Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 05.08.2014 Stand des FLÜGGE-Programms In der Erwartung, dass zusätzliche Arbeitsplätze in Bayern vor allem durch neue Unternehmen mit hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen geschaffen werden, hat das damalige Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in 1997 u. a. das „Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz“ (FLÜGGE) aufgelegt, das seit dem Jahr 2014 im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie beheimatet ist. Auf der Homepage des FLÜGGE-Programms, www. fluegge-bayern.de, findet sich das Folgende veröffentlicht: „Eine Bewerbung ist in der Regel zwei Mal im Jahr möglich : im März (mit Förderbeginn 1. August oder später) und im Oktober (mit Förderbeginn 1. Februar des Folgejahres). Neuförderungen wird es voraussichtlich wieder ab 2015 geben ; ein entsprechender Bewerbungstermin wird frühzeitig bekannt gegeben.“ Weiter wird dort ausgeführt, dass ein Ende der Bewerbungsfrist derzeit noch offen sei, weswegen keine Anträge gestellt werden könnten. In Anbetracht der von Frau Staatsministerin Aigner betonten Bedeutung von Start-ups für die bayerische Wirtschaft und der erkannten Notwendigkeit, man brauche eine „Goldgräberstimmung“ in Bayerns Gründerlandschaft , frage ich die Staatsregierung: 1. a) Gab es in 2014 innerhalb des FLÜGGE-Programms Neuförderungen? b) Wenn ja, an welche Bewerber wurden diese neuen Fördermaßnahmen vergeben? c) In welcher Höhe wurden – insgesamt und aufge- schlüsselt nach Einzelmaßnahme – Fördermittel für diese neuen Fördermaßnahmen ausbezahlt? 2. a) Gab es in 2014 innerhalb des FLÜGGE-Programms Neufördermaßnahmen, die noch in 2013 (Oktobertermin ) bewilligt wurden, deren planmäßiger Beginn, d. h. die Auszahlung von Fördermitteln, aber erst in 2014 vorgesehen war/ist? b) Wenn es solche gab, wer kam in den Genuß derartiger Fördermaßnahmen? c) Wenn es solche gab, für welche dieser Fördermaßnahmen wurden die zugesagten Fördermittel auch ausbezahlt und in welcher Höhe – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme – erfolgten diese Auszahlungen? 3. a) Gab/gibt es unter den bereits bewilligten Fördermaßnahmen innerhalb des FLÜGGE-Programms noch Anwärter , die in 2014 keine oder – im Vergleich zu den Zusagen – geringere Auszahlungen von Fördermitteln erhalten haben/erhalten haben werden? b) Gab/gibt es unter den bereits geförderten Teilnehmern des FLÜGGE-Programms, deren Fördermaßnahme auf die Dauer eines Jahres lief und denen eine Weiterförderung um beispielsweise für ein weiteres Jahr in Aussicht gestellt/zugesagt worden war, auch Teilnehmer , die keine oder keine unmittelbar angrenzende Weiterförderung bekamen? 4. a) An wen und in welcher Höhe – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme – wurden in 2014 Fördermittel für vor 2013 (Oktobertermin) bewilligte Altfördermaßnahmen (die auf der Homepage als „aktuell in der Förderung“ aufgelisteten Projekte) ausbezahlt? b) Sind diese Altfördermaßnahmen plangemäß ausgelaufen oder liegt dem Beenden der jew. Maßnahme womöglich ein Mangel an bereitzustellenden Geldern zugrunde? 5. a) Wie differiert der in 2013 verfügbare Etat des FLÜG- GE-Programms zu den Etats der Vorjahre seit Beginn des Programms, insbesondere von dem in 2014 zur Verfügung stehenden? b) Wenn der in 2013 zur Verfügung stehende Etat gegenüber dem für 2014 bewilligten Gesamtetat des FLÜGGE -Programms erheblich höher gewesen sein sollte: Wer zeichnet federführend für dessen Reduktion verantwortlich ? c) In welcher Höhe sind für 2015 Fördermittel geplant und wann wird zum Abrufen dieser Fördermittel ein Bewerbungstermin bekannt gegeben? 6. a) Warum fanden/finden in 2014 keine Bewerbungstermi- ne für Fördermaßnahmen im Rahmen des FLÜGGEProgramms statt? b) Warum können keine Anträge für künftige Fördermaßnahmen in 2015 gestellt werden? c) Wie ist – angesichts der für solche Fördermaßnahmen erwünschten Planungssicherheit – die auf der Homepage des FLÜGGE-Programms gewählte, konjunktivische Formulierung zu bewerten: „Neuförderungen wird es voraussichtlich wieder ab 2015 geben.“? 7. a) Hatten maßgebliche ministeriale Stellen Kenntnis von den in vorstehender Frage 6 a und b thematisierten Entwicklungen? b) Wenn ja, welche Stellen hatten davon Kenntnis und c) seit wann? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3101 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3101 8. a) Sind die in Frage 6 a und b thematisierten Entwicklungen Ergebnis eines bewussten, politischen Entscheidungsfindungsprozesses oder Ergebnis der Zuständigkeitsverlagerung vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hin zum Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie? b) Wenn es sich um einen bewussten, politischen Entscheidungsfindungsprozess handelte, soll das – zusammen mit dem Förderprogramm des Bundes „EXIST“ ja überaus erfolgreiche – FLÜGGE-Programm zur Förderung von Start-ups womöglich auslaufen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 23.09.2014 1. a) Gab es in 2014 innerhalb des FLÜGGE-Programms Neuförderungen? b) Wenn ja, an welche Bewerber wurden diese neuen Fördermaßnahmen vergeben? c) In welcher Höhe wurden – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme – Fördermittel für diese neuen Fördermaßnahmen ausbezahlt? Aufgrund der bestehenden Mittelsituation konnte es in 2014 keine Neuförderungen geben. 2. a) Gab es in 2014 innerhalb des FLÜGGE-Programms Neuförder maß nahmen, die noch in 2013 (Oktobertermin ) bewilligt wurden, deren planmäßiger Beginn , d.h. die Auszahlung von Fördermitteln, aber erst in 2014 vorgesehen war/ist? b) Wenn es solche gab, wer kam in den Genuss derartiger Fördermaßnahmen? c) Wenn es solche gab, für welche Fördermaßnahmen wurden die zugesagten Fördermittel auch ausbezahlt und in welcher Höhe – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme – erfolgten diese Auszahlungen? Bei zwei Projekten des Oktobertermins 2013 (Universität Bamberg, Projekt „FamilyVision“, TU München, Projekt „Magazino “) lag der Förderbeginn in 2014 (Februar bzw. März). Für die Projekte wurden bislang insgesamt 81234,84 Euro an die Mittel verwaltenden Hochschulen ausbezahlt. 3. a) Gab/gibt es unter den bereits bewilligten Fördermaßnahmen innerhalb des FLÜGGE-Programms noch Anwärter, die in 2014 keine oder – im Vergleich zu den Zusagen – geringere Auszahlungen von Fördermitteln erhalten haben/erhalten haben werden? b) Gab/gibt es unter den bereits geförderten Teilnehmern des FLÜGGE-Programms, deren Fördermaßnahme auf die Dauer eines Jahres lief und deren Weiterförderung um beispielsweise für ein weiteres Jahr in Aussicht gestellt/zugesagt worden war, auch Teilnehmer, die keine oder keine unmittelbar angrenzende Weiterförderung bekamen? Alle bewilligten Fördermaßnahmen wurden bedarfsgemäß ausgezahlt. In einigen Fällen reduzierte sich der Auszah- lungsbetrag gegenüber dem Bewilligungsbetrag aufgrund geringeren Bedarfs. Sach- und Coaching mittel für die Projekte wurden, soweit möglich, in das Jahr 2015 verschoben. Alle bislang beantragten Weiterförderungen können bzw. konnten bewilligt werden. Es wurden mittlerweile vier Projekte verlängert, von denen drei nicht nahtlos, sondern mit einer zeitlichen Verzögerung von einigen Monaten fortgesetzt werden konnten. 4. a) An wen und in welcher Höhe – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahme – wurden in 2014 Fördermittel für vor 2013 (Oktobertermin) bewilligte Altfördermaßnahmen (die auf der Homepage als „aktuell in der Förderung“ aufgelisteten Projekte) ausbezahlt? b) Sind diese Altfördermaßnahmen plangemäß ausgelaufen oder liegt dem Beenden der jew. Maßnahme womöglich ein Mangel an bereitzustellenden Geldern zugrunde? Folgende „Altfördermaßnahmen“ sind betroffen: ● BeECO ● Bike Ahead ● CangoDrive ● EasyScott ● Flissade ● Gastfreund ● GRC Suite ● IdeaClouds ● Kisi ● Lirdy ● Livable Home ● MyLinkCloud ● NeWaMat ● Peerigon ● PerfectPattern ● Vemvon ● Vota Insgesamt wurden für diese 17 Projekte 498.359,09 Euro ausgezahlt. Die genannten „Altfördermaßnahmen“ sind planmäßig verlaufen. 5. a) Wie differiert der in 2013 verfügbare Etat des FLÜGGE-Programms zu den Etats der Vorjahre seit Beginn des Programms, insbesondere von dem in 2014 zur Verfügung stehenden? b) Wenn der in 2013 zur Verfügung stehende Etat gegenüber dem für 2014 bewilligten Gesamtetat des FLÜGGE-Programms erheblich höher gewesen sein sollte: Wer zeichnet federführend für dessen Reduktion verantwortlich? c) In welcher Höhe sind für 2015 Fördermittel geplant und wann wird zum Abrufen dieser Fördermittel ein Bewerbungstermin bekannt gegeben? Für das FLÜGGE-Programm stand in 2013 – wie in den zurückliegenden Jahren – ein Grundbetrag von 600 TE zur Verfügung. Das Staatsministerium für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst (StMBW) war regelmäßig bestrebt, im Haushaltsvollzug zusätzliche Mittel für das Programm bereitzustellen. Die Entwicklung der jährlich geleisteten Förderbeträge, die aufgrund der Abhängigkeit von Förderbedarf und den erfolgten Bewilligungen differieren, zeigt die folgende Tabelle: Drucksache 17/3101 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Jahr geleistete Fördermittel Anmerkung 2004 846.000 € 1 Bewerbungsrunde 2005 265.495 € keine Bewerbungsrunde 2006 259.169 € 1 Bewerbungsrunde 2007 307.142 € 1 Bewerbungsrunde 2008 408.488 € 1 Bewerbungsrunde 2009 496.331 € 1 Bewerbungsrunde 2010 480.949 € 1 Bewerbungsrunde 2011 523.354 € 2 Bewerbungsrunden 2012 542.948 € 2 Bewerbungsrunden 2013 1.030.157 € 2 Bewerbungsrunden Im Zuge der Umressortierung wurde der Grundbetrag i. H. v. 600 TE nach Kap. 0703 TG 91 umgesetzt, außerdem Haushaltsreste i. H. v. 173 TE zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen . Über die Freigabe der haushaltsgesetzlichen Sperre hinaus war in 2014 eine Verstärkung des Titels nicht möglich. Im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2015/2016, der am 5. August 2014 vom Ministerrat beschlossen wurde, sind ab 2015 jeweils 850 TE p.a. für das Programm FLÜGGE vorgesehen. Über einen Bewerbungstermin wurde noch nicht entschieden. 6. a) Warum fanden/finden in 2014 keine Bewerbungstermine für Fördermaßnahmen im Rahmen des FLÜGGE-Programms statt? b) Warum können keine Anträge für künftige Fördermaßnahmen in 2015 gestellt werden? c) Wie ist – angesichts der für solche Fördermaßnahmen erwünschten Planungssicherheit – die auf der Homepage des FLÜGGE-Pprogramms gewählte , konjunktivistische Formulierung zu bewerten: „Neuförderungen wird es voraussichtlich wieder ab 2015 geben.“? Im Zuge der Umressortierung wurde der bisher vorgesehene Grundbetrag i. H. v. 600 TE nach Kap. 0703 TG 91 umgesetzt, außerdem Haushaltsreste i. H. v. 173 TE zur Erfüllung der bestehenden Verpflichtungen. Über die Freigabe der haushaltsgesetzlichen Sperre hinaus war in 2014 eine Verstärkung des Titels nicht möglich. Insoweit konnten alle bewilligten Projekte wie vorgesehen gefördert werden. Für neue Projekte standen jedoch keine Mittel zur Verfügung. Im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2015/2016, der am 5. August 2014 vom Ministerrat beschlossen wurde, sind ab 2015 jeweils 850 TE p.a. für das Programm FLÜGGE vorgesehen. Über einen Bewerbungstermin wurde noch nicht entschieden. 7. a) - Hatten maßgebliche ministeriale Stellen Kenntnis von den in vorstehender Frage 6 a und 6 b thematisierten Entwicklung? b) Wenn ja, welche Stellen hatten davon Kenntnis und c) seit wann? Alle beteiligten Stellen hatten grundsätzlich Kenntnis. Im Zuge der Umressortierung wurde der bislang im StMBW seit Jahren für FLÜGGE vorgesehene Grundbetrag von 600 TE nach Kap. 0703 TG 91 umgesetzt. Die Möglichkeit , im Rahmen des Haushaltsvollzugs Mittel für FLÜGGE zusätzlich aus anderen Ansätzen zur Verfügung zu stellen, bestand im Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) in 2014 nicht. Im Entwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist ab 2015 eine Erhöhung der für FLÜGGE veranschlagten Mittel auf 850 TE p.a. vorgesehen. Inwieweit im Haushaltsvollzug zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können, steht derzeit noch nicht fest. 8. a) Sind die in Frage 6 a und 6 b thematisierten Entwicklungen Ergebnis eines bewussten, politischen Entscheidungsfindungsprozesses oder Ergebnis der Zuständigkeitsverlagerung vom damaligen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hin zum Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie? b) Wenn es sich um einen bewussten politischen Entscheidungsfindungsprozess handelte: Soll das – zusammen mit dem Förderprogramm des Bundes „EXIST“ ja überaus erfolgreiche – FLÜGGE-Programm zur Förderung von Start-ups womöglich auslaufen? Siehe Antwort zu Ziff. 6.