Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.08.2014 Tödlicher Polizeieinsatz in Burghausen Am 25. Juli 2014 tötete eine Zivilstreife der Polizei in Burghausen einen Mann bei dem Versuch, ihn festzunehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Sachverhalt liegt diesem tödlichen Polizeieinsatz zugrunde (z. B.: genaue Umstände des Einsatzes , Verantwortlichkeit für die Einsatzplanung, Ablauf der versuchten Festnahme, Anzahl der abgegebenen Schüsse)? 2. Warum kam es bei dem Einsatz zum tödlichen Gebrauch einer Schusswaffe? 3. Wie wurde der Mann nach der Schussabgabe von den anwesenden Polizisten erstversorgt? 4. Wie bewertet die Staatsregierung diesen Todesfall im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns ? 5. Welche Disziplinarverfahren und Ermittlungsverfahren sind nach diesem Todesfall eingeleitet worden? 6. Welche Gefahrenprognose lag dem Aufgebot von ca. 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zugrunde, die anlässlich einer Demonstration von ca. 50 Personen , welche am Samstag, den 26. Juli 2014, friedlich vor der Polizeiinspektion Burghausen gegen Polizeigewalt Stellung bezogen haben, eingesetzt worden sind? 7. Wer hat diesen Großeinsatz angeordnet? 8. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem tödlichen Vorfall? 8.1. Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren bei Festnahmen eines dringend Verdächtigen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht (bitte genau aufschlüsseln nach Datum, Ort, Grund der Festnahme und mögliche Verletzungen durch die Schusswaffe)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.09.2014 Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nimmt im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Justiz zur Schriftlichen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Welcher Sachverhalt liegt diesem tödlichen Poli- zeieinsatz zugunde (z. B.: genaue Umstände des Einsatzes, Verantwortlichkeit für die Einsatzplanung , Ablauf der versuchten Festnahme, Anzahl der abgegebenen Schüsse)? 2. Warum kam es bei dem Einsatz zum tödlichen Gebrauch einer Schusswaffe? 3. Wie wurde der Mann nach der Schussabgabe von den anwesenden Polizisten erstversorgt? 4. Wie bewertet die Staatsregierung diesen Todesfall im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns? Der angefragte Sachverhalt ist Gegenstand des laufenden Ermittlungsverfahrens, das bei der Staatsanwaltschaft Traunstein anhängig ist. Aufgrund des laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind derzeit ins Einzelne gehende Auskünfte im Interesse des Ermittlungszwecks nicht möglich. 5. Welche Disziplinarverfahren und Ermittlungsver- fahren sind nach diesem Todesfall eingeleitet worden ? Dem Beamten wurde mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Ein Disziplinarverfahren ist eingeleitet und bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt . 6. Welche Gefahrenprognose lag dem Aufgebot von ca. 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zugrunde , die anlässlich einer Demonstration von ca. 50 Personen, welche am Samstag, den 26. Juli 2014, friedlich vor der Polizeiinspektion Burghausen gegen Polizeigewalt Stellung bezogen haben, eingesetzt worden sind? Einen Tag nach dem Schusswaffengebrauch am 25.07.2014 in Burghausen versammelten sich gegen 18:00 Uhr ca. 50 Personen vor der Polizeiinspektion Burghausen, um mit Transparenten lautstark ihren Unmut und ihre Verärgerung über den Tod des 33-Jährigen zum Ausdruck zu bringen. Deswegen musste die angrenzende Bundesstraße 20 gesperrt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2014 17/3163 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3163 In diesem Zusammenhang wurde eine Flasche gegen das Gebäude der Polizeiinspektion geworfen. Darüber hinaus gab es konkrete Hinweise für ein widerrechtliches Eindringen in das Dienstgebäude der Polizeiinspektion Burghausen, nachdem einige Demonstrationsteilnehmer sich bereits im Vorraum der Dienststelle befanden. Die Demonstrationsteilnehmer blockierten zeitweise die Ausfahrt der Polizeiinspektion Burghausen, so dass die anstehenden Einsätze durch die benachbarte Polizeiinspektion Altötting übernommen werden mussten. Aufgrund dieser Tatsachen und der konkreten Gefahr weiterer bevorstehender Straftaten wurden von den umliegenden Dienststellen Einsatzkräfte der Polizei nach Burghausen verlegt und beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd eine Koordinierungsgruppe eingerichtet. Durch die deeskalierende Vorgehensweise der Polizeikräfte gegenüber den Demonstrationsteilnehmern konnten weitere Beeinträchtigungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verhindert werden. 7. Wer hat diesen Großeinsatz angeordnet? Die Gesamteinsatzleitung oblag dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd. 8. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dem tödlichen Vorfall? Für mögliche Konsequenzen ist der Ausgang des Straf- und Disziplinarverfahrens abzuwarten. 8.1 Wie oft wurde in den letzten fünf Jahren bei Fest- nahmen eines dringend Verdächtigen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht? Auf Basis des Meldedienstes „Schusswaffengebrauch der Bayerischen Polizei“ wurden durch das Bayer. Landeskriminalamt für den Zeitraum 2009 bis 2013 insgesamt 25 Fälle des polizeilichen Schusswaffengebrauchs gegen Personen recherchiert. Eine Eingrenzung, ob dieser Schusswaffengebrauch der Gefahrenabwehr oder der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen diente, kann nicht vorgenommen wer- den. Dazu bedürfte es einer eingehenden Aktenauswertung aller Fälle, die aufgrund der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden konnte.