Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 24.06.2014 Betreuung von Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen , allgemeinbildenden bzw. beruflichen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden bzw. beruflichen Schulen seit dem Jahr 2012 betreut bzw. unterrichtet werden? a) Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014? b) Aufgeschlüsselt nach der der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen allgemeinbildenden Schulen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014 (Schulart, Schulort , staatliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Schule)? c) Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen beruflichen Schulen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014 (Schulart, Schulort, staatliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Schule)? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Form die entsprechenden Kindertageseinrichtungen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs, psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)? b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung (u. a. durch höheren Gewichtungsfaktor dieser Kinder gemäß Artikel 21 BayKiBiG)? c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Form die entsprechenden allgemeinbildenden Schulen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs, psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zusätzliche Lehrerwochenstunden für die jeweilige Schule, zusätzliche Stunden für die Schulleitungen und Schulsekretariate der betroffenen Schulen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrer, Schulpsychologen )? b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung ? c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Form die entsprechenden beruflichen Schulen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs, psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zusätzliche Lehrerwochenstunden für die jeweilige Schule, zusätzliche Stunden für die Schulleitungen und Schulsekretariate der betroffenen Schulen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrer, Schulpsychologen )? b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung ? c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chen Fällen die Betreuung dieser Kinder in einzelnen Kindertageseinrichtungen bzw. allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zwischenzeitlich gescheitert ist? a) Aufgeschlüsselt nach Gründen, die in der Person des jeweiligen Kindes zu sehen sind (z. B. aufgrund gesundheitlicher Probleme, psychischer Probleme, sozialer Konflikte)? b) Aufgeschlüsselt nach Gründen, die in den mangelnden organisatorischen Voraussetzungen der einzelnen Kindertageseinrichtung bzw. Schule zu sehen sind (z. B. fehlende Qualifikation des Personals, zu geringe Stundenausstattung für die Betreuung dieser Kinder)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3111 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3111 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.09.2014 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden bzw. beruflichen Schulen seit dem Jahr 2012 betreut bzw. unterrichtet werden? a) Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014? a) Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen Kindertageseinrichtungen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014? Die nachfolgenden Daten (Stand 01.02.2014) stammen aus einer Abfrage des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales , Familie und Integration. Aus den Vorjahren liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor. Bayern Anzahl der Asylbewerberkinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 10 Jahren 10 bis unter 14 Jahren 175 634 228 78 Summe 1.115 b) Aufgeschlüsselt nach der der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen allgemeinbildenden Schulen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014 (Schulart, Schulort, staatliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Schule)? c) Aufgeschlüsselt nach der Anzahl der betreuten Kinder in den einzelnen beruflichen Schulen in den Jahren 2012, 2013 bzw. 2014 (Schulart, Schulort, staatliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte Schule)? Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten werden bei den jährlich erhobenen Schülerdaten keine Merkmale zum Flüchtlingsstatus der Schü lerinnen und Schüler erhoben , sodass dem Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst auf dieser Grundlage keine Informati onen zur Anzahl der betreuten bzw. unterrichteten Asylbewerberkinder an Schulen vorliegen. Entsprechende Angaben müssten – sofern dort über haupt vorhanden – bei den einzelnen Schulen abgefragt werden. Da dies nicht mit vertretbar erscheinendem Arbeitsaufwand geleistet werden kann, wurde auf die Umfrage verzichtet. Der Großteil der an Schulen unterrichteten Asylbewerberkinder wird in Übergangsklassen beschult, für die landesweite Gesamtzahlen vorliegen. Im Schuljahr 2013/2014 waren zu Schuljahresbeginn 235 Übergangsklas sen eingerichtet. Für das Schuljahr 2014/2015 sind zum Schuljahresbeginn (16.09.) 309 Übergangsklassen mit 4.602 Schülern geplant. 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Form die entsprechenden Kindertageseinrichtungen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs , psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)? b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung (u. a. durch höheren Gewichtungsfaktor dieser Kinder gemäß Artikel 21 BayKiBiG)? c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration führt aus, dass mit der Verteilung in eine Gemeinschaftsunterkunft von einem gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des SGB VIII auszugehen ist, sodass Kinder von Asylbewerbern Anspruch auf Förderung in einer Kindertages einrichtung bzw. in der Kindertagespflege gem. Art. 24 SGB VIII haben. Mit der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung werden auch die Kinder der Asylbewerber in die Maßnahmen der Bildung, Erziehung und Betreu ung einbezogen. Die Gemeinden, in denen Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege betreut werden, erhalten nach Maßgabe des Bayerischen Kin derbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) eine staatliche kindbe zogene Förderung. Im Rahmen dieser Förderung wird für die Kinder von Asylbewerbern in gleicher Weise wie für alle Kinder mit Migrationshinter grund der Gewichtungsfaktor von 1,3 angesetzt . Über diesen Gewichtungs faktor für Kinder mit Migrationshintergrund erhalten Träger und Gemeinden somit eine um ein Drittel erhöhte Förderung gegenüber Kindern ohne Mig rationshintergrund. Für diese gegenüber Regelkindern erhöhte Förderung investiert der Freistaat jährlich etwa 35 Mio. €. Mit den zusätzlichen Fördermitteln werden Träger und Gemeinden in die Lage versetzt, bessere pädagogische Rahmenbedingungen (zusätzliches Personal, Reduzierung der Kinderzahl, Finanzierung besonderer Fördermaßnahmen , etc.) gewährleisten zu können, um dem gesetzlich veranker ten Inklusionsauftrag bestmöglich gerecht zu werden. Die sprachliche Bildung nimmt in Kindertageseinrichtungen einen zentralen Stellenwert ein und ist durchgängiges Prinzip im pädagogischen Alltag. Wie bei allen anderen Kindern sind auch bei Kindern von Asylbewerbern die im BayKiBiG geregelten Sprachstandsfeststellungen verpflichtend. Mit dem Einsatz der standardisierten Beobachtungsbögen (SISMIK, SEL DAK) erfassen die pädagogischen Fachkräfte die Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf. Auf Grundlage der Beobachtung wird entschieden, ob einem Kind die Teilnahme am „Vorkurs Deutsch 240“ oder einer gleicher maßen geeigneten Sprachfördermaßnahme empfohlen wird. Die Vorkurse erstrecken sich auf insgesamt eineinhalb Jahre und laufen vom Januar des vorletzten Kindergartenjahres bis zur Einschulung. Vom pädagogischen Personal der Kindergärten und der Lehrkräfte der Grundschulen werden jeweils 120 Stunden eingebracht, insgesamt 240 Stunden. Mit Inkrafttreten des Bildungsfinanzierungsgesetzes am 7. Mai 2013 wur den die Angebote zur Sprachförderung weiter ausgebaut. Ab September 2013 erfolgte die Öffnung und Förderung der „Vorkurse Deutsch 240“ für alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf mit und ohne Migrationshintergrund , so auch Kinder von Asylbewerbern, werden in einer Drucksache 17/3111 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gemeinsamen Kleingruppe sprachlich gefördert und in der Entwicklung von Literacy-Kompetenzen un terstützt. Diese frühzeitige gezielte Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Sprachbarrieren und bereitet für alle Kinder die Teil habe an der Gesellschaft vor. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Form die entsprechenden allgemeinbildenden Schulen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs , psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zusätzliche Lehrerwochenstunden für die jeweilige Schule, zusätzliche Stunden für die Schulleitungen und Schulsekretariate der betroffenen Schulen, Schulsozialarbeit, Beratungslehrer , Schulpsychologen)? An den allgemeinbildenden Schulen wird mit den Kursformaten Vorkurse, Deutschförderkurse und Deutschförderklassen sowie Übergangsklassen Sprachförderung bedarfsgerecht angeboten. Dabei werden Personalmittel in der Höhe von insgesamt mehr als 1.000 Planstellenäquivalenten für Maßnahmen eingesetzt, an denen auch Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern teilnehmen. Eine Aufschlüsselung von Lehrerwochenstun den für die einzelne Schule ist auf der Grundlage des Verfahrens der Amtli chen Schuldaten nicht möglich. Für die psychologische Betreuung sind an den staatlichen bayerischen Schulen Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte tätig. Für jede Schule sind dabei eine Beratungslehrkraft und ein Schulpsychologe für die Bera tung der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten und der Lehrkräfte zuständig. Über die einzelne Schule hinaus besteht ein regiona les Beratungsangebot durch die neun staatlichen Schulberatungsstellen (je eine pro Regierungsbezirk; drei in Oberbayern). Die genannten Beratungs angebote stehen – wie allen Kindern und Jugendlichen – auch Kindern von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie deren Eltern und Erzie hungsberechtigten zur Verfügung. Mit dem Regelförderprogramm Jugendsozialarbeit an Schulen werden dar über hinaus durch den Freistaat Bayern gute Rahmenbedingungen für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe geschaffen, um ihrer Verantwortung im Bereich der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) als kommunaler Pflichtauf gabe nachzukommen und entsprechende Angebote vorzuhalten. Sozialpä dagogische JaS-Fachkräfte kümmern sich gezielt um einzelne benachteilig te junge Menschen und können besondere Problemlagen frühzeitig erken nen. Zur Zielgruppe gehören auch junge Menschen mit Migrationshinter grund, wenn sie in sozioökonomisch schwierigen Verhältnissen aufwach sen und ihnen die nötige Unterstützung von zu Hause fehlt. Jugendsozial arbeit an Schulen kann im Einzelfall auch Asylbewerberkinder an den be stehenden JaS-Einsatzorten an Mittel-, Berufs-und Förderschulen sowie an Grundschulen unterstützen. b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung ? Schüler, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind schulpflichtig (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayEUG). Diese Schüler gelten als Gastschüler , soweit sie nicht in einem Berufsausbil dungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BaySchFG). Die Aufwandsträger staatlicher oder kommunaler Schulen (Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Schulverbände, Zweckverbän de) können für diese Schüler einen Gastschulbeitrag oder Kostenersatz verlangen (Art. 10 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG). Beitrags -oder Kostenschuldner ist der Freistaat Bayern (Art. 10 Abs. 5 Nr. 6 BaySchFG). Neben dieser finanziellen Unterstützungsleistung des Freistaats gegenüber den betroffenen Kommunen werden die Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auch bei den weiteren pauschalen Zuweisungen des Staa tes an die Kommunen in ihrer Funktion als Schulaufwandsträger berück sichtigt (z. B. Zuweisungen zu den Kosten der Lernmittelfreiheit). Ob die Kommunen ggf. zusätzliche Unterstützungsleistungen erbringen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? Zusätzliche Unterstützungsangebote von ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort werden fallweise eingesetzt, z. B. bei Sprachförde rung und Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Form die entsprechenden beruflichen Schulen bei der Betreuung dieser Kinder unterstützt werden? a) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher personeller Unterstützung (z. B. für den Bereich des Spracherwerbs , psychologischer Betreuung, sonderpädagogischer Betreuung; Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, zusätzliche Lehrerwochenstunden für die jeweilige Schule, zusätzliche Stunden für die Schulleitungen und Schulsekretariate der betroffenen Schulen, Schulsozialarbeit , Beratungslehrer, Schulpsychologen )? b) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung ? c) Aufgeschlüsselt nach zusätzlicher Unterstützungsangebot von Ehrenamtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort?amtlichen bzw. karitativen Organisationen vor Ort? Eine Beschulung der berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge in regulären Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA) zur Erfül lung der Berufsschulpflicht ist aufgrund der nicht ausreichenden bzw. nicht vorhandenen Sprachkenntnisse nur in Ausnahmefällen möglich. Als geeig net hat sich ein zweijähriges Beschulungsmodell in Vollzeit erwiesen (Schwerpunkte: 1. Jahr: Spracherwerb und ggf. Alphabetisierung; 2. Jahr: Berufsvorbereitung mit besonderer sprachlicher Förderung). Im Schuljahr 2014/2015 können über 180 besondere Klassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge eingerichtet werden. a. Die für die Einrichtung der Klassen notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte werden den Berufsschulen zur Verfügung gestellt (bei Klassen des BVJ/s: 37,7 Jahreswochenstunden je Klasse; bei den kooperativen Klassenformen BIJ/V und BIJ: 22 Jahreswochenstunden je Klasse für den schulischen An teil). Bei staatlichen Schulen kommen kooperative An- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3111 gebote zum Einsatz. Hier wird die sozialpädagogische Betreuung durch den Kooperations partner sichergestellt (siehe auch 4 b). Darüber hinaus stehen auch diesen Schülerinnen und Schülern die Angebote der Schulpsychologen und Bera tungslehrkräfte sowie ggf. der Sonderpädagogik (z. B. MSD) offen. Weitergehende Betreuung kann bei Bedarf über Netzwerke, die an den Schulen eingerichtet werden, vermittelt werden. Zu den Partnern in den Netzwerken zählen dementsprechend auch Einrichtungen der therapeuti schen und psychosozialen Betreuung, aber auch z. B. Ausländerbehörden , Jugendämter, die Agentur für Arbeit, Kammern/ Innungen sowie ehrenamtli che Initiativen (siehe auch 4 c). b. Für die kooperativen Angebote (BIJ/V und BIJ) stehen zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden für jede Klasse bis zu 37.500 € (BIJ/V) zur Ver fügung. Die Kooperationspartner übernehmen Teile des Unterrichts (i.d.R. sprachliche Förderung bzw. Alphabetisierung) und stellen die sozialpädagogische Betreuung sicher. c. Ehrenamtliche bzw. karitative Organisationen werden vor Ort nach Mög lichkeit eingebunden und können hier gezielt das schulische Angebot er gänzen. In Dachau ermöglichen beispielsweise örtliche Initiativen eine zu sätzliche Klasse im Rahmen eines Sondermodells. Karitative Organisatio nen können auch als Kooperationspartner bei den kooperativen Klassen des BIJ/V oder BIJ eingebunden werden. 5. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Fällen die Betreuung dieser Kinder in einzelnen Kindertageseinrichtungen bzw. allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen zwischenzeitlich gescheitert ist? a) Aufgeschlüsselt nach Gründen, die in der Person des jeweiligen Kindes zu sehen sind (z. B. aufgrund gesundheitlicher Probleme, psychischer Probleme, sozialer Konflikte)? b) Aufgeschlüsselt nach Gründen, die in den mangelnden organisatorischen Voraussetzungen der einzelnen Kindertageseinrichtung bzw. Schule zu sehen sind (z. B. fehlende Qualifikation des Personals , zu geringe Stundenausstattung für die Betreuung dieser Kinder)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor.