Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 19.08.2014 Meisterbonus Wie dem „Bayernplan“, dem Wahlprogramm der CSU, vom September 2013 zu entnehmen war, soll die berufliche Fortbildung zum Handwerksmeister ab Herbst 2013 mit einem „Meisterbonus“ von 1.000 Euro finanziell unterstützt werden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche Kosten fallen im Durchschnitt für den Betroffenen bei der beruflichen Ausbildung zum Meister an? 2. Wie viele Prämien wurden im Rahmen des „Meisterbonus “ seit Herbst 2013 ausgezahlt bzw. wie viele Personen haben den „Meisterbonus“ in Anspruch genommen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Berufen? 3. Wie hat sich Anzahl der Meisterabschlüsse seit Einführung des „Meisterbonus“ im Herbst 2013 entwickelt? Gibt es hier regionale Unterschiede (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29.09.2014 Zu 1.: Für die Betroffenen fallen bei der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister Lehrgangsgebühren von durchschnittlich 5.000 Euro, Prüfungsgebühren von rund 750 Euro sowie je nach Gewerk Zusatzkosten (z. B. Materialkosten ) von durchschnittlich 340 Euro an. Zu 2.: Seit 1. September 2013 erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss in Bayern den Meisterbonus der Staatsregierung in Höhe von 1.000 Euro. Die Zuständigkeit für die Vergabe des Meisterbonus im Bereich der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister liegt beim Bayerischen Wirtschaftsministerium. Die Vergabe ist in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Staatsregierung vom 3. Juli 2013 geregelt. Die Auszahlung des Meisterbonus an die Handwerksmeister erfolgt durch die jeweilige Handwerkskammer, vor der die Prüfung abgelegt wurde. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Ausgabemittel werden den Handwerkskammern durch die Regierung von Mittelfranken zweimal jährlich auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Bei der Auszahlung der Haushaltsmittel an die bayerischen Handwerkskammern wird im Rahmen des Verwendungsnachweises lediglich erfasst, an wie viele Meister nach der Handwerksordnung der Meisterbonus ausbezahlt wird. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Handwerksberufen erfolgt nicht. Im Jahr 2013 wurde der Meisterbonus an 194 und im Jahr 2014 (Stand 01.09.2014) an 1.730 Meister nach der Handwerksordnung ausbezahlt. Zu 3.: Die Anzahl der Meisterabschlüsse wird von den Handwerkskammern jährlich im Rahmen einer Statistik für die einzelnen Kammerbezirke zusammengestellt. Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt nicht. Meisterprüfungsabschlüsse bei den einzelnen Handwerkskammern in den Jahren 2012 und 20131 (jeweils im Zeitraum 01.01. bis 31.12.) 2012 2013 Oberbayern 1.630 1.679 Niederbayern und Oberpfalz 1.239 1.256 Schwaben 572 571 Oberfranken 404 495 Mittelfranken 375 430 Unterfranken 582 608 Bayern gesamt 4.802 5.039 Da der Meisterbonus erst seit dem 1. September 2013 vergeben wird, können noch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie sich dieser auf die Anzahl der Meisterabschlüsse auswirkt. Diejenigen, die den Meisterbonus seitdem erhalten haben, haben die Weiterbildung in der Regel noch vor der Entscheidung des Landtags für die Einführung des Meisterbonus und damit ohne Wissen um den Meisterbonus begonnen, da sich die Weiterbildung in der Regel über mehrere Jahre erstreckt. Bewusst in die Entscheidung für eine Weiterbildung zum Meister einbezogen werden kann der Meisterbonus erst bei denjenigen, die sich im Herbst 2013 für den Beginn der Weiterbildung entschlossen haben. Von direkten Auswirkungen des Meisterbonus auf die Anzahl der Meisterabschlüsse kann daher erst nach 3–5 Jahren Laufzeit ausgegangen werden. 1 Für das Jahr 2014 liegen noch keine Zahlen vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3190 Bayerischer Landtag