Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 13.11.2013 Personalsituation bei den Wasserwirtschaftsämtern in den Landkreisen im bayerischen Alpenraum (GAP, WM, TÖL, MB, OA, OAL, LI, RO, TS, BGL) Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Planstellen bei den Wasserwirtschaftsämtern und den nachgeordneten Dienststellen, die für die einzelnen Landkreise im bayerischen Alpenraum zuständig sind, in den Jahren 2011–2013 jeweils nicht besetzt waren bzw. aufgrund langfristiger krankheitsbedingter Ausfälle nicht wirksam wurden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und den jeweils nachgeordneten Einrichtungen und b) den Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen der jeweiligen Stellen? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Maßnahmen aufgrund personeller Engpässe im Bereich der einzelnen Wasserwirtschaftsämter nicht plangemäß umgesetzt werden konnten, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Projekten in den Jahren 2011 bis 2013, b) den einzelnen Wasserwirtschaftsämtern und c) den dafür jeweils eingeplanten Haushaltmitteln? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.12.2013 Zu 1. a) und b): Planstellen der Wasserwirtschaftsverwaltung werden in der 3. und 4. Qualifikationsebene vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), in der 1. und 2. Qualifikationsebene von den Bezirksregierungen bewirtschaftet . Freie, frei werdende bzw. nichtbesetzte Stellen werden ausschließlich vom Staatsministerium bzw. den Bezirksregierungen zur Nachbesetzung freigegeben. Dem StMUV liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Stellen an den Wasserwirtschaftsämtern, die für die Landkreise im bayerischen Alpenraum zuständig sind, in den Jahren 2011–2013 längerfristig nicht besetzt waren. Ob es in Einzelfällen bei der Nachbesetzung von freien Stellen zu Verzögerungen gekommen ist, kann nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand ermittelt werden. Zu 2. a)–c): Dem StMUV liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit durch personelle Engpässe Maßnahmen nicht plangemäß umgesetzt werden konnten. Die im Haushaltsplan für Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden in den Jahren 2011 und 2012 vollständig bestimmungsgemäß eingesetzt. Daher kann bayernweit davon ausgegangen werden, dass keine Maßnahmen aufgrund von personellen Engpässen an den Wasserwirtschaftsämtern nicht plangemäß umgesetzt werden konnten. Unabhängig davon kann es jederzeit erforderlich sein, einzelne Maßnahmen aufgrund dringlicherer anderer Maßnahmen zeitlich befristet zu verschieben (z. B. Schadensbehebung nach Hochwasserereignissen). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.01.2014 17/319