Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 05.08.2014 Neue Erkenntnisse zum NSU? In der Ausgabe 32/2014 des Magazins „Stern“ vom 31.07.2014 werden in einem sog. „Zwischenruf aus Berlin“ unter Bezugnahme auf ein namentlich nicht genanntes Mitglied des früheren NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages die Thesen aufgestellt, dass der NSU nicht nur aus dem bekannten Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe bestanden habe, sondern erheblich größer war, und dass die unbekannten weiteren Mitglieder des NSU noch auf freiem Fuß seien, dass das NSU-Trio vom Verfassungsschutz in den Untergrund geschleust worden und dort aus dem Ruder gelaufen sei dass die Polizistin Michele Kiesewetter nach sorgältiger Ausforschung durch sechs Täter erschossen worden sein soll und dass „der Staat“ bis zum Schluss dabei gewesen sein soll, und wird die Frage aufgeworfen, ob Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zwischen dem Ende der rassistischen Mordserie 2006 und dem Banküberfall 2011 in Eisenach in einem Schutzprogramm abgedeckt worden sind. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung bzw. dem Landesamt für Verfassungsschutz und den Ermittlungsbehörden über die in den Thesen enthaltenen Behauptungen vor? 2. Haben sich im Rahmen der vom Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen zu den dem NSU zugerecheten Mordanschlägen und Raubüberfällen Hinweise darauf ergeben, dass der NSU nicht nur aus drei, sondern wesentlich mehr Personen bestanden hat und falls ja, gibt es Hinweise darauf, dass weitere Mitglieder des NSU aus Bayern stammen ? 3. Haben sich im Rahmen der nach dem November 2011 wieder aufgenommenen Ermittlungen zu den fünf, dem NSU zugerechneten Mordanschlägen in Bayern Hinweise darauf ergeben, dass die Täter Unterstützer in München und Nürnberg hatten ? 4. Liegen der Staatsregierung bzw. den bayerischen Sicherheitsbehörden Eerkenntnisse darüber vor, ob Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von 2006 bis 2011 in einem Schutzprogramm „abgedeckt“ worden sind, und falls ja, welche und seit wann? 5. Haben sich seit Beendigung der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses „NSU – Rechtsterrorismus“ des Bayerischen Landtags im Juli 2013 zusätzlich zu den Er- kenntnissen aus dem Strafverfahren gegen Beate Zschäpe u. a. vor dem OLG München im Bereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und der bayerischen Ermittlungsbehörden neue Erkenntnisse über die Zusammensetzung des NSU, den Kreis möglicher Unterstützer des NSU und die zumindest zeitweise V-Mann-Tätigkeit einzelner Mitglieder des NSU ergeben? Antwort des Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.09.2014 Zu 1.: Im Rahmen der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages und des Bayerischen Landtags hat eine umfangreiche Aktenvorlage vonseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) sowie seiner nachgeordneten Behörden, namentlich des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV), des Bayerischen Landeskriminalamts (BayLKA) und weiterer polizeilicher Behörden stattgefunden. Die jeweiligen Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse beinhalten keine Anhalte zur Bestätigung der im Artikel des Magazins „Stern“ vom 31.07.2014 aufgestellten Thesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 5 verwiesen. Zu 2., 3. und 5.: Die Fragen 2, 3 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Themenkomplexen ist seitens der Baye rischen Staatsregierung nicht möglich. Mit der Übernahme der Ermittlungen hat sich der Generalbundesanwalt (GBA) Auskünfte zu allen Erkenntnissen , die den NSU-Komplex betreffen, etwa auch die Zusammensetzung des NSU, den Kreis möglicher Unterstützer , Verbindungen nach München und Nürnberg oder die V-Mann-Tätigkeit einzelner Mitglieder des NSU vorbehalten. Diesem werden sämtliche möglicherweise ermittlungsrelevanten Erkenntnisse zugeleitet, sodass weder dem BayLfV noch den bayerischen Ermittlungsbehörden Informationen vorliegen, die über den Erkenntnisstand des GBA hinausgehen. Nach Mitteilung des GBA werden mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren beim OLG München sowie das anhängige Ermittlungsverfahren des GBA keine Auskünfte erteilt . Zu 4.: Dem BayLfV liegen keine Erkenntnisse über ein Schutzprogramm für die Perso nen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3118 Bayerischer Landtag