Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Florian Ritter, Florian von Brunn SPD vom 06.08.2014 Einsatz von Videoüberwachung im Rahmen des G8-Gipfels in Bayern 1. Beabsichtigt die Staatsregierung die Einrichtung von Videoüberwachungssystemen, um im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen zum G8-Gipfel 2015 in Elmau Videoüberwachungen nach Art. 32 PAG vornehmen zu können? Falls Frage 1 bejaht wird: 2. a) An welchen Standorten ist dieser Ausbau geplant (bit- te Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften)? b) In welchem Umfang soll dieser Ausbau erfolgen? c) In welcher technischen Form soll dieser Ausbau in den jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgen (gegliedert nach stationären/mobilen Anlagen, reine Aufzeichnungsfunktion oder direkte Anbindung an ein Kontrollzentrum )? 3. a) Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Bild- und Tonaufzeichnungen/überwachung im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel? b) Für den eventuellen Ausbau der stationären und/oder mobilen Anlagen? c) Für den Betrieb der Anlagen? 4. a) Soll für bestehende Videoüberwachungssysteme, die nach Art. 21 a BayDSG eingerichtet wurden, der direkte technische Zugriff durch Sicherheitsbehörden ermöglicht werden? b) Wenn ja, um welche Überwachungsanlagen handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? c) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser Zugriff ermöglicht werden? 5. a) Ist im Rahmen von Kooperationen geplant, auch private Überwachungsanlagen – z. B. von Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern – in die polizeilichen Sicherheitsplanungen mit einzubeziehen? b) Wenn ja, um welche Überwachungssysteme handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? Falls Frage 5 a bejaht wird: 6. a) Ist es geplant, einen direkten technischen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf diese Videoüberwachungssysteme zu schaffen? b) Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Maßnahme erfolgen ? 7. a) Sind im Rahmen der Sicherheitsplanungen Besitzerinnen und Besitzer privater Videoüberwachungsanlagen angesprochen worden, sie mögen ihre Überwachungsanlagen so ausrichten, dass auch Teile des öffentlichen Raums mit erfasst werden? b) Wenn ja, um welche Überwachungsanlagen handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? c) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll die Maßnahme erfolgen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.09.2014 1. Beabsichtigt die Staatsregierung die Einrichtung von Videoüberwachungssystemen um im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen zum G8-Gipfel 2015 in Elmau,Videoüberwachungen nach Art. 32 PAG vornehmen zu können? Die polizeilichen Einsatzvorbereitungen umfassen auch die Prüfung rechtlicher und tatsächlicher Möglichkeiten offener Videoüberwachungsmaßnahmen gemäß Art. 32 PAG. 2. a) An welchen Standorten ist dieser Ausbau geplant (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? In der momentanen Planungsphase sind noch keine Standorte festgelegt. b) In welchem Umfang soll dieser Ausbau erfolgen? Ob und ggf. in welchem Umfang im Einsatzraum Videoüberwachungen durchgeführt werden, ist abhängig von der Lageentwicklung und kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Entscheidung einer Videoüberwachung erfolgt unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse jeweils im Einzelfall und insbesondere unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes . c) In welcher technischen Form soll dieser Ausbau in den jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgen (gegliedert nach stationären/mobilen Anlagen, reine Aufzeichnungsfunktion oder direkte Anbindung an ein Kontrollzentrum)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 b verwiesen. 3. a) Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Bild- und Tonaufzeichnungen/Überwachung im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3249 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3249 b) Für den eventuellen Ausbau der stationären und/ oder mobilen Anlagen? c) Für den Betrieb der Anlagen? Die Fragen 3 a, 3 b und 3 c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine Kostenschätzung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden. 4. a) Soll für bestehende Videoüberwachungssysteme, die nach Art. 21 a BayDSG eingerichtet wurden, der direkte technische Zugriff durch Sicherheitsbehörden ermöglicht werden? b) Wenn ja, um welche Überwachungsanlagen handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? Die Fragen 4 a und 4 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der polizeilichen Einsatzplanungen wird auch eine temporäre Mitnutzung von Bilddaten bestehender Videoüberwachungssysteme geprüft. Bislang sind hierzu noch keine Festlegungen erfolgt. c) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll dieser Zugriff ermöglicht werden? Der Zugriff auf diese Daten wäre als automatisiertes Abrufverfahren nach Maßgabe des Art. 46 PAG zu bewerten. Darüber hinaus können öffentliche Stellen und Behörden zur polizeilichen Aufgabenerfüllung gemäß Art. 42 PAG personenbezogene Daten übermitteln. 5. a) Ist im Rahmen von Kooperationen geplant, auch private Überwachungsanlagen – z. B. von Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern – in die polizeilichen Sicherheitsplanungen mit einzubeziehen? Nein. b) Wenn ja, um welche Überwachungssysteme handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? Siehe Antwort zu Frage 5a. 6. a) Falls Frage 5 a bejaht wird: Ist es geplant, einen direkten technischen Zugriff der Sicherheitsbehörden auf diese Videoüberwachungssysteme zu schaffen? Entfällt. b) Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Maßnahme erfolgen? Entfällt. 7. a) Sind im Rahmen der Sicherheitsplanungen Besitzerinnen und Besitzer privater Videoüberwachungsanlagen angesprochen worden, sie mögen ihre Überwachungsanlagen so ausrichten, dass auch Teile des öffentlichen Raums mit erfasst werden ? Nein. Die kürzlich stattgefundene Befragung insbesondere im Stadtgebiet Garmisch-Partenkirchen durch örtliche Polizeikräfte stand nicht im Kontext zu den Planungen eventueller Videoüberwachungsmaßnahmen während des G8 Gipfels 2015. Sie diente der Pflege der polizeilichen Objektdatenbank , die beispielsweise nach einem Gewaltverbrechen oder einer großen Schadenslage verwendet wird, um eventuelles Beweismaterial mithilfe der Aufnahmen privater Videoüberwachungsanlagen erlangen zu können. Eine etwaige Ansprache durch Polizeibeamte zur Veränderung der Kameraeinstellung diente hier allenfalls als Rat bzw. Unterstützungsangebot, die private Überwachungsanlage möglichst effektiv im Sinne des Besitzers einzusetzen, ohne jedoch den öffentlichen Raum zu tangieren. b) Wenn ja, um welche Überwachungsanlagen handelt es sich dabei (bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften )? c) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll die Maßnahme erfolgen? Die Fragen 7 a und 7 b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Entfällt.