Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.08.2014 Tod eines Polizisten in Asbach-Bäumenheim Medienberichten zufolge wurde in Asbach-Bäumenheim ein 46-jähriger Polizist von einem Sondereinsatzkommando (SEK) in seinem Anwesen erschossen, nachdem er zuvor auf seinem Anwesen Schüsse abgegeben hatte und vielstündige Verhandlungen gescheitert waren. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Sachverhalt liegt dem vorgenannten Vorfall zugrunde? 2. Wie gestalteten sich insbesondere die Versuche, den 46-Jährigen zum Einlenken zu bewegen? 2.1 Weshalb durften die Angehörigen des 46-Jährigen bei diesen Verhandlungen nicht mit ihm sprechen? 3. Was erhoffte sich die Einsatzleitung davon einen Diensthund, der schließlich angeschossen und getötet wurde, auf das Anwesen des 46-Jährigen zu schicken ? 4. Weshalb wurde das Anwesen, in dem der Polizist sich verschanzt hatte, gestürmt? 4.1 Wie lief die Erstürmung im Einzelnen ab? 4.2 Weshalb nahm die Erstürmung des Anwesens einen tödlichen Ausgang? 5. Wie viele Schüsse wurden auf den Polizisten abgegeben ? 6. Ist der 46-Jährige zuvor in seiner dienstlichen Tätigkeit auffällig geworden, gab es gegen ihn z. B. Beschwerden oder war er gesundheitlich eingeschränkt? 7. Welche Ermittlungen sind gegen die am Schusswechsel Beteiligten aufgenommen worden? 8. Welche Schlüsse wird die Polizei aus diesem Vorfall für künftige vergleichbare Einsätze ziehen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.09.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Welcher Sachverhalt liegt dem vorgenannten Vor- fall zugrunde? Am Freitag, den 11.07.2014, gegen 08.30 Uhr meldeten mehrere Bewohner aus Asbach-Bäumenheim telefonisch bei der Polizei, dass Schüsse gefallen seien. Einer der Anrufer konnte auch deren Herkunftsort genau benennen. Es stellte sich heraus, dass die Schüsse auf dem Grundstück eines 46-jährigen Polizeibeamten gefallen waren. Dieser war privat im Besitz von mehreren Schusswaffen und besaß auch die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse. Das Anwesen wurde daher von der Polizei weiträumig umstellt . Es gelang, mit dem alleine auf dem Grundstück anwesenden Mann Kontakt aufzunehmen. Aufgrund der Bewaffnung des 46-Jährigen wurden auch Spezialeinsatzkräfte der Polizei angefordert. 2. Wie gestalteten sich insbesondere die Versuche, den 46-Jährigen zum Einlenken zu bewegen? Durch Polizeibeamte der Dienststelle des 46-jährigen Beamten , welche er kannte und als Gesprächspartner akzeptierte , wurden mit diesem Gespräche geführt. Zu deren Unterstützung wurden unverzüglich psychologisch geschulte Beamte des PP Schwaben Nord eingesetzt. Diese wurden später durch Angehörige des Zentralen Psychologischen Dienstes der Polizei aus München verstärkt. Die Gespräche dauerten mehrere Stunden an. In diesem Zusammenhang brachte der 46-Jährige auch zum Ausdruck, dass er den Entschluss gefasst habe, noch am selben Tag aus dem Leben zu scheiden, und seine Schusswaffen auch gegen Polizeibeamte einsetzen werde. 2.1 Weshalb durften die Angehörigen des 46-Jährigen bei diesen Verhandlungen nicht mit ihm sprechen? Die Angehörigen des Polizisten wurden von psychologisch besonders geschulten Beamten betreut und befragt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden weitere Umstände bekannt, welche zu der Bewertung führten, dass dessen psychische Ausnahmesituation durch Gespräche mit Angehörigen noch verstärkt werden könnte. Auch die Angaben des 46-Jährigen im Rahmen der mehrstündigen Gespräche untermauerten diese Einschätzung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3121 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3121 3. Was erhoffte sich die Einsatzleitung davon, einen Diensthund, der schließlich angeschossen und getötet wurde, auf das Anwesen des 46-Jährigen zu schicken? 4. Weshalb wurde das Anwesen, in dem der Polizist sich verschanzt hatte, gestürmt? 4.1 Wie lief die Erstürmung im Einzelnen ab? 4.2 Weshalb nahm die Erstürmung des Anwesens ei- nen tödlichen Ausgang? 5. Wie viele Schüsse wurden auf den Polizisten abge- geben? 7. Welche Ermittlungen sind gegen die am Schuss- wechsel Beteiligten aufgenommen worden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4, 4.1, 4.2, 5 und 7 zusammen beantwortet. Dieser Fragenkomplex ist noch Gegenstand von Ermittlungen . Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist ein Vorermittlungsverfahren anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen werden durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt und dauern noch an. Ein konkreter Zeitpunkt für den Abschluss der Ermittlungen ist noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund wird um Verständnis gebeten, dass die Behandlung von Einsatzsachverhalten, die Gegenstand laufender Ermittlungsverfah-ren sind, nicht erfolgen kann. Andernfalls wäre eine Beeinträchtigung der Ermittlungsergebnisse zu befürchten. 6. Ist der 46-Jährige zuvor in seiner dienstlichen Tätigkeit auffällig geworden, gab es gegen ihn z. B. Beschwerden oder war er gesundheitlich einge schränkt? Der Polizeibeamte war nach Mitteilung des PP Schwaben Nord wegen Beschwerden oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht auffällig geworden. Ein dienstliches Fehlverhalten , das straf- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen erforderlich gemacht hätte, lag nach Mitteilung des PP Schwaben Nord nicht vor. 8. Welche Schlüsse wird die Polizei aus diesem Vorfall für künftige vergleichbare Einsätze ziehen? Polizeiliche Einsatzlagen werden grundsätzlich nachbereitet. Um jedoch eine abschließende Bewertung vornehmen zu können, gilt es, das Ergebnis des anhängigen Ermittlungsverfahrens abzuwarten und entsprechend zu berücksichtigen.