Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.08.2014 Aufhebung der Suspendierung eines rechtskräftig verurteilten Polizeibeamten Medienberichten zufolge hat das Polizeipräsidium München die Suspendierung des rechtskräftig verurteilten Polizeibeamten , der wegen des gewaltsamen Übergriffs auf Theresa Z. rechtskräftig verurteilt worden ist, aufgehoben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Seit wann ist die Supendierung des Beamten aufgehoben , welchen Tätigkeitsbereich übt er seither aus und wird er in dieser Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern haben? 2. Wie wird die Entscheidung begründet, den Beamten nicht aus dem Dienst zu entfernen? 3. Welchen Stand hat das gegen den Beamten laufende Disziplinarverfahren und welche Disziplinarmaßnahmen sind gegen den Beamten beantragt worden? 4. Hat das Polizeipräsidium München mit dem Opfer des Beamten zwischenzeitlich eine rechtskräftige Einigung über die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld erzielt? 5. Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus dem Vorfall gezogen? 7. Wie will die Staatsregierung weitere Vorfälle dieser Art in Zukunft verhindern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.09..2014 1. Seit wann ist die Suspendierung des Beamten aufgehoben , welchen Tätigkeitsbereich übt er seither aus und wird er in dieser Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern haben? Der Beamte ist seit 14.07.2014 wieder im Dienst. Er wird derzeit bei der Abteilung Einsatz des Polizeipräsidiums München verwendet. Ein unmittelbarer persönlicher Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern über das Führen dienstlicher Telefonate hinaus findet nicht statt. 2. Wie wird die Entscheidung begründet, den Beamten nicht aus dem Dienst zu entfernen? Die Entscheidung, ob der Beamte aus dem Dienst zu entfernen ist oder nicht, ist noch nicht getroffen. Diese Entscheidung obliegt weder dem Polizeipräsidium München noch dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, sondern dem Verwaltungsgericht München im Rahmen des gerichtlichen Disziplinarverfahrens. 3. Welchen Stand hat das gegen den Beamten laufen- de Disziplinarverfahren und welche Disziplinarmaßnahmen sind gegen den Beamten beantragt worden ? Nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens wurde das zwischenzeitlich ausgesetzte behördliche Disziplinarverfahren wieder aufgenommen. Nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte ist vom Polizeipräsidium München in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr nach Abwägung aller Gesichtspunkte und Berücksichtigung der Urteilsbegründung im Berufungsverfahren beabsichtigt, beim Verwaltungsgericht München im Rahmen einer Disziplinarklage die Zurückstufung (Degradierung) des Beamten zu beantragen . Diese ist maximal bis zum Eingangsamt der Laufbahn (im Bereich des Vollzugsdienstes: A7 – Polizeimeister) möglich. Zudem bestünde dann eine bis zu 5-jährige Beförderungssperre . Eine Entfernung aus dem Dienst wird nicht beantragt, weil insbesondere das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn in den Beamten zwar schwer erschüttert, aber nicht gänzlich zerstört ist. 4. Hat das Polizeipräsidium München mit dem Opfer des Beamten zwischenzeitlich eine rechtskräftige Einigung über die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld erzielt? Das Polizeipräsidium München hat mit Frau Teresa Z. hinsichtlich einer Schmerzensgeldzahlung eine einvernehmliche Regelung erzielt. 5. Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus dem Vorfall gezogen? 7. Wie will die Staatsregierung weitere Vorfälle dieser Art in Zukunft verhindern? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. Es bestehen bereits wirksame Vorkehrungen, um derartige Vorfälle soweit möglich zu verhindern: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3247 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3247 Bereits bei der Einstellung wird die charakterliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber mithilfe wissenschaftlicher Verfahren und durch ein System von Einstellungsberatern überprüft. Dies setzt sich bei jedem weiteren Entwicklungsschritt im beruflichen Werdegang fort. Die sozialen und persönlichen Kompetenzen werden im Rahmen der periodischen Beurteilungen bewertet und spielen bei Personalauswahlsystemen eine maßgebliche Rolle. In der Aus- und Fortbildung stellen die persönlichkeitsbildenden Komponenten eine selbstverständliche und gleichberechtigte Säule dar. Ziel ist es, dass die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei nicht nur rechtlich und praktisch geschult, sondern auch in der Lage sind, der Situation entsprechend durch kommunikative Fähigkeiten, psychologisches Geschick und Kompetenz in der Konfliktbewältigung reagieren zu können. Die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sind dabei sehr praxisorientiert, damit die Beamten auch unter hoher Stressbelastung die am Grundsatz der Ver- hältnismäßigkeit orientierten Handlungsalternativen wählen. Besonders ist hier das regelmäßige „Polizeiliche Einsatztraining “ zu nennen, das als oberstes Ziel des polizeilichen Einschreitens eine professionelle Situationsbeherrschung mit gewaltfreier Konfliktbewältigung vermittelt. Trotz all dieser Maßnahmen, die hier aufgrund des Umfangs nur angerissen werden können, kann es leider nie ganz ausgeschlossen werden, dass einzelne wenige Beamtinnen und Beamte gegen Dienstpflichten verstoßen oder gar Straftaten begehen, zumal sie sich oft in Ausnahmesituationen begeben müssen. Diese Einzelfälle werden mit aller Konsequenz und Vehemenz in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft verfolgt und mit strengen dienstaufsichtlichen Maßnahmen geahndet. Für solche Fälle wurde mit der Zentralstelle für interne Ermittlungen beim Bayerischen Landeskriminalamt ein funktionierendes System geschaffen . Von dort wurden auch im vorliegenden Fall die Ermittlungen übernommen.