Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 27.08.2014 Polizeipräsidiumsspezifische Evaluationen In verschiedenen Polizeipräsidien wurden die Ergebnisse der Evaluation präsidiumsspezifisch ausgewertet und umgesetzt . Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann werden diese präsidiumsspezifischen Auswertun- gen und deren Ergebnisse im Detail den Abgeordneten im Landtag vorgestellt? 2. Und bei einer verneinenden Antwort, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.09.2014 Zu 1. und 2.: Wegen des bestehenden Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Zur Evaluierung der Polizeireform wurde eine externe Expertenkommission eingesetzt. Diese hatte den Auftrag, gemäß dem Beschluss des Bayerischen Landtages vom 23. Juni 2009 (Drs. 16/1609) unter Berücksichtigung der politischen Rahmenvorgaben (Einbindung der Personal- und Berufsvertretungen und politische Begleitung durch den Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags) und Zielsetzungen, eine Evaluation der in den Jahren 2006 bis 2009 umgesetzten Polizeireform durchzuführen. Am 10. Juli 2013 hat Herr Landespolizeipräsident Prof. Dr. Schmidbauer im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags berichtet, wie das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zur Evaluierung der Polizeireform bewertet und welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen hierzu geplant sind. Inhaltlich dürfen wir auf das Protokoll der o. g. Sitzung und dessen Anlage 2 verweisen. Unabhängig von der o. g. Evaluation der Polizeireform war es mit Wegfall der systematischen Grenzkontrollen an der bayerisch-tschechischen Grenze zum 21. Dezember 2007 notwendig, die grenzpolizeiliche Aufbauorganisation aufzulösen. Die Bayerische Polizei schuf neue Strukturen, welche in die damaligen Polizeipräsidien Niederbayern/ Oberpfalz und Oberfranken integriert wurden. Im grenznahen Raum als erstem Fahndungsschleier wurden neue Polizeiinspektionen bzw. -stationen, Fahndungsgruppen und das Gemeinsame Zentrum in Schwandorf geschaffen. Zudem konnten bestehende Organisationseinheiten im ersten Fahndungsschleier, aber auch im Hinterland als zweitemFahndungsschleier verstärkt werden. Zusammen mit weiteren Ausgleichsmaßnahmen sollte damit das gewohnt hohe Niveau der Inneren Sicherheit in Bayern auch weiterhin gewährleistet werden. Im Jahr 2010 wurde eine Arbeitsgruppe mit der Evaluation der Grenzreform beauftragt. In ihrem Abschlussbericht kommt diese zu dem Ergebnis, dass sich die Kriminalitäts- und Verkehrslage an der Ostgrenze nicht negativ entwickelt hat, sondern dem erfreulichen bayernweiten Trend gefolgt ist. Auch die Schleierfahndung habe sich in diesem Zusammenhang als erfolgreiche polizeiliche Strategie erwiesen . Die neu geschaffene bzw. verstärkte Aufbauorganisation habe sich folglich grundsätzlich bewährt. Die Arbeitsgruppe erkannte aber auch Optimierungsmöglichkeiten und sprach dementsprechende Empfehlungen aus. Aus diesen ergeben sich die anlässlich meines Berichts zu den Ergebnissen der Evaluation der Grenzreform im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit des Bayerischen Landtags am 8. Juni 2011 betonten Zielsetzungen : ● präsidiumsinterne Sollstellentransfers zwischen den ein- zelnen Fahndungsschleiern zu gestatten und ● die Festlegung der Sollstärken der Polizeiinspektionen und -stationen stärker an Belastungskriterien auszurichten . In der Folge legten die Polizeipräsidien Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken entsprechende Feinkonzepte zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen vor. Diese wurden im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und im Rahmen von Besprechungen mit den Verbänden ausgewertet und präsidiumsspezifisch abgestimmt. Da in den betroffenen Präsidien bereits im Jahr 2009 die Umsetzung der Maßnahmen zur Polizeireform in Bayern folgte, waren beim Abstimmungsprozess auch die Ergebnisse der Expertenkommission zur Evaluation der Polizeireform zu berücksichtigen. Daneben machten neue Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Kriminalitätsphänomens „Crystal“, weitere Anpassungen in den Konzepten notwendig. Für Ende dieses Jahres ist ein mündlicher Bericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Evaluation der Grenzreform (vgl. Beschluss Drs. 17/2496 vom 1. Juli 2014) im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport geplant. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3244 Bayerischer Landtag