Technologietransferzentren, die von Hochschulen für angewandte Wissenschaften getragen werden, ist im Grundsatz eine staatliche Aufga be. Dies schließt jedoch ein förderndes kommunales Engagement nicht aus, weil die Kommunen im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben auch unter dem Blickwinkel des Art. 140 BV ein gewisses Betätigungsfeld haben. 2. Nach welchen Förderrichtlinien, Förderprogrammen und För dergrundsätzen wird die Einrichtung von TTZ von staatlicher Seite unterstützt? Die Gewährung einer staatlichen Anschubfinanzierung für Technologie transferzentren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften geht von folgendem Grundkonzept aus: Von staatlicher Seite wird über einen Zeit raum von in der Regel fünf Jahren eine Anschubfinanzierung für Personal und technische Ausstattung geleistet. Die Bereitstellung der staatlichen An schubfinanzierung erfolgt zumeist aus Sonderprogrammen, wie dem Nord- und Ost-Bayern-Programm , der Zukunftsstrategie „Aufbruch Bayern“, dem Aktionsplan „Demografischer Wandel, ländlicher Raum“ sowie der „Nord bayern-Initiative“. Die Unterbringung sowie die Betriebskosten werden während der Anschub finanzierungsphase durch die kommunale Seite getragen. Der fachliche Schwerpunkt der Technologietransferzentren ist in die regionale Wirt schaftsstruktur eingebettet ; über Forschungsaufträge sollen die Innovati onskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden. Ursprüngliches Ziel war die Selbstfinanzierung nach Ende der An schubfinanzierung. Mittlerweile wurde dies in teilweiser Analogie zur Finan zierung der Fraunhofer-Institute modifiziert. 3. Welche finanziellen Mittel haben die bisher gegründeten TTZ jeweils von staatlicher Seite erhalten und wie lange dauert die Förde rung der einzelnen Standorte noch an? Für die 16 bestehenden bzw. im Aufbau befindlichen Technologietransfer zentren ergeben sich folgende staatliche Anschubfinanzierungen (das im Rahmen der Nordbayern -Initiative beschlossene TTZ Biomasse der HaW Weihenstephan -Triesdorf ist noch nicht enthalten): Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3099 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3099 Ort Hochschule staatl. Anschub- finanzierung Laufzeit Anschubfinan - zierungbis (kann sich bei Verzögerungen verlängern) 1 Teisnach TH Deggendorf 8,75 Mio. 2014 2 Freyung 3 Cham TH Deggendorf 3,2 Mio. 2015 4 Spiegelau TH Deggendorf;Univ. Bayreuth 5,3 Mio. 2015 5 Obernburg (Zewis) HaW Aschaffenburg 10,0 Mio. 2016 6 Amberg OTH AmbergWeiden 3,0 Mio. 2014/15 7 Weiden 8 Nördlingen HaW Augsburg 1,5 Mio. 2015 9 Bad Neustadt HaW Würzburg-Schweinfurt 4,5 Mio. 2016/17 10 Ruhstorf HaW Landshut 5,0 Mio. 2016 11 Kempten HaW Kempten 7,0 Mio. 201612 Memmingen 13 Kaufbeuren 14 Weißenburg TH Deggendorf,HaW Ansbach 7,5 Mio. 2017 15 Grafenau TH Deggendorf 4,0 Mio. 2018 16 Dingolfing HaW Landshut keine staatl. Anschub- finanzierung 4. Welche Kosten entstehen den Standortgemeinden, den Standortlandkreisen oder sonstigen Trägerorganisationen vor Ort pro Jahr für den Betrieb und die Unterbringung der TTZ? Sollten die genauen Beträge der Staatsregierung nicht bekannt sein, bitte ich um die Nennung von ungefähren Schätzbeträgen. Hinsichtlich der von kommunaler bzw. örtlicher Seite zu tragenden Kosten während der Anschubfinanzierung liegen hier keine unmittelbaren Erkennt nisse vor. Aufgrund der teilweise übermittelten Angaben der Hochschulen, die zum Teil auch geschätzte Beträge enthalten, können zum kommunalen Beitrag während der Anschubfinanzierung insgesamt nur ungefähre Schätzbeträge genannt werden. Es zeigt sich auch bei der jeweiligen Ausgestaltung ein unterschiedliches Bild: Teilweise wurden Neubauten errichtet , teilweise vorhandene Gebäude angepasst; teilweise wurden die Baumaßnahmen wiederum staatlich geför dert. Zum Teil werden die Räumlichkeiten direkt von der Kommune bereit gestellt, zum Teil über eine Gesellschaft, an der neben den Kommunen weitere Gesellschafter beteiligt sind. Der von örtlicher bzw. kommunaler Seite während der Anschubfinanzierung für die Unterbringung zu leistende Beitrag lässt sich durch die (kalkulatori sche) Höhe der entgangenen Mieteinnahmen abschätzen und hängt maß geblich von der Fläche des Technologietransferzentrums ab. Danach be wegen sich die Unterbringungskosten grob überschlägig geschätzt bei ei nem mittleren bis hohen 5-stelligen Eurobetrag jährlich, im Einzelfall wird auch die Grenze zum 6-stelligen Bereich überschritten. Hinzu kommen die Betriebskosten, die von der Fläche, aber auch vom Ausbaustand des Technologietransferzentrums abhängen . Diese Betriebskosten bewegen sich grob überschlägig in einer Größenordnung im mittleren bis oberen 5-stelligen Eurobereich, bei größeren bzw. voll ausgebauten Zentren auch über 100.000 € jährlich. Insgesamt bewegen sich die von örtlicher bzw. kommunaler Seite zu tragenden Kosten grob geschätzt in einer Größen ordnung zwischen einem 5-stelligen Eurobetrag bis teilweise über 200.000 € jährlich. 5. Für welche der TTZ gibt es für den Zeitraum nach der fünfjäh rigen Anschubphase bereits eine Fortsetzungsentscheidung und wie sieht die Fortsetzungsprognose bei den restlichen Standorten aus? Geht die Staatsregierung in jedem Fall davon aus, dass ein kommuna ler Finanzierungsanteil zumindest nach der fünfjährigen Anlaufphase nicht mehr verlangt werden kann? Die bisher gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass über die An schubfinanzierungsphase hinaus eine Fortsetzung der Finanzierung („Grundfinanzierung“) zur Verstetigung der erfolgreichen Technologietrans ferzentren erforderlich ist. Eine belastbare Prognose über den Erfolg ein zelner Technologietransferzentren zum Ablauf der noch laufenden An schubfinanzierung sollte derzeit nicht abgegeben werden. Für den Einstieg in eine staatliche Grundfinanzierung der erfolgreichen Technologietransferzentren konnten im Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016 – vorbehaltlich der Zustimmung durch den Haushaltsgesetzge ber – Mittel vorgesehen werden. Eine verbindliche Entscheidung über die Bereitstellung einer staatlichen Grundfinanzierung für einzelne Technologietransferzentren nach Ende der Anschubfinanzierung ist erst mit Verabschiedung des Doppelhausaushaltes möglich. Für die beiden ältesten und sehr erfolgreichen Technologietransferzentren , die Technologiecampi in Freyung und Teisnach, deren An schubfinanzierung 2014 ausläuft, wurde jedoch die Fortsetzung der (nun kostenpflichtigen) Anmietungen bereits genehmigt. Der nachhaltige Betrieb der Technologietransferzentren bedeutet auch für die Kommunen eine erhebliche Stärkung. Es wird angestrebt, dass neben dem staatlichen Anteil der Grundfinanzierung auch von kommunaler Seite bzw. der Wirtschaft eine Unterstützung erfolgt.