Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 11.08.2014 Führerschein Senioren Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Unfälle sind 2013 von Senioren über 70 Jahren in Bayern verursacht worden? a) Ohne Personenschaden. b) Mit Personenschaden. 2. Wie viele Unfälle sind 2013 in Bayern von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren verursacht worden? a) Ohne Personenschaden. b) Mit Personenschaden. 3. Wie viele Senioren über 70 Jahren haben in Bayern 2013 freiwillig ihren Führerschein abgegeben? 4. Wie vielen Senioren über 70 Jahren in Bayern wurde der Führerschein 2013 abgenommen. a) Welche Gründe lagen hierfür vor? 5. Inwieweit wird bei Senioren im ländlichen Raum Rücksicht darauf genommen, ob sie zum täglichen Leben einen Führerschein benötigen (Einkäufe, Arztbesuche etc.)? a) Gibt es evtl. Beschränkungen für die Fahrerlaubnis in solchen Fällen (z. B. Fahrerlaubnis mit Kilometerbegrenzung etc.)? 6. Wie viele Senioren über 70 Jahren sind 2013 bei dem Computertest zur MPU durchgefallen? 7. Inwiefern gibt es für Senioren, die aufgrund mangelnder Vertrautheit mit Computern große Schwierigkeiten mit dem Computertest bei der MPU haben, die Möglichkeit , den Test anderweitig durchzuführen (z. B. mittels eines Fahrsimulators)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.09.2014 1. Wie viele Unfälle sind 2013 von Senioren über 70 Jahren in Bayern verursacht worden? a) Ohne Personenschaden. b) Mit Personenschaden. Im Jahr 2013 wurden von Senioren über 70 Jahren insgesamt 12.492 Unfälle verursacht, davon 7.897 Unfälle ohne und 4.595 Unfälle mit Personenschaden. (Hinweis: Bei der Abfrage des diese Zahlen erfassenden EDV-Systems wurde als Parameter für das Alter „71 bis 99 Jahre“ eingegeben. Eine höhere Eingabe ist aus technischen Gründen nicht möglich.) 2. Wie viele Unfälle sind 2013 von jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in Bayern verursacht worden? a) Ohne Personenschaden. b) Mit Personenschaden. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren haben im Jahr 2013 insgesamt 21.378 Unfälle verursacht, davon 10.373 Unfälle ohne und 11.005 Unfälle mit Personenschaden . Im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (vgl. §§ 48 a ff. Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) wurden im Jahr 2013 während der Begleitphase 113 Unfälle verursacht, davon 56 Unfälle ohne und 57 Unfälle mit Personenschaden. 3. Wie viele Senioren über 70 Jahren haben in Bayern 2013 freiwillig ihren Führerschein abgegeben? 4. Wie vielen Senioren über 70 Jahren in Bayern wurde der Führerschein 2013 abgenommen? a) Welche Gründe lagen hierfür vor? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine statistisch erfassten Daten vor. Von einer Abfrage bei den Fahrerlaubnisbehörden, die dies im Einzelfall recherchieren müssten, wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen. 5. Inwieweit wird bei Senioren im ländlichen Raum Rücksicht darauf genommen, ob sie zum täglichen Leben einen Führerschein benötigen (Einkäufe, Arztbesuche, etc.)? a) Gibt es evtl. Beschränkungen für die Fahrerlaubnis in solchen Fällen (z. B. Fahrerlaubnis mit Kilometerbegrenzung etc.)? Die Fragen 5 und 5 a werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen möchte, bedarf grundsätzlich einer Fahrerlaubnis (§ 2 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz – StVG, § 4 Abs. 1 FeV). Vorausset- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3234 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3234 zung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist unter anderem, dass keine Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers bestehen (§ 2 Abs. 4 StVG, § 11 FeV). Entsprechendes gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis. Sofern diese Eignung nur noch bedingt gegeben ist, kann die Fahrerlaubnis nach Maßgabe von § 3 FeV beschränkt oder mit Auflagen versehen werden, um der Person weiterhin die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu ermöglichen. Beschränkungen, Auflagen und sonstige Zusatzangaben sind in Form von sogenannten Schlüsselzahlen, die sich aus der Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) der FeV ergeben, im Führerschein einzutragen. Auf diese Weise kann die Fahrerlaubnis beispielsweise auf das Führen eines Kraftfahrzeugs nur bei Tageslicht, einen bestimmten Umkreis des Wohnsitzes oder eine bestimmte höchstzulässige Geschwindigkeit beschränkt werden. Im Rahmen der insofern erforderlichen Ermessensentscheidung sind auch die individuellen Verhältnisse des Fahr- erlaubnisinhabers als abwägungsrelevante Belange einzustellen . 6. Wie viele Senioren über 70 Jahren sind 2013 bei dem Computertest zur MPU durchgefallen? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. 7. Inwiefern gibt es für Senioren, die aufgrund mangelnder Vertrautheit mit Computern große Schwierigkeiten mit dem Computertest bei der MPU haben, die Möglichkeit, den Test anderweitig durchzuführen (z. B. mittels eines Fahrsimulators)? Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gliedert sich in verschiedene Teilbereiche. Die psychische Leistungsfähigkeit (dazu zählt insbesondere die Konzent- rationsfähigkeit) wird unter anderem an einem (elektro- nischen) Testgerät geprüft. Sofern diese Fähigkeit beispielsweise aus dem in der Fragestellung genannten Grund nicht ausreichend nachgewiesen werden kann, besteht zum Nachweis der Kompensation dieses Defizits im Realverkehr die Möglichkeit einer Fahrverhaltensbeobachtung unter Begleitung eines Fahrlehrers und eines Psychologen .