Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.08.2014 Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern Der Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern ist dramatisch schlecht. Nach Mitteilung der DB Netz AG sind im Freistaat Bayern 175 von 4.618 Eisenbahnbrücken in der Zustandskategorie 4 eingestuft, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hervorgeht (Bundestagsdrucksache 18/1840). Diese Brücken weisen gravierende Schäden auf. Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Diese Brücken sind komplett zu erneuern. Allein in München sind davon zwölf Brücken betroffen, davon mehrere auf dem Südring und die Zufahrt zum Haupbahnhof (Paul-Heyse-Unterführung). Weitere 1.302 Brücken in Bayern weisen umfangreiche Schäden auf, können aber noch saniert werden. Die Deutsche Bahn fährt auch in Bayern die Eisenbahninfrastruktur auf Verschleiß. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Inwieweit ist der Staatsregierung bzw. der BEG der Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern bekannt? 2. Welchen Einfluss hat der Brückenzustand auf die Betriebsqualität des von der BEG bestellten SPNV? 3. Wann sollen nach Kenntnis der Staatsregierung die Eisenbahnbrücken in der Zustandskategorie 4 erneuert werden? Angaben bitte für jede einzelne Brücke und nach Kursbuchstrecken gegliedert. 4. Mit welchen Betriebseinschränkungen rechnet die BEG durch die Erneuerung der Eisenbahnbrücken in der Zustandskategorie 4? Angaben bitte für jede einzelne Brücke und nach Kursbuchstrecken gegliedert. 5. Inwieweit ist die BEG über Baumaßnahmen auf dem Schienennetz der DB Netz AG informiert? 6. Wie werden diese Informationen in die Fahrpläne eingearbeitet ? 7. Wie werden Fahrgäste informiert? 8. Warum weigert sich die BEG, einen Netzzustandsbericht herauszugeben, aus dem der Zustand und die Veränderung der Eisenbahninfrastruktur und der Einfluss der Infrastruktur auf die Betriebsqualität der von der BEG bestellten Züge klar hervorgeht, wie das beispielsweise der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg praktiziert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.09.2014 Vorbemerkung: Die Zuständigkeit für die Eisenbahninfrastruktur der Deutschen Bahn AG und damit auch für die von ihr betriebenen Eisenbahnbrücken liegt nicht beim Freistaat Bayern, sondern beim Bund. Nach Artikel 87 e Absatz 4 des Grundgesetzes gewährleistet der Bund „dass dem Wohl der Allgemeinheit , insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes (…) Rechnung getragen wird“. Aufsichtsbehörde der DB Netz AG, welche die Eisenbahnbrücken der DB betreibt, ist das Eisenbahnbundesamt, eine nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. 1. Inwieweit ist der Staatsregierung bzw. der BEG der Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern bekannt? Der Staatsregierung liegen keine detaillierten Informationen zum Zustand einzelner Eisenbahnbrücken in Bayern vor. 2. Welchen Einfluss hat der Brückenzustand auf die Betriebsqualität des von der BEG bestellten SPNV? Derzeit gibt es im bayerischen SPNV-Netz gut 40 brückenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen, die jedoch in den Fahrplan eingearbeitet sind und keine Verspätungen verursachen. Darüber hinaus gibt es an einzelnen Brücken temporäre Langsamfahrstellen, die sich negativ auf die Betriebsqualität des von der BEG bestellten SPNV auswirken . 3. Wann sollen nach Kenntnis der Staatsregierung die Eisenbahnbrücken in der Zustandskategorie 4 erneuert werden? Angaben bitte für jede einzelne Brücke und nach Kursbuchstrecken gegliedert. 4. Mit welchen Betriebseinschränkungen rechnet die BEG durch die Erneuerung der Eisenbahnbrücken in der Zustandskategorie 4? Angaben bitte für jede einzelne Brücke und nach Kursbuchstrecken gegliedert. Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. 5. Inwieweit ist die BEG über Baumaßnahmen auf dem Schienennetz der DB Netz AG informiert? Die BEG wird mehrmals jährlich von der DB Netz AG zum Bauinformationsgespräch eingeladen. Dabei informiert die DB Netz AG über die geplanten Baumaßnahmen auf ihrem Schienennetz. 6. Wie werden diese Informationen in die Fahrpläne eingearbeitet ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3242 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3242 7. Wie werden Fahrgäste informiert? Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BEG hat kein direktes Vertragsverhältnis mit der DB Netz AG. Für die baubedingte Anpassung der Fahrpläne sind die von der BEG beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen verantwortlich. Diese nehmen in Abstimmung mit der DB Netz AG ggf. baubedingte Fahrplanänderungen vor und stimmen diese mit der BEG ab. Die Information der Fahrgäste erfolgt ebenfalls durch die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Informationen erfolgen insbesondere durch Aushänge an den Stationen, die Verteilung von Broschüren, über das Internet sowie über die Medien. 8. Warum weigert sich die BEG, einen Netzzustandsbericht herauszugeben, aus dem der Zustand und die Veränderung der Eisenbahninfrastruktur und der Einfluss der Infrastruktur auf die Betriebsqualität der von der BEG bestellten Züge klar hervorgeht, wie das beispielsweise der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg praktiziert? Die BEG befindet sich in regelmäßigen Gesprächen mit den Eisenbahninfrastrukturbetreibern bezüglich des Netzzustandes und möglicher Netzausbauten. Der Netzzustandsbericht des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist darauf ausgelegt, öffentlichkeitswirksam plakative Aussagen zum Netzzustand zu publizieren. Nach Einschätzung der Staatsregierung hat der Netzzustandsbericht in Berlin und Brandenburg insbesondere zu öffentlichen Auseinandersetzungen zwischen den Netzbetreibern und dem VBB über die Methodik und Aussagekraft des Berichtes geführt, jedoch nicht dazu beigetragen, die dortige Netzqualität zu verbessern. Die Staatsregierung möchte daher das etablierte Vorgehen beibehalten, Fragen bezüglich des Netzzustandes direkt mit den jeweiligen Netzbetreibern zu klären.