Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.07.2014 Job-Ticket Immer mehr Arbeitgeber setzen auf Job-Tickets, wenn sie ihre Beschäftigten überzeugen wollen, auf Bus oder Bahn umzusteigen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Dienststellen/Behörden des Freistaats bieten Job-Tickets an? 2. Wie viele Beschäftigte des Freistaats können Job-Tickets nutzen? 3. Wie viele Betroffene machen von dieser Möglichkeit Gebrauch ? 4. Wie viele Beschäftigte des Freistaats können kein JobTicket nutzen, weil ihnen der Freistaat keines anbietet? 5. Warum bietet der Freistaat nicht allen seinen Beschäftigten Job-Tickets an? 6. Welche Regelungen (z. B. Betriebsvereinbarungen o. ä.) zu Job-Tickets für Beschäftigte des Freistaates gibt es dazu? 7. Inwieweit unterstützt der Freistaat Kommunen, die ihren Beschäftigten Job-Tickets anbieten bzw. anbieten wollen? 8. Inwieweit unterstützt der Freistaat private Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten Job-Tickets anbieten bzw. anbieten wollen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.10.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer vom 16. Juli 2014 betreffend „Job-Tickets“ wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Welche Dienststellen/Behörden des Freistaats bieten Job-Tickets an? Der Freistaat Bayern und seine Dienststellen/Behörden bieten selbst keine Job-Tickets an, sondern schließen lediglich Job-Ticket-Vereinbarungen mit Verkehrsunternehmen/-verbünden ab, die ihrerseits ein Job-Ticket-Angebot besitzen. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat für alle Beschäftigten des Freistaats Bayern Job-Ticket-Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn (DB), dem Münchner Verkehrsverbund (MVV) und der Bayerischen Oberlandbahn (BOB und MERIDIAN) abgeschlossen , sodass grundsätzlich die Beschäftigten aller Dienststellen des Freistaats Bayern ein Job-Ticket-Angebot nutzen können. Die Informationen bezüglich von einzelnen Dienststellen daneben abgeschlossener Job-Ticket-Vereinbarungen wurden im Rahmen einer Ressortumfrage erhoben . Demnach können grundsätzlich Beschäftigte folgender Dienststellen weitere Job-Ticket-Angebote nutzen: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wunsiedel mit Außenstelle Hof Amtsgericht Passau Amtsgericht Regensburg Finanzamt Ingolstadt Finanzamt Passau mit Außenstellen Finanzamt Regensburg Finanzamt Würzburg mit Außenstelle in Ochsenfurt Hochschule für Musik Würzburg Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut Landesamt für Finanzen, Dienststelle München Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg Landesamt für Finanzen, Dienststelle Würzburg/Zentralabteilung Landgericht Passau Landgericht Regensburg Landratsamt Augsburg Landratsamt Main-Spessart Landratsamt Neu-Ulm Landratsamt Passau Landratsamt Regensburg Polizeipräsidium Unterfranken Regierung von Niederbayern Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.11.2014 17/3272 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/3272 Regierung von Unterfranken Schloss- und Gartenverwaltung Würzburg Staatsanwaltschaft Passau Staatsanwaltschaft Regensburg Universitätsklinikum Würzburg Universität Passau Universität Würzburg Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund (Dienststelle Berlin) Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberpfalz Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken Hinweise: Diese Liste ist nicht abschließend, da Beschäftigte auch bei einigen Verkehrsunternehmen/-verbünden Job-Tickets erwerben können, ohne dass eine gesonderte Rahmenvereinbarung mit einer Dienststelle besteht (spezielle Job-Ticket-Tarife). In diesen Fällen ist meist nur eine Bescheinigung des Dienstherrn/Arbeitgebers erforderlich, deren Ausstellung vom Dienstherrn/Arbeitgeber aber nicht separat erfasst wird. Neben den in obiger Liste genannten Dienststellen existieren auch private „Job-Ticket-Vereine“, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, die einer Dienststelle des Freistaats Bayern angehören. Diese Vereine konnten Job-Ticket-Vereinbarungen mit Verkehrsunternehmen abschließen , da sie als „Zweckvereine“ die besonderen Kondi tionen für eine Job-Ticket-Vereinbarung erfüllen konnten. Da es sich hierbei nicht um Vereinbarungen einer Dienststelle mit einem Verkehrsunternehmen/-verbund handelt (son dern um eine Vereinslösung), erfolgte keine Aufnahme in die Liste. 2. Wie viele Beschäftigte des Freistaats können JobTickets nutzen? Es können alle aktiven Beschäftigten des Freistaats Bayern (rd. 330.000 Personen) das Job-Ticket-Angebot von Verkehrsunternehmen nutzen, mit denen der Freistaat Bayern eine entsprechende Vereinbarung geschlossen hat (bspw. DB, MVV, BOB, MERIDIAN). Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 3. Wie viele Betroffene machen von dieser Möglichkeit Gebrauch? Die Dienststellen schließen lediglich Rahmenvereinbarungen ab. Die einzelnen Job-Ticket-Verträge kommen zwischen den Beschäftigten und den Verkehrsunternehmen/ -verbünden zustande und unterliegen der Vertraulichkeit der Vertragsparteien. Über die Anzahl der abgeschlossenen Job-Ticket-Verträge können daher keine Angaben gemacht werden. 4. Wie viele Beschäftigte des Freistaats können kein Job-Ticket nutzen, weil ihnen der Freistaat keines anbietet ? 5. Warum bietet der Freistaat nicht allen seinen Beschäftigten Job-Tickets an? Eine Job-Ticket-Vereinbarung kann dann nicht geschlossen werden, wenn ● auf der benötigten Wegstrecke keine öffentlichen Ver- kehrsmittel verkehren, ● die Verkehrsunternehmen oder -verbünde selbst kein Job-Ticket-Angebot besitzen oder ● die vom Verkehrsunternehmen oder -verbund bedingten Konditionen für eine Job-Ticket-Vereinbarung vom Freistaat Bayern oder seiner Dienststellen nicht erfüllt werden können. Die Zahl der Beschäftigen, die für ihren Weg zur Arbeit kein Job-Ticket nutzen können, kann nicht ermittelt werden. 6. Welche Regelungen (z. B. Betriebsvereinbarungen o. ä.) zu Job-Tickets für Beschäftigte des Freistaates gibt es dazu? Neben den mit den Verkehrsunternehmen bzw. -verbünden vertraglich fixierten Vereinbarungen existieren i. d. R. keine gesonderten Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. 7. Inwieweit unterstützt der Freistaat Kommunen, die ihren Beschäftigten Job-Tickets anbieten bzw. anbieten wollen? Kommunalen Dienstherrn obliegt der Abschluss von Rabattvereinbarungen mit örtlichen Verkehrsunternehmen für JobTickets eigenverantwortlich im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts . Eine besondere Unterstützung der Kommunen erscheint aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr nicht erforderlich. 8. Inwieweit unterstützt der Freistaat private Arbeitgeber , die ihren Beschäftigten Job-Tickets anbieten bzw. anbieten wollen? Im Rahmen des Umweltpakts Bayern wirbt der Freistaat Bayern gemeinsam mit der bayerischen Wirtschaft für freiwillige Maßnahmen und Initiativen auf dem Gebiet des betrieblichen Umweltschutzes. Hierunter kann auch das Angebot eines Job-Tickets durch private Arbeitgeber fallen. Bei der Auszeichnung mit dem Bayerischen Umweltsiegel für das Gastgewerbe etwa wird die An- und Abfahrt von Mitarbeitern mit öffentlichen Verkehrsmitteln positiv berücksichtigt.