Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Gehring, Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.08.2014 Mögliche Beteiligung des Freistaats Bayern am Flughafen Allgäu Airport Memmingen, hier: Tower Personal Wir fragen die Staatsregierung: 1. Ist es richtig, dass das Personal für die Flugsicherung, Fluglotsen und den Tower nicht direkt beim Flughafen Allgäu Airport Memmingen GmbH & Co. KG angestellt sind, sondern durch ein anderes Unternehmen zur „Verfügung“ gestellt werden? 2. Wie heißt dieses Unternehmen und wo hat es seinen Sitz? 3. Welches Geschäftsmodell und Vertragsmodell liegt dem Verfahren zugrunde? 4. Für welche Zeiträume wurden Verträge zwischen Allgäu Airport Memmingen GmbH & Co. KG und diesem Unternehmen abgeschlossen? 5. Welche Arbeitsvertragsmodelle gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flugsicherung, der Fluglotsen und dem Towerpersonal? 6. Ist es richtig, dass durch entsprechende Personalabrechnungen über Jahre zu wenig tariflich vereinbarte Altersvorsorgebeträge berechnet und ausgewiesen wurden? 7. Sind durch eine mögliche Beteiligung des Freistaats Bayern Veränderungen für das Personal und deren Arbeitsverträge sowie die Vertragskonstruktion mit dem oben angesprochenen Unternehmen zu erwarten? 8. In welcher Höhe sind mögliche Nachzahlungen durch den Freistaat Bayern zu leisten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Personalstellen)? a) für den Fall der zu wenig bezahlten Altersvorsorgebeträge durch das externe Unternehmen b) Für den Fall der neu zu gestaltenden Arbeitsvertragsbedingungen nach Eintritt der Beteiligung durch den Freistaat Bayern. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.10.2014 Die Schriftliche Anfrage wird wegen des Sachzusammenhangs unter Zusammenfassung der Fragen 1–4 und 5–8 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Flugsicherungspersonal an europäischen Flughäfen (in der Anfrage auch Fluglotsen oder Towerpersonal genannt) muss gemäß EU-VO 550/2004 einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation angehören. Im Falle des Verkehrsflughafens Allgäu Airport Memmingen wird diese Dienstleistung seit 1. Januar 2014 im Wege eines Flugsicherungsvertrages von der Firma The Tower Company GmbH (TTC), Ohmstraße 12, 63225 Langen, einer Regionaltochterfirma der Deutschen Flugsicherung (DFS) erbracht. Der Vertrag läuft bis 31. Dezember 2021. Die Firma The Tower Company (TTC) wurde am 26. März 2007 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Flugsicherungsorganisation zertifiziert und unterliegt der fortlaufenden und umfassenden Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Auch in den Jahren vor 2014 (seit 22. Juli 2007) bestand ein entsprechendes Vertragsverhältnis zwischen dem Verkehrsflughafen Allgäu Airport Memmingen und der Firma The Tower Company GmbH (TTC). Die Mitarbeiter waren hierbei jedoch beim Flughafen angestellt und der Firma The Tower Company GmbH (TTC) zur Dienstleistung überlassen . Zu 5. bis 8. a) und b): Es handelt sich um fest angestellte Tarifbeschäftigte im Tarifvertrag für Fluglotsen. Dieser wird im Einvernehmen mit der Gewerkschaft der Fluglotsen (GDF) erarbeitet. Abrechnungsfehler im Zusammenhang mit Altersvorsorgeleistungen sind dem Freistaat Bayern nicht bekannt. Die Lotsen wurden auch zwischen 2010 und 2014 nach dem vereinbarten Tarifvertrag zwischen der Flughafen Allgäu Airport Memmingen GmbH & Co. KG und der GDF bezahlt . Vor 2010 galten Individualvereinbarungen. Die erworbenen Übergangsversorgungsansprüche wurden mit dem Betriebsübergang an die TTC übertragen. Es wurde gemäß tarifvertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Wegen des bestehenden Vertragsverhältnisses (mit Festschreibung von Leistung und Gegenleistung) wären im Falle einer ohnehin nicht beabsichtigten Beteiligung des Freistaates weder Veränderungen (7.) noch Nachzahlungen (8.) zu erwarten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3266 Bayerischer Landtag